Ich weiß nicht, wie Sie glauben, wie kommunale Wohnungsunternehmen finanzieren, kann Ihnen aber einfach nur sagen, es kommt selbstverständlich auch den Mietern zugute,
weil bestimmte Mieterhöhungen nicht mehr in der Höhe ausfallen müssen. Aber, gut, da sind wir unterschiedlicher Meinung. Ich habe da andere Einblicke bei der WIRO.
Aber ich möchte auf einen entscheidenden anderen Punkt unseres Antrages eingehen. Da geht es um das Thema, dass in Zukunft nicht mehr 100 Prozent der Stromerzeugung vergütet werden sollen nach EEG. Das ist aus meiner Sicht der am meisten zu kritisierende Punkt der der- zeitigen Energienovelle. Die Absenkung der Fotovoltaik ist in der Öffentlichkeit breit diskutiert. Sie ist schwierig fürs Handwerk, das ist alles klar. Aber dass nicht mehr 100 Prozent vergütet werden sollen, haut einen Grundpfeiler des Erneuerbare-Energien-Gesetzes weg.
Und da möchte ich Ihnen einfach kurz sagen, was da geplant ist. Sie können bei einer Fotovoltaikanlage in Zukunft nur noch – je nach Größe der Anlage – zwischen 90 und 85 Prozent des erzeugten Stroms nach EEG vergüten lassen. Das ist für einen kleinen Haushalt, der eine 3- oder 4-kW-Anlage auf dem Dach hat, wahrscheinlich kein extremes Problem. Die haben natürlich zusätzliche Kosten durch den nächsten Zählerplatz und einen zusätzlichen Zähler, aber das scheint verkraftbar zu sein.
Bei Anlagen im landwirtschaftlichen Bereich auf Gebäuden, in denen zum Teil überhaupt kein großer Stromverbrauch stattfindet, wird diese Regelung zu wesentlich mehr Konflikten führen, und es wird Banken geben, die sagen, Leute, wir gucken uns das Projekt an, ob es mit 90 Prozent der Vergütung oder 85 Prozent sich rechnet. Tut es das nicht, was ich denke, dann werden wir eine Finanzierung ablehnen, weil das Risiko viel zu groß ist.
Aber nun könnte man sagen, bei der Fotovoltaik ist das ja vielleicht alles ganz richtig und da haben wir es ja mit kleinen Anlagen zu tun in der Nähe des Verbrauchs. Diese Regelung, und das ist ein wichtiger Punkt dieser Novelle, soll in Zukunft ohne jede Beteiligung des Bundestages oder des Bundesrates per Kabinettsbeschluss auch auf alle anderen Energieträger übertragen werden, und eine Windkraftanlage irgendwo auf dem Acker hat praktisch keine Chance, 10 Prozent oder 15 Prozent des Stromverbrauchs irgendwo gewerblich oder privat zu verbrauchen. Das geht nicht! Sie können nicht einfach eine zusätzliche Leitung ins nächste Dorf ziehen, da gibt es gar nicht genug Stromverbraucher, um das zu machen.
Das heißt, es wird alles über die Strombörse vergütet und die Strombörse reagiert natürlich genau anders, als sich das die Betreiber wünschen. Zu Zeiten einer hohen Einspeisung aus Fotovoltaik und Windkraft geht der Börsenpreis komplett in den Keller.
Wir haben inzwischen schon viele Stunden im Jahr, das ist, soweit ich gehört habe, schon fast ein Tag im Jahr, wo wir negative Strompreise an den Börsen haben. Das heißt, es gibt ein so starkes Stromangebot, dass die Betreiber der unflexiblen Kraftwerke, das sind vor allem
die Atomkraftwerke, Angebote machen an der Börse und sagen, damit wir nicht runterschalten müssen, weil wir ja wissen, es gibt einen Vorrang für die erneuerbaren Energien, bieten wir an: Wer ist bereit, jetzt den Strom für 2 bis 3 Cent uns abzunehmen? Und zwar kriegen dann diejenigen, die den Strom verbrauchen, 2 bis 3 Cent.
In dieser Situation bedeutet die Novellierung, dass uns auch bei den anderen Energieträgern – und das ist natürlich vor allen Dingen die Windkraft, die für den Norden von großer Bedeutung ist – hier Finanzierungsmöglichkeiten weggehauen werden. Darauf sollten wir vor allem gemeinsam achten im Bundesrat und genau diese Regelung stoppen. Für uns heißt das also ganz klar, volle Vergütung durch eingespeisten Strom und es muss immer durch Bundestag und Bundesrat gehen und es kann nicht sein, dass am Kabinettstisch quasi über Nacht Entscheidungen getroffen werden und eine Woche später gelten dann diese Regelungen.
