Protocol of the Session on July 8, 2016

In diesen oder ähnlichen Fällen sowie organisatorischen Abläufen sollte das Petitionswesen in einer generellen Bewertung insbesondere für individuelle Notfälle und ausgleichende individuelle Gerechtigkeit im Interesse der Bürgerinnen und Bürger durch eine Expertenkommission neu bewertet werden. Wir haben genug Beispiele gehört. Eins will ich ganz kurz noch erwähnen, weil ich das gestern erst erfahren habe.

Ein junger Mann will also eine Altenpflegehelferausbildung beginnen und lebt mit seiner Mutter in einer Kleinstadt. Dazu muss er umziehen nach Stralsund. Er kann weder die Kaution bezahlen und hat auch sonst keine finanziellen Mittel. Was denken Sie, was sich in diesem Dschungel der Behörden abspielt? Und wenn es nicht Abgeordnete gegeben hätte außerhalb unserer Verwaltung, wäre dieser junge Mann nicht dazu gekommen, diese Ausbildung zu beginnen. Also das Problem konnte auf andere Weise positiv unterstützt werden. Aber dazu sind wir da als Abgeordnete und als Ausschuss oder als Bürgerbeauftragter.

Ich und wir alle haben in den zurückliegenden Jahren einen fachkompetenten, freundlichen und sehr engagierten Bürgerbeauftragten erlebt. Der Bürgerbeauftragte war mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine echte Bereicherung für unsere gelebte Demokratie. Wir danken gemeinsam Herrn Crone und ganz persönlich, lieber Matthias, danke ich dir recht herzlich.

Gestatten Sie mir abschließend noch ein paar anschließende Worte vom gestrigen Tag. Aus Zeitgründen bin ich ja mit meinen Darstellungen als Vorsitzender des Petitionsausschusses nicht zu Ende gekommen. Deshalb noch drei Sätze, bitte.

(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE: Na gut!)

Ich hatte ja gestern erwähnt, wir haben als Petitionsausschuss über 60.218 Menschen erreicht. Also wir können nicht von Politikverdrossenheit sprechen, keine Spur. Unsere Demokratie lebt durch unsere Bürger, die mitbestimmen und mitregieren wollen.

Und ich hatte gesagt, von 96 Sitzungen des Ausschusses haben wir – jeder einzelne Abgeordnete – 33.600 Blatt Papier bearbeitet. Aber das sage ich jetzt nicht zu uns, weil wir so fleißig sind, die Abgeordneten des Ausschusses – das sind sie garantiert und dafür den Ausschussmitgliedern herzlichen Dank –, aber was ich gestern zu sagen vergessen habe in der Kürze der Zeit: Ich danke natürlich auch den Ministerien und Verwaltungen – den Mitarbeitern, denen wir hier ja so oft auch den Daumen in die Wunde legen –, dass sie uns beraten, helfen und unterstützen. Meistens erwähnen wir die Dinge, die hier nicht laufen oder die hier nicht funktionieren, aber es gibt natürlich auch viele Ministerien und viele tausende Entscheidungen täglich, die im Interesse der Bürger durch diese Ministerien und Verwaltungen erfüllt werden. Also auch dafür recht herzlichen Dank.

Das war für mich ohnehin – weil ja die Legislatur zu Ende geht und heute meine letzte Rede ist in dieser Legislatur, und wir sehen uns bestimmt im Oktober wieder –, dennoch, will ich sagen, es war ein Glücksfall, hier im Petitionsausschuss angekommen zu sein. Das war eigentlich so meine Arbeit – ehrenamtlich – mein ganzes Leben lang davor. Insofern habe ich diese Tätigkeit also hier im Ausschuss fortsetzen können.

Und ich habe im Ausschuss, also im Ausschusssekretariat, viele junge Frauen kennengelernt. Das war für mich alten Mann doch eine Belebung meiner Seele, sozusagen ein Lebenselixier.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU und Torsten Koplin, DIE LINKE)

Aber nicht dafür danke ich hier diesen jungen und attraktiven Frauen, sondern für ihre fleißige und auch konstruktive und professionelle Arbeit – das lässt sich schon sehen – unter Leitung von Frau Berckemeyer. Sie ist und bleibt eine Perle dieses Ausschusses. Und die Erste, die ich kennenlernte in diesem Ausschuss, war Frau Schlamp – auch herzlichen Dank. Ich glaube, sie ist heute auch unter uns.

