Ich glaube, das geht auch, weil das dasjenige ist, worum es geht. Sie fordern uns erstens auf zu prüfen, was man denn veröffentlichen kann. Ich darf Ihnen mitteilen, die Prüfung ist abgeschlossen durch die Mitarbeiter unseres Hauses, und ich darf Ihnen jetzt vorlesen, was die Fachebene dazu sagt, und das sind Juristen.
Zitat: „Die Veröffentlichungspflicht für Kooperationsverträge ist aufgrund des damit verbundenen Eingriffs in die verschiedenen betroffenen Rechtssphären stark eingeschränkt. Betroffen wären die Forschungsfreiheit der Hochschullehrer und der Hochschulen, Artikel 5 Grundgesetz, die verfassungsrechtlich geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Artikel 12 Grundgesetz, die Wettbewerbsfreiheit, ebenfalls Artikel 12 Grundgesetz, und die Vertragsfreiheit, Artikel 2 Grundgesetz. Vor diesem Hintergrund wird die Auffassung vertreten, dass sich die Veröffentlichungspflicht auf die Summe und Laufzeit der Vereinbarung beschränken muss.“
So, beschränken muss. Das ist also alles, was man veröffentlichen kann. Es wird sogar die Rechtsmeinung vertreten, dass auch diese Angaben teilweise problematisch sein können, wenn sie Rückschlüsse erlauben auf die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens. Auch das ist nicht völlig ausgeschlossen. Insofern ist das, was veröffentlichungsfähig ist, nach Rechtsmeinung des Bildungsministeriums sehr wenig.
Jetzt kommen wir aber mal zu dem Punkt, ob es klug ist, jetzt eine landesgesetzliche Regelung in Kraft zu setzen, und da möchte ich in der Tat das aufgreifen, was Sie mit Blick auf die Bundesebene vorgetragen haben. Was würde denn passieren, wenn wir als Land so etwas im Alleingang machen würden, und andere Bundesländer darauf verzichten? Das Ergebnis ist relativ klar: Wenn ich Unternehmer wäre, dann würde ich mir überlegen, ob ich das hier mache, und meine Daten der Öffentlichkeit übergebe, oder ob ich mir eine andere Hochschule in einem anderen Bundesland suche, um dort …,
… mir eine andere Hochschule in einem anderen Bundesland suche, wo ich das nicht machen muss. Und in der Tat, natürlich haben Unternehmen, die privat finanzierte Forschungsaufträge vergeben, etwas zu verbergen. Die wollen nämlich Forschungsergebnisse haben, um daraus unternehmerische Erfolge zu generieren. Und da wir uns in einer Wettbewerbsgesellschaft befinden, ist es natürlich klar, dass die kein Interesse daran haben, diese Ergebnisse zu veröffentlichen, was ja auch gar nicht geht.
Aber ich kann mir auch gut vorstellen, dass ein Unternehmen gar kein Interesse daran hat, Anhaltspunkte dafür zu geben, dass man hinterherrecherchieren kann, was für Projekte sind denn da vielleicht in der Erforschung. Das sind vielleicht auch nette Informationen für eine mögliche Spionage im betrieblichen Bereich, nicht im staatspolitischen – also insofern sind damit Unwägbarkeiten verbunden. Soll heißen: Der einzige Vorteil, den ich im Moment erkennen kann – jedenfalls hängt das wiederum von der Sichtweise ab –, die einzige Folge, die das haben könnte, wäre, dass wir die Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschulen höchst gefährden.
Das heißt, wenn man zu einer solchen Regelung überhaupt kommt, deren Notwendigkeit ich für unser Bundesland auch sachlich infrage stelle aufgrund der Dinge, die Sie selber ausgeführt haben und aufgrund der Dinge, die ich Ihnen vorgetragen habe, wenn man zu einer solchen Regelung kommen sollte, dann aus meiner Sicht nur im Verbund der Länder. Deswegen ist der zweite Punkt erledigt, nämlich wo Sie das Parlament bitten, uns aufzu
Ehrlich gesagt, erlaube ich mir auch den Hinweis, dass neben der Möglichkeit, dass wir diesen Gesetzentwurf schreiben, natürlich auch die Möglichkeit besteht, dass Sie die Gesetzentwürfe, die Sie gerne hätten, selber schreiben und hier ins Parlament einbringen.
