Protocol of the Session on January 28, 2016

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache.

Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksa- che 6/5065 zur Beratung an den Agrarausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Und die Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag abgelehnt. Zugestimmt haben die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dagegen stimmten die Fraktionen der SPD und CDU und die Fraktion der NPD, es hat sich niemand enthalten.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5065. Wer dem zuzustimmen wünscht, die oder den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Ja, danke. Und die Stimmenthaltungen? – Zugestimmt

hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dagegen stimmten die Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und zwei Abgeordnete der NPD, es enthielt sich niemand. Damit ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5065 abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 29: Das ist die Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Ausländerrecht durchsetzen – Ausländer, die ohne gültigen Pass nach Deutschland einreisen oder sich in Deutschland aufhalten, strafrechtlich verfolgen, Drucksache 6/5084.

Antrag der Fraktion der NPD Ausländerrecht durchsetzen – Ausländer, die ohne gültigen Pass nach Deutschland einreisen oder sich in Deutschland aufhalten, strafrechtlich verfolgen – Drucksache 6/5084 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Andrejewski von der NPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Paragraf 95 Aufenthaltsgesetz gilt für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer, die der Passpflicht nach Paragraf 3 Aufenthaltsgesetz unterliegen. Das sind zunächst alle Nicht-EU-Ausländer, die die deutsche Grenze überschreiten, aber sich nicht registrieren lassen, keine Asylanträge stellen und sich innerhalb Deutschlands nach Belieben ohne Papiere bewegen. Offiziell haben im vergangenen Jahr eine Million Ausländer Asyl beantragt. Daneben gibt es eine hohe Dunkelziffer von Leuten, die sich diese Mühe gar nicht mehr machen. Wie viele das sind, ist in Merkels Anarchie-Deutschland schwer zu sagen. Die Schätzungen schwanken zwischen mehreren Zehntausend und mehreren Hunderttausend.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Quatsch!)

Um das näher zu beleuchten, zitiere ich aus einem Ausrutscher der Lügenpresse, die hier mal die Wahrheit gesagt haben könnte, wenigstens ansatzweise. Zitat aus „Focus online“, 10.11.2015, über diese Personen: „Sie verschwinden nach der Erstaufnahme und tauchen ab: Tausende Flüchtlinge sind im Bundesgebiet unterwegs – ohne registriert zu sein. Für die Behörden stellt das ein ernsthaftes Problem dar.“ Und dann kommt „Focus“ auf Einzelfälle zu sprechen. Zum Beispiel in NordrheinWestfalen tauchen „Tausende Flüchtlinge … noch vor der Registrierung … unter“.

(Heiterkeit und Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Sie „verlassen … Busse und Züge oder ihnen zugewiesene Unterkünfte“ auf eigene Faust. Ich füge hinzu, es hat sogar Fälle gegeben, wo sogenannte Flüchtlinge Busfahrer gezwungen haben anzuhalten, weil sie jetzt mal weg wollten, irgendwohin, wo es ihnen gefiel. „Focus“ weiter: „Ein Zug aus München fuhr“ nach Dortmund „mit 800 Flüchtlingen … los“ und am Ziel war „die Hälfte“ verdampft, also vom Winde verweht. Die waren einfach weg, wohin genau, das weiß keiner in diesem großen, weiten Deutschland.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Wenn so jemand von der Polizei aufgegriffen wird und weder einen gültigen Pass oder Passersatz dabei hat und auch keine Aufenthaltsgestattung, die Asylantrag

steller erhalten, dann ist der Straftatbestand des Paragrafen 95 Aufnahmegesetz verwirklicht, und das ist kein Peanutsstraftatbestand. Da gibt es immerhin bis zu einem Jahr Gefängnis. Das sind alles Straftäter, vielleicht Hunderttausende. Welche Anstrengungen unternimmt der Staat, die wieder einzufangen? Keine!

