Protocol of the Session on April 25, 2012

Lassen Sie mich deshalb zwei Sätze zu dem konkreten Beobachtungsauftrag sagen. Um ihm gerecht zu werden, beabsichtige ich, einen Gutachter mit einer breit angelegten Untersuchung zu beauftragen. Geplant sind Analysen

zur Entwicklung des Ehrenamtes in den neu zugeschnittenen Gebietskörperschaften und in Städten. Hierbei soll es eben nicht nur um das reine Abfragen und Auswerten von Fakten wie zum Beispiel zurückgelegte Entfernungen, benötigte Zeit oder Höhe der Aufwandsentschädigung gehen, vielmehr sollen auch qualitative Aspekte betrachtet werden. So wird beleuchtet werden, was insgesamt mit der kommunalen Selbstverwaltung passiert, ob sich beispielsweise die Entscheidungsspielräume der Ehrenamtler verändert haben

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das brauchen wir nicht zu untersuchen, das liegt auf der Hand.)

und wie das gegebenenfalls vor Ort wahrgenommen wird. Ebenso muss es um das Verhältnis Hauptamt zu Ehrenamt gehen. Hierzu wird erforderlich sein, dass durch das Gutachterteam auch Gespräche vor Ort geführt werden.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Da sollen sie mal kommen!)

Der Beobachtungszeitraum soll sich über einen längeren Zeitraum in drei Befragungsrunden im Abstand von jeweils einem Jahr bis nach den Kommunalwahlen im Jahr 2014 erstrecken.

Mit der Erhebung der quantitativen Daten soll bereits nach der Sommerpause dieses Jahres begonnen werden. Sie sehen, dass der Auftrag, den das Verfassungsgericht uns ins Stammbuch geschrieben hat, von der Regierung wahrgenommen und ernst genommen wird und wir im Ergebnis dank qualitativ vernünftiger Datenbasis über mögliche Veränderungen und Entscheidungen reden müssen.

Bezüglich des Gesetzes zur Änderung des Aufgabenzuordnungsgesetzes möchte ich an dieser Stelle auf die bereits gemachten Ausführungen heute früh verweisen. Zum Stand der Umsetzung der davon nicht betroffenen Aufgaben sei gesagt, selbstverständlich steht die Landesregierung in der Frage im Dialog mit den kommunalen Körperschaften und den kommunalen Landesverbänden, um dort, wo Umsetzungsprobleme bestehen, alternative Lösungen anzubieten, hier auch in Zusammenarbeit mit meinen Kollegen aus den zuständigen Fachressorts.

Ich möchte hier aber darauf hinweisen, dass die Vorbereitung der Umsetzung des Aufgabenzuordnungsgesetzes keine originäre Aufgabe der Landesregierung ist. Vielmehr obliegt das Wie der kommunalen Aufgabendurchführung den kommunalen Körperschaften als neue Aufgabenträger im Rahmen ihrer Organisationshoheit. Wenn man das eine fordert, muss man das andere dann auch tun. In den Bereichen, wo dies notwendig ist, wird aber natürlich auch Unterstützung gewährt werden. Dies geschieht aktuell insbesondere hinsichtlich der Aufgabenübertragung in den Bereichen des Bundeselterngeldes und Elternzeitgesetzes sowie des Schwerbehindertenrechtes vom Landesamt für Gesundheit und Soziales sowie bezogen auf den Trägerwechsel der drei Landesförderschulen, Paragraf 8, auf die Landkreise Nordwestmecklenburg, Mecklenburgische Seenplatte und den Landkreis Rostock.

Sie sehen, meine Damen und Herren, dass die Landesregierung auch bei dieser Frage die Kommunen nicht

allein lässt, sondern wir sie gemeinsam hier bei der Umsetzung unterstützen. Wir kommen natürlich auch unserer gesetzlichen Berichtspflicht bezüglich des Aufgabenzuordnungsgesetzes gern umfassend nach. Fraglich ist aber wiederum, wann ein solcher Bericht sinnvoll ist.

