Antrag der NPD-Fraktion haben wir wieder eine wohlbekannte, schon klassisch zu nennende Ausgangslage. Wir wissen, dass den Herren der NPD die tatsächliche Situation in Mecklenburg-Vorpommern wohlbekannt ist
und sie sich ebenfalls der rechtlichen Möglichkeiten der Landes- und Bundesregierung bewusst sind. Aber sie wollen vor allem eine ablehnende Haltung in der Bevölkerung befördern, den Rechtsstaat diskreditieren.
Spätestens seitdem Lorenz Caffier fast schon gebetsmühlenartig das von ihm veranlasste Krisenmanagement zitierte, sollten auch Sie wissen, dass wir derzeit regelmäßig eben nicht mit Alltagssituationen konfrontiert sind.
Innenminister Caffier sagte auch voraus, dass nach seinen Entscheidungen die Strategen aus der Versenkung auftauchen würden, um sein Handeln vom grünen, besser gesagt, vom braunen Tisch aus zu kritisieren.
Mich wundert nur, dass Sie Ihre Einwendungen, wie hier im Antrag formuliert, nicht bereits viel früher vorgetragen haben, zum Beispiel als sich Tausende Flüchtlinge über Rostock auf dem Weg nach Schweden befanden. Jetzt, wo die Zahl nicht nur rückläufig ist, sondern fast gegen null geht,
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich dennoch einige Feststellungen zu dem Antrag treffen. Bei der Antragsbegründung beruft sich die NPD zwar auf die richtige Rechtsnorm aus dem Aufenthaltsgesetz, bei der Interpretation springt sie dann aber wie immer sehr kurz.
Der NPD ist nämlich auch der Paragraf 18 Absatz 4 Nummer 1 Asylgesetz in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 2 EGVerordnung 343 aus 2003 – das ist die Dublin-IIVerordnung – bekannt, nach der Flüchtlinge Strafbefreiung erlangen können, wenn zum Beispiel die Bundesregierung auf die Drittstaatenregelung verzichtet. Diesen Verzicht hat die Bundesregierung nicht nur mit Blick auf die aus Griechenland einreisenden Flüchtlinge erklärt – das war vor einem Jahr –, sondern später auf alle Drittstaaten ausgedehnt.
Ich erspare mir an dieser Stelle eine weitere Herleitung, was den Bundesinnen- und Bundesjustizminister zu dieser Entscheidung bewogen hat. Auch die anschließenden Entscheidungen der ostdeutschen Justizminister und der
norddeutschen Generalstaatsanwälte als zuständige Vertreter der Anklage lasse ich hier mal unkommentiert. Zum Abschluss meiner Ausführungen will ich lediglich dem Eindruck entgegentreten, der mit dem vorliegenden Antrag auch erweckt wird, dass Polizei und Staatsanwaltschaften regelmäßig Rechtsverstöße zuließen.
Die von mir beschriebenen Ausnahmen, wo Strafverfolgung nicht stattfindet, sind eng begrenzt und mit einem Auslaufen der Regelung ist spätestens mit der neuen Asylgesetzgebung zu rechnen. Rechtsverstöße, wie insbesondere die Vorlage gefälschter oder sonst unechter Personaldokumente, Hinweise auf Schleusung und so weiter bleiben auf jeden Fall immer noch strafrechtlich zu verfolgen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich zitiere mal sinngemäß aus dem Gedächtnis Herrn Seehofer von der CDU-Schwester- partei CSU, er hat gesagt: Ich hätte mir niemals träumen lassen, dass ich mich mal dafür entschuldigen müsste, dass ich für das Recht eintrete – weil er nämlich Frau Merkel Rechtsbruch vorwirft,
weil er ihr vorwirft, dass sie auf allen Ebenen das Recht bricht, dass sie das Ausländerrecht missachtet, dass sie Dublin III missachtet. Es hieß hier, sie hätte darauf verzichtet. Das ist wunderbar. Ich frage mich, wann sie auf das Grundgesetz verzichtet.
