So, jetzt ist die Frage: Was tun wir in der Situation? Jetzt könnte man sagen: Wer will schon Spannungen im Kollegium? Wir verzichten darauf, alle arbeiten wieder Vollzeit. Wenn wir das machen, erzeugen wir neue Spannungen, zum Beispiel Spannungen mit den Kollegen in Ihrem Kollegium, vielleicht in der Regionalen Schule in Klütz, die viele Jahre Teilzeit hinter sich haben im Lehrerpersonalkonzept, bei Kollegen an den Grundschulen, die ebenfalls Teilzeit absolviert haben, in den Gymnasien, die im Moment auch noch Teilzeit absolvieren. Das heißt, wir haben uns zu entscheiden als Landespolitiker, nicht, ob wir Gerechtigkeit beseitigen oder nicht, sondern welche Ungerechtigkeit wir zulassen, ob die Ungerechtigkeit in den Berufsschulen, in den Kollegien oder zwischen den Schularten. Und diese Situation, diese missliche Situation, vor der sowohl die Verhandlungsseite der Gewerkschaften als auch wir stehen, die haben nicht wir herbeigeführt, sondern ein Gerichtsurteil. Aber mit dieser Sachlage muss man umgehen.
Es gibt aber für die Gewerkschaften natürlich neben diesem taktischen Moment auch einen sachlichen Grund, unser Angebot nicht angenommen zu haben. Und dafür habe ich Verständnis. Das hat aber mit dem Lehrerpersonalkonzept nichts zu tun, sondern mit einer extrem prekären Situation an den beruflichen Schulen, das muss man ganz deutlich aussprechen.
Ich rate deshalb zu einer sehr sachlichen Debatte, weil sich in diesem Prozess niemand mit Ruhm bekleckert hat. Seit Jahren wird in diesem Landtag diskutiert über Wissensgesellschaft, über die Steigerung der Abiturientenquote, darüber, dass angeblich die Hälfte der Bevölkerung einen Universitätsabschluss in Zukunft haben muss. Und dabei ist vergessen worden, dass die Mehrheit der Bevölkerung eine berufliche Bildung absolviert hat, an der Werkbank steht oder arbeitet und das auch in erheblichem Maße die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft ausmacht. Das ist eine Kritik, die ich auch auf mich selber beziehen muss.
Das hat zum Beispiel damit begonnen, dass eine rot-rote Landesregierung inklusive der beiden Fraktionen es nicht verhindert hat, dass die Universität Rostock die Berufsschullehrerausbildung eingestellt hat. Ich habe das schon mehrfach hier am Mikro erzählt, ich habe das gar nicht bemerkt. Das ist vom Ministerium nämlich gar nicht mitgeteilt worden, dem Parlament, dass das der Fall ist, dass die Universität Rostock das beschlossen hat. Das heißt also, auch das Ministerium hat dem sehenden Auges zugesehen und hat das geschehen lassen. Das ist ein unverantwortlicher Vorgang. Und das ist ein Element in einer Kette von Problemen, die sich dann im Berufsschulbereich zugespitzt haben. Das heißt, wir haben schon jenseits des Lehrerpersonalkonzeptes – Herr Butzki hat darauf hingewiesen – Probleme der Fachlichkeit.
Anders formuliert, den ersten Punkt, den Sie in Ihrem Antrag stehen haben, fachgerechte Unterrichtsversorgung, dieses Ziel könnten wir nicht erreichen, wenn wir sofort aus dem Lehrerpersonalkonzept aussteigen. Und ich nehme an, das ist bekannt, dass es so ist. Das ist ja die paradoxe Situation. Mit der Regelung, die wir im Moment haben, stellen wir mehr Unterrichtsstunden zur Verfügung, als wir brauchen im System insgesamt, und trotzdem können wir im Moment nicht in jedem Fall fachgerechten Unterricht absichern, weil diejenigen, die im
System tätig sind als Lehrerin und Lehrer, von ihrer Struktur her, also jetzt in der Verteilung und von den Fächern her nicht dem entsprechen, was der Ausbildungsbedarf ist. Und das hat mit dem Lehrerpersonalkonzept überhaupt nichts zu tun, sondern das hat damit zu tun, dass alle Beteiligten zugesehen haben, wie ein Drittel der Beschäftigten im Berufsschullehrerbereich nicht fachgerecht unterrichtet. Ein Drittel der Lehrer wird nicht fachgerecht eingesetzt jenseits des Lehrerpersonalkonzeptes.