Vor dem Hintergrund des Inkrafttretens des Aufgabenkommunalgesetzes erst Mitte dieses Jahres halte ich den Zeitpunkt Ende Mai 2012 für verfrüht, um verwertbare Ergebnisse vorlegen zu können. Abgesehen davon, dass das Ziel eines Berichtes über die Vorbereitungsmaßnahmen zur Umsetzung des Aufgabenzuordnungsgesetzes nicht benannt ist, sollte mit Blick auf die derzeit in der kommunalen Ebene stattfindenden vielen Umgestaltungsprozesse und der Begleitung durch die jeweiligen Ressorts ein solcher Bericht zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht stattfinden, aber ich habe schon in meinem ersten Teil der Rede darauf verwiesen, dass ich natürlich selbstverständlich gern bereit bin und nicht nur bereit, sondern auch in den Fachausschüssen, aber auch hier im Hohen Haus bereit bin, einen Bericht in den jeweiligen Zeiträumen über die aktuelle Umsetzung zu geben. Deswegen, glaube ich, ist der Antrag zum jetzigen Zeitpunkt nicht zielführend und ich empfehle, den Antrag aus dem Grund abzulehnen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Heinz Müller von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass eine Kreisgebietsreform und eine Übertragung von Aufgaben von einer Ebene der öffentlichen Hand auf die andere, so, wie wir das gesetzgeberisch hier vollzogen haben, ein sehr komplizierter Prozess ist, ich glaube, das wird in diesem Hause niemand bestreiten. Nicht nur die Gesetzgebung war kompliziert, die Umsetzung ist es nicht minder. Und in dieser komplizierten Umsetzung braucht dieser Prozess natürlich die Begleitung durch die Landesregierung, durch die Landespolitik insgesamt, aber ich denke, dazu hat der Minister bereits alles Notwendige ausgeführt. Diese Begleitung, diese Unterstützung findet statt.

Ich möchte hier an dieser Stelle deshalb nur zwei Gedanken, wenn Sie gestatten, ergänzen.

(Marc Reinhardt, CDU: Wir gestatten.)

Der erste Gedanke, den ich hier gern ergänzen möchte, ist die Frage: Wie viel trauen wir eigentlich kommunaler Selbstverwaltung zu? Ich bekenne mich dazu, ich bin ein Anhänger der kommunalen Selbstverwaltung nicht nur sehr abstrakt, sondern ich glaube auch, dass kommunale Selbstverwaltung letztlich eine sehr leistungsfähige Form der Organisation öffentlicher Dienstleistungen ist. Und bei all den Schwierigkeiten, die wir hier heute beobachten müssen, traue ich der kommunalen Ebene zu, dass sie eben genau, indem sie diese kommunale Selbstverwaltung lebt, am Ende sich zusammenrüttelt und zusammenschüttelt und man am Ende Wege findet. Und wenn dies dann noch flankierend begleitet wird durch die Landesregierung, dann habe ich eine gehörige Portion Optimismus, dass wir letztlich zu vernünftigen Lösungen

kommen werden, auch wenn es im Moment des Prozesses teilweise manchmal so aussieht, als seien die Probleme unüberwindlich. Sie sind es letztlich nicht.

Der zweite Gedanke, den ich hier äußern möchte, ist ein vielleicht etwas nachdenklicher. Wenn ich die Situation in meinem Kreis Vorpommern-Greifswald beobachte und wenn ich Berichte aus anderen Kreisen höre, dann habe ich den Eindruck, dass bei vielen handelnden Personen das Denken in den alten kommunalen Strukturen in den Köpfen noch sehr fest sitzt. Da ist man noch UeckerRandow, da ist man noch Ostvorpommern, da ist man noch Greifswald, auch wenn dies heute zusammen mit zwei Ämtern des alten Kreises Demmin längst Vorpommern-Greifswald ist, aber es wird häufig noch in den alten Strukturen gedacht, diskutiert, gehandelt.

Und dies ist ein Phänomen, meine sehr verehrten Damen und Herren, das nach meiner Überzeugung in allen politischen Lagern auftritt, und es ist ein Phänomen, das vermutlich nicht einfach durch Federstrich und schon gar nicht durch Beschluss des Landtages aus der Welt zu schaffen ist, sondern wo wir einfach darauf setzen müssen, dass in einem zeitlichen Prozess dieses Denken überwunden wird und dass wir in den neuen Strukturen denken. Das können wir nicht durch Regierungshandeln oder durch Parlamentsbeschluss anordnen, aber es wird letztendlich notwendig sein, damit wir in den neuen Kreisen erfolgreich miteinander arbeiten.

Ich denke also, mit diesen beiden Ergänzungen, die ich gern noch in die Diskussion eingeführt hätte, ist hier mit den Worten des Ministers alles gesagt. Und deswegen noch ein Letztes: Der Minister war, so gehört es sich vielleicht für die Landesregierung, an einigen Punkten sehr diplomatisch. Vielleicht ist es mir als Abgeordnetem, der keine Regierungsverantwortung trägt …

(Peter Ritter, DIE LINKE: Was? Nicht als Minister.)

Als Koalitionsfraktion natürlich, aber …

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ach so, ich war schon erschrocken.)

Nein, Herr Ritter, den Schreck können Sie sich gleich wieder aus den Kleidern schütteln. Selbstverständlich trage ich die Regierung und nehme auch Verantwortung wahr, aber ich bin nicht selbst Mitglied dieser Regierung, sondern nur in Anführungszeichen – bitte in Anführungszeichen – Abgeordneter dieses Landtages und muss deswegen nicht so diplomatisch sein.

