… Herr Kollege Ritter, dass man dann wenigstens einen Antrag gehabt hätte, wo deutlich gemacht worden wäre, worin die Intention eigentlich besteht, die Sie wollen, die Richtung, in die Sie wollen. Aber bei dem Antrag, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, und damit möchte ich dann auch enden, ist es halt so, es ist zwar richtig, dass man gerade im Nahverkehr zusehen soll, dass man alle Menschen mitnimmt, aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion DIE LINKE, Sie haben offensichtlich noch nicht die Haltestelle für den Einstieg gefunden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, der Antrag der LINKEN hat zumindest eine interessante Debatte befördert, und ich hoffe, dass wir dieses Thema dann auch im Energie- beziehungsweise Verkehrsausausschuss mit aufgreifen werden. Dafür werden wir uns einsetzen.
Zum Antrag selber: Ich sage es gleich am Anfang, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, die Punkte 1 bis 4 einzeln abzustimmen, und ich erläutere auch, warum. Der erste Punkt ist sicherlich eine wichtige Feststellung, um noch mal den Anspruch an das Thema Mobilität deutlich zu machen. Da haben durchaus auch die GRÜNEN in den letzten Jahren einiges noch mal dazulernen müssen, siehe das Thema Benzinpreisbe
steuerung, was uns viele Jahre lang vorgeworfen wurde, was aber von der Tendenz her das vorweggenommen hat, was jetzt bereits passiert,
nämlich dass die Energiepreise immer weiter steigen. Und die einzige Chance, die dagegen besteht, ist, einfach mit dem Verbrauch nach unten zu gehen – eine völlig marktwirtschaftliche Logik.
Aber ich gehe zu den weiteren Punkten: Beim Punkt 3, dem wir auch zustimmen würden, möchte ich noch mal daran erinnern, Sie haben hier geschrieben, „den Umstieg vom Individualverkehr auf der Straße auf öffentliche Verkehrsträger“ erleichtern. Mir ist immer wichtig, der Radverkehr gehört zum Individualverkehr, Sie meinen den motorisierten Individualverkehr. Das ist aber auch die große Chance des Radverkehrs in diesem Land, dass er eben individuell funktioniert und nicht wie der ÖPNV, der voraussetzt, dass viele Menschen gleichzeitig von A nach B wollen. Und ich sehe,
ich sehe gerade im Radverkehr sehr, sehr große Zukunftschancen, wo ich das Gefühl habe, dass hier eher gesehen wird, na ja, Radverkehr ist etwas für die Städte, spielt im ländlichen Raum bei den Entfernungen kaum eine Rolle. Wir wissen, dass etwa bei drei bis sechs Kilometern die Entfernung zu groß ist, damit Leute noch mit dem Fahrrad täglich zur Arbeit fahren.
Wir wissen aber jetzt, dass durch Elektrofahrräder diese Reichweiten sich deutlich erhöhen. Es gibt sehr gute Projekte, gerade von der WEMAG, die darauf aufmerksam machen, die Fahrräder beziehungsweise Mietakkus zur Verfügung stellen.
Das ist die richtige Richtung und ich glaube, dadurch werden wir einen Großteil der Pendler bewegen können, auf diese umweltfreundliche und vor allen Dingen auch sehr kostengünstige Form der Mobilität umzusteigen.
Zum letzten Punkt, dem Punkt 4: Wir hatten ja den Antrag gestellt, 6,2 Millionen aus EFRE-Mitteln im Bereich des ÖPNV/SPNV miteinzustellen. Wenn ich mich recht erinnere, hat DIE LINKE sich enthalten bei unserem Antrag, weil sie einfach reingeguckt hat, aus welchem Haushaltsposten wir das nehmen. Das sind nämlich Straßen, das sind Umgehungsstraßen, Brücken, die zum Teil sicherlich sehr notwendig sind. Deswegen hier mein Angebot, dass wir uns zusammensetzen und gucken, wie viele Mittel können wir gemeinsam da rausnehmen –
es müssen nicht die 6,2 Millionen sein, aber dass wir hier ein klares Zeichen setzen für den ÖPNV und verantwortlich auch mit dem notwendigen Thema Straßenbau, Brückenerhalt und so weiter umgehen.