Und egal, was wir zum Lehrerpersonalkonzept machen, das ist unsere Lage und dann werden wir ganz ernsthafte Diskussionen darüber führen müssen, weil ich die Kritik berechtigt finde, was die Qualität der Berufsausbildung angeht in Mecklenburg-Vorpommern, wie wir dieses Problem beheben wollen.
Sie wissen, die Ausbildung eines Berufsschullehrers dauert acht Jahre. Ich stelle die Frage: Haben wir acht Jahre Zeit, um zu warten? Ich fürchte, das wird schwierig. Und wenn wir diese Zeit nicht haben …
Herr Pastörs, Sie werden mir natürlich zugehört haben, dass die Wiedereinführung der Berufsschullehrerausbildung bereits gesichert ist am Standort Rostock. Das heißt also, wir erreichen trotzdem frühestens in acht Jahren die ersten Absolventen, die auch ihr Referendariat absolviert haben. Die Frage ist, was wir denn bis dahin machen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass sich Karawanen von Berufsschullehrern aus München, Hamburg oder sonst wo hierher bewegen, diese Hoffnung habe ich nicht und die Erwartung. Also werden wir ganz knallhart über die Frage diskutieren müssen, ob wir bereit sind – übrigens wiederum im Konflikt mit den Gewerkschaften –, die Frage der Einstellung von Berufsschullehrern in den öffentlichen Dienst völlig neu zu regeln und zu sagen, wenn jemand ein hoch qualifizierter Meister ist,
dann bin ich bereit, auch diesem Mann eine E 13 zu geben und nicht eine E 9, das ist im Moment die Realität.
Bei meinen ersten Lehrersprechstunden in Rostock sitzt ein Küchenmeister vor mir, beschäftigt auf einer E 9 und sagt, ich bilde inzwischen zu 90 Prozent theoretisch aus und nicht mehr praktisch, also wie ein Berufsschullehrer. Und ich habe die E 9 und meine Kollegen die E 13. Warum eigentlich? Ich mache das seit zehn Jahren, wir nehmen doch die Prüfung ab. Ich bilde doch die Leute aus. Und ich muss ihm sagen, wenn der mich fragt,
warum nach zehn Jahren diese Person nicht so bezahlt wird wie ein Berufsschullehrer, der an der Universität ausgebildet wurde, ich kann diesem Mann keine Antwort geben, von der ich selber überzeugt bin und die diesen Zustand rechtfertigt, in dem wir leben.
Nur ich prophezeie folgende Diskussion: Wenn wir als Parlament sagen zum Lehrerbildungsgesetz, wir anerkennen, dass hoch qualifizierte Leute aus der Wirtschaft
in unseren Schulen Lehrer werden, dann wird es einen Sturm der Entrüstung geben von Lehrergewerkschaften. Frau Oldenburg nickte gerade eben.
Aber das ist die Sache, zwischen der wir uns zu entscheiden haben, ob wir diesen prekären Zustand an den beruflichen Schulen mit einer Kraftanstrengung beseitigen oder nicht, und das heißt auch, gegebenenfalls sich in Konflikt mit Interessenvertretern zu begeben. Und das ist, finde ich, sogar die langfristig interessantere Aufgabe.
