und denke, dass Sie sich da anschließen wollen. Wir wünschen ihm von hier aus allerbeste Genesung, aber solange müssen Sie mit mir Vorlieb nehmen. Ich bitte daher um Verzeihung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nachdem die Justizministerin die Gerichtsstrukturreform ohne die Einbeziehung von Expertinnen und Experten und neben dem massiven Protest der Richterinnen und Richter, aber auch gegen den Willen der Bevölkerung insgesamt durchgeboxt hatte, kam dieser Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Landesrichtergesetzes geradezu unkontrovers daher. Ich fand das sehr angenehm.
Sogar der Richterbund lobte das Gesetz und schrieb in seiner Stellungnahme, Zitat, „dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ein modernes und der Stellung der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte angemessenes Beteiligungsgesetz erarbeitet worden ist“. Zitatende. Man kann sagen, die Justizministerin hat bei diesem Gesetzentwurf zur Abwechslung mal fast alles richtig gemacht, aber eben nur fast, und dafür gibt es ja auch die Opposition, die hier auf die entsprechenden Stellen hinweist.
In der letzten Legislaturperiode hatte der Landtag anlässlich der Novellierung des Besoldungs- und Versorgungsrechtes festgestellt, Zitat, „dass das Landesrichtergesetz in Mecklenburg-Vorpommern nur schwach ausgeprägte Mitwirkungsrechte kennt und hinter dem Standard anderer Bundesländer deutlich zurückbleibt“. Zitatende. Der Landtag hat sich dafür ausgesprochen, dass entsprechende Beteiligungsrechte für Richter- und Staatsanwaltschaftsvertretungen in Mecklenburg-Vorpommern geschaffen werden und dass dies im Zusammenhang mit einer grundlegenden Modernisierung des Landesrichtergesetzes geschieht.
Die Justizministerin hat dann in dieser Legislaturperiode im Einvernehmen mit dem Hauptrichterrat und Hauptstaatsanwaltsrat eine Expertenkommission eingesetzt, die den Auftrag hatte, zu untersuchen, ich zitiere, „in welchen Bereichen sich eine Stärkung der Beteiligungsrechte als sachlich sinnvoll erweist, welche konkreten Beteiligungstatbestände begründet und welche Art der Beteiligung gewählt werden sollen“. Zitatende. Die Kommission hat im Dezember 2014 ihren Abschlussbericht mit zehn Empfehlungen und einem Gesetzentwurf vorgelegt.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung, den wir nun seit fast einem Jahr zur Beratung vorliegen haben, weicht allerdings in einigen nicht ganz unwesentlichen Punkten ab. Der Richterbund hat in der Sachverständigenanhörung zu dem Gesetzentwurf am 24. Februar 2016 dann auch prompt in genau diesen Punkten eine Nachbesserung empfohlen. Konkret geht es dabei um Folgendes:
Erstens. Paragraf 16 Absatz 2 Nummer 1 des Gesetzentwurfes der Expertenkommission sah als mitbestimmungspflichtige Maßnahme die Stellenbesetzung ohne Ausschreibung vor. Dieser Mitbestimmungstatbestand ist im Gesetzentwurf der Landesregierung leider gestrichen worden.
Zweitens. Paragraf 16 Absatz 5 Nummer 3 des Gesetzentwurfes der Expertenkommission sah als mitbestimmungspflichtige Maßnahme die, Zitat, „Gestaltung der Arbeitsplätze einschließlich der IT-Ausstattung, der wesentlichen Änderung und Fortentwicklung der Fachanwendungsprogramme vor...“, Zitatende. Dieser Zusatz ist im Gesetzentwurf der Landesregierung gestrichen worden.
Drittens. Gemäß Paragraf 16a Absatz 1 Nummer 12 des Gesetzentwurfes der Expertenkommission unterlag die Planung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie der Anmietung von Diensträumen der Mitwirkung. Auch diese Regelung wurde auf wesentliche Entscheidungen der obersten Dienstbehörde zu solchen Planungen im Gesetzentwurf der Landesregierung beschränkt. Wir GRÜNE hätten heute hier gern einen Gesetzentwurf zur Abstimmung vorliegen gehabt, der zumindest auch eine Mitbestimmung bei den Punkten Stellenbesetzung ohne Ausschreibung und Planung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten vorgesehen hätte.
Erstens. Freistellen sollten nicht ohne eine vorherige Ausschreibung besetzt werden und wenn, dann nur unter Beteiligung des Richterrates. Die Stellenbesetzung ohne Ausschreibung sollte ein Mitbestimmungstatbestand sein.
