Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie bereits Herr Dachner und Frau Friemann-Jennert erwähnten, liegen uns heute die Beschlussempfehlung und der Bericht des Petitionsausschusses für den Zeitraum vom 01.02. bis 31.03. vor. Wir hatten in diesem Zeitraum zwei Sitzungen und haben insgesamt 809 Petitionen beantwortet. Auch das wurde schon bei meinen Vorrednern klar, der Inhalt der Petitionen hatte die ganze Bandbreite des Lebens. Er richtete sich von der Kritik an der Situation in einer Justizvollzugsanstalt bis hin zur Förderung der Unterstützung einer Broschüre zur Inklusion, von Verbesserungen für Transgender und intersexuelle Menschen bis hin zum Dauerthema Rundfunkbeiträge und hier insbesondere für Ferienwohnungen.
Ich möchte heute die Aussprache zum Anlass nehmen, um insbesondere auf drei Petitionen näher einzugehen, die uns auch hier im Landtag mehrfach beschäftigt haben. Zum Ersten ist das die Petition, die sich über die Dauer eines Verfahrens vor dem Sozialgericht beschwert. Wenn wir auf die letzten Jahre zurückblicken, so stellen wir fest, dass uns das Thema der Verfahrenslaufzeiten vor den Sozialgerichten oder bei den Gerichten insgesamt im Petitions-, aber auch im Bürgerbeauftragtenbericht immer wieder beschäftigt. Das Thema ist also nicht neu, es ist altbekannt. Wie wir bei näherer Befassung mit dieser Thematik erfahren durften, dauerten Gerichtsverfahren vor den Sozialgerichten 2014 beispielsweise 22,5 Monate und wenn Urteile erfolgten sogar 32,6 Monate.
Ich denke, bei den Sozialgerichten sind Verfahren zu Rentenfragen, zu Fragen von SGB II, sprich Hartz IV, zu Rehamaßnahmen und zu weiteren Thematiken an
hängig – alles Verfahren, wo die Menschen, die Rechtsuchenden, oftmals vorher bereits monate- oder jahrelang gegenüber Behörden um ihr Recht kämpfen mussten. Es sind aber auch alles Verfahren, wo es um die Existenz von Menschen geht, beispielsweise bei der Anerkennung von Berufsunfähigkeitsrenten oder von existenzsichernden Leistungen nach dem SGB II. Deshalb ist es aus unserer Sicht umso unverantwortlicher, dass die Rechtsuchenden monate-, wenn nicht gar jahrelang auf eine Entscheidung warten müssen. Gerade im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit sind kurze Verfahren existenznotwendig für die Bürger/-innen und auch für den Petenten im konkreten Fall. Da kann nicht einfach mal so 22 Monate gewartet werden, bis entschieden wird, ob nach dem SGB II nun eine Bedarfsgemeinschaft besteht oder nicht.
Das Justizministerium hat uns gegenüber deutlich gemacht, welche Anstrengungen es bereits unternimmt, um die Verfahrensdauern zu verkürzen. Es wurden zusätzliche Richter eingestellt, die Sozialgerichtsbarkeit ist aus den Einsparungen des Personalentwicklungskonzeptes 2010 bis 2019 herausgenommen – alles richtige und wichtige Schritte, wie wir finden, aber alles scheinbar noch nicht ausreichend. Es muss weiter geschaut werden, welche Maßnahmen noch ergriffen werden können, damit die Verfahren kurz und schnell entschieden werden und damit den Betroffenen Rechtssicherheit gegeben wird. Nicht nur beim Petitionsausschuss lag dieses Thema beispielsweise vor, auch im Bericht des Bürgerbeauftragten finden Sie den Hinweis, dass es etliche Beschwerden zu der Verfahrenslänge von Gerichtsverfahren allgemein gab und dass die Leute sich eine größere Rendite von der Gerichtsstrukturreform erwartet hätten. Nun haben die Sozialgerichte nichts mit der Gerichtsstrukturreform zu tun, aber es zeigt sich, dass wir erstens hier ein grundlegendes Problem haben und sich dieses zweitens durch die Strukturreform nicht unbedingt lösen lässt.
