Protocol of the Session on April 20, 2016

(Beifall Dr. Norbert Nieszery, SPD: Schöne Sache.)

Wir sind, glaube ich, noch nicht ganz fertig.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Nee? Schade!)

Ich habe hier noch eine Ziffer II. In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Energieausschuss, einer Entschließung zuzustimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, die oder den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Dann hätte ich gern die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Jetzt muss ich mal fragen bei der LINKEN,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Die haben nicht zugehört.)

Frau Borchardt habe ich jetzt bei den Stimmenthaltungen gesehen, haben die anderen nicht gestimmt? – Die anderen haben zugestimmt. Gut, okay. Dann würde ich hier noch mal gerne das Ergebnis bekannt geben. Der Entschließung haben zugestimmt SPD und CDU, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion DIE LINKE haben mit zwei Stimmenthaltungen zugestimmt und dagegen gestimmt hat die Fraktion der NPD. Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Energieausschusses auf Drucksache 6/5335 angenommen.

Jetzt sind wir am Ende dieses Tagesordnungspunktes.

Meine Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE hat beantragt, ihren Antrag auf Drucksache 6/5303, Tagesordnungspunkt 24, von der morgigen Tagesordnung abzusetzen. Anstelle dessen werden wir die heute zu Beginn der Sitzung aufgesetzte Volksinitiative beraten. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Dann habe ich noch eine Ergänzung: Gemäß Paragraf 4 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung benenne ich für die 117., 118. und 119. Sitzung den Abgeordneten Torsten Koplin zum Schriftführer.

Jetzt kommen wir zum Tagesordnungspunkt 3, den ich aufrufe: Das ist die Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes und des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes, Drucksache 6/4430, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, Drucksache 6/5337. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Druck- sache 6/5361 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5362 vor.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes und des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/4430 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (2. Ausschuss) – Drucksache 6/5337 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/5361 –

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/5362 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Innenausschusses Herr Marc Reinhardt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie eben gehört, Ihnen liegen die Beschlussempfehlung und der Bericht des Innenausschusses auf Drucksache 6/5337 vor.

Der Landtag hatte den Gesetzentwurf der Landesregierung am 23. September 2015 in Erster Lesung beraten und an den Innenausschuss federführend überwiesen. Der Innenausschuss hat zu dem Gesetzentwurf am 12. November 2015 eine öffentliche Anhörung durchgeführt. An dieser Anhörung haben der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern, Professor Dr. Fredrik Roggan von der Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg und Professor Dr. Hartmut Anden,

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aden!)

Aden, genau, von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin als Sachverständige teilgenommen. Ausschließlich schriftlich Stellung genommen haben der Landkreistag, der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern sowie Senator a. D. Dr. Ehrhart Körting.

Bezüglich der Ergebnisse der Anhörung verweise ich auf meinen Bericht. Ich gehe davon aus, dass in der Aussprache die Diskussionsschwerpunkte der Anhörung von den einzelnen Fraktionen entsprechend dargestellt werden.

Weil der Gesetzentwurf der Landesregierung auch zur Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Untersuchungs-

ausschusses des Deutschen Bundestages dienen soll, hat der Innenausschuss die Unterrichtung durch die Landesregierung „Bericht zum Stand der Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages“ auf Drucksache 6/3536 am 26. Januar 2016 mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages insbesondere im Hinblick auf die vorgesehene Gesetzesänderung beraten. Die Terminfindung für die Beratung war sehr schwierig, wie sich alle Beteiligten erinnern können. Die Mitglieder des Innenausschusses haben aber großen Wert darauf gelegt, vor der abschließenden Beratung die Erfahrungen und Erkenntnisse der Bundestagsabgeordneten in das Gesetzgebungsverfahren einfließen zu lassen. An dieser Anhörung haben für den Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundes- tages die Abgeordneten Clemens Binninger von der CDU/CSU-Fraktion, die Abgeordnete Frau Dr. Eva Högl von der SPD-Fraktion, die Abgeordnete Petra Pau von der Fraktion DIE LINKE und die Abgeordnete Irene Mihalic von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN teilgenommen.