Zweitens. Mitwirkungspflichtig sollen im Falle von Baumaßnahmen nicht nur die grundlegenden Entscheidungen des Justizministeriums für oder gegen eine Erweiterung oder Umgestaltung sein, sondern auch und vor allem die konkrete Umsetzung vor Ort.
Hinzu kommt ein weiterer Aspekt. Die vorliegende Reform erweitert zwar die Mitbestimmungsrechte der Richterinnen und Richter, belässt aber die Letztentscheidungskompetenz nach wie vor bei der Exekutive. Dabei wäre ein größeres Maß an Unabhängigkeit der Justiz von der Exekutive aus vielerlei Gründen wünschenswert.
Jakob Nicolai, Leiter der Abteilung Zivilrecht, Öffentliches Recht und Rechtsprüfung der Justizbehörde Hamburg, formulierte das in einer Sachverständigenanhörung des Europa- und Rechtsausschusses zu diesem Gesetzentwurf so, ich zitiere ihn: „Zum einen verträgt es sich schon aus abstrakter verfassungspolitischer Sicht sehr schlecht mit dem Status der Justiz als eigenständige Dritte Gewalt im Staate, dass insbesondere jede Ernennung und Beförderung letzten Endes in den Händen der Exekutive liegt. Zum anderen erscheint es generell geboten, der Dritten Gewalt zur Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit eine möglichst große Unabhängigkeit zu gewähren. Nur eine vom Einfluss der anderen Gewalten freie Justiz kann strukturellen Gefahren für den Rechtsstaat zuverlässig und wirkungsvoll gegenübertreten.“ Zitatende.
Immerhin trägt auch eine erweiterte Mitbestimmung im Bereich der Beförderungen und Einstellungen zur Unabhängigkeit der Justiz bei. Insofern ist der Gesetzentwurf der Landesregierung ein Schritt in die richtige Richtung. Zudem wird die richterliche Mitbestimmung in unserem Bundesland auf diese Weise zumindest den Standard anderer Bundesländer erreichen. Wir GRÜNE werden dem Gesetzentwurf daher zustimmen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Viertes Gesetzes zur Änderung des Landesrichtergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 6/4469.
Der Europa- und Rechtsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/5437 anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 6/5437 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 6/5437 bei gleichem Stimmverhalten angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Errichtung eines gemeinsamen Mahngerichts, Drucksache 6/5294, hierzu Be
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Errichtung eines gemeinsamen Mahngerichts (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/5294 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Europa- und Rechtsausschusses (3. Ausschuss) – Drucksache 6/5436 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Errichtung eines gemeinsamen Mahngerichts auf Drucksache 6/5294.
Der Europa- und Rechtsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/5436 unverändert anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes nach meiner Sichtweise hier einstimmig angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 6/5294 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/5294 bei gleichem Stimmverhalten angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und weiterer Rechtsvorschriften, Drucksache 6/5076, und Be- ratung des Antrages der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entwurf zur Än- derung der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern der 6. Wahlperiode, Drucksache 6/5077, sowie Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 6/732, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Europa- und Rechtsausschusses, Drucksache 6/5462.
Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern und weiterer Rechtsvorschriften (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/5076 –
Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf zur Änderung der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern der 6. Wahlperiode – Drucksache 6/5077 –
Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/732 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Europa- und Rechtsausschusses (3. Ausschuss) – Drucksache 6/5462 –
Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Europa- und Rechtsausschusses Herr Detlef Müller.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Vor Ihnen liegt auf Drucksache 6/5462 die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses zu insgesamt drei Vorlagen. Sie betrifft zum einen den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und weiterer Rechtsvorschriften auf Drucksache 6/5076 und zum anderen den Entwurf zur Änderung der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern der 6. Wahlperiode auf Drucksache 6/5077. Beides sind Vorlagen der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Außerdem behandelt die Beschlussempfehlung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 6/732 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus dem Jahr 2012.
Meine sehr verehrten Damen, meine Herren, die Änderung unserer Verfassung ist sicherlich kein Alltagsgeschäft – für niemanden von uns. Dazu kommt es in der Regel nur einmal pro Wahlperiode, wenn überhaupt. Im Hinblick auf die überragende Bedeutung, die eine Verfassung für das Staatswesen hat, will eine entsprechende Änderung gut überlegt sein. Die Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, also alle hier im Landtag vertretenen demokratischen Fraktionen, haben die vorliegende Beschlussempfehlung gemeinsam erarbeitet. Dies freut mich besonders, denn unsere Einigkeit zeigt ganz deutlich, dass wir uns unserer Verantwortung gegenüber der Verfassung unseres Landes und gegenüber dem Land sehr bewusst sind.
