Welche Argumente dazu geführt haben, das könnte man sogar noch inhaltlich diskutieren. Vielleicht hätten wir, wenn wir die Argumente im Ausschuss gehört hätten, gesagt, das ist okay, das Thema Klimaschutz steht ja drin.
Aber mit einem Papier nach Polen zu fahren, wo es uns um das gemeinsame Ziel Energiewende geht, und das politische Signal zu senden,
Wie gesagt, über die Probleme der Energiewende wollen wir doch offen reden und wir wollen auch darüber reden, wer das Ganze bezahlt. Wie wird das bezahlt, sind wir überall beieinander?
Aber wir müssen nicht nur den Bürgerinnen und Bürgern zuhören, die natürlich über viele Sachen klagen, sondern
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes in Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 6/5194.
Ich rufe auf die Paragrafen 1 bis 16 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Paragrafen 1 bis 16 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und NPD, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Somit ist der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5194 ebenfalls abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes MecklenburgVorpommern, Drucksache 6/5467.
Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses (1. Ausschuss) gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) – Drucksache 6/5467 –
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir nähern uns so langsam dem Ende der Legislaturperiode und der Petitionsausschuss ist bestrebt, so viele Petitionen wie möglich mit Ihrem Beschluss auch abzuschließen, damit die Petenten über die Wahlen hinaus – also im November, Dezember – nicht erst ihren Abschluss erhalten. Insofern haben wir bei der letzten Landtagssitzung bereits 103 Petitionen mit Ihrem Beschluss abgeschlossen und ich freue mich, dass wir heute mit der Drucksache 6/5467 Ihnen erneut 36 Petitionen als Beschlussvorschlag und als Bericht mit Ihrer Zustimmung hier vorlegen können.
Die Ihnen nun vorliegende Sammelübersicht umfasst auch den Zeitraum vom 1. Februar bis zum 31. März dieses Jahres und wir bitten bei 36 Petitionen um Ihren Sachbeschluss. Zwei weitere Petitionen können wir im Landtag nicht beeinflussen und werden diese deshalb zuständigkeitshalber an den Bundestag überweisen, weil hier Kritik geübt wird an den Jobcentern. Bei sechs weiteren Petitionen bitte ich um die Nichtbearbeitung dieser Petitionen, weil sowohl die Landesregierung als auch der Ausschuss keinen Einfluss auf diese Petitionen haben.
Von besonderer Bedeutung ist, glaube ich, zu erwähnen, dass wir in den letzten acht Wochen 809 Petitionen im Petitionsausschuss entgegengenommen haben, was resultiert aus vielen Einzelzuschriften zu einer Massenpetition, die sich gegen den Bau von Windkraftanlagen in der „Friedländer Großen Wiese“ richten. Eine weitere Massenpetition ist initiiert worden durch den Landesfrauenverein. Er fordert sowohl eine flächendeckende Mobilität und gesundheitliche Grundversorgung als auch schnelle Internetverbindungen im ländlichen Raum. Ich denke, dass gerade diese Massenpetitionen, auch die im letzten Jahr, darauf hinweisen, dass das Petitionsrecht ungebrochen ist, dass die Bürger gerne an den Entscheidungen in unserer Gesellschaft, in unserem Land teilhaben wollen und dieses niedrigschwellige Angebot des Petitionsgrundrechtes auch wahrnehmen.
Dass Petitionen auch zum Erfolg führen, zeigen zwei Eingaben, die Sie in der Sammelübersicht wiederfinden. Sie richten sich gegen den Rundfunkbeitrag. Wir haben als Petitionsausschuss schon bei der Verabschiedung des Gesetzes immer wieder darauf hingewiesen, dass es zumindest rechtlich, aber auch moralisch bedenklich ist, wenn Eigentümer von Wochenendhäusern ganzjährig einen Rundfunkbeitrag zahlen müssen, obwohl sie diese Ferienhäuser leichter Bauweise nur sechs Monate nutzen können.
Und nach langem Bohren von dicken Brettern haben wir es nun mithilfe der Staatskanzlei geschafft, den Servicebereich des NDR davon zu überzeugen, diesen Beitrag tatsächlich nur für die sechs Monate zu erheben. Ich hoffe, das wird sich auch weiter so fortsetzen. Also vor dem Hintergrund dieser positiven Entscheidungen bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Arbeit des Petitionsausschusses ist uns ein wichtiges Anliegen. Der Petitionsausschuss bietet uns als Volksvertretern
die einzigartige Möglichkeit, auf direkte Art und Weise mit den Menschen in unserem Land in Kontakt zu treten, und dieser Aufgabe werden wir durch eine sorgfältige Prüfung jeder einzelnen Petition gerecht. Es ist unsere Aufgabe, mit jedem einzelnen Anliegen sehr gewissenhaft umzugehen. Es ist dabei immer unser Ziel, eine sachgerechte Prüfung vorzunehmen, und wir legen sehr viel Wert darauf, dass den Petenten die jeweilige Entscheidung klar und deutlich aufgezeigt wird.
