Protocol of the Session on March 16, 2012

Abschließend zu dem Antrag der LINKEN will ich noch mal sagen: Wenn Sie wirklich dieses Problem haben, Ihre Berechtigung bezüglich des Setzens von Themen, dann ist es sicherlich auch Ihre Frage,

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Sie hören sich so gerne reden, deshalb stellen Sie Anträge.)

die Sie sich beantworten sollten, ob Sie mit solchen Anträgen hier zum Zuge kommen und erfolgreich in der Außendarstellung werden. Ich glaube nicht.

(Vincent Kokert, CDU: Vor allen Dingen heute, um die Zeit.)

Da gibt es andere Anträge, wo Sie sich inhaltlich einbringen sollen. Das läuft bei mir persönlich – das können Sie mir übelnehmen oder auch nicht, ich gehe mal aus vom zweiten Fall –, das läuft persönlich bei mir als Schaufensterantrag.

(Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus)

Und insofern wird unsere Fraktion diesen Antrag ablehnen, unter anderem auch aus inhaltlichen Gründen, die ich eben hier vorgestellt habe. – Ich danke Ihnen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Rösler von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Also, Herr Renz, ich denke, die Themen werden wir uns von Ihnen nicht vorschreiben lassen.

(Torsten Renz, CDU: Das war der erste Fehler.)

Der Vorwurf, unser Antrag sei taktischer Natur oder populistisch, ist nicht neu, damit können wir leben.

(Marc Reinhardt, CDU: Das ist der zweite Fehler. – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Die werden noch besser. – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Sie können wohl kaum erwarten, dass wir alle Themen ausklammern, Bundesrat betreffend, bei denen Sie sich mit der CDU nicht einig sind, Frau Ministerin.

(Marc Reinhardt, CDU: Das ist der dritte Fehler.)

Meine Damen und Herren, es ist richtig, auch mehr und mehr Stimmen aus der CDU plädieren für einen höheren Spitzensteuersatz, zum Beispiel Frau Kramp-Karrenbauer, CDU-Regierungschefin im Saarland,

(Helmut Holter, DIE LINKE: Das weiß Herr Renz aber nicht.)

oder eben, wie es hier auch schon gefallen ist, Norbert Lammert, Bundestagspräsident. Er sagte übrigens in diesem Zusammenhang Folgendes: „Ungleichheit wird zu einem Problem, wenn es keinen Zusammenhang mehr gibt zwischen individuellem Einkommen und individueller Leistung.“ Recht hat er. Und aus Verantwortung für die öffentlichen Haushalte und aus Verantwortung für unseren Landeshaushalt und weil es eine Frage der Gerechtigkeit ist, bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag.

Nach der Rede von Herrn Renz habe ich es mir noch mal überlegt, wir werden namentliche Abstimmung beantragen.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE –

Oi, joi, joi, joi! –

Da kann sich jeder jetzt bekennen, wie er dazu steht, ganz klar. –

Pflegekräfte unter den

Mindestlohn drücken wollen und jetzt

über den Spitzensteuersatz reden. –

Zuruf von Helmut Holter, DIE LINKE)

Also die Fraktion DIE LINKE hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zum Antrag auf Drucksache 6/383 eine namentliche Abstimmung beantragt.

Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, sich von den Plätzen zu erheben und Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Damit Ihr Votum korrekt erfasst werden kann, bitten wir Sie, sich nach Aufruf, wenn möglich, von Ihren Plätzen zu erheben. Darüber hinaus bitte ich alle im Saal Anwesenden, während des Abstimmungsvorganges von störenden Gesprächen Abstand zu nehmen.

Ich bitte nunmehr den Schriftführer, die Namen aufzurufen.

(Die namentliche Abstimmung wird durchgeführt.)

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Abstimmung.

Ich bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen, und unterbreche die Sitzung für zwei Minuten.

Unterbrechung: 15.30 Uhr

__________

Wiederbeginn: 15.32 Uhr

Die Abstimmung hat Folgendes ergeben: 51 Abgeordnete haben an dieser Abstimmung teilgenommen. Mit Ja stimmten 16 Abgeordnete, mit Nein stimmten 35 Abgeordnete. Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/383 abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 43: Beratung des Antrages der Landesregierung – Zustimmung des Landtages gemäß §§ 63 Abs. 1 und 64 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung, § 12 Abs. 2 Haushaltsgesetz 2010/2011 in Verbindung mit § 21 Haushaltsgesetz 2010/2011 zur Veräußerung landeseigener Grundstücke, Drucksache 6/364, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, Drucksache 6/457.