Wir haben erlebt, wie Herr Röttgen und Herr Rösler entschieden haben, und das macht uns große Sorge. Deswegen bitten wir Sie, unserem Antrag zuzustimmen. – Danke schön.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Ums Wort gebeten hat zunächst der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Herr Schlotmann.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorweg will ich sagen, inhaltlich stehe ich voll und ganz hinter dem, was der Ministerpräsident in der Aktuellen Stunde schon gestern gesagt hat, und brauche das nicht im Detail alles zu wiederholen.
Ich will hier aber auch ganz persönlich noch einmal betonen, dass für mich das EEG in seiner Grundkonzeption absolut richtig ist, und nicht nur richtig ist, sondern extrem wichtig ist. Das gilt auch ausdrücklich für das Abschmelzen der Einspeisevergütung im Bereich der Fotovoltaik. Abschmelzen – da sind wir uns, das waren zumindest gestern so die Beiträge vom Grundsatz her, eigentlich einig, weitestgehend einig –, aber nicht mit der Brechstange, und wir dürfen damit keine Verunsicherung schaffen.
Ich will zu dem Punkt, den Sie gerade angesprochen haben, Herr Jaeger, auch ganz kurz etwas sagen über Förderung. Da teile ich absolut Ihre Position. Die hat es einmal gegeben in 2011, das ist richtig, aber sonst nicht. Das heißt, es ist ein Argument, das gern ins Feld geführt wird, aber mehr ein Scheinargument als ein reales Argument.
Das Thema „100 Prozent Stromvergütung“ ist aus meiner Sicht auch noch ein Streitpunkt mit dem Bund. Damit werden wir uns intensiv weiter auseinandersetzen auf der Bundesebene. Trotzdem muss ich konstatieren, der vorliegende Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN widerspricht in der Begründung meiner Überzeugung definitiv nicht. Trotzdem, und das sage ich Ihnen mit der Erfahrung der letzten Jahre, halte ich ihn
für gefährlich. Ich habe das an gleicher Stelle schon einmal gesagt, als sie einen ganz kleinen Punkt im Bereich Fotovoltaik novellieren wollten, nämlich die Regionalisierung der Vergütung.
An der grundsätzlichen Begründung hat sich da für mich nichts geändert. Wir würden mit diesem Antrag der Landesregierung wirklich jede Möglichkeit nehmen, die Novellierung im Bundesrat generell und grundsätzlich abzulehnen. Damit würden wir uns sämtlicher taktischen Schritte und Möglichkeiten, die wir tatsächlich haben, auch berauben und sie werden praktisch unmöglich. Ich bitte Sie auch anzuerkennen, dass der Ministerpräsident genauso wie ich auf Bundesebene massive Anstrengungen unternimmt, um die Novellierung in der vorgeschlagenen Form zu verhindern.
Zu guter Letzt haben wir alle vernommen, dass die Berliner Koalition scheinbar von den ursprünglichen Plänen abrückt, aber der Zeitpunkt der Absenkung, der zwar geschoben wird, und der Ermächtigungsvorbehalt sollen nicht mehr gegenüber dem Bundestag gelten. Das ist das, was Sie gerade noch einmal angesprochen haben. Das ist vom Grundsatz her gut, aber nichtsdestotrotz auch dieser verschobene Zeitpunkt ist nach unserer Auffassung deutlich zu nah, deutlich zu dicht ran. Ich kann eigentlich nur dafür werben, da wir uns im Kern einig sind und uns und der Regierung letztendlich den notwendigen taktischen Handlungsspielraum belassen.
Ich sage es noch einmal: Absenkung Ja, aber erstens nicht jetzt, zweitens nicht so radikal und drittens kein Blankoscheck fürs Bundeskabinett. Das ist unsere Position dazu. – Danke.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben ja gestern in der Aktuellen Stunde alle mehr oder weniger unsere prinzipiellen politischen Standpunkte zum vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung dargelegt.
Meiner Fraktion war und ist es wichtig, dieses Vorgehen der Bundesregierung einzuordnen in den übergreifenden Zusammenhang aller Maßnahmen zur Energiewende. Deshalb betone ich es noch einmal: Diese EEG-Novelle ist Teil dessen, was gestern mehrere Kollegen „Blockadehaltung“, „Angriff auf das EEG“, „Lobbyismus für die Großenergieverbraucher“ und die „oligarchen Strukturen der Energiewirtschaft“ genannt haben, nicht nur ich.