Es geht im Wesentlichen um insgesamt drei Bereiche: Einmal geht es um den zukünftigen Termin der Landtagswahlen, es geht dann um die direkte Demokratie, also um Volksbegehren und Volksentscheide, und es geht um unsere Aufstellung in europäischen Angelegen
Zunächst zum Wahltermin: Bislang regelte die Landesverfassung, dass die Landtagswahl frühestens 57 und spätestens 59 Monate nach Beginn unserer fünfjährigen Wahlperiode stattzufinden hat. Wir schlagen nun vor, den Zeitraum der Wahlperiode etwas zu erweitern. Warum? Problematisch in der aktuellen Regelung ist, dass Landtagswahlen zukünftig mit den Sommerferien kollidieren könnten. Dieses Jahr fällt die Landtagswahl, wie Sie wissen, ja schon auf den letzten Sonntag der Ferien – mit all den Problemen bei der Vorbereitung der Wahllokale, der Ausbildung der ehrenamtlichen Helfer und, so war unsere Überlegung, auch der Wahlbeteiligung. Das wollen wir für die Zukunft verhindern, weil wir der Auffassung sind, dass sich ein Wahltag innerhalb der Sommerferien auch negativ auf die Wahlbeteiligung auswirken kann. Daher schlagen wir vor, den Zeitraum, in dem die Wahlen stattfinden können, auf 58 bis 61 Monate zu verlängern. Diese Maßnahme betrifft unsere Verfassung sowie das Landes- und Kommunalwahlgesetz.
Der zweite Aspekt des Gesetzentwurfes betrifft im Wesentlichen die Absenkung der Quoren für Volksbegehren und Volksentscheide. Die Absenkung der entsprechenden Quoren war bereits im Jahr 2012 das Ziel des Gesetzentwurfes auf Drucksache 6/732 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Vorgeschlagen wurde dort, die Quoren um die Hälfte abzusenken. Der fraktionsübergreifende Gesetzentwurf, dem wir heute zustimmen sollen, sieht nun vor, das erforderliche Unterstützungsquorum für Volksbegehren von 120.000 Unterschriften auf 100.000 erforderliche Unterschriften abzusenken. Außerdem möchten wir das Zustimmungsquorum von einem Drittel auf ein Viertel senken. Weiter schlagen wir vor, erstmalig eine Frist in das Volksabstimmungsgesetz aufzunehmen, innerhalb der die Unterschriften gesammelt werden müssen. Derzeit ist es noch so, dass eine Volksinitiative theoretisch die gesamte Wahlperiode Unterschriften sammeln könnte. Ich bin froh, dass unser Entwurf von allen demokratischen Fraktionen mitgetragen wird und dass BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zugestimmt haben, ihren ursprünglichen Antrag für erledigt zu erklären.
Der dritte Aspekt betrifft die Einrichtung eines Ausschusses für Angelegenheiten der Europäischen Union. Der Einfluss Europas auf die regionale Ebene nimmt immer mehr zu. Als Landtag, das wissen Sie, befassen wir uns regelmäßig mit europäischen Themen und unsere heutige Tagesordnung ist ein gutes Beispiel dafür. Wir sind der Auffassung, dass die Verankerung des Europaausschusses auf der Ebene der Verfassung der gewachsenen Bedeutung dieser Angelegenheiten für die Arbeit des Landtages Mecklenburg-Vorpommern Rechnung trägt. Das bedeutet nicht, dass der Ausschuss zukünftig allein für Europa zuständig sein soll. Aus meiner Sicht, nach fast zehn Jahren im Amt, hat sich die Kopplung von Europa und Recht hier im Landtag sehr bewährt, sie bleibt auch weiterhin möglich.
Die Verankerung in der Verfassung eröffnet die Möglichkeit, dem Ausschuss Initiativrecht in Bezug auf die Be
handlung von europäischen Angelegenheiten zuzugestehen und den Ausschuss durch den Landtag über seine Geschäftsordnung zu ermächtigen, in eilbedürftigen europäischen Angelegenheiten plenarersetzende Beschlüsse zu fassen. Beides hilft, uns als Landtag noch effektiver in Europa aufstellen zu können, denn die europäischen Fristen richten sich nicht nach unseren Zeitplänen. Wir waren uns im Beratungsverfahren einig, dass wir, falls es zu plenarersetzenden Beschlüssen kommt, dies nur in öffentlicher Sitzung, wie hier im Plenum, tun sollten. Deshalb empfehlen wir nun, die entsprechenden Themen in öffentlicher Sitzung zu beraten. Auch bleibt das Plenum mit dem Aufhebungsrecht dieser Beschlüsse sozusagen weiterhin Chef im Ring.