dass die Entwicklung im Land auch dementsprechend gewährleistet werden kann, und deswegen ist die Entscheidung dafür eine gute.
Meine Damen und Herren, zu einer sozialen Marktwirtschaft gehören natürlich klare Regeln. Der Wettbewerb muss sich frei entfalten können, soll aber fair bleiben. Wir müssen hier dringend aufpassen, denn in dem einen oder anderen Bereich, auch gerade über den Bund, werden doch schon Verwerfungen vorgenommen, wenn ich beispielsweise an den Energiesektor und die Förderung in bestimmten Bereichen denke. Wir wollen und brauchen einen fairen Wettbewerb. Wenn wir diese Bedingungen in Zukunft einhalten, dann sind wir auf einem guten Weg, um dieses Land Mecklenburg-Vorpommern auch weiterhin wirtschaftlich gut voranzubringen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Ums Wort gebeten hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Schulte. Nein, er schüttelt mit dem Kopf, er hat also nicht mehr ums Wort gebeten. Von daher liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor und ich schließe die Aussprache, nutze aber die Gelegenheit, bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, Frau Tegtmeier jetzt endlich auch in persona zu ihrem heutigen Geburtstag gratulieren zu können.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Gratulationen)
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung weiterer Gesetze, Drucksache 6/4568, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung auf Drucksache 6/5335. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5360 vor.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung weiterer Gesetze (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/4568 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung (8. Ausschuss) – Drucksache 6/5335 –
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass der Energieausschuss Ihnen heute seine Beschlussempfehlung zum Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz der Landesregierung vorlegen kann. Der Ausschuss hat sich lange und intensiv mit der Materie befasst, die als Gesetz in Deutschland noch ihresgleichen sucht. Wir sind das erste Bundesland, das ein solches Gesetz erarbeitet hat. Es ist sozusagen eine Premiere in Deutschland. Vor diesem Hintergrund haben wir dessen Inhalte besonders sorgfältig erörtert und abgewogen. Bis hierher war es aber ein langer Weg.
Zur Erinnerung: Nach mehreren Jahren Vorbereitung wurde der Gesetzentwurf im Landtag eingebracht und in die Ausschüsse überwiesen am 22. Oktober 2015. Die Anhörung hierzu fand am 20. Januar 2016 statt und die abschließende Beratung im Energieausschuss am 6. April 2016. Zuvor waren noch der Innenausschuss, der Finanzausschuss sowie der Wirtschaftsausschuss über Stellungnahmen einzubeziehen. Die Beratungen im Ausschuss waren gut und konstruktiv, meine Damen und Herren, sowohl inhaltlich als auch organisatorisch. Dafür möchte ich mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten recht herzlich bedanken.
Danken möchte ich im Nachhinein auch noch einmal den Sachverständigen, die sich in der öffentlichen Anhörung mit Kompetenz und Sachverstand eingebracht haben, auch wenn sie erwartungsgemäß teilweise gegensätzliche Interessen vertreten und ihre Beurteilungen abgegeben haben. Ebenfalls möchte ich meinen Dank den Vertretern des Energieministeriums ausdrücken, die sich sehr engagiert haben und eine beispielhafte Zusammenarbeit im Sinne der Sache mit dem Ausschusssekretariat und mit mir persönlich gepflegt haben.
Meine Damen und Herren, wir wissen alle, dass sich Deutschland zur Energiewende bekannt hat. Dazu will unser Bundesland aufgrund seiner guten natürlichen Voraussetzungen für die Nutzung erneuerbarer Energien einen wichtigen Beitrag leisten. Und, meine Damen und Herren, wir können das, denn seit 2013 erzeugen wir mehr Strom aus erneuerbaren Energien, als wir insgesamt verbrauchen. Das gelingt uns über einen Mix von On- und Offshorewindenergie, Fotovoltaik sowie Bioenergieanlagen, und gerade den On-und Offshorewindparks kommt bei uns im Land eine besondere strategische Bedeutung zu, wenn wir das von der Landesregierung gesteckte Ziel mit einem Anteil von 6,5 Prozent des bundesdeutschen Strombedarfs bis 2025 erreichen wollen.
Für den zukünftigen Ausbau der erneuerbaren Energien wird aber das Erreichen einer hohen Akzeptanz vor Ort eine der entscheidenden Voraussetzungen sein, meine verehrten Damen und Herren. Zu diesem Thema hat es eine repräsentative Umfrage von Emnid gegeben, die ausweist, dass viele Menschen in Mecklenburg-Vorpom- mern die Energiewende grundsätzlich wollen. Und vor dem Hintergrund aller öffentlich geführten Diskussionen ist es bemerkenswert, dass die Zustimmung in den zurückliegenden zwei Jahren um vier Prozentpunkte auf nunmehr über 80 Prozent weiter angewachsen ist.