Wir haben jetzt also eine Denkpause vereinbart. Warum eine Denkpause? Ja, weil beide mit der Situation nicht zufrieden sind. Und an den Verhandlungstisch zurückzukehren, macht doch erst Sinn, wenn die Denkpause abgeschlossen ist, man etwas vorlegen kann, worüber es sich lohnt, zu verhandeln. Und Sie dürfen davon ausgehen, dass genau dies doch seit Wochen geschieht.
Frau Oldenburg hat zwei Punkte angesprochen, und das sind genau die, die gerade in der Prüfung sind.
Das Erste ist die Frage der fachgerechten Unterrichtsversorgung. Wie sieht es denn eigentlich konkret aus? Was dulden wir denn in diesem Lande schon seit Jahren?
Und die zweite Frage: Über welche Qualifikationsprofile und über welche Tätigkeitsfelder verfügen denn die derzeitigen Lehrerinnen und Lehrer in den beruflichen Schulen?
Ich darf Ihnen sagen: Was Frau Oldenburg jetzt angefordert hat für die nächsten Wochen, findet bereits statt. Im Moment sind im Bildungsministerium vier Mitarbeiterinnen beschäftigt, die Qualifikations- und Tätigkeitsprofile von etwa 1.500 Berufsschullehrern sich anzugucken, auszuwerten und genau sich diese Fragen vorzulegen, ob aufgrund dieser Situation, die sich dort ergibt in Verbindung mit dem Problem des Unterrichtsausfalls beziehungsweise der nicht fachgerechten Unterrichtsversorgung, sie ein neues Verhandlungsangebot generieren können in den Verhandlungen mit den Gewerkschaften. Aber Sie können sich vielleicht vorstellen, 1.500 Personalakten sachgerecht auf die Schulstandorte abzubilden, das ist keine kleine Arbeit, das macht man nicht in zwei Tagen.
Deswegen, finde ich, gibt es eine, könnte man so sagen, gewisse Spannung zwischen zwei Dingen, Frau Oldenburg, die Sie fordern. Sie sagen auf der einen Seite, es soll zügig sein, auf der anderen Seite sagen Sie, uns nützen aber auch keine kurzschrittigen Dinge, die wieder nur zwei Monate halten. Da gibt es eine kleine Spannung, denn die grundsätzlichen Lösungen dauern meistens ein bisschen länger als die Panikattacken oder Dinge, die man vielleicht einfach lösen kann.
Und, Frau Berger, da bitte ich auch Sie um Verständnis, die staatliche Anerkennung von Absolventen eines Studienganges per Erlass, das ist im Vergleich zur Steuerung eines Berufsschulsystems mit mehr als tausend Beschäftigten, mehreren Zehntausend Schülerinnen und Schüler wirklich eine Lappalie. Da kann man nicht ernsthaft oder kann man, glaube ich, nicht wirklich ernsthaft dieselben Maßstäbe, was Zeit angeht, anlegen.
Das heißt, auch wenn es vielleicht den Eindruck gemacht hat in der Öffentlichkeit, dass wir uns nicht in den Vorbereitungen neuer Verhandlungen befinden, selbstverständlich ist dies der Fall. Das Bildungsministerium wertet die Daten aus und versucht, solche Angebote zu formulieren. Man muss sich, dafür werden Sie Verständnis haben, natürlich auch regierungsintern abstimmen, denn am Ende geht es natürlich immer auch um Geld. Das Lehrerpersonalkonzept ist eine Sache, die man nicht ohne Geld organisieren kann. Die Prüfung und die Gespräche regierungsintern sind noch nicht abgeschlossen. Insofern können wir noch nicht unmittelbar in neue Verhandlungen treten.
