Protocol of the Session on June 8, 2016

Ich möchte mich an dieser Stelle im Namen des gesamten Europa- und Rechtsausschusses bei den Sachverständigen für ihre mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen bedanken. Der mitberatende Finanzausschuss hat einstimmig aus finanzpolitischer Sicht die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes empfohlen. Wir als federführender Europa- und Rechtsausschuss empfehlen einvernehmlich, den Gesetzentwurf mit zwei Änderungen im Artikel 1 Nummer 5 und im Übrigen unverändert anzunehmen. Beide Änderungen sind redaktioneller Art.

Darüber hinaus lagen uns Änderungsanträge der demokratischen Opposition vor, auch sie sind alle in meinem schriftlichen Bericht verarbeitet. Unterschiedliche Ansichten gab es nur dort, wo der Gesetzentwurf von den Vorschlägen der Expertenkommission abgewichen ist. Ich denke, das wird auch in der Aussprache noch einmal vertieft werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Der Ausschuss hat die Beschlussempfehlung einvernehmlich mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Stimmenthaltung vonseiten der Fraktion der NPD angenommen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie im Namen des Europa- und Rechtsausschusses um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Vielen Dank, Herr Müller.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Drese.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit der heutigen Beschlussfassung des vorliegenden Gesetzentwurfes wird ein weiterer Punkt aus der Koalitionsvereinbarung in die Tat umgesetzt. Dieser sieht vor, das Landesrichtergesetz im Hinblick auf die Beteiligungsrechte der Richterinnen und Richter sowie der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zu novellieren.

Mit dem Gesetz werden die notwendigen Änderungen vorgenommen, um die bestehenden Regelungen in Bezug auf die Beteiligungsrechte von Richtern und Staatsanwälten an die des Personalvertretungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls anzugleichen. So werden statt den bisherigen generellen Verweisen auf die personalvertretungsrechtlichen Regelungen die Beteiligungsrechte eigenständig im Gesetz geregelt. Die Beteiligungsrechte werden inhaltlich präzisiert und auch angemessen erweitert.

Die Beteiligung der Richter- und Staatsanwaltsräte erfolgt auch bei organisatorischen und personellen Maßnahmen, soweit nicht die Zuständigkeit des Präsidialrates beziehungsweise erweiterten Hauptstaatsanwaltsrates gegeben ist. Auch werden die Verfahrensregelungen eigenständig im Landesrichtergesetz geregelt.

Sehr geehrte Damen und Herren, hervorheben möchte ich noch einmal, dass sich der Gesetzentwurf an den Empfehlungen einer durch das Justizministerium im Einvernehmen mit dem Hauptrichterrat und dem Hauptstaatsanwaltsrat eingesetzten Expertenkommission orientiert. Das wird auch dadurch deutlich, dass die in der Beschlussempfehlung enthaltenen Änderungen zum Gesetzentwurf nur gradueller Natur sind.

Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir in Mecklenburg-Vorpommern ein modernes Landesrichtergesetz. Die SPD-Fraktion stimmt der Beschlussempfehlung zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Borchardt.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor uns liegt nun die Endfassung des neuen Landesrichtergesetzes. Man könnte auch sagen, endlich liegt sie vor. Zur Erinnerung: Als wir in der 5. Wahlperiode den Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften des Bundes- in Landesrecht sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften zur Änderung des Landesrichtergesetzes, des Landesdisziplinargesetzes und des Spielbankengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Europa- und Rechtsausschuss diskutierten, wurde einigen Mitgliedern klar, die Regelungen im Landesrichtergesetz in Bezug auf die Mitbestimmungsrechte reichen bei Weitem nicht aus.

Darüber hinaus können bestimmte Regelungen im oben genannten Gesetz für die Richterinnen und Richter nicht angewandt werden, kurz gesagt, es besteht Handlungsbedarf. Deshalb haben wir im Europa- und Rechtsausschuss in unserer Stellungnahme einen Entschließungsantrag mehrheitlich beschlossen, der im Kern genau

diesen Handlungsbedarf deutlich herausgearbeitet hat, und dann auch im Landtag beschlossen.

Bei den Änderungen und Ergänzungen des Landesrichtergesetzes zu den Stellenausschreibungen, Paragraf 3, und zu den Beurteilungen, Paragraf 6, handelt es sich um Regelungen, die mit besoldungs- und versorgungsrechtlichen Fragen zunächst nichts unmittelbar zu tun haben. Ich zitiere: „Wegen des Verzichts auf Stellenausschreibungen bestehen Bedenken wegen des Prinzips der Bestenauslese und einer gängigen langjährigen Praxis, die eine Ausschreibung vorsieht und letztendlich auch den ,Hasenwinkler Beschlüssen‘ entspricht.“ In diesen haben sich die Gerichtspräsidenten und das Justizministerium auf ein Personalentwicklungskonzept verständigt. Stellenausschreibungen sind danach ausdrücklich vorgesehen.