Die Bundestagsabgeordneten waren sich einig, dass die landesrechtlichen Regelungen für den Verfassungsschutz durchaus voneinander abweichen könnten, aber einige Definitionen, wie etwa der Begriff „V-Leute“, für einen effektiven Datenaustausch wichtig seien. Zudem müsse der nötige Austausch zwischen den Verfassungsschutzbehörden, der Polizei und der Justiz optimiert werden. Der Verfassungsschutz müsse sich der Gesellschaft öffnen.

Der Ausschuss hat am 3. März 2016 eine Auswertung der Anhörungsergebnisse vorgenommen und insbesondere die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfes mit Vertretern des Innenministeriums erörtert.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat kritisiert, dass die Übermittlung von mit nachrichtendienstlichen Mitteln erworbenen Erkenntnissen an die Polizei nach dem Gesetzentwurf in das Ermessen der Verfassungsschutzbehörde gestellt sei. Diese Vorschrift werde der staatlichen Schutzpflicht nicht gerecht. Demgegenüber hat das Innenministerium an das Gebot der Trennung von Verfassungsschutz und Polizei erinnert. Wenn es in Ausnahmefällen und bei einer Ermessensreduzierung auf null komme, bestehe eine Übermittlungspflicht.

Seitens der Fraktion DIE LINKE wurde auf die vom Landtag am 14. November 2013 mit Beschluss zu Drucksa- che 6/2346 erhobene Forderung der Stärkung der parlamentarischen Kontrolle der Verfassungsschutzbehörde hingewiesen. Demgegenüber verwies das Innenministerium darauf, dass das Gesetz bereits umfangreiche Kontrollrechte enthalte. Außerdem werde mit dem Gesetzentwurf eine jährliche Berichtspflicht im Hinblick auf den Einsatz von V-Leuten eingeführt.

In seiner Sitzung am 7. April 2016 hat der Ausschuss die Beratung fortgesetzt.

Die Fraktion DIE LINKE hat zunächst kritisiert, dass auf ihre schriftlich eingereichten Fragen zur Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages bis zur Sitzung keine Antworten eingegangen waren. Der darauf gestellte Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Vertagung wurde mehrheitlich abgelehnt. Schließlich beantwortete das Innenministerium die eingereichten Fragen in der Sitzung münd- lich.

Die Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johannes Saalfeld und Jürgen Suhr auf Drucksache 6/5273 „Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes“ lag zur Sitzung im Innenausschuss ebenfalls nicht vor. Nach Auffassung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN würde das zeigen, dass die Landesregierung Schwierigkeiten habe, die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfes darzustellen. Inhaltlich hat das Innenministerium allerdings in der Sitzung die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfes betont und herausgestellt, die Verfassungsmäßigkeit sei auch durch das Justizministerium geprüft und durch die Landesregierung festgestellt worden. Überdies entspräche die vorgesehene Regelung den in den anderen Bundesländern und im Bund vorgesehenen Vorschriften. Dazu habe es jeweils entsprechende Prüfungen der Verfassungskonformität gegeben.

Die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben sich trotzdem im Ausschuss nicht an der Abstimmung zum Gesetzentwurf beteiligt. Die durch diese Fraktionen eingebrachten Änderungsanträge wurden einvernehmlich abgelehnt.