Für uns ist das schwierigste Thema der Punkt 2. Deswegen wollten wir die Einzelpunktabstimmung, weil wir diesen Punkt 2 ablehnen möchten, und das möchte ich
kurz erläutern: Aus unserer Sicht werden hier Versprechungen in die falsche Richtung gemacht. Also das eine ist, das Bundeskartellamt soll tätig werden. Ich sehe da eher eine kleinere Möglichkeit für das Bundeskartellamt. Das zentrale Problem ist, dass wir eben abhängig sind vom Erdöl im großen Umfang. Und das ist leider die Marktwirtschaft.
Wenn alle sich auf das gleiche Produkt stürzen, gehen die Preise nach oben. Wir haben im Moment einen globalisierten Markt. Indien, China legen gewaltig zu und das führt einfach zu einem Anstieg. Die einzige Chance, die wir haben, und das ist auch eine Chance für die Hochtechnologie in Deutschland, ist die Chance, Autos zur Verfügung zu stellen, die weit weniger Sprit verbrauchen.
Die kraftstoffbezogene Steuer auf dem jetzigen Stand einzufrieren, ist, glaube ich, auch nicht der richtige Weg. Sie jetzt zu erhöhen, ist sicherlich auch nicht machbar, aber wir müssen hier mit der technischen Entwicklung ein Stück weit standhalten. Und das heißt, gibt es verbrauchsärmere Fahrzeuge, ist es auch gerechtfertigt, mit dieser Steuer wieder nach oben zu gehen, um genau die Mittel zu akquirieren, diesen Umstieg stärker zu fördern. Das ist, glaube ich, aus unserer Sicht jedenfalls sehr wichtig.
50 Prozent Einnahmen aus der Energiesteuer – hier ist für uns wichtig, wir wollen den ÖPNV fördern. Das machen wir nicht abhängig vom Thema Mineralölsteuer. Das sehe ich ähnlich. Steuern fließen einfach allgemein in den Haushalt. Wir setzen hier einen klaren Schwerpunkt. Das muss auskömmlich finanziert werden und das ist unabhängig von der Prozentzahl zur Energiesteuer.
Und zum Letzten, das ist hier mehrfach angesprochen worden, die Kostenentlastung für Pendlerinnen und Pendler: Hier sehen wir einfach ein Versprechen, das wir nicht einlösen können. Wir haben die Mittel nicht im Bundeshaushalt und wenn wir Mittel frei haben, wollen wir sie unbedingt für die Förderung der Alternativen einsetzen.
Es gab gute Ansätze im Haushalt, gerade auch von RotGrün, die ja die Idee hatten, die ersten 20 Kilometer herauszunehmen aus der Entfernungspauschale und erst ab da die Möglichkeit einzuräumen, es steuerlich abzusetzen. Ich habe das für einen guten Kompromiss gehalten. Er ist allerdings kassiert worden vom Bundesverfassungsgericht und deswegen müssen wir jetzt mit der Lösung leben.
Für mich ist das jetzt ein Kompromiss. Ich würde für die Pendler die gestaffelte Entfernungspauschale jetzt nicht weiter absenken, selbstverständlich nicht in der Situation, aber ich würde auch eine Erhöhung nicht absolut ausschließen wollen für die Zukunft. Das mache ich wirklich abhängig von der technischen Entwicklung, was wir im Fahrzeugmarkt hinbekommen, um eben genau das, was im Punkt 1 steht, Mobilität als ein Freiheitsrecht in Deutschland und auch in unserem Bundesland weiterhin zu gewährleisten. – Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wieder einmal versucht die Fraktion DIE LINKE, mit einem Landtagsantrag zu suggerieren, dass sie sich allein für die Belange der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes einsetzt.
Diesmal geht es um die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Zu dieser außerordentlich wichtigen Frage – und da ist ja auch so, da geben wir Ihnen auch recht – haben sich jedoch die Koalitionäre bereits in der Koalitionsvereinbarung unter Punkt 89 verständigt. Danach ist festgeschrieben: „Die Verkehrspolitik in Mecklenburg-Vorpommern wird ein besonderes Augenmerk auf eine serviceorientierte Verknüpfung aller Verkehrsträger legen. Bedarfsgerechte Angebote des Personennahverkehrs sollen auch im ländlichen Raum Menschen ohne eigenen PKW ein ausreichendes Maß an Mobilität ermöglichen.“
Des Weiteren haben sich die Koalitionäre unter Punkt 87 der Koalitionsvereinbarung darauf verständigt, dass das Verkehrskonzept 2008 durch einen integrierten Landesverkehrsplan abgelöst wird und dieser Verkehrsplan sowohl den ökonomischen als auch den sozialen und ökologischen Belangen Rechnung trägt. Hier wird bereits deutlich, es bedarf des vorliegenden Antrages nicht.
