… verwiesen zwar darauf, dass dies hauptsächlich daran lag, weil der Wirtschaftsminister Herr Ebnet daran sozusagen Schuld hatte.
(Jochen Schulte, SPD: Frau Kollegin Lück, das habe ich doch heute wieder gesagt. – Zuruf von Helmut Holter, DIE LINKE)
dass eine Koalition sich durchsetzen muss. Und die Frage ist ja: Wo haben Sie sich denn vor einem Jahr durchsetzen können? Sie haben sich doch nicht durchsetzen können.
Noch vor einem Jahr konnten Sie das nämlich nicht, ansonsten wären doch damals schon Nägel mit Köpfen gemacht worden.
heute sind Sie so weit, da wollen Sie das nachholen, und mal ehrlich gesagt, gelingt Ihnen das doch auch nur aus dem Grunde, dass die CDU um jeden Preis fürs Mitregieren,
das waren mal gerade die 8,50 Euro einschließlich einiger Aufweichklauseln und natürlich die Regelung zur Auftragssperre
Zudem ist der Zeitplan nur zu halten, und das wissen Sie nämlich auch, wenn die Verbandsbeteiligung umgangen wird. Und die Frage ist …
Die Regierung lässt also die Regierungsfraktionen einen im Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf einbringen. So viel zum Durchsetzungsvermögen.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das haben wir ja Gott sei Dank früher als Sie gemacht! – Vincent Kokert, CDU: Sie haben doch auf die Zeitlupe gedrückt!)
Mich würde wirklich interessieren, welche neuen Erkenntnisse es bei der CDU – außer der Regierungsbeteiligung – gegeben hat. Um welchen Preis dann noch haben Sie dieses Zugeständnis gemacht, sich zu beugen?
Wirtschaftsminister Seidel betonte damals nämlich, dass er nicht wüsste, welchen Mindestlohn man nehmen sollte.
Herr Minister a. D., den gewerkschaftlichen mit 8,50 Euro, haben Sie in der Debatte gesagt, oder sollte man doch den von den LINKEN nehmen mit 10 Euro.
Er meinte ja sogar, dass eine solche politische Entscheidung zum Mindestlohn grundsätzlich in die Irre führen würde, und das war die Diskussion vor einem Jahr. Nun Kollege Seidel, jetzt haben Sie sich ja in die Irre führen lassen und hofieren einen Mindestlohn, wenn auch einen geringen, unserer Meinung nach einen zu geringen.
nämlich dass die Regelungen im Vergabegesetz identisch sind mit den Regelungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, haben Sie damals gesagt, Kollege Waldmüller.