Aber sie fängt ja schon mal an damit, verzichtet einfach mal so auf die Gesetze, so Dublin III, völkerrechtlich geltender Vertrag. Wenn ein völkerrechtlicher Vertrag gegen uns geht, zuungunsten Deutschlands, verzichten wir dann darauf? Nein. Aber wenn es zu unseren Gunsten ist, wird darauf verzichtet, und dann ist auf einmal alles völlig in Ordnung und rechtmäßig. Verzichtet wird übrigens noch auf mehr. Das Aufenthaltsgesetz beinhaltet zwar schon eine Strafbestimmung, aber verzichtet wird auch auf das Strafrecht mittlerweile selbst, auf Kernbestände des Strafrechts.
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Dem Sie natürlich glauben. – Zuruf von Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90IDE GRÜNEN)
der wahrscheinlich wieder einen Ausrutscher darstellt und die Wahrheit beschreibt, dass nämlich in Kiel die Polizei ihre Beamten angewiesen hat, bei Flüchtlingen einen Diebstahl nicht mehr zu verfolgen.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Je später der Abend, je biblischer die Sprüche. – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)
So ein Kleinkram wie Diebstahl und Sachbeschädigung wird nicht mehr verfolgt. Dann hat die „Bild-Zeitung“ das heute aufgegriffen, es war ja auch im „Medienspiegel“. Und ich zitiere mal, worauf hier so alles verzichtet wird in der glorreichen Bundesrepublik Deutschland.
Die „Bild-Zeitung“ sagt also, dass im Oktober 2015 die Polizeidirektion Kiel Leitlinien erlassen hat für die Verfolgung von Diebstahl und Sachbeschädigung. „O-Ton“, zitiert die „Bild-Zeitung“, „… laut Dokument als
„,Bei einfachen/niedrigschwelligen Delikten (Ladendieb- stahl/Sachbeschädigung)‘ sollen ,ein Personenfeststellungsverfahren oder erkennungsdienstliche Behandlung regelmäßig‘ ausfallen. Im Klartext:“, sagt die „Bild-Zeitung“,
„Die Polizei fängt nicht einmal mehr an, die Personalien festzustellen – geschweige denn in der Sache gegen Verdächtige zu ermitteln. Begründung: zu hoher Aufwand, zu geringe Erfolgsaussichten.“
Wir verzichten auf den Paragrafen 242 Strafgesetzbuch, egal, und mal sehen, worauf wir als Nächstes verzichten.
Ich habe mir gedacht, die Begründung dafür, die die Kieler Polizeidirektion hier anführt, Überlastung, wir haben die Kapazitäten nicht, ist gelogen. Aber nachdem, was ich da sonst noch heute Morgen im Lügenradio gehört habe, was vielleicht auch die Wahrheit ist, ist es vielleicht doch nachvollziehbar,
(Zurufe von Martina Tegtmeier, SPD, Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
denn dort wurde berichtet, dass in der Nähe von Rostock in einem Asylbewerberheim eine Massenschlägerei drohte oder schon ausbrach, daraufhin die Rostocker Polizei alle Streifenwagen hingeschickt hätte, die nötig waren, um das unter Kontrolle zu kriegen, mit dem Ergebnis, dass nur zwei Streifenwagen für ganz Rostock übrig wa- ren, um die Ruhe und Ordnung in Rostock aufrechtzuerhalten und dort die Kriminalität zu bekämpfen.
Alle anderen mussten zu diesem Asylbewerberheim. Das muss man sich mal vorstellen, das war nur ein Asylbewerberheim, nur eine drohende Schlägerei zwischen mehreren Hundert! Wenn ich mir dann vorstelle, dass die Silvesterkrawalle sich nächstes Silvester wiederholen könnten, da reichten schon Tausend Mann in Köln aus, um aus der Kölner Innenstadt so eine Art Anarchoparadies zu machen,
und in Hamburg reichten nur einige Hundert aus. Wenn jetzt noch mal eine Million reinkommen, unter denen viele Kriminelle sind, vielleicht auch Terroristen, was machen Sie eigentlich, wenn die mit 5.000 oder 10.000 Mann in jeder Großstadt Rambazamba machen