Der Fraktionsvorsitzende der Linksfraktion im Bundestag hat in der Ersten Lesung des Gesetzentwurfes Folgendes gesagt: „Die höhere Mathematik der Bundesregierung lautet wie folgt: Um die Energiewende voranzuträumen – Entschuldigung voranzutreiben –, also auf Strom aus Atom und Kohle zu verzichten, reduzieren Sie das Wachstum der Solarindustrie.“ Eine bestechende Logik – finden Sie nicht? Es geht nicht nur um die Kürzung der Förderhöhe, es geht auch um die radikale Absenkung des Neubaus von Solaranlagen, es geht auch darum, vom Prinzip der hundertprozentigen Vergütung des erzeugten Solarstroms abzurücken. Alles zusammen weitere Sargnägel für das EEG – getarnt durch den Begriff „Systemwechsel“.
Um es gleich zu sagen, auch wir verschließen uns der degressiv gestalteten Förderung nicht. Wir sind auch dafür, dass Mitnahmeeffekte, wie zum Beispiel die Sondervergütung für selbst genutzten Strom aus Fotovoltaikanlagen, abgeschafft werden. Im Vergleich mit anderen erneuerbaren Energien findet tatsächlich oder fand tatsächlich eine Überförderung bei der Solarenergie statt. Das hat sogar die Solarbranche erkannt. Nicht zuletzt deshalb wurden bei der letzten Novelle des EEG für den Beginn dieses Jahres und für den Sommer weitere Absenkungen der Einspeisevergütung für Fotovoltaik beschlossen. Doch was jetzt durch die Bundesregierung stattfindet, gleicht einem Überfall auf die Solarindustrie, den Mittelstand und das Handwerk in Deutschland. Mit einer ursprünglich angedachten Frist von zwei Wochen – die Verlängerung bis zum 1. April ist nicht viel besser – sollen weitere drastische Kürzungen von 20 bis 30 Prozent bei der Einspeisevergütung erfolgen. Degression bei der Förderung Ja, aber Planungssicherheit muss sowohl für die Häuslebauer, die Handwerksbetriebe, die Kreditgeber und selbstverständlich auch für die Industrie sein.
In der Debatte gestern hat Kollege Seidel besonders betont, dass die Schwierigkeiten der Modulhersteller nichts mit dieser Novelle zu tun haben. Das ist richtig, deren Probleme beruhen auf dem Wettbewerbsnachteil durch die hochsubventionierte asiatische Produktion, aber auch darauf, dass die deutschen Hersteller ihren technologischen Vorsprung verloren haben. Einen Wettbewerb um die billigsten Module können wir nicht gewinnen. Das sehen wir auch so, aber den Wettbewerb um die besten Technologien, um neue Materialien, die die seltenen Erden ablösen, die es auch überwiegend in China gibt, um neue Werkstoffe überhaupt sollten wir aufnehmen und da haben wir auch gute Chancen. Aber auch da passiert nichts, wenn es dafür keine finanziellen Mittel gibt. Monatelang haben sich der FDP-Wirtschaftsminister und der CDU-Umweltminister in Berlin beharkt. Es ging einerseits um die von Rösler gewollte und von Röttgen abgelehnte generelle Abschaffung der Solarförderung und andererseits um die Haltung der Bundesregierung zur EU-Energieeffizienzrichtlinie, von Norbert Röttgen durchaus positiv bewertet und von Rösler abgelehnt. Was dann als fauler Kompromiss herauskam, das sehen wir jetzt. Das ist für meine Begriffe ein politischer Kuhhandel zulasten der deutschen Solarbranche. Es gibt an der Gesetzesnovelle zwei weitere Kröten, die aus unserer Sicht nicht zu schlucken sind: Das ist erstens, der Kollege Jaeger ist schon darauf eingegangen, der Systembruch bei der Vergütung von nur noch 90 bis 85 Prozent des erzeugten Solarstroms und zweitens die gewollte Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung. Künftig sollen danach alle Vergütungen erneuerbarer Energien am Bundestag vorbei per Verordnung abgesenkt werden können. Das ist nichts anderes als eine Entdemokratisierung der Energiepolitik zugunsten der vier großen Energiekonzerne.
Hier wird der Willkür Tür und Tor geöffnet! „Die Photovoltaik ist eine Erfolgsgeschichte“, sagte Minister Röttgen während der Pressekonferenz zur Bekanntgabe der Kürzungspläne.