Meine Damen und Herren, dabei haben bei uns Sonne, Wind und Bioenergie natürlich eine deutlich höhere Ak
zeptanz als fossile Energieträger, Kohlekraftwerke oder die Atomenergie. Allerdings stimmt es auch, dass eine wachsende Skepsis und Widerstände zum weiteren und bevorzugten Ausbau von Windenergieanlagen in unserem Land zu konstatieren sind. Für eine erfolgreiche Energiewende brauchen wir aber den Ausbau der On- shorewindkraft, denn sie ist zurzeit der Motor und eine wichtige Säule der Energiewende. Onshorewindkraft ist die wirtschaftlichste und kostengünstigste erneuerbare Energie. Genau hier setzt das Bürgerbeteiligungsgesetz mit seinem Ziel an, die Akzeptanz zu steigern.
Meine Damen und Herren, nach dem Inkrafttreten des Gesetzentwurfes können die von Windenergieanlagen betroffenen Bürger und Gemeinden zukünftig in einem 5-Kilometer-Radius entweder eine mindestens 20-pro- zentige gesellschaftsrechtliche Beteiligung erhalten, oder die Gemeinden erhalten alternativ dazu eine entsprechende Ausgleichsabgabe, die sie zum Wohl der Betroffenen für Maßnahmen gemäß der Bestimmungen Paragraf 11 Absatz 4 einsetzen können. Diese können beispielsweise Maßnahmen für die Aufwertung des Ortsbildes sowie der Infrastruktur sein oder die Optimierung des Energieverbrauchs in der Gemeinde oder die Förderung kommunaler Veranstaltungen. Wir gehen davon aus, dass die Zahlung der Ausgleichsabgabe künftig der Regelfall sein wird. Für die Bürger besteht aber auch die Möglichkeit, ein Sparprodukt zu erwerben, dessen Stückelung mit 500 Euro pro Anteil so bemessen ist, dass sich auch Menschen mit geringen finanziellen Ersparnissen beteiligen können. Darüber hinaus könnten Vorhabenträger den Betroffenen auch einen vergünstigten Spartarif anbieten. So viel zum Regelungsrahmen des Gesetzes. Ich komme jetzt zu den Beratungen im Ausschuss.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf hat durch die Ausschussberatungen sowohl redaktionelle Änderungen als auch Klarstellungen und Ergänzungen aus dem Ergebnis der öffentlichen Anhörung sowie durch die Beratungszeit der notwendig gewordenen Änderungen erfahren. Letzteres war zum Beispiel auch dem aktuellen Urteil des Landesverfassungsgerichts Greifswald im Regionalen Raumordnungsprogramm Vorpommern geschuldet. Hervorheben möchte ich in diesem Zusammenhang auch die Verkürzung des Berichtszeitraums der Landesregierung gegenüber dem Landtag von fünf auf drei Jahre. Dadurch wird es möglich sein, auf verlässlicher Grundlage anhand der Erfahrungen bei der Umsetzung des Gesetzes gegebenenfalls relativ früh nachjustieren zu können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, natürlich haben wir uns aber auch der grundlegenden Kritik der Sachverständigen gestellt. Diese richtete sich auf verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Gesetzgebungskompetenz des Landes, den bürokratischen und fiskalischen Aufwand für die Projektträger sowie darauf, dass die Erträge einer gemeindlichen Beteiligung dem kommunalen Umlageverfahren unterliegen. Diese Bedenken sind im Zuge des Beratungsverfahrens weitgehend ausgeräumt worden und gerade in Bezug auf die neue Rechtsmaterie kommt natürlich der Paragraf 15, die Möglichkeit der Verordnungsermächtigung, zum Tragen, möglichen Problemen bei der Umsetzung des Gesetzes entgegenzutreten.
Diese können Sie dem Berichtsteil der Drucksache 6/5335 entnehmen. Insofern möchte ich Ihnen nur das unterschiedliche Abstimmungsverhalten zu den Ziffern der Beschlussempfehlung darlegen. Der Energieausschuss hat unter Ziffer I der Beschlussempfehlung mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU, bei Gegenstimmen seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD sowie Enthaltung seitens der Fraktion DIE LINKE dafür votiert, den Gesetzentwurf in der aus der Zusammenstellung ersichtlichen Fassung anzunehmen.
Zum Abschluss möchte ich noch kurz auf die Entschließung eingehen, die der Ausschuss dem Landtag empfohlen hat, meine Damen und Herren, und die ebenso vorliegt. Zur Begleitung des Gesetzes soll eine Arbeitsgruppe eingesetzt werden. Mitglieder werden Vertreter der bereits bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfes beteiligten Institutionen sein, wie beispielsweise der Städte- und Gemeindetag sowie Projektträger und natürlich das Energieministerium, das die Federführung dieser Begleitarbeitsgruppe übernehmen wird.