Von der Möglichkeit, sich mit Vorschlägen, Bitten und Beschwerden an das Parlament zu wenden, machten in dem letzten Berichtszeitraum viele Bürgerinnen und Bürger Gebrauch. Herr Dachner hat es schon angesprochen: 753 der insgesamt 809 im Petitionsausschuss behandelten Petitionen befassten sich mit dem Thema Energie. Die hohe Zahl der Eingaben beweist daher, wie gut diese Institution von den Bürgerinnen und Bürgern angenommen wird.
Hin und wieder beschäftigen wir uns auch mit kuriosen Anliegen, die die Petenten an uns richten. Ein Petent hatte beispielsweise gefordert, dass Urinale in öffentlichen Toiletten verboten und nur noch geschlossene Kabinen in Herrentoiletten vorgesehen werden sollten. Der Petitionsausschuss stellte fest, dass zur Umsetzung dieser Regelung die Landesbauordnung geändert werden müsste. Diese dient allerdings der Gefahrenabwehr im Rahmen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Das Anliegen des Petenten würde hingegen der Intention der Landesbauordnung widersprechen.
Es gibt auch Petitionen, meine Damen und Herren, bei denen wir an die Grenzen des Petitionsrechtes stoßen. Das ist dann der Fall, wenn wir uns mit einer Thematik beschäftigen, für die wir gar nicht zuständig sind. Insbesondere Petitionen, die sich mit dem Asylrecht befassen, bewegen uns dazu, die Petenten auf unsere Kompetenzen und Pflichten hinzuweisen. Eine Familie hatte sich an uns gewendet, da das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ihren Asylantrag abgelehnt und die Überführung nach Belgien angeordnet hatte. In diesem Fall ist der Staat Belgien für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig, daher muss das Verfahren gemäß der Dublin-Verordnung auch in Belgien durchgeführt werden. Deutschland ist also verpflichtet, die Überstellung der Familie nach Belgien als zuständigem Mitgliedsstaat anzuordnen. Wir als Petitionsausschuss haben bei diesem Verfahren keine Möglichkeit der Einflussnahme, vielmehr muss höherrangiges Recht umgesetzt werden. Daher entschieden wir uns, das Petitionsverfahren abzuschließen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die als Petitionen eingestuften Schreiben erfüllen eine große Bandbreite an Themen. Die Vielzahl der Themen macht die Arbeit des Ausschusses sehr interessant und erfordert von uns ein umfangreiches Abwägen. Es gibt Petitionen, die uns auf einen Missstand aufmerksam machen und die wir zum Anlass nehmen, Initiative zu ergreifen.
Als konkretes Beispiel lässt sich die Vollverpflegung in der Kita benennen. Hintergrund einer Petition ist die seit
dem 1. Januar 2015 geltende Regelung des Kindertagesförderungsgesetzes, die die Träger der Kitas zu einer gesunden und vollwertigen Verpflegung während der gesamten Betreuungszeit der Kinder verpflichtet. Ein Petent beklagte sich darüber, dass er für seine Tochter Mahlzeiten pauschal bezahlen müsse, obwohl sie die Vollverpflegung nicht in Anspruch nehme. Die Kita hat im Laufe des Petitionsverfahrens eingelenkt, sodass dem Anliegen des Petenten entsprochen werden konnte. Da eine entsprechende Regelung im KiföG fehlt und dies zu Missverständnissen führen kann, wird zudem eine entsprechende Stärkung der Elternrechte im KiföG geprüft. Gleiches gilt auch für eine Petition, die sich für mehr Mitspracherechte der Eltern beim Verpflegungsangebot der Kita ausspricht. Eine Stärkung der Elternrechte soll auch in diesem Fall von der Landesregierung geprüft werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Beispiele belegen, dass unsere Arbeit im Petitionsausschuss von großer Bedeutung ist. Ich bin der Meinung, dass der Petitionsausschuss ein wichtiges Kernelement unserer Landesverfassung ist. Ich freue mich sehr, dass unsere Arbeit einen positiven Effekt für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land erreichen kann.
Zu guter Letzt möchte ich allen danken, die einen reibungslosen Ablauf der Petitionsverfahren gewährleisten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.