Der Landtag spricht sich dafür aus, dass entsprechende Beteiligungsrechte für Richterinnen und Richter, Staatsanwaltsvertretungen in Mecklenburg-Vorpommern geschaffen werden. „Dieses sollte im Zusammenhang mit einer grundlegenden Modernisierung des Landesrichtergesetzes geschehen. Der Europa- und Rechtsausschuss stellt fest, dass das Landesrichtergesetz in MecklenburgVorpommern nur schwach ausgeprägte Mitwirkungsrechte kennt und hinter dem Standard anderer Bundesländer deutlich zurückbleibt. Es sollte dann auch neu geregelt werden, wie die Beurteilungen von Richtern ausgestaltet werden müssen. Wegen der Bedeutung der Beurteilungen für die weitere Berufslaufbahn erscheint es sinnvoll und angemessen, die Details der Beurteilung in einer Rechtsverordnung und nicht nur durch Verwaltungsvorschriften zu regeln. Eine Mitwirkung der richterlichen Personalvertretung ist vorzusehen.“ Zitatende.

So weit der Text der beschlossenen Entschließung – wenn man so will, ein konkreter Arbeitsauftrag für die jetzige Regierung. Dieser Handlungsauftrag wurde dann auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Wir haben heute zu bewerten, ob der vorliegende Gesetzentwurf den Anforderungen, die im Entschließungsantrag formuliert wurden, auch gerecht wird.

Um unsere Position gleich vorwegzunehmen, gelungen ist dies zwar zum großen Teil, aber es wäre durchaus mehr möglich gewesen. Zunächst möchte ich an dieser Stelle das Zustandekommen des Entwurfs würdigen. Wie wir alle wissen, wurde eine Expertenkommission gegründet, die diesen Entwurf erarbeitete. In großen Teilen wurde er übernommen – eine Vorgehensweise, die wir uns auch bei anderen Vorhaben gewünscht hätten. Sie alle wissen, worüber ich rede. Gezeigt hat uns dieser Prozess, dass es durchaus möglich ist, bei unterschiedlichen Interessenlagen einen gemeinsamen Kompromiss zu finden. Man sollte das Vorgehen bei dem hier vorliegenden Entwurf als Musterbeispiel für kommende Gesetze nehmen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich aber nun zum Inhaltlichen kommen. Grundsätzlich muss man sagen, dass dieses Gesetz die Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte stärkt. Das ist gut und wird von meiner Fraktion auch begrüßt. Ich habe aber bereits angedeutet, dass hier noch mehr möglich gewesen wäre. Prinzipiell könnte ich jetzt, um es kurz machen, auf meine Rede zur Ersten Lesung verweisen. Die damals kritisierten Punkte haben sich in der Anhörung auch als die Kritikpunkte der Sachverständigen erwiesen und wurden

im Wesentlichen nicht geändert. Wir haben sie als Änderungsanträge in den Ausschussberatungen formuliert. Leider sind sie von den Koalitionsfraktionen mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich erlaube mir aber, an dieser Stelle noch einmal kurz darauf einzugehen. Der erste wichtige Punkt – und da wiederhole ich gern meine Argumentation bei der Ersten Lesung – ist die Stellenbesetzung ohne Ausschreibung, geregelt im Paragrafen 16 Absatz 2 Nummer 1. Ich hatte bereits in der Ersten Lesung auf das Problem hingewiesen. Ich erläutere noch einmal die damalige Diskussion. Die Änderung des Paragrafen 3 im Landesrichtergesetz hat es ermöglicht, in bestimmten Fällen auf Stellenausschreibungen zu verzichten. Für Stellen, die durch Umsetzung, Abordnung und Versetzung ohne Beförderungsgewinn sowie durch Übertritt oder Übernahme von Beamten anderer Dienstherren besetzt werden können, erfolgt keine Ausschreibung mehr.

Damit wird es dem Justizministerium jetzt möglich, herausgehobene Stellen in der Justiz ohne Stellenausschreibung im Wege der Versetzung zu besetzen. Es können damit theoretisch dem Ministerium genehme Ministerialbeamte problemlos in Führungspositionen der Justiz gebracht werden. Bisher geschah dies, ohne dass Richtervertretungen hieran beteiligt werden mussten. Das war natürlich ein Problem und es wird auch leider in Zukunft eins bleiben. Wir können feststellen, dass der von mir zitierte Handlungsauftrag der 5. Wahlperiode in diesem Sinne nicht umgesetzt wurde.