(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Zum Beispiel die Landtagsfraktion im Auftrag an die Bundestagsfraktion.)
Deswegen bitte ich Sie auch um Verständnis dafür, dass es vermutlich keine Mehrheit finden wird, dass es zu einem solchen Gesetzentwurf kommt. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt nichts Schöneres, als zu Ihnen bei Sonnenschein zu sprechen.
Der Antrag der Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschäftigt sich mit einem wichtigen Problem. Das ist tatsächlich ein Problem, trotz des schwierigen Titels. Die Bedeutung der Einwerbung von Drittmitteln hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Die Finanzierung der Forschung an den Hochschulen wurde jahrelang aus Staatsmitteln gesichert. Die immer wieder verminderten Zuweisungen des Landes zwingen die Hochschulen zunehmend, die ihnen dadurch fehlenden Finanzmittel durch Drittmittel auszugleichen – verständlicherweise. Damit haben sich die Drittmittel von temporären zusätzlichen Geldern zum festen Bestandteil der Hochschulfinanzierungsplanung gewandelt. Die Einwerbung von Drittmitteln ist praktisch von der Kür zur Pflicht geworden.
Das Problem besteht darin, dass diese zusätzlichen Finanzierungsanforderungen immer stärker auf die Sicherung der Freiheit der Wissenschaft, der Forschung wirken. Das hat mein Vorredner auch gesagt. Ein weiteres Problem ist, dass die Finanzierung der Forschung über Drittmittel die marktwirtschaftlichen Tendenzen an den Hochschulen verstärken kann. Dies hat auch Auswirkungen auf die Autonomie der Hochschulen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Dem Grundsatz „Wer zahlt, bestimmt“, können sich die Hochschulen bei der Einwerbung und Verwendung von Drittmitteln kaum entziehen. Es entstehen an den Hochschulen zunehmend unterschiedlich ausgestattete Bereiche und damit wettbewerbsfähige Bereiche.
Sie wissen sicher, dass die Wirtschaft die Projekte an den Hochschulen fördert. Es sind aber vor allem die Naturwissenschaften, die Ingenieurwissenschaften und die Medizin bevorteilt. Die Geisteswissenschaften – und
das finde ich schon interessant – oder die Grundlagenforschung profitieren hingegen sehr wenig oder auch gar nicht von Drittmitteln. Die Folgen können zum Beispiel sein: unterschiedliche Finanzausstattung und damit unterschiedliche Forschungsmöglichkeiten oder die Verschiebung von Profillinien innerhalb der Hochschulen, die mittelbar von außen bestimmt werden, oder finanzielle Umverteilungsprozesse, die inneruniversitär zu Konkurrenzsituationen führen.
Die Lösung ist zunächst eine ausreichende und anforderungsgerechte staatliche Finanzierung, die eine Abhängigkeit von Drittmitteln vermindert oder ganz ausschließt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kolleginnen und Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellen zu Recht fest, dass die Transparenz fehlt. Diese Trans- parenz ist für die Öffentlichkeit gar nicht und innerhalb der Hochschulen nur sehr eingeschränkt gegeben. Einerseits hat das objektive Ursachen, zum Beispiel wegen der Patentrechte oder der notwendigen Geheimhaltung in Zeiten, wo Wirtschaftsspionage ein boomender Geschäftsbereich ist. Andererseits ist bei aller Berufung auf die Freiheit der Wissenschaft eine gesellschaftliche Kontrolle nötig. Das auch deshalb, weil die Geschichte uns bewiesen hat, dass Forschung und Wissenschaft sowie ihre Ergebnisse – gewollt oder ungewollt – janusköpfig sein können.
Ich meine hier, liebe Kolleginnen und Kollegen, militärische Forschungsvorhaben. Ein konkretes Beispiel will ich Ihnen nennen: Die TU in Berlin verlangt von ihren Drittmitteln und von der Unileitung Erklärungen, dass die Forschungsprojekte oder die geförderten Projekte nicht der Rüstungsforschung dienen.