(Heiterkeit und Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Ich habe nichts gehört von Razzien, von verstärkten Per- sonenkontrollen, nichts. Wenn da irgend so ein harmloses Internetportal ein paar unerwünschte Gedanken ver- breitet wie „Altermedia“, gibt es eine europaweite Razzia mit Riesenaufwand.

(Zuruf von Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber diese Hunderttausenden von Straftätern laufen fröhlich durch Deutschland. Keiner weiß, was die machen und wie sie sich ernähren. Die nehmen wohl schon vorweg, dass vielleicht das Asylgesetz, die Asylanerkennung erschwert wird, und sagen sich, das beantrage ich gar nicht erst, ich schlage mich hier illegal durch, wie es Millionen auch in den USA machen.

Was Asylbewerber betrifft, so gilt für diese Paragraf 95 Aufenthaltsgesetz zunächst nicht, für die gilt das Asylverfahrensgesetz. Mit der Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung, die nach dem Asylantrag gemäß Paragraf 63 Asylverfahrensgesetz erteilt wird, verfügt der Asylantragsstellende gemäß Paragraf 55 Asylverfahrensgesetz über ein Aufenthaltsrecht und unterliegt der Passpflicht aus Paragraf 3 Aufnahmegesetz zunächst nicht. Aber wenn das Asylverfahren rechtskräftig abgeschlossen und der Betreffende abgelehnt ist, dann lebt diese Passpflicht wieder auf. Dann hat er wieder einen Pass zu haben. Dass der ohne Pass eingereiste Asylantragssteller über dieses Dokument nicht verfügt, wird im Augenblick der Ablehnung seines Asylantrags noch nicht als Verwirklichung des Straftatbestandes angesehen, obwohl man das machen könnte. Man könnte sagen: So, mein Freund, du bist ohne Pass eingereist. Eigentlich wärst du strafbar nach Aufenthaltsgesetz, aber du hast einen Asylantrag gestellt. Für diese Zeit hattest du ein Aufenthaltsrecht, eine Aufenthaltsgestattung. Die ist jetzt abgelaufen. Du hast immer noch keinen Pass. Du wirst bestraft. Aber man ist ein bisschen großzügiger.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Widersetzt er sich der Abschiebung, indem er, wie der Innenminister ja auch geschildert hat, einfach keine oder falsche Angaben über seine Identität macht, dann verstößt er wieder gegen das Aufenthaltsgesetz. Das heißt, als Ausländer nach Deutschland eingereist, kein Pass, kein Asylantrag, heißt strafbar, hörst du vom Kadi die Anklage. Als Asylbewerber abgelehnt, kein Pass, Vereitelung der Abschiebung, Verweigerung der Ausreise, müsste heißen: strafbar, Anklage. In der Praxis kommt es gemessen an der Anzahl der Täter nur sehr selten zu solchen Anklagen und erst recht selten zu Verurteilungen und ganz selten mal zur Freiheitsstrafe. Ich habe noch nie von einem Fall gehört, wo so einer wirklich mit einer Freiheitsstrafe belegt worden wäre.

Stattdessen gibt es Belohnungen in Form von Duldungen. Wenn einer ohne Papiere nach Deutschland einreist und sich auch weigert, Angaben zu seiner Identität zu

machen, sein Asylantrag abgelehnt ist und er nicht abgeschoben werden kann, weil seine Identität nicht festgestellt werden kann und kein Land sagt, der gehört zu uns, dann bliebe es nur bei zwei Alternativen: Entweder er gibt seine Identität preis, dass man ihn abschieben kann, oder er geht ins Gefängnis und wird verurteilt wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz. Anders könnte das in einem Rechtsstaat, der sich noch für voll nimmt, gar nicht sein.

