Herr Ritter, ich würde Sie bitten, diesen Gesetzentwurf zu diesem Zeitpunkt zurückzuziehen und wieder einzubringen, wenn, wie Sie wissen, die Landesregierung so weit ist,
(Torsten Renz, CDU: Der Vorschlag hat was! – Helmut Holter, DIE LINKE: Wir warten auf die Landesregierung!)
den Vorhabenplan aus dem Sozialministerium erhalten. In dem steht zum einen, dass der Gleichstellungsbericht für das Jahr 2011 im zweiten Quartal dieses Jahres vorliegt – der wird sicherlich auch Einfluss haben auf ein zukünftiges Gleichstellungsgesetz – und dass der Entwurf des Gleichstellungsgesetzes im zweiten Quartal 2013 vorliegen soll. Die Zeit von jetzt bis dorthin ist ein bisschen sehr lang, um ein Gesetz auf Halde zu legen, deswegen – vielleicht haben Sie auch noch einen Erkenntnisgewinn in diesem Zeitraum – ziehen Sie es zurück, bringen Sie es dann wieder ein. Zum jetzigen Zeitpunkt stimmen wir der Überweisung nicht zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Abgeordnete Tegtmeier, ich weise Ihre Bemerkung am Anfang Ihrer Rede in Richtung der NPD-Fraktion als unparlamentarisch zurück.
Und das Gleiche passiert mit Ihren Bemerkungen, die Sie gegenüber der Abgeordneten geäußert haben, die waren ebenfalls unparlamentarisch.
(Michael Andrejewski, NPD: Vom Parlament nichts mehr übrig. – Heinz Müller, SPD: Wenn Sie draußen wären, würde das Parlament an Qualität gewinnen!)
Ich werde jetzt die Aussprache fortsetzen. Und zwar hat als nächster Redner das Wort der Abgeordnete Peter Ritter von der Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst mal bei Frau Tegtmeier dafür bedanken, dass sie sich offensichtlich doch sehr intensiv inhaltlich mit unserem Antrag auseinandergesetzt hat, aber ich muss sie enttäuschen: Ich ziehe unseren Gesetzentwurf heute nicht zurück und bringe ihn dann irgendwann, wenn das Sozialministerium den Gesetzentwurf der Koalition vorlegt, wieder ein, weil ich weiß, was dann passiert. Dann haben wir nämlich zwei Gesetzentwürfe und die Koalition entscheidet, welcher Gesetzentwurf Beratungsgrundlage im Ausschuss ist, und damit ist unser Gesetzentwurf auch wieder tot. Also was sollen diese unsittlichen Angebote, will ich mal sagen.
Sagen Sie einfach, wir hätten Ihren Gesetzentwurf gerne angenommen, wenn es denn so ist, oder überwiesen, aber mein Koalitionspartner wollte es nicht,
oder sagen Sie einfach, das, was Sie vorgelegt haben, passt uns nicht. Das wären doch ehrliche Antworten gewesen, aber dieser Eiertanz, der hilft uns ja nun wirklich nicht weiter.
Sehr geehrte Frau Tegtmeier, es ist in der Tat so, dass ich den gegenwärtigen Zustand in der Gleichstellungspolitik unseres Landes kritisiere. Aber ich bin nicht alleine in dieser Kritik. Auf einer Beratung des Landesfrauenrates jüngst in Waren ist diese Kritik deutlich zu spüren und zu hören gewesen. Aber Sie konnten diese Kritik nicht hören und nicht spüren, denn weder Ihre Fraktion war vertreten noch das Gleichstellungsministerium. Insofern hat man natürlich eine unterschiedliche Wahrnehmung von dem, was man hier tut und was sich draußen wirklich widerspiegelt. Ich werde die Unzufriedenheiten hier im Parlament so lange benennen, bis diese abgestellt sind. Das ist im Übrigen Aufgabe der Opposition,
meine sehr verehrten Damen und Herren. Und auch das lasse ich mir von Ihnen weder untersagen noch nehmen.
Sehr geehrte Frau Friemann-Jennert, Sie waren ja zumindest in Waren anwesend und haben dort – ich habe es noch gut im Ohr – gesagt, Sie wären durchaus bereit, dass Sie Aktivitäten der Opposition in Sachen Gleichstellung unterstützen würden.