Das Zentralproblem bei dem Gesetzentwurf zur Transparenz der Vergabe und Verwendung von Drittmitteln wird sein, wie man die berechtigten Interessen der Drittmittelgeber mit einer angemessenen gesellschaftlichen Kontrolle in Übereinstimmung bringt. Soweit das nicht erfolgreich sein sollte, wäre zumindest der Vorschlag der transparenten Kodizes aufzugreifen. Zumindest innerhalb der Hochschulen sollten damit verbindliche Mechanismen geschaffen werden, die eine ausreichende Transparenz sichern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir reden aber nur von Projekten. Was ist mit der Situation der Beschäftigten? Ich meine die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auf Drittmittelprojekte angewiesen sind. Bei ihnen gilt das Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Das heißt, die Beschäftigten haben keine Zukunft mehr im Wissenschaftssystem der BRD, wenn ihre Höchstbefristungsdauer durch eine Beschäftigung in einem Drittmittelprojekt ausgeschöpft wird.
Ich bin davon überzeugt, dass das Anliegen des vorliegenden Antrags eine breite gesellschaftliche Diskussion erfordert. Es wird aber auch einen erheblichen Widerstand gegen die Transparenz der Drittmittelvergabe und -verwendung geben. Ich denke, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns auf diese Diskussion eingehen und wir wollen auch pragmatische Lösungen finden. Ich und meine Fraktion würden gerne diesem Antrag zustimmen. – Vielen Dank.
(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Freunde. – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Oooh! – Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das war nicht abgesprochen, Herr Liskow.)
Ich glaube, der Minister Brodkorb hat schon verhältnismäßig deutlich gesagt, wie die rechtliche Situation ist, dass wir eigentlich rechtlich nicht die Möglichkeiten haben, und schon gar nicht im Alleingang als MecklenburgVorpommern.
Ich weiß, es ist ein Prüfauftrag, den Sie gestellt haben. Trotzdem muss man davon ausgehen, da wir ganz bewusst wollen, dass wir drittmittelfinanzierte Stellen und drittmittelfinanzierte Projekte haben im Land, nicht nur, um Grundlagenforschung zu machen, sondern auch angewandte Forschung, Industrieforschung sozusagen, durchzuführen. Und wenn wir diese einschränken durch Veröffentlichungspflichten, die alleine hier im Land bestehen, dann werden natürlich diese Aufträge nicht mehr hier im Land Mecklenburg-Vorpommern ausführt werden.
Und ich glaube, dass man bestimmte transparente Lösungen innerhalb der Hochschulen finden muss, dass man sehen muss, vielleicht auch, wenn die öffentliche Hand sich einmischen möchte, über Zielvereinbarungen zwischen Universitäten und dem Land, dass man ausschließt, dass da ein Fehlverhalten sozusagen möglich ist. Aber grundsätzlich zu sagen, dass wir alle Drittmittelverträge transparent veröffentlichen sollen,
ist aus meiner Sicht nicht sinnvoll, und schon gar nicht im Alleingang für unser Land. Deswegen lehnen wir diesen Antrag ab. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist ein Armutszeugnis, wenn ein Staat in seinem Bildungswesen überhaupt auf Drittmittel angewiesen ist.
So etwas dürfte es gar nicht geben. Selbst, wenn etwaige Kooperationsverträge immer offengelegt würden, eine Universität, die Geld von einer Privatfirma annimmt,
macht sich abhängig, auch wenn das Unternehmen zunächst nicht versucht, in irgendeiner Weise Einfluss zu nehmen. Ein paar Jahre mögen vergehen, man hat sich an die Mittel gewöhnt und kommt gar nicht mehr ohne sie aus, und dann wird die Schraube angezogen. Lehre und Forschung dienen nur noch Kapitalinteressen.
Das kann, wie in den USA zu beobachten ist, auch ganz offen geschehen und funktioniert trotzdem im Sinne der Konzerne: Fastfood- und Softdrinkfirmen sponsern Schulen und im Gegenzug darf auf dem Schulhof nur noch ihr Zeug verkauft werden. Schüler, die öffentlich die falsche Colasorte trinken, dürfen beim Direktor antanzen oder fliegen von der Schule. Lehrinhalte, die zurückhaltend darauf hinweisen, dass es vielleicht nicht ganz gesund ist, sich nur von Burgern und Cola zu ernähren, fliegen von den Lehrplänen. All das geschieht da, und genau das ist es auch, was die wirtschaftlichen Interessengruppen anstreben.