Fünftens. „Die Regelungen im Gleichstellungsreformgesetz zu den §§ 11 bis 15 bilden die Grundlage für die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben, inklusive Familien- und Pflegeaufgaben. Im Gesetzentwurf sind die Regelungen zu Arbeitszeit, Teilzeitarbeit, Telearbeit und Arbeitsplatzwechsel sowie zu dienstlichen Besprechungen und Dienstreisen“ aber „nicht ausreichend anwendbar für den Bereich der öffentlichen Schulen geregelt.“ Das bemängelten unter anderem die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaften (GEW) und der DGB Nord in der Anhörung. „Die Landesregierung wird deshalb aufgefordert, für eine Anwendbarkeit Sorge zu tragen und mit“ dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, „den Gleichstellungsbeauftragten unter anderem der vier Staatlichen Schulämter, zeitnah Ausführungsvorschriften zu den §§ 11 bis 15 des Gleichstellungsreformgesetzes zu erarbeiten.“
Sechstens. „In § 19 Absatz 4 des Entwurfs für ein Gleichstellungsreformgesetz ist die Entlastung der Gleichstellungsbeauftragten je Anzahl der zu vertretenden Beschäftigten geregelt. Danach sind Gleichstellungsbeauftragte in Dienststellen mit mehr als 600 Beschäftigten im Umfang der vollen regelmäßigen Arbeitszeit freizustellen. Die Gleichstellungsbeauftragten der vier Staatlichen Schulämter werden laut § 19 Absatz 4 Satz 5 des Gleichstellungsreformgesetzes jedoch nur mit einer Viertel-Stelle freigestellt. Nach dem Gesetzentwurf vertritt demnach in jedem Staatlichen Schulamt eine Gleichstellungsbeauftragte circa 2.500 Beschäftigte.“ Wie soll da ein ordentlicher Arbeitsprozess und Vertretungsprozess gewährleistet sein? „Das schafft ungleiche Voraussetzungen in der Gleichstellungsarbeit und ist nicht hinzunehmen.“ – Nennen Sie mir bitte einen Grund, warum Sie an dieser Stelle unserem Änderungsantrag nicht zustimmen können! – „Die Landesregierung wird deshalb aufgefordert, die Freistellung der Gleichstellungsbeauftragten der Staatlichen Schulämter neu zu regeln.“
Siebentens. Der Landesfrauenrat fordert seit Langem vehement ein gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm für Mecklenburg-Vorpommern. Wir haben an verschiedenen Stellen hier im Hohen Haus schon darüber gesprochen. Es gibt bereits gute Vorbilder, zum Beispiel in Sachsen-Anhalt. Auch wir in MecklenburgVorpommern brauchen ein gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm, das die gesamtgesellschaftliche Um- setzung maßgeblich beeinflussen soll. Ein wichtiger Punkt dabei ist, dass alle gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure an der Erstellung des gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms beteiligt werden. Nur so kann ein breiter gesellschaftlicher Konsens gebildet werden. Die Mitwirkenden fungieren als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und tragen die gleichstellungspolitischen Ansätze weiter in die verschiedenen gesellschaftlichen Ebenen, sozusagen als eine Art Kettenreaktion.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich appelliere an dieser Stelle nachdrücklich an alle demokratischen Fraktionen, unsere Vorschläge aufzunehmen, damit wir auch in Sachen Gleichstellung endlich weiter vorankommen. Dies wäre eine gute Mitgift für die nächste Legislaturperiode. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Weiterentwicklung des Gleichstellungsgesetzes ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, um die Gleichberechtigung von Frauen und Männern durchzusetzen. Es war an der Zeit, das Gesetz aus dem Jahr 1994 zu novellieren,
und es ist auch im Koalitionsvertrag verankert. Die Zeiten haben sich geändert, es wurden neue Erkenntnisse gewonnen und neue Rahmenbedingungen sind entstanden.
Meine Fraktion und ich begrüßen das Gleichstellungsgesetz der Landesregierung. Der Gesetzentwurf kommt insbesondere Frauen zugute, soweit sie strukturell benachteiligt sind.
Sofern auch bei Männern strukturelle Benachteiligung vorliegt, erstreckt sich der Förderauftrag auch auf sie.
Na ja, das muss ja noch mal dazugesagt werden, sonst fühlt ihr euch auch schon wieder benachteiligt, ne?