Auch vor diesem Hintergrund sollte dieses Problem noch mal näher betrachtet werden. Wir stellen eine Unzufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit unseren Gerichten, mit unserem Rechtsstaat fest. Wir sollten alles unternehmen, um das zu verhindern. Deshalb fand ich es ein richtiges und wichtiges Zeichen, dass im Petitionsausschuss diese Petition mit dem Votum abgeschlossen wurde, sie der Landesregierung und den Fraktionen zu überweisen. Nur so kann weiter nach Lösungen gesucht werden.
Eine weitere Petition beschäftigte sich ebenfalls mit dem Bereich der Justiz. Der Petent beklagt eine mangelnde Öffentlichkeitsarbeit seitens der Landesregierung zum Volksentscheid über die Gerichtsstrukturreform. Zudem kritisierte er, dass die Stimmzettel irreführend gewesen seien. Die Frage zum Volksentscheid, meine Damen und Herren, lautete: „Stimmen Sie dem Gesetzentwurf zu?“ Gemeint war hiermit der Gesetzentwurf des Volksbegehrens und nicht das Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz. Selbst wer also gegen die Gerichtsstrukturreform war, musste auf dem Stimmzettel mit „Ja“ stimmen, wer der Gerichtsstrukturreform zustimmte, musste mit „Nein“ votieren. Das war formal zwar richtig, führte aber zu viel Verwirrung bei den Bürgerinnen und Bürgern, wie uns auch diese Petition deutlich macht. Viel Aufklärung wäre notwendig gewesen. Auf der Internetseite der Landeswahlleiterin war eine Mustervorlage eingestellt, die alles noch mal erklären sollte.
Dass das meiner Fraktion nicht ausreichend erschien, haben wir im Landtag mehrfach deutlich gemacht. Richtig wären Informationsbroschüren gewesen, die mit den Abstimmungsunterlagen an die Haushalte verschickt werden.
Andere Bundesländer haben eine entsprechende Regelung im Volksabstimmungsgesetz aufgenommen und gemeinsam mit den GRÜNEN haben wir auch im Landtag Mecklenburg-Vorpommern dies beantragt. Leider wurde das damals mit Koalitionsmehrheit abgelehnt. Dass wir mit unserer Befürchtung nicht falschgelegen haben, zeigt die vorliegende Petition.
Entsprechend kann ich den Unmut des Petenten nachvollziehen. Sowohl der Zeitpunkt des Volksentscheides als auch die Art und Weise der Abstimmung waren nicht förderlich, um den Volksentscheid zum Erfolg zu bringen. Ein Schelm, der da mit Blick auf die Landesregierung Böses denkt!
Leider wurde unsere Anregung, diese Petition der Landesregierung zu überweisen, von SPD und CDU abgelehnt. Was für mich aber umso erstaunlicher war, ist, dass uns in der letzten Sitzung des Petitionsausschusses ein Antrag der CDU-Fraktion vorlag, die Begründung ursprünglich unter Nummer 34 der Sammelübersicht um den Satz zu streichen: „Dem Petenten ist zuzugeben, dass das Ziel der Fragestellung auf dem Stimmzettel zum Volksentscheid über die Gerichtsstrukturreform für viele Stimmberechtigte nicht ohne Weiteres … erkennbar war.“ Wobei das so erstaunlich dann doch nicht ist: Geht man davon aus, dass der Landeswahlleiterin bei der Fragestellung nicht viele Möglichkeiten blieben und diese dann trotzdem irreführend ist, ergibt sich ja hieraus schon fast zwangsläufig ein Handlungsauftrag für die Landesregierung. Scheinbar wollte man diesen Widerspruch zur nicht vorgenommenen Überweisung beseitigen. Aber auch rechtlich habe ich meine Bedenken, eine einmal entschiedene Begründung im Petitionsausschuss später in der Sammelübersicht abzuändern. Nein, dieser Antrag zeugte nicht von Selbsteinsicht, denn Fakt war nun einmal, dass der Stimmzettel verworren war, wie uns auch der Petent schrieb.
(Regine Lück, DIE LINKE: Es ist nur noch ein Minister auf der Regierungsbank und verfolgt die Debatte.)