Es ist zum guten Ton – das ist mein letzter Satz – geworden oder Mode, sich zu entschuldigen für die Dinge, mit denen man jemandem auf den Fuß getreten ist. Ich entschuldige mich nicht!

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU und Peter Ritter, DIE LINKE)

Alles kam vom Herzen,

(Beifall Peter Ritter, DIE LINKE, und Udo Pastörs, NPD)

alles kam von Herzen und wer sich bei mir entschuldigen will, dazu bin ich gerne bereit. Sollte mir eine Stimme fehlen für die nächste Wahl, dass ich hier erscheine, kriegen Sie von Frau Borchardt einen herzlichen Dank. Bis zum nächsten Mal!

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Das Wort hat Frau Dr. Karlowski von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich möchte zu Beginn meiner Rede einen Dank für die Arbeit an den Bürgerbeauftragten und sein Team, er macht das ja nicht alles ganz alleine, richten: Herzlichen Dank für die geleistete Arbeit im letzten Jahr – genau, Sie weisen zur Seite auf die Kolleginnen – und für die geleistete Arbeit seit Beginn Ihrer Tätigkeit als Bürgerbeauftragter. Das spreche ich als Person und auch im Namen meiner Fraktion Ihnen herzlich aus.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im Jahresbericht für das Jahr 2015 sind aus meiner Sicht mehrere Themen beziehungsweise Aspekte besonders hervorzuheben. Das eine war auf Seite 21. Was mich sehr überrascht hat, war die Suche nach einer Begräbnisstätte durch eine Petentin, die durch die Arbeit des Bürgerbeauftragten dann feststellen konnte, der gesuchte Ort, wo der Vater beerdigt sein solle – das hatte sie erfahren von dem Pflegeheim, wo der Vater untergebracht war –, der gesuchte Ort existiert nicht, weil der Vater noch lebt.

(Jochen Schulte, SPD: Ist das denn eine gute Überraschung gewesen?)

Also das fand ich eine sehr aufklärerische und hilfreiche Arbeit des Bürgerbeauftragten und ein sehr besonderes Kapitel, auf Seite 21 nachzulesen. Das ist jetzt vielleicht ein Einzelfall und ein besonderer Fall.

Ein anderer Fall betrifft die Zweitwohnsitzsteuer in Kleingartenanlagen. Auch hier konnte der Bürgerbeauftragte mit Austausch der Informationen zum Innenministerium klarstellen, dass derartige Anlagen nach dem Bundeskleingartengesetz in der Mehrzahl der Fälle eben frei von einer Zweitwohnsitzsteuer sind, komplett und nicht nur irgendwie im Winter, sondern komplett frei.

(Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Peter Ritter, DIE LINKE: Können wir mal die Mikros ein bisschen lauter stellen, ich höre hier gerade nichts mehr. – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Ich drehe hier das Pult mal ein bisschen höher, vielleicht ist es dann lauter, ich weiß es nicht.

Eine Bitte für die Zukunft meinerseits an diesen Bericht des Bürgerbeauftragten ist eine genauere Auswertung der Sachthemen. Das hatte ich auch im Ausschuss schon erwähnt, zum Beispiel bei den Zielabweichungsverfahren für Windkraftanlagen. Hier wäre wirklich eine Darstellung der Zahl der tatsächlich eingegangenen Petitionen interessant gewesen. Dass das grundsätzlich möglich ist, zeigen ja die Kapitel zu Sozialversicherungen, wo der Bürgerbeauftragte die jeweiligen Fallzahlen konkret angibt, ob das jetzt Kranken- oder Rentenversicherungsfälle sind.