Weiter möge der Landtag feststellen, dass die Rahmenbedingungen für eine Bürger- und Gemeindenbeteiligung sowie daraus resultierende Koordinationsanforderungen zwischen Bund und Ländern neue Anforderungen stellen, der Gesetzentwurf hinsichtlich ökonomischer und juristischer Fragestellungen wissenschaftlich interessant ist. Wichtig ist im Punkt 2c weiterhin die Klarstellung – insbesondere die Klarstellung für die Kommunen –, dass die Erträge aus der Ausgleichsabgabe nicht dem kommunalen Umlageverfahren unterliegen. Schließlich wird die Landesregierung aufgefordert, die Evaluierung der Umsetzung des Gesetzentwurfes wissenschaftlich begleiten zu lassen und die zukünftige Landesenergie- und Klimaschutzagentur für die entsprechenden Beratungsleistungen für Kommune und Windparkentwickler zu nutzen, soweit diese eine Beteiligung nach diesem Gesetz betreffen.
Auf der Grundlage eines interfraktionellen Antrages ist die Ziffer II.3c nachträglich mehrheitlich bei der Gegenstimme seitens der Fraktion der NPD beschlossen worden. Danach sollen alle Möglichkeiten auf Bundesebene genutzt werden, die Akteursvielfalt und Teilhabemöglichkeiten im Bereich der Bürgerenergie sowie der Teilhabe der Kommunen an erneuerbaren Energien zu stärken. Langfristiges Ziel ist also ein Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz auf Bundesebene.
Zur Entschließung unter Ziffer II der Beschlussempfehlung: Insgesamt hat der Ausschuss mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU, bei einer Gegenstimme seitens der Fraktion der NPD sowie bei Enthaltung seitens der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zugestimmt.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe, dass auch Sie heute hier im Landtag der Beschlussempfehlung des Energieausschusses folgen können, bitte um Ihre Zustimmung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Ums Wort gebeten hat zunächst der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Herr Pegel.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Für die Kolleginnen und Kollegen im Energieministerium, mit Sicherheit aber auch für die Mitglieder des Energieausschusses, insbesondere für mich selbst und viele andere, die uns bei der Erarbeitung dieses Gesetzes geholfen und uns unterstützt haben, ist der heutige Tag ein besonderer Moment, denn wir stehen heute am Ende einer mehrjährigen Vorbereitung und Beratung. Zugleich dürfen wir miteinander feststellen – auch das war schon angeklungen –, mit diesem Gesetz wird in Deutschland absolutes Neuland beschritten. Es handelt sich um ein Novum. Dabei war aber das Ziel unserer Gesetzesinitiative von Anfang an klar: Es soll mehr vom wirtschaftlichen Erfolg der Windkraftanlagen bei den Menschen und in den Kommunen vor Ort bleiben, in denen diese Anlagen stehen.
Um Missverständnissen vorzubeugen, will ich an dieser Stelle aber auch ganz ausdrücklich sagen: Natürlich gab und gibt es jetzt schon wirklich tolle freiwillige Modelle, in denen Windkraftunternehmen ganz bewusst die Menschen vor Ort und die Kommunen beteiligen.
Genauso klar muss aber auch festgestellt werden, dies sind bisher ganz ausdrücklich erfreuliche Einzelfälle, ein Regelmodell ist dies bisher leider nicht. Und nicht nur das, häufig ist auch die Gewerbesteuer gerade nicht in dem Maße geflossen, wie dies vorher in den Kommunen erhofft worden war. Die Ursachen hierfür haben wir in diesem Hohen Hause mehrfach erörtert. Für uns sind dies aber nicht abänderbare Umstände, denn die Gewerbesteuergesetzgebung ist ein Bundesgesetz.
Deshalb ist es folgerichtig, dass die entsprechende wirtschaftliche Teilhabe mit dem Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz als die dem Land zustehende Möglichkeit, hier Einfluss zu nehmen, jetzt umgesetzt wird. Damit werden die Kommunen und die Bürger vor Ort künftig nicht mehr vom eben beschriebenen Einzelfall-Goodwill des jeweiligen Investors abhängig sein, der dort die Windkraftanlagen errichtet, künftig wird bei jeder neu zu errichtenden Windkraftanlage, die einer Bundesimmissionsschutzgenehmigung bedarf, die Pflicht zur Beteiligung der Nachbarn und der Kommune, auf deren Hoheitsgebiet sich die Anlage befindet, festgeschrieben sein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Gesetz entspricht insbesondere einem sehr klaren Willen aus der
Mehrheit der regionalen Planungsverbände und damit der kommunalen Familie. Ich kann mich aus den ersten Monaten meiner Amtszeit an mehrere Veranstaltungen, ganz ausdrücklich über alle Parteigrenzen hinweg, erinnern, in denen haupt- und ehrenamtliche Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker eine solche Verpflichtung, wie sie heute im Gesetz beschlossen werden soll, gefordert haben. Und es ist mir damals ebenso deutlich gesagt worden, dass anderenfalls die begonnenen Fortschreibungen der regionalen Raumordnungspläne mit dem Ziel der Ausweisung weiterer Windeignungsgebiete von der breiten Mehrheit der Kommunalpolitik nicht mehr engagiert mitgetragen worden wären.