Antrag der Landesregierung Zustimmung des Landtages gemäß §§ 63 Abs. 1 und 64 Abs. 1 der LHO, § 12 Abs. 2 Haushaltsgesetz 2010/2011 in Verbindung mit § 21 Haushaltsgesetz 2010/2011 zur Veräußerung landeseigener Grundstücke – Drucksache 6/364 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (4. Ausschuss) – Drucksache 6/457 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Finanzausschusses, der Abgeordnete Koplin.

(Der Abgeordnete Torsten Koplin spricht bei abgeschaltetem Mikrofon. – Zurufe aus dem Plenum: Mikro!)

Danke schön.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es kommt hin und wieder vor, wegen besonderer Eilbedürftigkeit berät der Landtag eine Vorlage am ersten Sitzungstag, überweist diese in den Fachausschuss, und schon ein oder zwei Tage später fasst der Landtag hierzu dann einen Beschluss – so auch in diesem Fall, in dem es um den Verkauf landeseigener Grundstücke an das Unternehmen Nestlé geht.

Für den Verkauf von Grundstücken ist, sofern die im Haushaltsgesetz festgelegten Wertgrenzen überschritten werden, die Zustimmung des Landtages erforderlich. Bei den hier betroffenen Grundstücken handelt es sich neben Flächen der Stadt Schwerin um mehrere Teilflächen des Landes. Für eine kleinere Fläche wäre an sich die Zustimmung des Landtages nicht notwendig, weil die Wertgrenze nicht erreicht wird, aber für zwei weitere Flächen, wenn sie denn verkauft werden, ist das der Fall.

Das Land verpflichtet sich, fünf Jahre lang auch diese beiden Flächen zu einem bestimmten Preis für das Unternehmen Nestlé bereitzuhalten und zu verkaufen, wenn es diese Flächen zur Erweiterung seines Schweriner Standortes benötigt. Diese Verkaufsverpflichtung hat einen Umfang, der über die Wertgrenzen des Haushaltsgesetzes hinausgeht. Und auch wenn Nestlé erst zu einem späteren Zeitpunkt von dieser Kaufoption Gebrauch machen wird, so muss schon heute der Landtag seine Zustimmung zu diesem Geschäft des Landes geben, weil sich das Land von der Verpflichtung nicht wieder einseitig lösen kann.

Das Land wird mit der jetzigen Veräußerung der einen Teilfläche rund 370.000 Euro einnehmen. Wenn denn die gesamte Kaufoption innerhalb der nächsten fünf Jahre vollzogen wird, sind das noch einmal 3,9 Millionen Euro für den Landeshaushalt.

Das Unternehmen möchte noch in diesem Sommer ein Kaffeewerk errichten und hierfür soll so schnell wie möglich mit den bauvorbereitenden Maßnahmen begonnen werden. Deshalb wiederum ist der Kaufvertrag bereits im Februar vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages beurkundet worden. Nun ist also Eile geboten, den Kaufvertrag durch die Zustimmung des Landtages komplett zu machen.

Der Finanzausschuss hat den Antrag der Landesregierung am Rande der gestrigen Landtagssitzung beraten. Dabei hat er auch das für die betreffenden Grundstücke erstellte Verkehrswertgutachten mit in seine Beratungen einbezogen, denn der Finanzausschuss ist unter anderem der Frage nachgegangen, ob es gegebenenfalls beihilferechtliche Probleme mit dem vereinbarten Kaufpreis von 5 Euro je Quadratmeter geben könnte. Dieses ist aber im Ergebnis der Beratungen im Finanzausschuss

verneint worden. Der verhandelte Kaufpreis setzt sich aus dem Verkehrswert im Industriepark Schwerin und Nebenkosten für Artenschutz- und Kompensationsmaßnahmen zusammen. Der Kaufpreis entspricht dem Marktwert und wird gerade nicht unter Verkehrswert veräußert, sodass beihilferechtliche Probleme nicht zu befürchten sind.

Nach Auskunft der Landesregierung ist die für Nestlé eingeräumte Verkaufsoption risikobehaftet, denn ob und in welchem Umfang die Option tatsächlich realisiert werden wird, ist noch ungewiss, und innerhalb der Optionsfrist sind die Landeshauptstadt Schwerin, die ja ebenso Grundstücke veräußert, und das Land bei künftigen Verkaufsbemühungen und Industrieansiedlungen auf dem Industriepark Schwerin auf längere Sicht anderen Interessenten gegenüber eingeschränkt. Doch dieses Risiko sind Stadt und Land bereit einzugehen, denn Nestlé hat perspektivisch in Aussicht gestellt, weitere Fabrik- und Lagerbereiche zu errichten, die wiederum weitere größere Arbeitskräftebedarfe nach sich ziehen.