Die zusammenfassende Statistik gibt zu dem Thema Windkraftanlagen keine weiteren Informationen. Das würde aber einem Thema, das so bewegend ist, dass

sich nicht nur eine Volksinitiative zu diesem Kontext, sondern auch eine Parteigründung ergeben hat, denke ich, wirklich guttun, hier mal klare Zahlen auf den Tisch zu legen, also die Fragen: Wie viele Zielabweichungsverfahren gab es im Jahr 2015? Wie viele Beschwerden gab es insgesamt an wie vielen Orten im Lande? Wie viele Personen stehen dahinter? Ich hatte es gestern auch schon gesagt, um einfach mal zu kontrastieren, spiegeln die Medienberichterstattungen, wo fast täglich etwas zu lesen ist, das tatsächliche Bild des Protestes wider, ja oder nein? Wie spiegelt sich das in dem Bericht des Bürgerbeauftragten wider? Es wird im Text erwähnt, dass es viele seien, es wird nicht quantifiziert, es wird nicht runtergebrochen auf tatsächliche Personenzahlen. Eine Petition kann ja x-beliebige Personen hinter sich verbergen. Es wird nicht runtergebrochen auf die Orte. Welche Regionen in Mecklenburg-Vorpommern sind da besonders virulent, besonders betroffen? Wie viel Widerstand gibt es an welchen Orten? Das hätte ich mir gewünscht.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Des Weiteren hatten wir in dem Petitionsausschuss einen Änderungsantrag eingebracht, der sich auf die Beschlussempfehlung bezieht. Diese Beschlussempfehlung sollte unserer Meinung nach geändert werden, dass eben zur Wahrnehmung der Schulwahlfreiheit eine Aufforderung an die Landesregierung hineingenommen werden soll, dass der Bürgerbeauftragte sich für eine rechtliche Neuregelung der kostenlosen Schülerbeförderung zur örtlich nicht zuständigen Schule besser einsetzt. Dieser Änderungsantrag wurde von der Mehrheit im Petitionsausschuss nicht angenommen. Und aus diesem Grunde werden wir auch der Beschlussempfehlung unsere Zustimmung nicht geben, sondern wir werden uns dazu enthalten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Manfred Dachner, SPD)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Der Petitionsausschuss empfiehlt in Ziffer I in seiner Beschlussempfehlung, einer Entschließung zuzustimmen. Wer der Ziffer I der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktion der SPD und der CDU, dagegen stimmten die Fraktion DIE LINKE und die NPD, und es enthielt sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist die Ziffer I der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 6/5604 angenommen.

In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Petitionsausschuss, den Tätigkeitsbericht des Bürgerbeauftragten auf Drucksache 6/5290 verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktion der SPD und der CDU, dagegen stimmte die Fraktion DIE LINKE, es enthielten sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die NPD. Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 6/5604 angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 97: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes zum Nachtragshaushaltsgesetz 2016 und 2017, Drucksache 6/5505, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, Drucksache 6/5848, in Verbindung mit der Zweiten Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushalt für die Haushaltsjahre 2016 und 2017, Drucksache 6/5506, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, Drucksache 6/5849. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5850 vor.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes zum Nachtragshaushaltsgesetz 2016 und 2017 (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/5505 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (4. Ausschuss) – Drucksache 6/5848 –

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushalt für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 (Nachtragshaushaltsgesetz 2016 und 2017) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/5506 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (4. Ausschuss) – Drucksache 6/5849 –

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/5850 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Finanzausschusses Torsten Koplin.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit den Drucksachen des Landtages 6/5848 und 6/5849 liegen Ihnen auf den Tischen die Beschlussempfehlungen und die Berichte des Finanzausschusses zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Feststellung eines Nachtrags zum Haushalt für die Haushaltsjahre 2016/2017 sowie zum Haushaltsbegleitgesetz zum Nachtragshaushalt eben dieser Jahre vor.

