Protocol of the Session on March 14, 2012

(Helmut Holter, DIE LINKE: Also, machen wir keinen Gesetzentwurf, legen wir keine Alternativen vor; machen wir was, machen wir ‘nen Alleingang. Was machen wir denn nun?)

Ich hätte mir im Sinne der Frauen und der Gleichstellung wirklich was Gemeinsames gewünscht.

Knackpunkt, diesem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen, ist ein anderer.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Ja?)

Herr Holter, Sie sind in TOP 2 heute so lautstark über die haushälterischen Dörfer gezogen, von Paketlieferungen war da die Rede.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Genau.)

Das Paket, das Sie schnüren wollen, ist so schwer, dass Sie es gar nicht tragen können.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Helmut Holter, DIE LINKE: Sie unterschätzen mich.)

Unter dem Punkt D. „Kosten“ stehen zwei Sätze:

Erstens: „Einige gesetzliche Regelungen verursachen zusätzliche Kosten und unterfallen gegebenenfalls dem strikten Konnexitätsprinzip.“ Und Zweitens: „Der sich aus dem Gesetzentwurf ergebende Aufwand ist derzeit nicht genau quantifizierbar.“

Und als Letztes, was mich persönlich stört, sind es teilweise recht bürokratische Hürden, die mit dem Entwurf aufgebaut werden. Ich glaube, das kann ich aus der Kenntnis vieler Projekte, die ich in den letzten Jahren selbst betreut habe, sagen. Einfacher wird es mit diesem Entwurf mit Sicherheit nicht. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Tegtmeier von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

Herr Ritter, seit einem halben Jahr hören wir aus Ihrem Mund eigentlich oftmals das Gleiche in Richtung unserer Sozial- und Gleichstellungsministerin, nämlich, dass das Thema Gleichstellung nun ein stiefmütterliches Dasein fristen müsste und, nachdem die Parlamentarische Staatssekretärin für Frauen und Gleichstellung Ihren Worten nach abgeschafft wurde, sich da gar nichts mehr tut. Sie haben das jetzt teilweise richtiggestellt, das finde ich in Ordnung.

Die Ministerin hat Ihnen in ihrer Rede eigentlich bereits die Argumentation dafür geliefert, warum wir diesen Gesetzentwurf zu diesem Zeitpunkt auch nicht mal in die Ausschüsse überweisen würden: Weil sie sich ein Verfahren vorgenommen hat, das einen anderen Weg beschreitet. Sie hat nämlich anknüpfend an Ihren Gesetzentwurf ausgeführt, dass sie sehr wohl gesehen hat, dass Sie die Entwicklung in anderen Bundesländern

auch mit zurate gezogen haben, und dass sie das legitim finde. Man muss das Rad nicht immer neu erfinden, jedoch ist man andererseits auf einem Weg, dass man sich auch innerhalb der Landesregierung oder untereinander abspricht und guckt, was man da gemeinsam hinbekommen kann.

Eins möchte ich noch vorwegschicken: Herr Ritter, Sie haben eben über Herrn Köster gesagt, dass er sich hier zu Gleichstellungsfragen geäußert hat trotz seiner Vergangenheit. Ich finde nicht, dass er sich zu Gleichstellungsfragen überhaupt geäußert hat. Er hat hier als Protagonist

(Udo Pastörs, NPD: Was? Was für ein Pro?)

eines Sammelbeckens für geistig Verwirrte die Positionen dargelegt. Nichts anderes, nichts von Gleichstellung habe ich da eigentlich gehört.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Stefan Köster, NPD: Sie sollten nicht von sich auf andere schließen! – Udo Pastörs, NPD: Das ist ein starkes Stück!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie die SPDPosition zur Gleichstellungspolitik gerade in Hinsicht auf das Bundeswirken auf das Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft ist, auf Entgeltgleichheit und so weiter, darauf brauche ich nicht noch mal einzugehen, aber das betreiben wir ja auch nicht erst seit gestern und da sind unsere Positionen ganz klar und eindeutig.

