Protocol of the Session on January 29, 2016

(Der Abgeordnete Jochen Schulte versucht, das Rednerpult einzustellen. – Ministerin Heike Polzin: Geht nicht.)

Ach, geht ja nicht! Technik funktioniert nicht.

(Heinz Müller, SPD: Musst dich bücken, Jochen, in die Knie gehen. – Heiterkeit bei Simone Oldenburg, DIE LINKE)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Lassen Sie mich vielleicht, bevor ich einige wenige Sätze zu dem Thema Bundesfernstraßenverwaltung äußere, grundsätzlich etwas zum Thema interfraktionelle Anträge sagen.

An sich stehe ich persönlich, und damit stehe ich vielleicht alleine in diesem Haus, an sich stehe ich persönlich auf dem Standpunkt, interfraktionelle Anträge sind nun nicht der Weisheit letzter Schluss, denn es ist schon schwierig

genug – ich habe das ja erlebt in einer Koalition mit der heutigen Linkspartei, ich erlebe das auch mit den Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion der CDU –, es ist schon schwierig genug, gemeinsame Positionen zwischen zwei Fraktionen zu finden. Wenn vier Fraktionen daran beteiligt sind,

(Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD)

dann vereinfacht das die ganze Angelegenheit nicht unbedingt.

(Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD)

Im Übrigen, sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen, stehe ich auf dem Standpunkt, dass es natürlich auch, mal unabhängig von dem jeweiligen Antragstext, für die Menschen in diesem Land von Interesse ist, wie und in welcher Form und welche Aussagen im Rahmen einer Plenardebatte unterschiedlich zur Position gebracht werden. Das ist ja das eigentlich Wichtige an einer Plenardebatte.

Aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es gibt natürlich Ausnahmen von diesem Grundsatz, auch für mich. Ich weiß, dass andere Kollegen gerne interfraktionelle Anträge machen. Wie gesagt, ich gehöre nicht dazu, aber auch für mich gibt es Ausnahmen von diesem Grundsatz. Eine Ausnahme haben wir gehabt, auch im Rahmen dieser Landtagsdebatte, als es darum ging, die Landesverfassung zu ändern. Ich denke mal, etwas so Grundlegendes, was nicht nur eine einzelpolitische Entscheidung ist, sondern die Grundlage für das weitere Agieren eines ganzen Landes darstellt, sollte immer breitestmöglich aufgestellt werden.

Ein anderer Punkt, und da komme ich zu diesem Thema, ist es natürlich dann auch, wenn es darum geht, dass hier aus diesem Land heraus deutlich gemacht wird, dass die Position, die die Landesregierung vertritt, eben nicht nur eine Position vielleicht der Mehrheitsfraktionen in diesem Haus darstellt, sondern tatsächlich im Agieren gegenüber dem Bund und in der Diskussion mit den anderen Bundesländern eine Position ist, die breit über eine Regierungsmehrheit hinaus getragen wird.

Warum sage ich das, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen? Der Punkt ist, da muss man vielleicht auch mal schauen, wo dieses Thema Bundesfernstraßenverwaltung tatsächlich eingeordnet wird. Es geht hier eben nicht nur alleine – und deswegen halte ich das für wichtig, dass sich auch die Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Oppositionsfraktionen mit in diese Antragserarbeitung eingebracht haben –, dieses Thema geht über das Thema Auftragsverwaltung hinaus. Letztendlich berührt es auch die Frage eines Grundverständnisses der Arbeitsteilung zwischen Bund und Ländern.

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Genau.)

Wir sehen es bedauerlicherweise immer wieder und immer gestärkt – und das hat eigentlich nichts mit Parteipolitik zu tun, sondern es ist tatsächlich der Dissens zwischen Ländern und Bund, egal, durch welche Partei es geht –, wir sehen es immer wieder, dass der Bund über die Länder hinweg durchregieren, durcharbeiten will, um seine eigenen Vorstellungen umzusetzen.