Es gab und gibt also auch aus Sicht der Windkraftbranche einen ganz handfesten Grund, weshalb dieses Gesetz kommen muss, meine sehr geehrten Damen und Herren, denn eins muss jedem klar sein, der in unserem Land mit Windkraft sein Geld verdient: Ein schlichtes „Weiter so“ wird es ohne dieses Gesetz nicht geben. Es geht also gar nicht um die Frage, wie es zuweilen in der Anhörung des Ausschusses anklang, ob man Windkraftausbau in unserem Land mit oder ohne dieses Gesetz für besser oder schlechter hält. Wer die Frage im Lichte der eben geschilderten deutlichen Hinweise der verschiedenen Planungsverbände und aus der Kommunalpolitik heraus betrachtet, wer diese Frage also ehrlich beantwortet, wird sagen müssen, ohne die Perspektive auf die Schaffung dieses Gesetzes würde es einen weiteren Windkraftausbau mit breiter Unterstützung der Planungsverbände auf dem bisherigen Niveau gar nicht mehr geben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Idee für dieses Gesetz ist also gerade nicht im luftleeren Raum entstanden, sondern in enger Abstimmung und mit deutlichen Forderungen aus den Kommunen. Das gilt aber auch für die Erarbeitung des Gesetzes selbst. Das war ja beim Ausschussvorsitzenden eben schon angeklungen. Wir haben das Gesetz von Anfang an mit verschiedenen Branchenvertretern der Windkraftseite, aber auch mit Vertretern von Banken, aus den Finanziererkreisen und natürlich aus der Kommunalpolitik, hier vor allem vom Städte- und Gemeindetag, regelmäßig rückgekoppelt, besprochen und weiterentwickelt. Unser Ziel war es dabei von Anbeginn an, ein Gesetz zu machen, das zur Praxis passt, und nicht ein Gesetz, zu dem dann hinterher eine neue Praxis des Windkraftausbaus erfunden werden muss, damit das Gesetz praktikabel ist. Gerade diese Praktikersicht hat uns im Übrigen zu durchaus wesentlichen Änderungen bei den ursprünglichen Gesetzesideen inspiriert, manchmal – das muss man aus meiner Sicht auch sagen – genötigt. Aber da wir von Anfang an ein praktisch umsetzbares Gesetz machen wollten, sind wir auch solchen zwingend notwendigen Änderungen gern nachgekommen.
Wir haben auch nach der Fertigstellung des ersten kompletten Gesetzentwurfes nicht aufgehört, aufmerksam kritischen Hinweisen und Anregungen von außen zuzuhören. Sie wissen, dass nach der Verbandsanhörung noch wesentliche Änderungen von uns im Gesetz vorgeschlagen worden sind. Insbesondere haben wir eine weitere alternative Form der Beteiligung zusätzlich ins Gesetz eingefügt, nennen wir es mal Weg B. Von Anfang an war vorgesehen, dass mindestens 20 Prozent einer Anlage der Wohnsitzkommune und den Nachbarn im Radius von fünf Kilometern um die Anlage herum zum Kauf angeboten werden müssen. Das wäre nach der
eben genannten Logik der Weg A. Der Weg B beinhaltet nunmehr als alternativer Weg, dass keine unmittelbare Beteiligung am Unternehmen beziehungsweise am Windrad stattfindet, sondern dass die Kommune, auch das war eben dargelegt worden, lediglich eine jährliche Zahlung, und zwar orientiert am jährlichen Windumsatz, der da vor der Haustür generiert wird, erhält, und sich auch die Nachbarn lediglich mittelbar an dem Windrad beteiligen. Auch diese Änderung beruht auf diversen Hinweisen sowohl der kommunalen Seite als auch der betroffenen Branchenvertreter, also aus den Unternehmen selbst. Insoweit haben wir mit diesem Weg B noch einmal eine ganz wesentliche Änderung vorgenommen, die aber von allen vom Gesetz Betroffenen ganz ausdrücklich unisono gewollt war.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, obwohl in den vergangenen zweieinhalb bis drei Jahren immer wieder geunkt wurde, das Gesetz komme nicht, ist diese Kritik hoffentlich mit dem heutigen Tage obsolet. Das Gesetz wird kommen.