Protocol of the Session on June 9, 2016

Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände zur Errichtung und Einrichtung von Integrationszentren auf kommunaler Ebene und zur Zusammenarbeit aller relevanten Akteure diskutiert. Mit der Bündelung von Aufgaben und Zuständigkeiten an zentraler Stelle sollen Integrationsprozesse an Schnittstellen unter anderem beim Rechtskreiswechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz in das SGB II optimiert werden. Der Landkreis Nordwestmecklenburg wird mit dem ersten Integrationszentrum am 01.07. starten.

Gut, danke.

Ich bitte nun den Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD, die Frage 8 zu stellen.

Frau Ministerin!

8. Wie bewertet die Landesregierung die Fest- stellung einer Schwangerschaftsberaterin aus Schwerin auf dem Fachkongress „Schwanger in MV“, wonach die Hauptgründe für einen Schwangerschaftsabbruch Existenzsorgen und Zukunftsangst sind?

Guten Morgen, Herr Abgeordneter! Im Rahmen einer Schwangerschaftskonfliktberatung wird jede Frau unter anderem nach dem Grund ihres Schwangerschaftsabbruchs befragt. Diese Nennungen werden durch alle Konfliktberaterinnen statistisch erfasst. Mehrfachnennungen sind möglich. Grundlage für diese Erfassung ist Paragraf 10 Schwangerschaftskonfliktgesetz.

Die Landesregierung befasst sich kontinuierlich mit der Fragestellung, wie es gelingen kann, einerseits die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche zu reduzieren und in diesem Zusammenhang die Gründe dafür zu eruieren. Die Entscheidung zu einem Schwangerschaftsabbruch basiert auf einem sehr persönlichen und individuellen Hintergrund, ist meist in einen Komplex von empfundenen oder realen Problemen und Schwierigkeiten eingebettet und stellt jede Frau vor einen großen Gewissenskonflikt. Persönliche Lebensumstände sind entscheidend dafür, wie die Entscheidung im Fall einer ungeplanten Schwangerschaft ausfällt. Dabei spielt das Weiterbestehen einer Partnerschaft eine wichtige Rolle.

Die seit Jahren benannten Hauptgründe für einen Schwangerschaftsabbruch sind in der Tat finanzieller beziehungsweise wirtschaftlicher Natur sowie Existenzsorgen und Zukunftsangst. Gerade die berufliche und finanzielle Unsicherheit bei Frauen in der Altersgruppe der 20- bis 34-Jährigen prägt die Entscheidung für oder gegen ein Kind. Dies ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die einerseits von der Politik, aber auch von der Wirtschaft, insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der aktuellen Fachkräftesituation in Angriff genommen werden muss.

Die Landesregierung wird die Ergebnisse des in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführten Landesmodellprojektes „Reduzierung von Schwangerschaftsabbrüchen“ und die zu diesem Thema durchgeführten Forschungsprojekte der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auswerten und in ihre weitere Arbeit einbeziehen.

Dann habe ich eine Zusatzfrage: Wie ist es denn aus Sicht der Landesregierung mit dem

Prinzip des Sozialstaats und dem Gedanken der Solidargemeinschaft vereinbar, dass dermaßen viele Schwangerschaftsabbrüche beziehungsweise Abtreibungen aus den Gründen Existenzangst und Zukunftssorgen erfolgen?

Ich denke, ich habe die Frage beantwortet. Das ist jetzt nur noch mal eine Wiederholung der Frage.

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

Dann eine weitere Zusatzfrage: Kann es sich wirklich aus Sicht der Landesregierung um einen Sozialstaat handeln, wenn dermaßen viele Schwangerschaftsabbrüche aus finanziellen Gründen erfolgen?

Auch diese Frage, denke ich, habe ich hinreichend beantwortet. Ich sehe jetzt nicht eine neue Frage.

Gut. Danke schön.

Es gibt eine Nachfrage des Abgeordneten Pastörs.

Guten Morgen! In welchem Umfang ist Ihre Ausführung, dass auch der sogenannte demografische Wandel ein Grund für intensive Beratung ist, Gegenstand Ihrer Bestrebungen?

Ich verstehe Ihre Frage jetzt nicht ganz.

Das habe ich befürchtet, Frau Ministerin.

(Heinz Müller, SPD: Die war auch nicht zu verstehen.)

Herr Pastörs, ich habe gesagt, Sie haben auch die Ausführungen der Ministerin nicht zu kommentieren. Sie können versuchen, Ihre Frage jetzt noch mal anders zu formulieren.

Ich versuche es ganz einfach für Sie.

(Unruhe und Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Also jetzt ist...

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ekelhaft ist das!)

Welchen...

Einen Moment, Herr Pastörs! Also ich habe Ihnen hier schon oft erklärt, was ich für unparlamentarisch halte und was nicht und was ich zu ahnden bereit bin und was nicht. Solche Kommentare sind für mich unparlamentarisch und ich weise Sie jetzt letztmalig darauf hin, dass Sie das zu unterlassen haben. Sollten Sie es noch mal wiederholen, dann erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.

Jetzt versuchen Sie bitte, Ihre Frage zu stellen!