Das mag aus Sicht des Bundes und auch der Kolleginnen und Kollegen in den jeweiligen Bundestagsfraktionen

durchaus nachvollziehbar sein, es berührt aber letztendlich ein Grundverständnis des föderalen Systems. Denn auch, was die Erbringung von bestimmten Verwaltungsleistungen angeht oder wenn es wie hier um die Sicherung der Verkehrsinfrastruktur in den Ländern, in den Regionen geht, gibt es eine klare Arbeitsteilung. Zumindest aus meiner Sicht, aber – so habe ich auch sämtliche Kolleginnen und Kollegen bei der Erarbeitung dieses Antrages verstanden – auch aus Sicht der anderen demokratischen Fraktionen gibt es eigentlich keinen Dissens, was diese Frage angeht. Da sind wir uns einig, und das zeigt ja auch ein interfraktioneller Antrag. Das vielleicht vorneweg.

Und dann lassen Sie mich noch einige wenige Sätze, wie gesagt, zum Thema „Auftragsverwaltung erhalten – Finanzierung optimieren“ sagen. Es zeigt sich an diesem Punkt, dass es eben kein parteipolitisches Thema ist, sondern ein Thema zwischen den Ländern und dem Bund, weil nicht nur dieser Landtag entsprechende Beschlüsse treffen wird beziehungsweise getroffen hat, sondern auch eine Vielzahl von anderen Bundesländern, übrigens völlig egal, wie dort die politischen Mehrheiten gestaltet sind. Am prägnantesten haben es, glaube ich, die Kolleginnen und Kollegen im Bayerischen Landtag mit der Mehrheit der dort regierenden CSU auf den Punkt gebracht. Die haben – mit meinen Worten jetzt zusammengefasst – in Richtung ihres eigenen Bundesverkehrsministers gesagt, wir wollen das alles nicht. Das ist ein Beschluss gewesen, ich glaube, von anderthalb Sätzen, mehr war das nicht.

Hier ist er etwas umfangreicher, aber das hat mit den eigentlichen Zielstellungen nichts zu tun, denn auch die Zielstellung dieses interfraktionellen Antrags macht deutlich, dass das, was der Bund dort plant, aus Sicht des Landes, der antragstellenden Fraktionen, so nicht gewollt ist.

Wir – da spreche ich jetzt in erster Linie für die SPDFraktion, aber ich denke mal, die Kolleginnen und Kollegen werden es im Rahmen der Plenardebatte auch deutlich machen –, wir als SPD-Fraktion wollen, dass die Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen bei den Ländern aufrechterhalten bleibt. Wir wollen, dass eine leistungsfähige und flächendeckende Verkehrsinfrastruktur in den Ländern mit der Auftragsverwaltung der Länder erhalten bleibt, um hier auch im Wettbewerb der Regionen die Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Bundesländer abzusichern. Sie sichert übrigens auch für unser Bundesland in einem wichtigen Wirtschaftssektor, nämlich dem Bereich des Transport- und Speditionswesens, Beschäftigung und Wohlstand.

Es ist richtig, dass die Expertenkommission des Bundes „Stärkung von Investitionen in Deutschland“ zu Recht auf die seit Jahren unzureichende Investitionsfähigkeit im Bereich der Infrastrukturfinanzierung hingewiesen und daraufhin gefordert hat, dass ausreichend Kapital für Betrieb, Erhalt und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung gestellt wird. Das, meine Damen und Herren, ist aber kein Grund, am System der Auftragsverwaltung etwas zu ändern. Das ist nur ein Grund dafür, dass der Bund mehr Geld zur Verfügung stellt.

Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir müssen einfach mal feststellen, natürlich gibt es immer wieder Defizite und natürlich muss das System optimiert werden, aber die Einzelbeispiele, die auch von Kolleginnen und

Kollegen auf der Bundesebene herangezogen werden, um grundlegende Mängel im System zu monieren, sind doch tatsächlich nur Einzelbeispiele, die als Ausnahmen die funktionierende Regel bestätigen, und die Regel heißt: Die Auftragsverwaltung hat sich in den letzten Jahrzehnten bewährt. Hier in Mecklenburg-Vorpommern werden der Betrieb, der Bau, die Unterhaltung der Bundesfern- und Landesstraßen verlässlich erledigt und wir sehen keinen Grund, abweichend von den Beschlüssen der Verkehrsministerkonferenz andere Wege zu gehen.