Ich finde es deshalb richtig, diesen Antrag nicht anzunehmen, weil Sie von uns verlangen, wir mögen unverzüglich in Verhandlungen wieder eintreten. Unverzüglich heißt nach Paragraf 121 Bürgerliches Gesetzbuch Absatz 1 „ohne schuldhaftes Zögern“. Genau dies tun wir. Wir bereiten ohne schuldhaftes Zögern die nächste Verhandlungsrunde vor. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/455 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzei- chen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/455 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Zustimmung der Fraktion der NPD abgelehnt.
Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksa- che 6/378 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/378 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 21: Beratung des Antrages der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE – EEG-Novelle zur Photovoltaikvergütung, Drucksache 6/375.
Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE EEG-Novelle zur Photovoltaikvergütung – Drucksache 6/375 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE haben einen gemeinsamen Antrag eingebracht.
Das ursprüngliche Ziel war, einen gemeinsamen Antrag aller demokratischen Fraktionen einzubringen. Die CDU hat sich diesem Antrag verweigert. Ich gehe davon aus,
dass die SPD inhaltlich diesen Antrag mitgetragen hätte. Jedenfalls kam es zu einer ungewöhnlichen Situation hier im Parlament, dass die SPD genau dieses Thema des Antrages zum Thema der Aktuellen Stunde gemacht hat.
Ich will deswegen nicht die Gesamtdiskussion des Vortages heute hier noch mal wiederholen, weil wir das, glaube ich, schon relativ ausführlich andiskutiert haben, sondern ich will einen anderen Punkt in den Mittelpunkt stellen.
Wir haben gestern vor allem diskutiert über die Höhe der Solarförderung, die starke Absenkung und das Thema, kommt das Ganze nicht zu schnell, kann das Handwerk noch darauf reagieren oder sind sie überfordert, was wir glauben. Wir stellen uns, auch diejenigen, die diesen Antrag gestellt haben, klar vor, dass es eine zusätzliche Vergütungsabsenkung geben kann und auch muss, allerdings nicht derartig kurzfristig, sondern wir haben gesagt, zum 1. Juli eine stärkere Absenkung als die 15 Prozent, die geplant waren.
Es kamen in der Diskussion noch ein paar andere Themen auf, einmal das Thema Überförderung der Fotovoltaik in der Vergangenheit. Eine Überförderung der Fotovoltaik in der Vergangenheit hat es tatsächlich gegeben, und zwar in einem einzigen Jahr, das war 2011. Die Entscheidung im Juli 2011, eine zusätzliche Vergütungsabsenkung um 15 Prozent nicht zu machen, war tatsächlich ein Fehler. Die Branche hatte sich darauf eingestellt. Es wäre problemlos möglich gewesen. Und diese 15 Prozent Absenkung, die nicht vollzogen wurden, kosten uns natürlich jetzt volkswirtschaftlich und haben den Druck auch noch mal erhöht beim Thema zusätzliche Vergütungsabsenkung.
Dann kommt immer wieder gern das Argument, von der Solarförderung würden ja nur die Dachbesitzer bevorteilt werden. Diejenigen, die Mieter sind in Häusern, müssten den ganzen Spaß bezahlen. Da möchte ich doch deutlich darauf hinweisen, dass es erstens Betreibergemeinschaften gibt. Die GRÜNEN haben zum Beispiel solche in Neustrelitz mit auf den Weg gebracht. Es gibt Genossenschaftsmodelle, wie sie zurzeit die WEMAG auf den Weg bringt, wo sie ihren Kunden die Möglichkeit geben, sich mit zu beteiligen an diesen Projekten.
Und jetzt geht es um die Leute, die gar kein Geld haben, sich an diesen Sachen zu beteiligen. Die Wohnungsgenossenschaften in unserem Bundesland, wie zum Beispiel die WIRO, haben in erheblichem Umfang in Fotovoltaikanlagen auf ihren Dächern investiert. Und wenn Sie von einer Überförderung sprechen, dann bedeutet das, dass sie damit Gewinne machen. Davon gehe ich allerdings auch aus und das kommt natürlich den Mieterinnen und Mietern der WIRO zugute.