Welchen Schwerpunkt bildet in Ihrer Vorsorge die Tatsache, dass der demografische Wandel eine existenzielle Bedrohung unseres Volkes darstellt?

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Heinz Müller, SPD: Keine.)

Das ist schwierig für Sie, ne?

Schwierig.

(Zurufe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU: Keine.)

Keine.

Keine Rolle. Vielen Dank, das war sehr deutlich.

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Inneres und Sport. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Fragen 9 und 10 zu stellen.

Guten Morgen!

9. Ist es richtig, dass Förderanträge von Sportvereinen, die über den Landessportbund beim Landesförderinstitut fristgerecht eingereicht wurden, nicht bearbeitet werden können, weil die Freigabe durch das Ministerium für Inneres und Sport fehlt?

Nein, das ist nicht richtig. Damit wäre die Frage zwar grundsätzlich beantwortet, aber so einfach will ich es mir nicht machen.

Förderanträge von Sportvereinen werden grundsätzlich an den Landessportbund gestellt und dort auch verwaltungsmäßig vollständig bearbeitet. Lediglich in den Förderbereichen Förderung internationaler Sportkontakte, Förderung von Projekten im Sport und bei der Förderung des Sportstättenbaus kann das Innenministerium direkt fördern. Hierfür gibt es ein abgestimmtes Verfahren, das funktioniert folgendermaßen: Die Sportvereine stellen zunächst Informationsanträge an das Innenministerium. Meistens erfolgt das im gemeinsamen Gespräch im Haus. Dort werden dann die zu fördernden Projekte ausgewählt und schließlich zur Bearbeitung an das Landesförderinstitut übergeben.

Erst zu diesem Zeitpunkt werden die potenziellen Antragsteller aufgefordert, ihre formellen Anträge an das Landesförderinstitut zu stellen. Dafür gibt es keine Frist. Insofern kann der Fall, dass Förderanträge vor der Projektauswahl und Förderfreigabe des Ministeriums für Inneres und Sport bereits beim Landesförderinstitut anhängig sind, in der Regel, ich betone das ausdrücklich, in der Regel nicht eintreten. In der Verwaltungspraxis kommt es jedoch hin und wieder vor, dass einzelne Sportvereine ihre formellen Anträge bereits unaufgefordert beim Landesförderinstitut einreichen. In diesen Fällen können dann tatsächlich die Anträge noch nicht bearbeitet werden, solange die Abstimmungsverfahren und die Projektauswahl im Innenministerium in Abstimmung mit dem Landessportbund nicht erfolgt sind.

Die nächste Frage?

Ich habe aufgerufen die Fragen 9 und 10 und Sie werden jetzt sicherlich die Frage 10 stellen.

10. Wie lange ist die durchschnittliche Bearbei

tungszeit von der Einreichung des Antrags durch einen Sportverein bis zur Bewilligung und wie lange ist die durchschnittliche Dauer bis zur Freigabe des Ministeriums für Inneres und Sport gegenüber dem Landesförderinstitut?

Frau Kollegin Berger, die Bearbeitungszeit ist unterschiedlich und vor allen Dingen abhängig von der Qualität, aber in allererster Linie von der Vollständigkeit der beim Landesförderinstitut eingereichten Arbeitsunterlagen. Sofern die Anträge auf Zuwendung alle zu beurteilenden Notwendigkeiten für die Angemessenheit der Zuwendung erforderlichen Angaben enthalten, ist eine zügige Bearbeitung durch das Landesförderinstitut sichergestellt.

Die Förderfreigabe gegenüber dem Landesförderinstitut erfolgt ohne Zeitverzug im unmittelbaren Zusammenhang mit der Projektauswahl des Innenministeriums, das heißt zum Beispiel, bei internationalen Sportkontakten oder bei Projekten im Sport können die Geneh- migungsverfahren innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Reden wir über Bauverfahren, geht es durchaus über mehrere Monate, häufig, weil die Unterlagen nicht vollständig sind, weil es Nachfragen gibt oder möglicherweise die Gesamtfinanzierung noch umgeändert werden muss, weil das Projekt umstrukturiert wird. Deswegen kann man keine durchschnittliche Frist festlegen, weil es eben ein Unterschied ist, ob wir eine Sporteinrichtung, also ein Gebäude errichten oder ob wir ein Sportfest oder andere Dinge fördern. Das ist einfach von der Materie her sehr unterschiedlich und auch von der Zuständigkeit her. Viele Dinge, die direkt über den Landessportbund laufen, gehen häufig einfacher. Über das Landesförderinstitut ist das immer ein etwas umfangreicherer Weg.

Auch das gehört zur Ehrlichkeit dazu: Die Anforderungen des Landesrechnungshofs an die Vergabe solcher Mittel steigen ständig, sodass sowohl die Vereine als auch wir zusätzlich noch einen, sage ich mal, höheren Bearbeitungsaufwand haben, als das möglicherweise früher der Fall war. Es wird sich von allen Seiten bemüht, das möglichst kurzfristig zu machen, aber, wie gesagt, die Anforderungen sind unterschiedlich.

Dann habe ich eine Nachfrage: Wie viele Anträge sind denn derzeit bei Ihnen im Ministerium offen?