Gleichzeitig, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich noch einen Satz dazu sagen, der jetzt über den eigentlichen interfraktionellen Antrag hinausgeht: Wir als SPD-Fraktion – weil das ja immer ein bisschen in der Diskussion auf Bundesebene mitschwingt –, wir als SPD-Fraktion lehnen auch sämtliche Überlegungen irgendeiner Privatisierung des Fernstraßennetzes oder des Fernstraßenbaus über die Frage der Auftragsverwaltung hinaus ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Ich hoffe nicht nur, ich gehe auch davon aus, dass dieser gemeinsame Antrag eine breite Unterstützung findet und natürlich dann das Signal ist, dass die Landesregierung, dass der hiesige Verkehrsminister nicht nur die Unterstützung der Mehrheitsfraktionen in diesem Haus hat, sondern eine breite Unterstützung aller demokratischen Fraktionen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Ums Wort gebeten hat nun in Vertretung des Ministers für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung die Justizministerin Frau Kuder.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin hat es gerade gesagt, ich spreche heute in Vertretung des Verkehrsministers Herrn Pegel. Er kann nicht hier sein, weil er gerade jetzt in Berlin an einer Sitzung der Bodewig-II-Kommission teilnimmt, genau der Kommission, die von der Verkehrsministerkonferenz eingesetzt wurde, um Optimierungspotenziale und Finanzierungsmöglichkeiten und deren möglichst effiziente Kombination für den Bau, Erhalt und Betrieb der Bundesfernstraßen auszuloten. Auch wenn der Verkehrsminister hier heute nicht persönlich zum Thema spricht, so ist er also dennoch damit befasst. Ich darf Ihnen seinen herzlichen Dank dafür ausrichten, dass heute ein gemeinsamer Antrag aller demokratischen Fraktionen auf dem Tisch liegt. Dies empfindet er im Ringen mit allen Beteiligten, vor allem auch dem Bund, um die zukünftige Gestaltung und Organisation der Straßenbauverwaltung als wichtige Unterstützung.

Meine Damen und Herren, die vor allem bundesseitig ins Feld geführten vermeintlichen Defizite der Auftragsverwaltung können aus Sicht der Länder nicht unkommentiert bleiben, denn entgegen der Sorge des Bundes sind die Länder selbstverständlich fest entschlossen und in der Lage, die gesetzlich formulierten Aufgaben für die Bundesfernstraßen in ihrer Zuständigkeit entsprechend den Vorgaben des Bundes zu erfüllen. Die Länder haben durch ihre umfassende Zuständigkeit für Planung, Bau und Betrieb der Bundesfern- und der Landesstraßen, verbunden mit ihrer hohen Fach- und Ortskompetenz, schon seit jeher selbst das höchste Interesse, die Ver

kehrsinfrastruktur wirtschaftlich optimiert über den gesamten Lebenszyklus zu gestalten.

Der hohe Aufwand der Länder für Planung, Bau und Betrieb der Bundesfern- und Landesstraßen hat zur Folge, dass sich die Länder bereits im eigenen Interesse für einen wirtschaftlichen Ausbau und Betrieb der Straßeninfrastruktur engagieren. Dabei sind die von den Ländern zu erbringenden Leistungen bei Planung und Baudurchführung in den vergangenen Jahren erheblich angestiegen, während die pauschale Erstattung dieser Kosten durch den Bund, die sogenannte Zweckausgabenerstattung, unverändert geblieben ist.

Hier hat sich eine gravierende Verschiebung zum Nachteil der Länder ergeben. Die den tatsächlichen Kosten auf Länderseite wesentlich realistischer angenäherte Neubemessung dieser Erstattung des Bundes kann eine wirksame Möglichkeit für die schnelle und qualifizierte Umsetzung der mit dem Investitionshochlauf des Bundes ermöglichten Projekte sein.