Die gefassten Beschlüsse des Ausschusses sehen ergänzend eine redaktionelle Korrektur im Gesetzentwurf und die Annahme einer Entschließung zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes vor. Mit der Entschließung spricht sich der Landtag für eine Stärkung des Sekretariates der Parlamentarischen Kontrollkommission und für eine entsprechende technische Ausstattung der Räumlichkeiten des Landtages aus.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Innenausschuss empfiehlt Ihnen im Ergebnis mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit einer Änderung und einer Entschließung anzunehmen. Ich bitte Sie daher um Zustimmung und danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall Heinz Müller, SPD)

Danke, Herr Reinhardt.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Müller von der SPDFraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich gehöre diesem Hohen Haus schon relativ lange an und ich bekenne hier freimütig, dass ich nur wenige Veranstaltungen in dieser langen Zeit erlebt habe, die mich so beeindruckt haben wie die Anhörung, die der Innenausschuss mit den Obleuten der Fraktionen des Deutschen Bundestages aus dem dortigen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Thema NSU durchgeführt hat. Der Vorsitzende des Innenausschusses hat diese Anhörung kurz erwähnt, die im Januar dieses Jahres stattfand. Ich fand es außerordentlich beeindruckend, in welcher Weise die drei Kolleginnen und der eine Kollege hier aufgetreten sind, mit welcher Offenheit sie gesprochen haben – sagen wir es mal auf Deutsch: ohne ein Blatt vor den Mund zu nehmen und ohne diplomatische Umschweife – und in wel

cher Weise diese vier, die doch ansonsten inhaltlich so weit auseinanderliegen, hier gemeinsame Positionen vertreten haben.

Ich war aber auch – und das gehört mit zu dem tiefen Eindruck, den ich mitgenommen habe – entsetzt über das, was sie uns inhaltlich berichtet haben. Ich möchte das, meine sehr verehrten Damen und Herren, nicht im Detail darstellen, ich möchte Ihnen nur einige wenige Zitate vortragen, damit Sie meinen Eindruck nachvollziehen können. Ich nehme diese Zitate aus dem Bericht des Innenausschusses. Es sind also keine wörtlichen Zitate, sondern das ist die Zusammenfassung dessen, was dort gesagt worden ist durch die Kolleginnen und den Kollegen aus dem Deutschen Bundestag.

Clemens Binninger vertritt im Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages die Fraktion der CDU/CSU als Obmann und er ist, vielleicht darf ich das hier erwähnen, von seiner Ausbildung her Polizeibeamter, der sich dann in der Polizei nach oben gearbeitet hat. Und jetzt darf ich zitieren: Clemens Binninger hat betont, auch in Mecklenburg-Vorpommern habe der NSU Straftaten be- gangen. Bei der Untersuchung des Komplexes habe er gestaunt, wie wenig über den NSU beim Verfassungsschutz bekannt gewesen sei, obwohl es zahlreiche VLeute in dessen Umfeld gegeben habe.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Deswegen brauchen wir noch mehr V-Leute.)

Die Sicherheitsbehörden hätten miteinander konkurriert statt kooperiert. So weit, meine Damen und Herren, Clemens Binninger. Er fügt weiter unten noch einen Satz hinzu: Die parlamentarische Kontrolle habe nicht im notwendigen Umfang stattgefunden. So weit der Vertreter der Christdemokraten.

Petra Pau von den LINKEN wird hier wiedergegeben in folgender Weise: Die Untersuchungsausschüsse der Parlamente hätten sich auch mit den Netzwerken um das NSU-Kerntrio befasst. Für Mecklenburg-Vorpommern fehle es bisher an Erkenntnissen dazu, obwohl es offenbar engste Kontakte gegeben habe. Dies werde im zweiten Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zum NSU näher betrachtet. Dabei sei insbesondere unklar, welche Erkenntnisse das Landesamt für Verfassungsschutz gehabt habe. So weit wird Petra Pau wiedergegeben.

Die Sozialdemokratin Dr. Eva Högl, Rechtsanwältin, darf ich mit zwei Stellen zitieren: Die Arbeit der V-Leute sei in der Vergangenheit ein einziges Desaster gewesen. Und an anderer Stelle: Dr. Eva Högl hat herausgestellt, der ganze Komplex NSU sei noch nicht aufgeklärt. Der Verfassungsschutz habe lange die Gefährlichkeit der rechtsextremistischen Vernetzung und vor allem dessen Bereitschaft zu äußerster Gewalt verkannt. Der nötige Austausch zwischen den Verfassungsschutzbehörden habe nicht stattgefunden und die Informationen seien nicht im richtigen Kontext gewürdigt worden und damit wertlos geblieben. Das müsse jetzt zum Anlass genommen werden, die Arbeit von Verfassungsschutz, Polizei und Justiz zu aktivieren. Zitatende.

