Protocol of the Session on April 25, 2012

Die Fraktion der NPD hat gemäß § 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zum Antrag auf Drucksache 6/576 eine namentliche Abstimmung beantragt.

Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Damit Ihr Votum korrekt erfasst werden kann, bitte ich Sie, sich nach Aufruf, wenn möglich, von Ihrem Platz zu erheben und Ihre Stimme laut und vernehmlich abzugeben. Darüber hinaus bitte ich alle im Saal Anwesenden, während des Abstimmungsvorganges von störenden Gesprächen Abstand zu nehmen.

Ich bitte nun die Schriftführerin, die Namen aufzurufen.

(Die namentliche Abstimmung wird durchgeführt.)

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine oder ihre Stimme nicht abgegeben hat?

(Die Abgeordneten Ulrike Berger, Rudolf Borchert und Johann-Georg Jaeger werden nachträglich zur Stimmabgabe aufgerufen.)

Dann sind jetzt alle Stimmen abgegeben? – Nein.

(Der Abgeordnete Jürgen Suhr wird nachträglich zur Stimmabgabe aufgerufen.)

So gut, dann scheinen jetzt alle Stimmen abgegeben zu sein. Ich schließe die Abstimmung.

Ich bitte die Schriftführerinnen, mit der Auszählung zu beginnen, und unterbreche für zwei Minuten.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Und wann eröffnen wir wieder?)

Jetzt muss ich auf die Uhr gucken – fünf vor halb.

Unterbrechung: 17.21 Uhr

__________

Wiederbeginn: 17.23 Uhr

Ich eröffne wieder die Sitzung.

Das Stimmergebnis liegt vor. An der Abstimmung haben insgesamt 56 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 3 Abgeordnete, mit Nein stimmten 53 Abgeordnete, es hat sich niemand enthalten. Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/576 abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Kreisstruktur- und Aufgabenzuordnungsgesetz – landespolitische Verantwortung wahrnehmen, Drucksache 6/564.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Kreisstruktur- und Aufgabenzuordnungsgesetz – landespolitische Verantwortung wahrnehmen – Drucksache 6/564 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Rösler.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir knüpfen mit unserem Antrag an den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Aufgabenzuordnungsgesetzes an. Wir wollen die erforderlichen Diskussionen aber auch auf das Kreisstrukturgesetz ausdehnen und inhaltlich untersetzen. Aus unserer Sicht muss der Landtag seine politische Verantwortung viel stärker wahrnehmen. Es wird von uns erwartet, dass wir nicht nur auf der Zuschauerbank sitzen, sondern den Prozess aktiv begleiten.

Meine Damen und Herren, kaum ein Gesetz in Mecklenburg-Vorpommern war derart umstritten wie das Kreisstrukturgesetz – politisch und juristisch gleichermaßen. Seit Anfang September letzten Jahres steht zwar die neue Kreisstruktur, sie mit Leben zu erfüllen ist jedoch ungleich schwieriger. Probleme gibt es zuhauf, Verwaltungen und Kreistage sehen sich zum Teil überfordert.

Meine Damen und Herren, mit einer denkbar knappen Mehrheit von vier zu drei Richterstimmen hat das Landesverfassungsgericht die Schaffung der bundesweit größten Landkreise bestätigt. Mit dem Urteil wurde der Landespolitik allerdings auch einiges ins Stammbuch geschrieben. So stellte das Gericht fest, dass die neue Kreisstruktur stark von prognostischen Annahmen geprägt ist. Das Gericht spricht von Unsicherheiten, gerade was das kommunale Ehrenamt beziehungsweise seine Rahmenbedingungen in den künftigen Großkreisen betrifft. Deshalb haben die Richter dem Gesetzgeber besondere Auflagen erteilt.