Werte Kolleginnen und Kollegen, verstehen Sie mich nicht falsch! Auch wir erkennen an, dass diese Stellenbesetzung ohne Ausschreibung manchmal Sinn machen kann, beispielsweise wenn es darum geht, Proberichter auf ihre Stelle zu übernehmen. Aber sie birgt auch Gefahren, und um diese zu erkennen, müssen angemessene Beteiligungsrechte geschaffen werden. Der Gesetzentwurf sieht eine Beteiligung des Präsidialrates vor. Das reicht uns jedoch nicht, da auch Stellen am Präsidialrat oder an den Richterräten vorbei besetzt werden könnten.

Stellenbesetzungen ohne Ausschreibungen sollten eine Mitbestimmung der Richterräte vorsehen. Das gilt natürlich für die Verwendung von Richterinnen und Richtern auf Probe. Aktuell sind hier nur Erteilungen von Dienstleistungsaufträgen erfasst. Das ist nicht genug. Ihre gesamte Verwendung muss der Mitbestimmung der Richterräte unterfallen. Beides war im Übrigen auch Teil der Empfehlungen der Expertenkommission. Es wäre sinnvoll gewesen, diese Punkte in den Gesetzentwurf zu übernehmen. Der Richterbund hat sich dafür in der Anhörung deutlich ausgesprochen.

Ein weiterer Punkt waren die Mitbestimmungsrechte des Richterrates hinsichtlich der IT-Ausstattung, eine Forderung, die in der Anhörung vom Sachverständigen Dr. Jürgen Oehlerking noch einmal bekräftigt wurde. Diese soll es zwar geben, allerdings hätte man das ins Gesetz festschreiben sollen. Aktuell stehen diese lediglich in der Gesetzgebungsbegründung und die beschließen wir nicht. Insofern sind wir auch irritiert, warum SPD und CDU unseren entsprechenden Änderungsantrag nicht angenommen haben. Wir wollen schließlich nur etwas festschreiben, das es ohnehin geben soll. Hier hätte sich die Koalition keinen Zacken aus der Krone gebrochen, diesen Änderungsantrag anzunehmen.

Meine Damen und Herren, Sie merken, ganz zufrieden sind wir mit dem Gesetzentwurf nicht. Trotzdem haben wir im Europa- und Rechtsausschuss unsere Zustimmung gegeben und das werden wir auch heute tun. Unter dem Strich bedeutet es schließlich eine Verbesserung der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte für Staatsanwälte und Richter. Das sehen wir nach unserer Auffassung auch so. Natürlich hätten wir uns an der einen oder anderen Stelle etwas mehr gewünscht, aber wichtiger ist, dass dieses für die Betroffenen sehr wichtige Gesetz so schnell wie möglich kommt. Insofern geben wir unsere Zustimmung und hoffen, dass dieses Gesetz so schnell wie möglich in Kraft gesetzt wird. Darüber hinaus hoffen wir, dass dieses Gesetz vielleicht schon in der nächsten Wahlperiode novelliert wird unter dem Gesichtspunkt, das modernste Richtergesetz, die Mitbestimmungsrechte zu erweitern und hier in Mecklenburg-Vorpommern auszugestalten. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Texter.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Landesrichtergesetz – auf die Wichtigkeit dieses Gesetzes ist bereits hingewiesen worden – ist ja bereits im September 2015 in der Ersten Lesung hier im Landtag gewesen. Heute findet die Zweite Lesung statt, die abschließende Beratung dazu, und sicherlich ist es so, dass die Ausschussberatung relativ lange gedauert hat. Man könnte jetzt denken, dass es dort ganz besonders große Unterschiede gab, weil inzwischen lange Zeit vergangen ist zwischen Erster und Zweiter Lesung. Ich komme aber auf dieses Thema gleich noch mal zurück.

Die Überarbeitung des Landesrichtergesetzes – das ist hier auch schon dargestellt worden – ist zwischen den Koalitionären im Koalitionsvertrag vereinbart worden. Ziel war es, die Beteiligungsrechte der Richterinnen und Richter, der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte an die Regelung des Personalvertretungsgesetzes anzupassen. Damit das Ergebnis dann auch von den Staatsanwälten und Richtern möglichst breit akzeptiert wird – das ist hier ebenfalls schon gesagt worden –, entschied sich das Justizministerium, eine Expertenkommission zu bilden. Die Mitglieder wurden zur Hälfte durch die Richter- und Staatsanwaltsvertretungen und zur anderen Hälfte durch das Justizministerium benannt, wobei ich nochmals besonders hervorheben möchte, dass es sich dabei ausschließlich um Experten handelte, die sowohl rechtliche als auch praktische Erfahrungen in die Arbeit der Kommission einbrachten.