(Heiterkeit bei Wolf-Dieter Ringguth, CDU – Peter Ritter, DIE LINKE: Wenn man so über die Sache redet, wird man Männer begeistern.)
Im Sozialausschuss wurde eine Anhörung mit Fachexperten durchgeführt, deshalb bedanke ich mich an dieser Stelle zunächst bei all den Sachverständigen, die uns im Rahmen der Anhörung mit ihrem Wissen und berufspraktischem Erfahrungsschatz bei der Erörterung des Gesetzentwurfes geholfen haben. Die Fachexperten haben konstruktiv über das Gesetz mitdiskutiert.
Ich sehe die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Berufsleben – Herr Ritter nennt es „Erwerbs- und Privatleben“ – …
(Peter Ritter, DIE LINKE: Nicht nur Herr Ritter, ja, ja! – Zuruf von Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE)
(Peter Ritter, DIE LINKE: Dann müssen Sie dem Landesfrauenrat doch mal besser zuhören, wenn Sie schon mal da sind!)
Dazu gehören auch die Arbeitszeitflexibilität sowie die Erweiterung um das Instrument der Telearbeit. Durch die Hinwirkungsklausel wird der Geltungsbereich erweitert. Hier wird nun auch die Unterrepräsentanz von Männern in Beschäftigungsfeldern und -gruppen näher betrachtet, wie beispielsweise in Erziehungsberufen.
Meine Damen und Herren, strukturelle Benachteiligung ist das Ergebnis einer Diskriminierung von Frauen oder Männern aufgrund der vorherrschenden Strukturen der Gesamtgesellschaft,
Frauen sind immer noch strukturell benachteiligt, übernehmen überwiegend Familienaufgaben und sind in Führungspositionen eher unterrepräsentiert. Das bestätigen uns sowohl die Anzuhörenden als auch die Gleichstellungsberichte der Landesregierung aus den Jahren 2006 und 2012. Herr Woisin vom Hauptpersonalrat der Polizei meinte, strukturelle Benachteiligung werde es in 20 Jahren immer noch geben.
Frau Graupmann vom Landesfrauenrat meinte, der Begriff „strukturelle Benachteiligung“ sei nicht zielführend. Sie sehen also, die Meinungen gehen auseinander.
Aufschlussreich in der Anhörung fand ich ein Kurzstatement der Anzuhörenden dazu, ob die Gleichstellungsbeauftragten nur von Frauen gewählt werden sollen. Das Ergebnis war eindeutig Ja. Daher ist verständlich, dass eine Gleichstellungsbeauftragte von Frauen gewählt und das Amt am Ende von einer Frau ausgeübt wird. Da verstehe ich die Ansicht von den Damen und Herren der LINKEN nicht.
Mit dem Gesetz werden die Stellung und die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten gestärkt. Darüber hinaus wurde der Zuständigkeits- und Aufgabenbereich der Gleichstellungsbeauftragten durch das Einbeziehen der Männer erheblich erweitert. Ob es sinnvoll gewesen wäre, dass bei Verstößen gegen das Gesetz sanktioniert wird, kann ich Ihnen nicht sagen. Eine Möglichkeit der Klage ist nicht vorgesehen.
Zum Schluss kann ich Ihnen, meine Damen und Herren, mitgeben, dass Mecklenburg-Vorpommern in den letzten Jahren wichtige Weichen gestellt hat, um die Gleichstellung von Frauen und Männern voranzutreiben und die Benachteiligung zu beseitigen. Mittlerweile ist jede vierte Abteilungsleiterstelle in den Ministerien mit Frauen besetzt und es gibt aktuell drei Staatssekretärinnen. Das ist eine positive Bilanz aus Sicht der Frauen. Da geht sicherlich auch noch mehr. Ein Viertel aller Führungskräfte der Landesverwaltung ist weiblich.
Mecklenburg-Vorpommern ist auch anderen Bundesländern auf dem Gebiet der Gleichstellung voraus, da wir klare Regelungen in unserer Landesverfassung haben. Alles in allem wurde, wie eingangs schon gesagt, ein gutes Gesetz geschaffen, was zur Gleichstellung von Frauen und Männern beiträgt. Daher war ich umso mehr erstaunt, dass BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Gesetz ablehnte und die LINKEN sich enthielten.