Ich zitiere aus der Urteilsbegründung: „Wenn sich auch nach alledem der Neuzuschnitt der Landkreise als verfassungsgemäß erweist, sieht das Landesverfassungsgericht den Gesetzgeber allerdings gehalten, die tatsächlichen Auswirkungen der Neuregelung, insbesondere auf das Ehrenamt, intensiv zu beobachten und gegebenenfalls dort nachzubessern, wo es zusätzlicher Unterstützung bedarf, etwa um dessen tatsächliche Ausübbarkeit für jedes Kreistagsmitglied gerade auch in den besonders großflächigen Kreisen sicherzustellen.“

Meine Damen und Herren, das Landesverfassungsgericht erwartet vom Landesgesetzgeber, dass er dieser intensiven Beobachtungs- und gegebenenfalls Nachbesserungsverpflichtung flexibel und zeitnah entspricht. Dieser Verpflichtung kann der Landtag gegenwärtig nicht gerecht werden, schlicht weil die Datenbasis fehlt. Uns allen liegen sicherlich Erfahrungen aus einzelnen Kreisen vor, insbesondere aus unseren Heimatkreisen. Wir alle können Beispiele für Probleme bei der Umsetzung der Reform benennen. Das reicht von dem Zusammenwachsen der Kreisfeuerwehrverbände bis hin zur personellen Absicherung von Jugendämtern oder Fragen der Schülerbeförderung. Die Probleme machen die hohe politische Verantwortung auch des Landtags deutlich. Deshalb ist es aus unserer Sicht notwendig, dass die Landesregierung nach einem Jahr Umsetzungsphase der Kreisgebietsreform den Landtag umfassend unterrichtet. Nur auf dieser Grundlage kann gegebenenfalls nachgebessert werden.

Meine Damen und Herren, besonders die Umsetzung des Aufgabenzuordnungsgesetzes ist problematisch. Das Landesverfassungsgericht stellt nämlich Kreisstrukturreform und Aufgabenzuordnung in engen Zusammenhang. Deshalb müssen Änderungen am Aufgabenzuordnungsgesetz äußerst behutsam und wohlbegründet vor

genommen werden. Hier sollte die Landesregierung bis Ende Mai in der Lage sein, einen detaillierten Sachstandsbericht vorzulegen. Die Landesregierung will mit der Änderung des Aufgabenzuordnungsgesetzes den Bereich des Immissionsschutzes und der Abfallwirtschaft nicht mehr kommunalisieren. Im Übrigen aber soll es bei den vorgesehenen Aufgabenübertragungen bleiben.

Genau an dieser Stelle habe ich aber größte Zweifel, wenn ich etwa an die Übertragung der Trägerschaft der Landesförderschulen denke. Hier sind mir erhebliche Bedenken und offene Fragen der betroffenen Landkreise bekannt. Auch deshalb halten wir es für sinnvoll und geboten, dass die Landesregierung den Landtag über den gesamten Komplex der Aufgabenzuordnung und hierbei auftretende Probleme zeitnah unterrichtet.

Meine Damen und Herren, es ist gut, Herr Innenminister, wenn Sie die Idee der LINKEN aufgreifen und die künftige Aufgabenverteilung zwischen Land und Kommunen in einem Zukunftsvertrag regeln wollen. Sie sollten dies aber möglichst rasch tun, denn die kommunale Familie braucht gerade in dieser Phase der Umstrukturierung Verlässlichkeit und gute Rahmenbedingungen. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Minister für Inneres und Sport Herr Caffier.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete!

Liebe Frau Rösler, ich bin Ihnen dankbar für Ihre Ausführungen, wäre Ihnen aber besonders dankbar, wenn Sie auch mal mit zur Kenntnis nehmen, dass diese Aufgabe, über die wir reden, eine gemeinsame Aufgabe ist, nämlich des Landtages, der Regierung, aber auch der kommunalen Ebene. Und wenn Sie beispielsweise in Ihrem Landkreis der Landrätin Aufklärung über das Verhältnis von Kreistag und Verwaltung beibringen würden,

(Heinz Müller, SPD: Das wäre sehr hilfreich.)

dann wäre das in der Frage einer Umsetzung für alle sehr hilfreich.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Ich glaube, insofern kann ich das, was Sie hier angesprochen haben, nur zurückgeben, denn in der Tat stellen wir fest, dass es auf vielen Ebenen läuft, aber insbesondere einer, darauf komme ich aber noch zurück, besondere Schwierigkeiten macht. Und das ist eine Aufgabe, die wir gemeinsam angehen müssen.