Unterstützen heißt aber nicht, dass wir hier einen Einheitsbrei darlegen, dass ich Sie erst um Genehmigung fragen darf, ob ich hier einen Gesetzentwurf einbringe,
und dass wir dann gönnerhaft mit Ihrer Unterstützung an diesem Thema arbeiten. Das ist nicht Unterstützung der
Herr Abgeordneter Köster, da Sie jetzt in der Debatte den Begriff gegenüber Herrn Ritter wieder gepflegt haben und ich ihn schon zwei Mal parlamentarisch zurückgewiesen habe, erteile ich Ihnen jetzt für das dritte Mal einen Ordnungsruf.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/376 zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss und an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer stimmt diesem Überweisungsvorschlag zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU und NPD abgelehnt bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt.
Meine Damen und Herren, die Fraktionen haben sich darauf verständigt, den Tagesordnungspunkt 14 anstelle des Tagesordnungspunktes 32 sowie den Tagesordnungspunkt 32 anstelle des Tagesordnungspunktes 14 zu beraten. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann werden wir so verfahren.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Beratung des Tätigkeitsberichtes 2011 des Petitionsausschusses gemäß § 68 der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern – Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Landtages Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 6/360.
Tätigkeitsbericht 2011 des Petitionsausschusses (1. Ausschuss) gemäß § 68 der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Landtages Mecklenburg- Vorpommern im Jahr 2011 – Drucksache 6/360 –
Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Petitionsausschusses, der Abgeordnete Herr Dachner.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich, dass ich Ihnen als Vorsitzender des Petitionsausschusses den Bericht aus dem Jahre 2011 hier vortragen darf. Der jährlich zu erstellende Bericht liegt Ihnen schriftlich vor. Insofern darf ich mich heute auf wenige Fakten und Zahlen beschränken.
Im Jahre 2011 wendeten sich 1.205 Bürgerinnen und Bürger mit Vorschlägen, Bitten und Beschwerden an den Petitionsausschuss. Das ist gegenüber 2010 noch mal ein Anstieg, vorher hatten wir nämlich 1.093 Petitionen.
Aber ich darf noch mal daran erinnern, dass wir auch schon 1992 eine Spitzenposition von 1.098 Anfragen und Beschwerden hatten. Auch die Massen- und Sammelpetitionen haben sich im Jahre 2011 erhöht auf 61. Massen- und Sammelpetitionen sind also die, wie Sie wissen, wo sich mehrere Bürger mit dem gleichen Anliegen beschwerten oder Vorschläge einreichten. Allein über 29.000 Beschwerden gab es auf dem Gebiet des Kleingartenwesens, weil ab 2013 die Forderung besteht, dass das Abwasser in den Kleingärten entsprechend dem Stand der Technik ordnungsgemäß entsorgt werden soll. Sie kennen das Ergebnis. Ich glaube, das ist eine tragbare Lösung geworden.
Fast 5.000 Bürgerinnen und Bürger beschwerten sich darüber, dass es eine Verwaltungsvorschrift gibt, die die Reisekostenvergütung bei Schulklassen nicht akzeptabel erscheinen lässt. Insgesamt – und das ist, finde ich, sehr beachtlich – haben sich 35.451 Bürgerinnen und Bürger einzeln oder auch zusammen mit Vorschlägen, Beschwerden und Eingaben an den Petitionsausschuss oder auch an den Landtag gerichtet, also an unsere Volksvertreter
mit der Bitte, diese und jene Dinge zu verändern. Ich denke einfach, das ist doch Ausdruck dafür, welche Bedeutung die Bürgerinnen und Bürger ihrem Petitionsgrundrecht beimessen.
Ich danke in diesem Zusammenhang natürlich allen Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes, dass sie sich vertrauensvoll an den Petitionsausschuss wenden. Ich danke aber auch den Mitarbeitern der Ausschüsse der 5. Wahlperiode und natürlich ganz besonders auch der Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Frau Borchardt, die mit sehr viel Fleiß und bürgernaher Arbeit die Petitionen bearbeitet haben.
(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Oh ja, Frau Borchardt! – Udo Pastörs, NPD: Vergessen Sie die Schreibkräfte nicht! Die sind auch wichtig.)