In der Petition kritisierte der Petent den Fahrplanentwurf für die Bahnstrecke Ludwigslust–Hamburg zum Fahrplanwechsel 2015/2016, meine sehr geehrten Damen und Herren. Bürger/-innen vor Ort wandten sich in der Sache auch persönlich an mich. Sie machten mir deutlich, welche praktischen Auswirkungen die Umstellung auf ihren Arbeitsplatz hatte. Die Umstellung hatte dramatische Auswirkungen für die Berufspendler nach Hamburg, nach Rostock, selbst nach Grevesmühlen, Schön
berg, Lübeck. Wir haben als Landtagsfraktion diese Problematik im Dezember 2015 hier im Landtag behandelt und hatten gefordert, dass die Landesregierung umgehend mit der Deutschen Bahn Verhandlungen aufnehmen sollte, mit dem Ziel, den Fahrplan spätestens zum nächsten Fahrplanwechsel so zu ändern, dass die Verschlechterungen im Regionalbahnangebot zurückgenommen und die Verbesserungen durchgesetzt werden.
Auch im Petitionsausschuss wurde der Handlungsbedarf der Landesregierung gesehen und deutlich. Deshalb bin ich froh, dass auch hier mehrheitlich entschieden wurde, dass wir die Petition der Landesregierung überweisen. Ich hoffe im Sinne der Pendler, dass die Landesregierung in ihrer verbleibenden Zeit die Interessen der Pendler wahrnimmt und bereits in Verhandlung mit der Deutschen Bahn getreten ist.
Wir werden der Beschlussempfehlung zustimmen, und zum Schluss lassen auch Sie mich noch mal ganz herzlich dem Petitionsausschusssekretariat danken für seine tolle Begleitung und für seine unterstützende Arbeit. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielleicht, Frau Bernhardt, gestatten Sie mir folgenden Hinweis: Es ist eigentlich meine Aufgabe, Sie zu fragen, ob Sie eine Zwischenfrage zulassen,
Also von daher bitte ich doch darum, zukünftig auch im Eifer des Gefechtes auf diese Formalie zu achten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! In Anbetracht der umfangreichen Einbringung und der sehr vielfachen und breit gefächerten Beiträge meiner Kolleginnen und Kollegen möchte ich die Berichterstattung hier in einer recht überschaubaren Form fortsetzen.
Auch in der Ihnen bekannten Sammelübersicht ist ersichtlich, dass eine Vielzahl von Bitten und Beschwerden zugunsten der Betroffenen entschieden worden ist. Ich möchte meinen Redebeitrag auch so aufbauen und mit einer Petition schließen, die hier im vollen Umfang für den Petenten entschieden worden ist. Auf ein nennenswertes Beispiel möchte ich ganz besonders eingehen. So fordert zum Beispiel ein Petent, in das Landesmeldegesetz einen Auskunftsanspruch von Betroffenen über die Empfänger von Datenübermittlungen aufzunehmen. Hier wurde im Zuge der Föderalismusreform I das Meldewesen in die ausschließliche Gesetzgebung des Bundes überführt, sodass das am 01.11.2015 in Kraft getretene Bundesmeldegesetz das bis dahin geltende Meldegesetz
für Mecklenburg-Vorpommern ablöste. Das neue Bundesmeldegesetz stärkt auch das vom Petenten maßgeblich geforderte Recht von Einwohnern auf informelle Selbstbestimmung. Im Gegensatz ist nunmehr ein Auskunftsrecht bei der Datenübermittlung durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte Melderegisterauskunft möglich. Dies gilt jedoch nur, wenn die Daten nicht zum Beispiel von Polizeibehörden, Staatsanwaltschaft oder Gerichten angefordert werden und keine Auskunftsbeschränkung vorliegt. Das Petitionsverfahren wurde in diesem Falle erfolgreich abgeschlossen und dem Anliegen des Petenten in vollem Umfang entsprochen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kollegen! Ich möchte an dieser Stelle meine Ausführungen beenden und möchte mich in aller Form für die Zusammenarbeit auch in diesem Berichtszeitraum bedanken. Ich möchte Sie hiermit um Zustimmung bitten und bedanke mich recht herzlich für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie schon gehört, in den Monaten Februar und März dieses Jahres wurden 809 Petitionen durch den Ausschuss bearbeitet. Die Ihnen heute vorliegende Sammelübersicht zeigt diejenigen, die abschließend beraten wurden. Unter diesen sind erfreulicherweise auch solche, wo dem Anliegen des Petenten/der Petentin entsprochen werden konnte.