Die im Antrag geforderte Begleitung der Umsetzung des Kreisstrukturgesetzes ist – da sind wir uns alle unstrittig einig – nicht nur notwendig, sondern aus meiner Sicht eine Selbstverständlichkeit, und zwar für alle Beteiligten. Deshalb erfolgte sie bereits vor dem Inkrafttreten des

Gesetzes, nämlich in umfangreichen Beratungen und zum Schluss in der Verabschiedung des Gesetzes, und erfolgt natürlich selbstverständlich auch seit dem 5. September in einem ständigen Dialog mit der kommunalen Familie, auf den Landrätekonferenzen und auf den Referatsebenen. Gestern waren beispielsweise die unteren Rechtsaufsichtsbehörden da in einem ständigen Datenaustausch. Und dies ist wichtig und richtig, um bei der Umsetzung auch zu sehen, wo sind möglicherweise Mankos, wo müssen wir gegensteuern oder wo müssen wir auch gemeinsam mit der parlamentarischen Ebene darüber nachdenken, wie wir den einen oder anderen zur Umsetzung im wahrsten Sinne des Wortes tragen.

Der Umsetzungsprozess wird also aktiv begleitet und es erfolgt hierbei eine laufende Auswertung und auch eine laufende Berichterstattung. Dabei wird aber natürlich berücksichtigt und muss auch berücksichtigt werden, dass der landesseitige Handlungsrahmen durch die Organisations- und Finanzhoheit der Landkreise und kreisangehörigen Städte eingeschränkt ist. Gleichwohl verfolgen wir alle, mein Haus, ich selbst auch, die Neugestaltung vor allem durch die nahezu tägliche Begleitung in Fragen von Haushaltsangelegenheiten. Es sind zu diesem Zeitpunkt aber noch längst nicht alle Haushalte im Innenministerium zur Prüfung eingegangen.

An dieser Stelle möchte ich deutlich darauf hinweisen, dass gemäß den Paragrafen 12 und 13 des Kreisstrukturgesetzes den Landkreisen und eingekreisten Städten zunächst bis zum 30. September dieses Jahres Zeit für die Vermögensauseinandersetzung eingeräumt worden ist. Sollten sich einzelne Parteien bis zu diesem Zeitpunkt nicht einigen können, kann das Innenministerium gegebenenfalls durch Verwaltungsakt entscheiden. Für diese gesetzliche Entscheidung ist dann natürlich selbstverständlich ein erneuter Zeitraum von bis zu sechs Monaten eingeräumt worden. Wer jetzt bereits eine abschließende Wertung der Reform erwartet, lässt die gesetzlich eingeräumten Anpassungsprozesse, wie zum Beispiel den sogenannten Abschlusszeitpunkt der Vermögensauseinandersetzung, außer Acht.

Organisations-, Standort- und Personalentscheidungen werden derzeit ebenfalls in der kommunalen Ebene mit unterschiedlicher Geschwindigkeit, mit unterschiedlicher Qualität herbeigeführt. Überdies sind die neuen Kreise auch mit der Aufstellung ihrer Haushalte teilweise erstmalig nach den Regeln der Doppik, im Übrigen eine Forderung, die eben vom Städte- und Gemeindetag aufgemacht worden ist und der wir uns auch angeschlossen haben, derzeit stark eingebunden, sodass sie zweigleisig sowohl die Umstrukturierung, aber auch die Haushaltsaufstellung in der neuen Form bewältigen müssen.

Dennoch möchte ich offen ansprechen, dass sich bei der Umsetzung der Reform einige Beteiligte – und ich habe es vorweg schon gesagt, ganz besonders in einem Kreis – doch sehr schwer tun und zum Teil sogar sperren. Ich habe fest und fast den Eindruck gewonnen, ohne jemand Bestimmtes nahetreten zu wollen, wenn wir uns bei der Gestaltung der Deutschen Einheit genauso angestellt hätten, dann hätte es die Deutsche Einheit auf der kommunalen Ebene in den neuen Ländern auch nicht gegeben. Denn ich appelliere an alle Beteiligten: Für eine solche Verwaltungsmaßnahme, einen solchen Verwaltungsakt muss auch ein guter Wille vorhanden sein, aufeinander zuzugehen. Der Wille zum Erfolg ist unterm Strich entscheidend. Mit Widerwillen ist das Ziel der Verwaltungs

reform natürlich nicht so zeitig erreichbar und umsetzbar, wie es mit gutem Willen möglich ist.