Ja, meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Aussagen unserer Kolleginnen und unseres Kollegen aus dem Deutschen Bundestag machen deutlich, wie ernst das Thema ist, über das wir hier reden. Wenn wir gestern

und heute in die Nachrichten schauen und sehen, was sich in Freital gerade abspielt, dann muss uns klar werden, es geht hier nicht um ein paar versponnene, nationalverschworene Idioten, sondern es geht um Leute, die bereit sind zu schwerster Gewalttat. Die Bundesanwaltschaft spricht von versuchtem Mord. Und beim NSU war es nicht der versuchte Mord, es war der elffache Mord!

Wenn Eva Högl uns sagt, wir müssen unsere Behörden reformieren, wir müssen sie optimieren, wir müssen sie rauskriegen aus ihrer Mentalität, in der sie im Moment stecken, dann hat sie vollkommen recht.

(Manfred Dachner, SPD: Dann muss sie auch was machen.)

Diese Veränderung, meine sehr verehrten Damen und Herren, geht nicht, wie man das Licht anschaltet, mit einem einzigen Schritt, sondern wir brauchen viele Dinge und wir brauchen sie über einen längeren Zeitraum. Der nötige Mentalitätswechsel, der im Deutschen Bundestag sehr deutlich herausgestellt worden ist, der Mentalitätswechsel von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, er ist nicht von einem Tag auf den anderen herbeizuführen, sondern er braucht kontinuierliche Arbeit. Wenn wir heute hier das Verfassungsschutzgesetz novellieren und neue Regelungen einführen, dann sind wir uns sicher, dass damit allein das Problem nicht gelöst ist. Wir sind uns aber auch sicher, dass dieser Schritt ein notwendiger Schritt ist, um das Problem zu lösen, aber kein hinreichender.

Also, meine sehr verehrten Damen und Herren, widmen wir uns dem konkret vorliegenden Gesetzentwurf. Da gibt es mehrere Schwerpunkte, die er angeht. Es geht um das Thema der Information. Es geht um das Thema der Informationsübermittlung – das hat bei den Zitaten, die ich vorgelesen habe, ebenfalls eine wichtige Rolle gespielt. Es geht um das Thema Akten. Es geht um das Thema Aktenvernichtung. All dies sind sicherlich wichtige Punkte.

Aber ich möchte mich mit Blick auf die Zeit zwei anderen Schwerpunkten widmen. Das eine ist die Arbeit mit VLeuten. Dieses ist in der Vergangenheit – und gerade die NSU-Affäre, ich darf noch mal auf die Zitate verweisen, hat es sehr deutlich gemacht –, dieses ist in der Vergangenheit immer ein großes Problem gewesen, dieses ist Gegenstand höchst kontroverser politischer Debatten gewesen und ist es noch. Ich möchte allerdings – und da kann ich bei Eva Högl ansetzen – die Arbeit von Verfassungsschutz, Polizei und Justiz optimieren. Dazu gehört für mich auch, dass ich diesen Einsatz des Instrumentes „V-Leute“ optimiere. Für mich und für uns geht es nicht darum, auf dieses Instrument generell zu verzichten, sondern es geht darum, dieses Instrument sinnvoll zu begrenzen, einzugrenzen, in seiner Zielsetzung zu definieren und mit vernünftigen Regelungen zu versehen. Dazu gehört für mich auch – und das ist wesentlich in diesem Gesetzentwurf –, dass ich eine solche zentrale Frage wie den Einsatz von V-Leuten nicht einfach in einer Dienstanordnung regeln kann, sondern dass ich die zwingend im Gesetz regeln muss, damit wir es auch der parlamentarischen Diskussion, so, wie das hier und heute passiert, zugänglich machen.