Unter Punkt 2 a) fordern Sie, die Vollmachten des Kartellamtes zu stärken. Schon heute verfügt das Bundeskartellamt über die notwendigen gesetzlichen Regularien, um Preistreibereien und den Missbrauch von Marktmacht zu unterbinden. Trotz zahlreicher Kontrollen konnten den Mineralölkonzernen bisher keine gesetzwidrigen Absprachen nachgewiesen werden. Vor diesem Hintergrund läuft die Forderung nach zusätzlichen Vollmachten für das Bundeskartellamt ins Leere.
Unter Punkt 2 b) fordern Sie, die kraftstoffbezogene Steuer auf dem jetzigen Stand einzufrieren. Meine Vorredner sind auch bereits darauf ausführlich eingegangen. Die Mineralölsteuer wird schon heute als fester Satz je Liter erhoben. Vor diesem Hintergrund ist auch die Forderung nach dem Einfrieren der kraftstoffbezogenen Steuer für den Bereich der Mineralölsteuer nicht nachvollziehbar. Lediglich die Ökosteuer oder die Umsatzsteuer könnten reduziert werden. Dennoch ist davon auszugehen, dass eine Reduzierung der Steuer lediglich den Mineralölkonzernen in die Hand spielen würde, da diese die Preisdifferenz durch höhere Rohstoffpreise ausgleichen würden.
Unter Punkt c) fordern Sie, meine Damen und Herren der Fraktion DIE LINKE, 50 Prozent der Einnahmen aus der Mineralölsteuer für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs insbesondere in den Flächenländern einzusetzen. Schon heute ist gemäß Straßenfinanzierungsgesetz Artikel 1 die Zweckbindung des Aufkommens der Mineralölsteuer geregelt. Hier heißt es unter anderem: „Das Aufkommen an Mineralölsteuer, ausgenommen das Aufkommen aus der
Besteuerung der Schweröle und Reinigungsextrakte …, ist … in Höhe von 50 vom Hundert für Zwecke des Straßenwesens zu verwenden.“ Im Klartext heißt das, dass schon heute 50 Prozent des Mineralölsteueraufkommens für die Zwecke des Straßenwesens gesetzlich fixiert sind. Genau aus diesem Grund wird alljährlich durch den Deutschen Bundestag mit großer Mehrheit diese Regelung des Straßenfinanzierungsgesetzes außer Kraft gesetzt.
Auch Sie, meine Damen und Herren der Fraktion DIE LINKE, müssen sich endlich entscheiden, ob Sie das Aufkommen aus der Mineralölsteuer lediglich für Investitionen in den öffentlichen Verkehr oder auch zugunsten von sozialstaatlichen Maßnahmen verwenden wollen. Klar ist, dass das eingenommene Geld nicht zweimal ausgegeben werden kann.
(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Dann brauchen wir uns nicht zu entscheiden, in dem Fall jedenfalls nicht.)
Unter Punkt 2 d) fordern Sie dann eine Kostenentlastung für die Pendlerinnen und Pendler durch eine angemessene und sozial gestaffelte Erhöhung der Entfernungspauschale. In einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern ist es notwendig, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit zu geben, zu angemessenen Kosten ihren Arbeitsort zu erreichen. Vor diesem Hintergrund hat sich die CDU-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern auch schon in den vergangenen Jahren mehrfach für eine ausreichende Entfernungspauschale ausgesprochen. Die von Ihnen geforderte sozial gestaffelte Erhöhung der Entfernungspauschale würde meines Erachtens zu Fehlentwicklungen führen. Aufgrund des zu erwartenden Verwaltungsaufwandes, aber auch vor dem Hintergrund, dass gerade sozial Schwache aufgrund ihres geringen Steueraufkommens eine Benachteiligung erfahren würden, ist eine Staffelung nicht nachvollziehbar.
Sehr geehrte Damen und Herren, vorgestern haben wir im Bereich des Energieausschusses – Herr Schulte hat das auch schon angesprochen – die Haushaltsberatungen abgeschlossen. Deshalb erübrigt sich die unter Punkt 4 Ihres Antrages gefasste Erklärung, dass mittel- und langfristig die finanzielle Stärkung des ÖPNV und SPNV durch eine Umschichtung der Mittel zugunsten dieser Bereiche erfolgen muss. Eine solche Umschichtung, wie von Ihnen gefordert, hat im Ausschuss nicht stattgefunden und hätte wahrscheinlich auch keine Mehrheit gefunden.