Und Verwaltungsspitze hat in der Frage auch immer ein Stück Vorbildwirkung, denn letztendlich ist die Verwaltung auch nur so gut, wie die Chefs das selber sind und vorleben. Insofern appelliere ich in der Frage auch an den guten Willen. Das Gericht hat einmal die Entscheidung getroffen, ob knappe Mehrheit oder große Mehrheit, das Gericht hat die Entscheidung getroffen. Deswegen sollten wir auch alles dafür tun, um die Reform erfolgreich umzusetzen.

Ein Bericht an den Landtag vor Ende dieses Jahres wäre deshalb auch wenig aufschlussreich, weil ganz wesentliche Eckpunkte des Gesetzes, auf die ich gerade eingegangen bin, bis dahin gar nicht abschließend umgesetzt sein können. Also lassen wir doch die Städte und die Kreise sich zunächst erst mal in ihren eigenen Strukturen einfinden. Im Anschluss werden wir gern über den jetzt laufenden Prozess berichten. Im täglichen Geschäft stehen alle, sowohl die Landtagsabgeordneten, das ist mir bekannt, genauso wie die zuständige Verwaltung, die zuständigen Ministerien, auch die Kollegen aus den anderen Ministerien, für diesen Umstrukturierungsprozess mit ihrem Haus zur Verfügung und den werden wir auch weiter gemeinsam begleiten.

Aber lassen Sie mich noch einmal auf eins hinweisen, was Sie ansprachen. In der Begründung des vorliegenden Antrages heißt es fälschlich, dass bereits das Landesverfassungsgericht den Gesetzgeber hinsichtlich des Kreisstrukturgesetzes als gehalten ansah, die tatsächlichen Auswirkungen der Neuregelung intensiv zu beobachten und gegebenenfalls Nachbesserung vorzunehmen. Dies ist in der Form so nicht zutreffend. Sie haben allerdings die Passage des Landesverfassungsgerichtes schon mal vorgetragen, sodass ich mir das ersparen kann.

In Gänze, es ist die Frage der aktiven Begleitung in der Frage der Ausübung des kreiskommunalen Ehrenamtes gefordert worden in Flächenkreisen, die bis zu 5.469 Quadratkilometer haben, und dadurch möglicherweise erhebliche Beeinträchtigung im kommunalen Ehrenamt stattfinden kann. Diese Aufforderung des Verfassungsgerichtes nehmen wir auch sehr ernst. Deswegen führt das Landesverfassungsgericht auch hinsichtlich der Beobachtungspflicht aus, dass es der Gesetzgeber gehalten sieht, die tatsächlichen Auswirkungen der Neuregelung, insbesondere auf das Ehrenamt, intensiv zu beobachten und gegebenenfalls dort nachzubessern, wo es zusätzlicher Unterstützung bedarf, etwa um dessen tatsächliche Ausübbarkeit für jedes Kreistagsmitglied gerade auch in den besonders großflächigen Kreisen sicherzustellen.

Dann habe ich schon mal etwas zu den Zeiträumen gesagt, in denen wir überhaupt jetzt erst Entscheidungen umsetzen, umsetzen können auf der gesetzlichen Grundlage, auch der Länge, die damit verbunden ist, und daraus ergibt sich natürlich zwangsläufig die Frage, dass wir, wenn wir ein ordentliches und mit Daten vernünftig belegtes Basismaterial haben wollen, einen längeren Zeitraum genau für diese Untersuchung brauchen.

Lassen Sie mich deshalb zwei Sätze zu dem konkreten Beobachtungsauftrag sagen. Um ihm gerecht zu werden, beabsichtige ich, einen Gutachter mit einer breit angelegten Untersuchung zu beauftragen. Geplant sind Analysen