Ich habe den Eindruck, dass fünf dieser neuen Kreise wesentlich besser auf dem Weg sind, zu vernünftigen, zu handlungsfähigen und zu leistungsstarken Strukturen zu kommen als der sechste und dieser sechste heißt leider Vorpommern-Greifswald. Ich glaube, dass wir hier auch sehr genau darauf gucken sollten, dass wir in diesem Kreis – und ich wohne in diesem Kreis und bin in diesem Kreis politisch tätig – alles daran setzen, dass auch dieser Kreis den Weg findet zu einer vernünftigen Zusammenarbeit. Es macht wenig Sinn, Hoffnung darauf zu setzen, die Kreistagswahl zu gewinnen, indem man die Kreisgebietsreform möglichst gegen die Wand fährt und hofft, daraus dann den Honig saugen zu können nach der Parole „Wir haben es ja schon immer gesagt“. Wer eine solche Politik macht, der muss, glaube ich, damit

leben, dass die am Ende selbst gegen die Wand geht und nicht etwa dieser Kreis.

Deswegen sage ich mal ganz deutlich: Wenn beispielsweise eine Landrätin glaubt, der Kreis müsse vor dem Verfassungsgericht unseres Landes eine Klage anstreben, dann ist das das Recht jedes Kreises, aber dann bitte unter Beachtung des Gesetzes, und das Gesetz sagt, dass wichtige Angelegenheiten durch den Kreistag entschieden werden. Und wenn die Erhebung einer Klage vor dem Landesverfassungsgericht keine wichtige Angelegenheit ist, meine Damen und Herren, dann weiß ich es nicht. Aber wenn die Landrätin Syrbe meint, sie könne das ohne den Kreistag machen, dann muss sie sich nicht wundern, wenn hier ein politisches Klima den Bach hinuntergeht. Und wenn dann dieser Kreistag auch noch beschließt, dass diese Klage zurückzuziehen ist und sie dies nicht tut, dann dürfen wir uns nicht wundern, wenn wir hier zu einer schwierigen politischen Situation kommen.

Also, meine sehr verehrten Damen und Herren, bauen wir bitte keinen Popanz auf, dass das sowieso alles nicht läuft. Begleiten wir diesen Prozess, beobachten wir diesen Prozess, lassen wir uns zu gegebener Zeit – und da kann ich auf alles das verweisen, was der Minister gesagt hat – berichten, aber haben wir auch ein Stück Vertrauen in kommunale Selbstverwaltung. Arbeiten wir selber daran mit, dass das Denken in den alten kommunalen Strukturen überwunden wird, und lernen wir, in neuen Strukturen zu denken, und versuchen wir dann nicht Obstruktionspolitik in den Kreisen zu unterstützen, sondern eine Politik, die darauf ausgerichtet ist, effektive, starke, kommunale Strukturen zu schaffen. Dann haben wir unserem Land und dann haben wir der kommunalen Ebene gedient. Das ist der richtige Weg und deswegen werden wir Ihren Antrag ablehnen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Saalfeld von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE kam mir beim Lesen bekannt vor, greift er doch die Debatte im Finanzausschuss vom 23. Februar 2012 im Zuge der Beratung des Kommunalfinanz- berichtes des Landesrechnungshofes mit der Drucksa- chennummer 5/4476 auf. Dort stellte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgenden Antrag zur Beschlussempfehlung, ich zitiere: „Die Landesregierung wird gebeten, den Landtag über die Umsetzung der Kreisgebietsreform zu unterrichten und etwaigen Handlungs- und Optimierungsbedarf zu identifizieren sowie in diesem Zusammenhang die weiteren Leitlinien der Landesregierung bei der Begleitung der Kreise hinsichtlich der fortschreitenden Umsetzung weiterer Reformbemühungen, die unmittelbar oder mittelbar mit der Kreisgebietsreform zusammenhängen, darzulegen.“

Das haben wir GRÜNEN im Finanzausschuss wie folgt begründet, und ich zitiere wieder aus der Ausschussdrucksache 6/39: „Die enge Begleitung der Kreisgebietsreform durch den Landesgesetzgeber ist eine Selbstverständlichkeit. Infolge der Kreisgebietsreform werden un

mittelbar und mittelbar weitere Reformen vorangetrieben (z. B. Reform der Amtsgerichtsstruktur, Übernahme der Kosten für Schülerbeförderung in ehemals kreisfreien Städten, weitere Maßnahmen im Sinne der Einräumigkeit und Einheit der Verwaltung etc.). Dies sollte Anlass genug sein, Leitlinien für die weitere Gestaltung der mittelbar und unmittelbar mit der Kreisgebietsreform zusammenhängenden Reformbemühungen vorzulegen und an den Behauptungen der Textziffer 161 des Kommunalfinanzberichts 2011 messen zu lassen.“ Zitatende.