Meine Damen und Herren, das Bundesverkehrsministerium hat neben der geplanten Bundesgesellschaft in Ausarbeitungen auch Untergesellschaften skizziert. Dies zeigt eines deutlich: Auch bei einer Bundesgesellschaft wird nicht alles zentral von einer Stelle in einem Haus bearbeitet werden können. Es sollte deshalb in einer gemeinsamen Diskussion der Länder mit dem Bund über eine möglichst effiziente und leistungsfähige Organisation der zukünftigen Straßenbauverwaltung ernsthaft diskutiert werden, ob die bundesseitig in die Diskussion eingeführte bundeseigene Aufgabenerledigung überhaupt grundsätzlich organisatorische Unterschiede zu den Strukturen der heutigen Auftragsverwaltung mit sich brächte und worin die höhere Effizienz liegen sollte. Gerade die bundeseigene Wasser- und Schifffahrtsverwaltung und der jahrelang andauernde Versuch, diese zu reformieren, zeigen doch, dass bundeseigene Verwaltungen nicht per se problemlos und geräuschlos arbeiten.

Und auch die DEGES, die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, kann beispielsweise betrachtet werden. Mit der DEGES besteht ja seit der Wiedervereinigung eine Straßenbaugesellschaft, die im Besitz und im Auftrag etlicher Länder agiert. Hier haben wir also quasi eine umgekehrte Auftragsverwaltung: eine zentrale Ebene, die für verschiedene Länder arbeitet, anstelle der Länder, die für den Bund dezentral Aufgaben wahrnehmen. Die DEGES baut weder per se schneller noch zwingend günstiger als die Straßenbauverwaltungen der Länder, und es ist zu prophezeien, dass auch eine Bundesfernstraßengesellschaft weder schneller noch günstiger bauen wird.

Bei Bundesländergrenzen überschreitenden Projekten mag es in puncto Lückenschluss an der einen oder anderen Stelle schneller gehen, aber hier könnte der Bund nach Einschätzung der Länder, wenn er im Einzelfall tatsächlich unzureichende bilaterale Absprachen befürchtet, bereits heute mit entsprechenden Weisungen und angepassten Projektfinanzierungen auch im Rahmen der Auftragsverwaltung Landesgrenzen überschreitend Lückenschlüsse einfordern, koordinieren und beschleunigen.

Meine Damen und Herren, Straßen werden aber nicht nur neu gebaut, ausgebaut oder saniert, neben allen Baumaßnahmen steht der regelmäßige Betrieb. Das augenfälligste Beispiel dafür ist der Winterdienst. Da

einer Bundesfernstraßengesellschaft neben dem Bau auch der Betrieb übertragen werden soll, hätte das folgende Konsequenz: Zur Betreuung der weitverzweigten Landesstraßen müsste die derzeitige Struktur der Straßenmeistereien erhalten bleiben, da ein Stützpunkt, von dem aus Kontrollfahrten unternommen werden oder an dem man Streusalz nachlädt, nicht beliebig weit entfernt sein kann. Da die Bundesfernstraßen dann von einer eigenen Verwaltungseinheit betreut würden, wären zusätzliche Fahrzeuge und zusätzliches Personal im Einsatz. Das mag praktikabel sein, aber sicherlich nicht effizient. Eine ergebnisoffene Diskussion des Bundes mit dem Ziel einer möglichst effizienten und leistungsfähigen Straßenbauverwaltung wird hierauf Antworten geben müssen.

Meine Damen und Herren, in der vom Bund zu Beginn der Legislaturperiode gemeinsam mit den Ländern eingerichteten Arbeitsgruppe „Optimierung der Auftragsverwaltung“ wurden zahlreiche Vorschläge zur Verbesserung der Abläufe gemacht. Diese Vorschläge und darüber hinaus bestehende Optimierungsmöglichkeiten müssen selbstverständlich genutzt werden, um angemessene Leistungen auch in Zukunft gewährleisten zu können und die Effizienz sicherzustellen.

Die Länder werden deshalb immer aktiv und konstruktiv mitwirken, wenn es darum geht, zeitnah mögliche Effizienzsteigerungen im bestehenden System der Auftragsverwaltung zu erreichen. Notwendig ist dabei jedoch insbesondere eine verlässliche und langfristig disponierbare Mittelbereitstellung. Über eine Finanzierungsgesellschaft könnte eine überjährige Finanzierungssicherheit hergestellt werden. Diese Gesellschaft müsste dazu über eigene Kapazitäten zur Kreditaufnahme verfügen.