Genauso klar und eindeutig sind wir überzeugt davon und werden es ja auch tun, dass unser Gleichstellungsgesetz überarbeitet und teilweise neu gefasst werden muss, allein schon aus Gründen, die zum Teil in den Gesetzentwurf der LINKEN eingeflossen sind. Ich sage nur, die sprachliche Überarbeitung wird schon allgemein praktiziert, ob man das sogar noch mal extra ins Gesetz schreiben muss, da bin ich mir gar nicht so sicher. Aber ich möchte doch noch einige Punkte gesondert ansprechen:

Ganz am Anfang, Artikel 1 – Erweiterung des Geltungsbereiches: Das ist ja von mehreren schon aufgegriffen worden, nämlich die Ausweitung des Gesetzes auch auf die kommunale Ebene oder, wie es formuliert ist, auf die kommunalen Träger der Selbstverwaltung.

Es ist ja tatsächlich so, dass wir nicht nur die Landes- verfassung haben, sondern auch die Kommunalverfassung, die bereits im Paragrafen 41 anführt, dass die Gemeinden auch für die Gleichstellung oder für die Gleichberechtigung von Mann und Frau verantwortlich sind, haben jedoch ganz klar hineinformuliert, dass wir Gleichstellungsbeauftragte zum Beispiel erst für Gebietskörperschaften ab 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner pflichtig vorschreiben. Wenn wir hier davon sprechen, dass wir das auf die gesamte kommunale Ebene mitsamt der daran hängenden Berichtspflicht, den Plänen, Planvorgaben und so weiter umlegen, sind das wahrscheinlich erhebliche Kosten, die die kommunale Ebene tatsächlich geltend machen wird, also nach Paragraf 2 Absatz 3 der Kommunalverfassung ein Tatbestand der Konnexität, der zumindest ermittelt werden muss, weil auch das dann tatsächlich in den Landeshaushalt einzuplanen wäre.

Aber der Entwurf – und ich habe mich ernsthaft damit auseinandergesetzt, das können Sie mir glauben, Herr Ritter – hat noch einige andere, wie ich finde, Überzogenheiten und Schwachstellen. Zum einen sind manche Selbstverständlichkeiten oder Formulierungen aus dem alten Gesetz nur ein bisschen umgeschrieben worden, mal sind sie an einer Stelle geblieben, mal sind sie in einem anderen Zusammenhang im gleichen Sinne anders formuliert worden. Von daher ist auch ein bisschen Makulatur dabei.

Inhaltlich herausheben möchte ich noch mal – Sie haben das eben hier so ein bisschen anderes begründet –: Ein für mich sehr einschlägiger Satz in der Einführung lautet, dass die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in allen Bereichen stattfinden oder durch dieses Gesetz geregelt werden soll, in denen staatlicher Einfluss herrscht. Das haben Sie eben bei Ihrer Einbringung ein bisschen anders formuliert. Das fand ich ein bisschen befremdlich, das kam nämlich dann auf eine ganz andere Schiene.

Dass Sie in dem Gleichstellungsgesetzentwurf unter Begriffsbestimmung zum Thema Familientätigkeit jetzt die Fürsorgepflicht der Eltern auf Kinder, das heißt, die Fürsorgepflicht besteht natürlich immer, aber dass sie die besonderen Bedarfe, die hier im bestehenden Gesetz für „Kinder bis 12 Jahre“ definiert sind, jetzt auf „Kinder bis 18 Jahre“ zum Beispiel ausweiten wollen,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist bundesgesetzlich geregelt. Das Bundesgleichstellungsgesetz.)

da sollten Sie mal mit dem Jugendhilfeausschuss oder auch mit dem Jugendring drüber sprechen. Auf der anderen Seite verlangen Sie hier das Wahlrecht ab 16, aber in diesem Zusammenhang gibt es da wieder besondere Bedarfe. Also man muss das mal im Kontext mit allen anderen sehen.

Die geschlechtergerechte Sprache habe ich schon mal angeführt, die ist eigentlich mittlerweile selbstverständlich. Ob wir das jetzt noch mal genau ins Gesetz reinschreiben müssen, das kann man machen, aber ob man es wirklich muss, weiß ich nicht.

Auf eins möchte ich aber noch mal besonders eingehen, und das ist tatsächlich Artikel 3 – Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes. Das wurde hier schon verschiedentlich angesprochen und dass es dem rechten Flügel hier überhaupt nicht schmeckt, kann ich mir auch sehr wohl vorstellen, weil das ein echtes Problem darstellen würde, eine Liste zu quotieren, und hier sogar zu 50 Prozent zu quotieren, obwohl ich sagen muss, Sie haben hier den wissenschaftlichen Dienst des Landes Schleswig-Holstein herangezogen.