Hintergrund dieser beiden Gesetzentwürfe ist bekanntlich das Bundesprogramm zur Förderung des Breitbandausbaus, an dem Mecklenburg-Vorpommern, genauer gesagt unsere Kommunen, schon im ersten Call mit 24 positiv beschiedenen Anträgen sehr erfolgreich teilgenommen hatte. Im zweiten Call wurden weitere mehr als 60 Anträge beim Bund eingereicht. Dieses erfolgreiche Arbeiten unserer Kommunen ist auf der einen Seite sehr beeindruckend und zu begrüßen, bringt aber auf der anderen Seite auch die Herausforderung mit sich, wie wir den Landesanteil und den kommunalen Eigenanteil finanzieren.

Mit den vorliegenden Gesetzentwürfen sollen nunmehr die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen dafür geschaffen werden, dass wir die Landeskofinanzierungsmittel sowie die Vorfinanzierung des kommunalen Eigenanteils

aus der Rücklage leisten können. Darüber hinaus wird im Wege der Änderung des Finanzausgleichgesetzes unseres Landes normiert, dass die Refinanzierung der durch das Land vorfinanzierten Beträge aus dem kommunalen Aufbaufonds erfolgt.

In der Sitzung am Dienstag dieser Woche hat der Landtag diese Gesetzentwürfe zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss und zur Mitberatung an den Innen- sowie den Energieausschuss überwiesen. Bereits im Vorfeld hatten sich die Abgeordneten aller drei Ausschüsse interfraktionell darauf verständigt, noch in der laufenden Landtagssitzungswoche eine gemeinsame Beratung durchzuführen, sodass wir schon heute die Zweite Lesung durchführen können. Ich danke an dieser Stelle allen am Verfahren Beteiligten für diese konstruktive Zusammenarbeit.

Der Finanzausschuss hat die kommunalen Spitzenverbände beteiligt und um eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf gebeten. Sowohl der Landkreistag als auch der Städte- und Gemeindetag haben das vom Landtag und seinen Fachausschüssen gewählte verkürzte Beratungsverfahren sowie die vorliegenden Gesetzentwürfe ausdrücklich begrüßt. Der Städte- und Gemeindetag hat zudem gefordert, dass in Kommunen, bei denen der Breitbandausbau nicht mit kommunalen Mitteln kofinanziert werden müsse, besondere Bedarfe durch eine vorrangige Förderung im Finanzausgleichsgesetz oder außerhalb des Finanzausgleichsgesetzes gefördert werden sollten. Der Landkreistag hat eine Vorwegnahme aus den Schlüsselzuweisungen der Gemeinden begehrt, um die Kosten des bei den Landkreisen im Rahmen des Verfahrens zum Breitbandausbau entstandenen Verwaltungsmehraufwandes auszugleichen.

Der Landesrechnungshof hat ebenfalls eine Stellungnahme abgegeben, in der er den geplanten Breitbandausbau sowie eine möglichst umfangreiche Partizipation am Bundesförderprogramm ausdrücklich begrüßt hat. Allerdings hat der Rechnungshof erhebliche haushaltsrechtliche Bedenken gegen das in den Gesetzentwürfen verankerte Verfahren erhoben. Der wesentliche Kritikpunkt des Rechnungshofs dabei war, dass die Ermächtigung des Finanzministeriums für den Zugriff auf die Rücklage in der Höhe nicht im Gesetzentwurf begrenzt sei. Insofern stehe theoretisch die gesamte Rücklage zur Verfügung.

Im Ergebnis der Beratungen haben die beiden mitberatenden Fachausschüsse die unveränderte Annahme der Gesetzentwürfe empfohlen. In seinen Beschlussempfehlungen empfiehlt Ihnen nunmehr der Finanzausschuss, ebenfalls die vorliegenden Gesetzentwürfe unverändert anzunehmen. Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen zum Nachtragshaushaltsgesetz 2016/2017 die Verabschiedung einer Entschließung, die auf einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE zurückgeht. Mit der Entschließung werden verschiedene Punkte aus der Stellungnahme des Landesrechnungshofs aufgegriffen und unter anderem eine Berichtspflicht für die Landesregierung begründet, wonach sie den Finanzausschuss regelmäßig über den Mittelabfluss aus dem Landeshaushalt sowie über den aktuellen Sachstand der Förderung unterrichten soll.