Meine Damen und Herren, die Bodewig-II-Kommission befasst sich en détail mit allen Fragen, die ich nur kurz angeschnitten habe. Am 23. Februar tagt eine Sonderverkehrsministerkonferenz zum Abschlussbericht dieser Kommission. Dann gibt es eine umfassende Diskussionsgrundlage, mit der die bundesseitig gewünschten Gespräche über eine Optimierung der Straßenbauverwaltung geführt werden können. Dabei muss es um alle Optimierungspotenziale gehen, sowohl die aufseiten der Landesstraßenbauverwaltungen als auch die auf Bundesseite liegenden Aufgaben in Form von Finanzierung, Genehmigung und Kontrolle. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Dr. Schwenke.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nun hat es also doch geklappt. Nach einigem Hin und Her ist es gelungen, alle demokratischen Fraktionen für diesen fraktionsübergreifenden Antrag zu gewinnen. Ich nehme an, dass Kollege Schulte besonders daran gearbeitet hat, den Koalitionspartner für das Anliegen zu gewinnen. Herzlichen Dank dafür.

(Jochen Schulte, SPD: Es blieb ihm nichts anderes übrig.)

Sie werden sich erinnern, sehr geehrte Kollegen verkehrspolitische Sprecher, dass ich es war, die Ende November einen solchen gemeinsamen Antrag angeregt hat,

(Jochen Schulte, SPD: Nee, da kann ich mich nicht dran erinnern.)

denn wir waren uns einig, dass die Auftragsverwaltung der Länder erhalten werden muss. Anlass war ein Informationsgespräch auf Einladung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di zur beabsichtigten Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft. Andere Länder wie Bayern, Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Niedersachsen haben bereits Beschlüsse gefasst für die Beibehaltung der Auftragsverwaltung der Länder und gegen die Bundesautobahn- und Bundesfernstraßengesellschaft. Wenn wir heute gemeinsam diesen Antrag beschließen und somit Geschlossenheit demonstrieren, ist das ein gutes Zeichen sowohl in Richtung Berlin als auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Straßenbauverwaltung unseres Landes.

Sicher werden Sie, Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen von SPD, CDU und Bündnisgrünen, auch diverse Briefe erhalten haben, aus denen die Ängste der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ablesbar waren. Ich will in meiner Rede die Gründe der Ablehnung einer solchen Bundesgesellschaft besonders aus linker Sicht beleuchten, das wird Sie nicht wundern. Deshalb erwähne ich auch nur schlaglichtartig, weil bereits vorgebracht, dass sich die Auftragsverwaltung bewährt hat, Verbesserungen in den bestehenden Strukturen erfolgen sollten und vor allem der Bund seine Hausaufgaben machen muss.

Wir brauchen eine Verstetigung der Finanzausstattung auf hohem Niveau, überjährige und frühzeitige Finanzierungszusagen für einen besseren Planungsvorlauf und für Planungssicherheit. Auch würde eine Trennung der Verwaltung von Bundes- und Landesstraßen die Effizienz deutlich sinken lassen. Synergien, die sich aus der gemeinsamen Verwaltung zwangsläufig ergeben, würden wegfallen. Und es stünde letztlich auch die Frage im Raum, ob die Beschäftigung des Personals in dem Umfang noch vertretbar sei.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die LINKEN wehren sich sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene gegen diese Planungen. Unsere Bundestagsfraktion hat sich bereits im November vergangenen Jahres mit einem Antrag eindeutig positioniert. Gefordert wurde die sofortige Einstellung aller Aktivitäten zur Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft. Weiterhin wurde gefordert, dass Bund und Länder nach Vorliegen der Ergebnisse der Bodewig-II-Kommission gemeinsam Vorschläge für eine Reform der Auftragsverwaltung erarbeiten und umsetzen. Dieser Antrag hat bei den Regierungsfraktionen auf Bundesebene zumindest bewirkt, dass die Ergebnisse der Bodewig-II-Kommission abgewartet werden sollen. Sie werden für Ende Februar erwartet. Zudem wird zum Antrag der Bundestagsfraktion eine Anhörung im Verkehrsausschuss stattfinden.