Nach diesen geplanten Radikalkürzungen und anderen Schwierigkeiten, Problemen, die damit zu erwarten sind, muss man sich da ziemlich verhöhnt vorkommen. Wie mein Kollege Jaeger gestern auch betont hat, möchte ich sagen, dass die Solarbranche in Mecklenburg-Vorpommern einen gewichtigen Anteil bei der Energiewende leisten muss und kann. Natürlich sind die Bedingungen dafür regional unterschiedlich. Wenn wir aber im Sinne von Nachhaltigkeit Augenmaß und Balance bewahren wollen, können wir uns nicht nur auf den Ausbau der Windenergie konzentrieren. Windenergie wird den Schwerpunkt bilden, aber es muss einen Mix aus verschiedenen erneuerbaren Energieträgern geben. Nur dann führt das nicht zu einer Überlastung und Überforderung von Mensch und Natur. Dezentralität heißt das. Auch eine Solarzelle auf dem Dach oder ein Solarpark am Rande einer Gemeinde können einen Beitrag zur Energiewende leisten.
Im Lichte dessen, was in den vergangenen Wochen passiert ist, sollten wir vielleicht auch noch einmal über den Vorschlag der GRÜNEN für die regionsspezifische Fotovoltaikvergütung nachdenken.
Der Angriff auf das EEG ist längst im Gange, viel massiver und gefährlicher, als es die Umsetzung dieses Vorschlags sein könnte. Im Interesse unseres Landes müssen wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln – und da haben Sie völlig unsere Zustimmung, Herr Minister – gegen diese Pläne der Bundesregierung vorgehen. Wir fordern:
Erstens. Die zusätzlichen außerplanmäßigen Kürzungen bei der Einspeisevergütung für die Fotovoltaikanlagen in der vorgelegten Form müssen zurückgezogen werden.
Zweitens. Wir brauchen kurzfristig ein Unterstützungsprogramm für die Solarindustrie, das der Branche zinsgünstige Kredite zur Verfügung stellt. Die Kreditvergabe soll an Mindeststandards in den Bereichen „Forschung und Entwicklung“ und „Gute Arbeit“ gekoppelt werden.
Drittens. Ein Förderprogramm für kommunale Investitionen in erneuerbare Energien würden wir auch gern haben wollen.
Viertens. Die Anstrengungen im Bereich „Forschung und Entwicklung“ zu Stromspeichern müssen deutlich intensiviert werden und die Bundesnetzplanung muss konsequent am Ausbau erneuerbarer Energien orientiert werden.
Fünftens. Der Vergütungsanspruch für Fotovoltaikanlagen im Erneuerbare-Energien-Gesetz sollte an eine Gewährleistungspflicht von 20 Jahren durch die Anlagenhersteller gekoppelt werden, ebenso eine Recyclingpflicht für Fotovoltaikmodule sowie eine herkunftsunabhängige, die gesamte Produktionskette umfassende Herstellerzertifizierung einer ressourcen- und umwelteffizienten Produktion, dem sogenannten „Blauen Engel“. Zukünftig sollte das als Voraussetzung für einen Vergütungsanspruch gesetzlich verankert werden.
Sechstens. Die Entlastung der energieintensiven Industrie von der Übernahme der EEG-Umlage sollte deutlich begrenzt, wenn nicht gar ganz abgeschafft werden. Die
Unternehmen müssen sich zudem zu einer Effizienzsteigerung beim Stromverbrauch in Höhe von 1,5 Prozent pro Jahr verpflichten und sich an Systemdienstleistungen wie einem Lastmanagement beteiligen.
Meine Damen und Herren, das sind Forderungen, die weit über diesen Antrag hinausgehen. Dem Antrag zuzustimmen wäre aber ein erster wichtiger Schritt gegenüber dem Bund und Handlungsauftrag für die Landesregierung, wobei wir das anders sehen als Sie, Herr Minister. Wir wollen Ihnen damit keine Fesseln anlegen, Sie können darüber hinausgehen, das ist überhaupt nicht unser Problem. Außerdem glaube ich nicht, dass es möglich sein wird, einen gemeinsamen Standpunkt der Landesregierung zu erarbeiten, der die vorgelegte Novelle grundsätzlich und generell ablehnt.
Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Präsidentin! Lassen Sie mich zum Schluss noch auf eine Bemerkung eingehen, die Herr Seidel gestern an mich gerichtet hat, als er mich gefragt hat, ob wir uns dessen bewusst sind, wen wir da eigentlich unterstützen. Ob das unsere Wähler sind oder nicht, das lassen wir mal dahingestellt, aber Ihre Frage, Herr Seidel, berührt offensichtlich sowohl bei Ihnen als auch bei uns ein Politikverständnis.
Wir sind eine Partei, die sich Gedanken macht um die Verfasstheit dieser Gesellschaft und da wäre es traurig und nicht zu akzeptieren, wenn wir uns nur um eine bestimmte Gruppe kümmern würden.