Wenn man sich die Ausführungen anguckt und sich die Erwägungen zu Gemüte führt, muss man natürlich auch realisieren, dass das, was hier vorgeschlagen wurde, nicht unumstritten ist. Auch nicht unumstritten ist, dass mittlerweile die Gleichstellung der Frau in diesem Zusammenhang höher zu werten ist als Wahlgrundsätze.

(Udo Pastörs, NPD: Sinnlose Laberei!)

Ich sage nur, die Gleichheit der Wahl und die Freiheit der Wahl stehen da ja in einem bestimmten Konflikt, wenn

man eine harte Quote, 50-Prozent-Regelung auch für die Landes- und Kommunalwahlen vorgibt. Für die Parteien ist das bereits allgemein anerkannt auf Bundesebene, dass die Quotierung rechtens ist. Hier in diesem Fall ist es nicht so eindeutig.

Ich fände es nicht schlimm, ich finde aber die Übernahme der Empfehlungen des wissenschaftlichen Dienstes aus Schleswig-Holstein eigentlich schon zu kurz gesprungen. Wenn man das wirklich will, sehe ich zum Beispiel nicht ein, warum man das denn unter dem Vorbehalt tun muss, dass das Geschlecht, das unter den Mitgliedern einer Partei oder Wählergruppe in der Minderheit ist, mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis auf der Liste vertreten sein muss. Das steht ja hinter dieser „harten“ Quotierung und dem Reißverschlussverfahren. Bei manchen Parteien würde das ja überhaupt gar keine Veränderung ergeben und bei manchen Wählergemeinschaften bei uns im Land auch nicht. Das hätte dann überhaupt gar keine Wirkung mehr, weil, wenn man sich die Zusammensetzung mancher Wählergruppen oder auch Parteien anguckt, da sind die Frauen immer ganz, ganz stark in der Minderheit. Da brauche ich nicht wieder extra nach rechts außen gucken. Aber da würde sich wahrscheinlich auch nicht groß was dran verändern und da könnte ich mir sogar einen etwas weitergehenden Schritt vorstellen.

(Udo Pastörs, NPD: Machen Sie Schluss, gnädige Frau! Es reicht!)

Wann ich Schluss mache, Herr Pastörs, das können Sie ruhig mir überlassen. Wenn die rote Lampe leuchtet, kann ich ja auch mal sagen, wie Sie, gleich, ich höre schon auf, und dann trotzdem noch versuchen, eine halbe Stunde weiterzureden.

(Udo Pastörs, NPD: Sie können sich setzen, Sie sind ja eine sehr selbstbewusste Dame.)

Ich werde das nicht tun!

Ein Letztes noch: Der Vorschlag für das Vergabegesetz.

(Udo Pastörs, NPD: Och, das geht noch weiter!)

Wie Sie ja alle wissen, haben wir zurzeit schon in der öffentlichen Kritik den Entwurf des Wirtschaftsministeriums zum neu zu erstellenden Vergabegesetz, und da wissen viele Leute wieder mehr als andere. Sie haben hier als LINKE ganz konkrete Vorschläge gemacht, wie Sie sich eine Frauenförderung in diesem Zusammenhang vorstellen können. Und ich denke mal, mir ist der Gedanke durchaus nicht unsympathisch. Aber Sie wissen genauso gut wie ich, dass wir in der vergangenen Legislaturperiode an dieser Stelle auch schon mal versucht haben, auf einen gemeinsamen Nenner mit unserem Koalitionspartner zu kommen. Wir werden sicherlich den Versuch auf jeden Fall dieses Mal ebenso starten.

(Udo Pastörs, NPD: Aufhören!)

Das Ergebnis ist zum jetzigen Zeitpunkt natürlich noch vollkommen offen. Wie ich Ihren Gesten entnehmen kann, haben Sie das von vornherein …

Sie gucken mich so bedauernd an in diesem Zusammenhang.

(Udo Pastörs, NPD: Das ist das Leiden. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Aber, Herr Pastörs, Sie lasse ich gerne leiden.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Heinz Müller, SPD: Lassen Sie Ihre Frechheiten da drüben!)

Wenn es Ihrem Leiden dient, dann rede ich gerne noch zehn Minuten weiter.