In dieser Textziffer 161 erwartet der Landesrechnungshof durch die Kreisgebietsreform Synergieeffekte und positive Effekte in der finanzwirtschaftlichen Entwicklung sowie bei der Personalentwicklung im sogenannten Bereich der Verwaltung der Verwaltung. Diese mittelbaren Reformen, die mit der Kreisgebietsreform zusammenhängen, nehmen meines Erachtens in Zukunft eine immer wichtigere Bedeutung ein. Und ich denke, dieser Landtag sollte sich damit intensiv befassen.

Ich habe eben gerade schon drei Beispiele genannt: Amtsgerichtsstruktur, Übernahme der Kosten der Schülerbeförderung, weitere Maßnahmen im Sinne der Einräumigkeit und Einheit der Verwaltung. Ich denke, deswegen ist es ein sehr sinnvoller Antrag, den die LINKE hier vorgelegt hat,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Sehr richtig.)

weil uns das Thema sehr, sehr lange noch beschäftigen wird.

Um es kurz zusammenzufassen, die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN beantragt im Finanzausschuss eine Unterrichtung des Landtages sowie die Identifizierung von Handlungs- und Optimierungsbedarf. Die Regierungskoalition – und da sind wir eigentlich schon ein Stück weiter – hat infolgedessen dann im Finanzausschuss eine eigene Beschlussempfehlung vorgelegt und durchgestimmt. Sie lautet, ich zitiere hier wieder: „Die Landesregierung wird gebeten, dem Innenausschuss und dem Finanzausschuss erstmals zum 31. August 2012 und dann halbjährlich einen Bericht über den Fortgang der Umsetzung der Landkreisneuordnung vorzulegen. Darin sind insbesondere Handlungs- und Optimierungsbedarfe zu identifizieren.“ Zitatende.

Meine Fraktion beabsichtigte, den ursprünglichen Antrag und auch weitere beantragte Beschlussempfehlungen zum Kommunalfinanzbericht, zum Beispiel zur Begleitung der Einführung der Doppik, denn auch hier knirscht es bei den Kommunen gewaltig im Gebälk, hier im Plenum des Landtages bei den noch anstehenden Beratungen zum Kommunalfinanzbericht des Landesrechnungshofes einzubringen.

Nun erhebt die Fraktion DIE LINKE unser Anliegen aus dem Finanzausschuss zum Antrag, unbenommen gut begründet mit der Dringlichkeit der Angelegenheit, da zum 1. Juli 2012 die Aufgabenübertragung zwischen Land und Kommunen infolge des Aufgabenzuordnungsgesetzes ansteht. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmt daher selbstverständlich ihrem eigenen Anliegen aus dem Finanzausschuss zu. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Reinhardt von der Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit den Worten des Ministers und meines geschätzten Kollegen Heinz Müller ist eigentlich auch alles gesagt. Ich möchte nur ganz kurz noch auf den Antrag und die vier Punkte eingehen. Im ersten Punkt geht es ja um die intensive Begleitung. Wir haben von dem Innenminister gehört, dass quasi das Innenministerium stündlich, wenn nicht sogar minütlich mit dieser Begleitung betraut ist.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Keine Drohung, Herr Reinhardt, keine Drohung.)

Wir als Landtagsfraktion sind das auch. Wir sind im intensiven Dialog mit den Kreistagsfraktionen, mit Oberbürgermeistern, mit Bürgermeistern, mit Gemeinden und Stadtvertretern. Wir haben hier öfter schon auch durch unseren Fraktionsvorsitzenden angeregten kommunalpolitischen Austausch bei uns in der Landtagsfraktion. Also auch wir begleiten das ganz intensiv und ich gehe davon aus, dass das in den anderen Fraktionen nicht anders ist.

(Heinz Müller, SPD: Richtig.)

Dann zum Inkrafttreten der Regelung des Aufgabenzuordnungsgesetzes: Sie haben heute Morgen mitbekommen, wir haben dort einiges mit einem Gesetz auf den Weg gebracht. Wir werden dazu nachher noch im Innenausschuss heute zum ersten Mal debattieren und das dann auf den Weg bringen. Also hier sind wir am Arbeiten.

Und dann zu den beiden Vorbereitungsmaßnahmen, quasi zu den beiden Berichten, die die Fraktion DIE LINKE anfordert: Sie haben die Bereitschaft des Innenministers gehört, in den Ausschüssen, im Innenausschuss oder in den betreffenden Ausschüssen zu berichten. Das, denke ich, können wir da tun. Ansonsten haben Sie gehört, wie die Fristen so sind.