Diese Kommission hat daraufhin ein Eckpunktepapier erarbeitet und anschließend einstimmig beschlossen. Auch vonseiten meiner Fraktion wurde diese Verfahrensweise ausdrücklich begrüßt, wurde doch hier sichergestellt, dass diejenigen, die später von diesem Gesetz, von der Novellierung betroffen sind, auch bei der Erarbeitung des Gesetzes zumindest mittelbar beteiligt waren.

An dieses Papier hat sich das Justizministerium bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfes im Wesentlichen gehalten und im September den Gesetzentwurf, wie gesagt, vorgelegt. Die Erarbeitung erfolgte bereits sehr harmonisch. Auch die Ausschussberatungen waren nach mei

nem Empfinden im Großen und Ganzen einvernehmlich. Mit der demokratischen Opposition standen wir in keinem besonders großen Dissens. Frau Borchardt hat es eben noch mal ausführlich dargestellt, wo die Unterschiede lagen, aber es ist nach meiner Wahrnehmung nicht so, dass es jetzt von grundlegender Bedeutung war, und Frau Borchardt hat ebenfalls dargelegt, dass sie trotz dieser noch vorhandenen Unstimmigkeiten dem Gesetzentwurf zustimmen werden.

In der Anhörung haben wir uns besonders auf die Unterschiede zwischen dem Gesetzentwurf und den Empfehlungen der Expertenkommission konzentriert und Änderungen in den Bereichen vorgenommen, wo uns die Meinungen der Kommission und der Praktiker zielführender erschienen. Deshalb wurde den Änderungsanträgen der Koalition auch einvernehmlich mit den Stimmen der Opposition zugestimmt. So war es zum Beispiel wichtig, dass der Richterrat der aufnehmenden, aber auch der abgebenden Dienststelle beteiligt wird. Das war also ein Diskussionspunkt, der aus der Anhörung hervorgegangen ist.

Dass die Beratung im Ausschuss letztendlich so lange gedauert hat, liegt im Wesentlichen daran, dass der Europa- und Rechtsausschuss in den vergangenen Monaten einer großen Belastung ausgesetzt war. Dennoch haben wir uns dort nicht treiben lassen und haben den Gesetzentwurf sorgfältig beraten und die Änderungen genau abgewogen. Ich denke, wir haben hier ein gutes Gesetz vorliegen. Dieses Gesetz wird auch von Staatsanwälten und Richtern begrüßt. Wir sollten jetzt zügig zum Schluss kommen, damit dieses Gesetz dann auch Gesetzeskraft erwirkt. Insofern bitte ich um die Zustimmung zu diesem Landesrichtergesetz. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Jochen Schulte, SPD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Herr Andrejewski.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Begründung des Gesetzentwurfes wird darauf verwiesen, dass laut Koalitionsvereinbarung aus dem Jahr 2011 das Landesrichtergesetz novelliert werden solle. Satte fünf Jahre später ist es dann schon so weit. So wichtig scheint die Sache der Koalition auch nicht gewesen zu sein. Sie hatte ja auch anderes zu tun, nämlich Gerichte dichtzumachen oder zu Zweigstellen einzudampfen, was sie aber nicht daran hindert, in der Begründung zu schreiben, nach fast 24jähriger Geltung des Landesrichtergesetzes hätte sich die Justiz des Landes in ihren Strukturen weiter gefestigt.

Wo hat sie sich denn weiter gefestigt? In Wolgast, in Bergen oder in Ueckermünde? Da sieht man keine gefestigten Justizstrukturen, da sieht man nur noch leere Gespenstergebäude, wo mal Amtsgerichte gewesen sind, die man dichtgemacht hat. Dafür gibt es jetzt schöne neue Personalvertretungsbeteiligungsmöglichkeiten.

Die Dankbarkeit der Richter wird sich dafür in Grenzen halten. Wenn das das Konzept ist, dass man die Gerichte immer weiter reduziert, aber die Mitwirkungsrechte immer weiter ausbaut, hat man irgendwann mal Richter mit großen tollen Mitwirkungsrechten auf der grünen Wiese

mit überhaupt keinen Gerichten mehr. Das ist kein Konzept, das ist der übliche politische Wahnsinn, den Sie hier betreiben, und das lehnen wir ab.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Saalfeld.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie sehen mich heute hier schon zum dritten Mal am Podium

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Heinz Müller, SPD: Viel Arbeit heute.)

und beim nächsten Tagesordnungspunkt sehen Sie mich auch. Das liegt daran, dass ich meinen Fraktionsvorsitzenden Jürgen Suhr heute vertreten darf. Herr Suhr ist leider erkrankt und wird diese Woche nicht kommen. Ich übermittle ihm von dieser Stelle aus herzliche Genesungswünsche

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Heinz Müller, SPD: Wir auch.)