Wir haben von Herrn Dachner gerade gehört, eines dieser Beispiele betrifft die Rundfunkbeiträge. Sie haben das schon geschildert, deswegen kürze ich das hier etwas. Das wurde also im Sinne des Petenten positiv geändert. Zu bedauern ist allerdings aus Sicht unserer Fraktion, dass die Petition sich doch sehr lange hingezogen hat. Diese lange Dauer ist also wirklich ein Manko in dem ansonsten erfreulichen Verfahren. Es ging hier um den Bungalow, die halbjährliche Nutzung und die Rückzahlung der schon gezahlten Rundfunkbeiträge, die so durchgeführt werden konnte.
Dann eine andere Petition, wo es auch eine erfreuliche Entwicklung gegeben hat – darauf ist Frau FriemannJennert schon eingegangen –, hier geht es um die Vollverpflegung in den Kitas aufgrund des in Kraft getretenen KiföG. Wenn man jetzt im konkreten Fall auch eine Einigung zwischen der Einrichtung und den Eltern finden konnte – dass also nur, wenn das Kind wirklich da ist, auch Kosten für die Verpflegung anfallen –, so waren wir uns im Petitionsausschuss einhellig einig, dass diese Petition der Landesregierung und den Fraktionen als Material zur Verfügung gestellt werden solle. Der Petitionsausschuss äußert sich auch ganz klar, dass die Mitwirkungsrechte der Eltern derzeit eine bloße Teilnahme an den Verhandlungen darstellen. Das muss verbessert werden. Der Petitionsausschuss sagt, dass eine Stärkung der Elternrechte zu prüfen sei.
Dass das jetzt schon geprüft wird, ist für mich noch eine neue Information. Das wäre schön, wenn das tatsächlich
so ist. Jedenfalls ist diese Petition an die Landesregierung und an die Fraktionen weitergegeben worden, denn es muss erreicht werden, dass die Stärkung der Elternrechte dahin gehend erfolgt, eine Gleichwertigkeit zwischen den Vertragspartnern herzustellen, so unser Petitionsausschuss. Gegenwärtig ist dieser große Gestaltungsspielraum, den das Gesetz lässt, tatsächlich zu bemängeln, weil aus zahlreichen Teilen des Landes ähnliche Fälle – das ist ja nur ein Beispiel von vielen – zu uns gedrungen sind. Wir stimmen dem gerne so zu und haben das auch im Petitionsausschuss so getan.
Ein weiterer wichtiger Punkt wurde gerade von Frau Bernhardt noch angesprochen. Das ist der Bahnfahrplan, wo eben die Regionalisierungsmittel, die das Land zur Verfügung hat, ganz dringend dafür verstärkt eingesetzt werden müssen, dass die Pendler sich nicht abgehängt fühlen, die zum Beispiel – in dem konkreten Fall hier auf der Strecke Ludwigslust nach Hamburg – einen derart schlechten Fahrplan gewärtigen, dass sie sich abgehängt und vernachlässigt fühlen und kaum noch mit der Bahn hin- und herfahren können. Wie gesagt, die Regionalisierungsmittel müssen eingesetzt werden, um an dieser Situation so zu drehen, dass eine deutliche Verbesserung für die Pendler und Pendlerinnen eintritt. Um das zu erreichen, hat der Petitionsausschuss einhellig, wenn ich mich richtig erinnere, diese Petition an die Landesregierung und an die Fraktionen als Material überwiesen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und möchte von dieser Stelle noch mal meinen herzlichen Dank an das Petitionsausschusssekretariat aussprechen.
(Beifall und Heiterkeit bei Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich klatsche jetzt für die Fraktion.)
Frau Bernhardt, ich bitte im Sinne der Petenten, doch bei der Sache zu bleiben. Einiges von dem, was Sie hier eben erwähnt haben, das ist gar nicht in der Sammelübersicht drin. Hier sollten wir doch wirklich genau bei der Wahrheit bleiben. – Vielen Dank.