Paragraf 95 Aufenthaltsgesetz müsste auch angewandt werden auf Asylbewerber oder Personen, die den Status als Flüchtlinge begehren, als Bürgerkriegsflüchtlinge etwa, die ohne Pass die deutsche Grenze überschreiten und die über sichere Drittstaaten einreisen. Nach Dublin III, das von Frau Merkel für Mumpitz erklärt worden ist, aber immer noch ein gültiger völkerrechtlicher Vertrag ist, wären diese Leute verpflichtet gewesen, sich im ersten sicheren Drittstaat, in dem sie aufschlagen, registrieren zu lassen und auch dort den Asylantrag zu stellen. Wer das versäumt, der hat es schuldhaft versäumt, unverzüglich seinen Asylantrag zu stellen.

(Udo Pastörs, NPD: Vorsätzlich hat er das gemacht.)

Er hat es nicht gemacht in Ungarn. Er hat es nicht gemacht in Österreich, nicht in Italien, woher er auch kommt. Und daher wäre er, wenn er die deutsche Grenze ohne Pass überschreitet, zu behandeln wie einer, der gar nicht berechtigt ist, einen Asylantrag zu stellen, denn er hatte seine Chance, und die hat er schuldhaft versäumt und nicht unverzüglich geltend gemacht.

(Udo Pastörs, NPD: Vorsätzlich.)

Und vorsätzlich, was schuldhaft mit einschließt.

Wer keinen Pass hat, der hat immer noch eine Möglichkeit, der kann nämlich gemäß Paragraf 3 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz an der deutschen Grenze eine Ausnahmegenehmigung von der Passpflicht beantragen, denn eines ist sogar ein bisschen richtig, was die GRÜNEN schon mal vorgebracht haben: Es kann sein, dass man von seiner Unterdrückerregierung keinen Pass kriegt, und wer von seiner Regierung als Regimegegner eingestuft wird, dem kann es passieren, dass ihm der Reisepass verweigert wird. Das ist übrigens auch in der glorreichen Bundesrepublik Deutschland möglich.

(Udo Pastörs, NPD: Ja.)

Nach dem Passgesetz ist es statthaft und rechtmäßig, dass man jemandem den Pass verweigert und damit die Ausreise, wenn Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet sein könnten. Herrn Pastörs ist das schon passiert,

(Martina Tegtmeier, SPD: Hört, hört! – Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Horst Mahler, glaube ich, auch. Das geht alles in Regimen, die nicht ganz koscher sind, und natürlich erst recht in ganz offenen Diktaturen. Aber mir kann keiner erzählen, er hätte überhaupt keine Identitätspapiere. Gerade Diktaturen wie etwa Eritrea oder Syrien als Hauptherkunftsländer von Einreisenden neigen nicht gerade zur Lässigkeit und Lockerheit hinsichtlich der Überwachung ihrer Untertanen. Da kann man nicht einfach so ohne

Papiere rumrennen, sondern da muss man ständig damit rechnen, an irgendwelchen Kontrollposten von der Polizei angehalten und überprüft zu werden und sich irgendwie ausweisen zu müssen. Selbst wenn die keinen Reisepass haben, irgendwas wird jeder haben. Personalausweis, Führerschein, Kontokarte, irgendein Dokument, das bei ihm zu Hause, bei den Behörden vorzuweisen ist.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das sagt der Orientreisende. Mein Gott!)

Wer mit dem Rucksack die deutsche Grenze überschreitet und der Rucksack ist voll, da ist ein Smartphone drin und ein Spezialakku, damit er auch tagelang funktioniert und man aus der wildesten Wildnis noch telefonieren kann, vielleicht sogar noch ein Laptop und alles Mögliche, der hat doch irgendwelche Papiere dabei. Wenn das Haus brennt, was rettet man da zuerst? Die wichtigsten Pa- piere. Wenn man flüchten muss, was rettet man zuerst? Die wichtigsten Papiere, Familienfotos und so weiter.

(Zuruf von Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wer die deutsche Grenze ohne jegliche Identifikationspapiere, ohne irgendwas, ohne irgendeine Urkunde überschreitet und behauptet, er hätte das alles nicht dabei, der will betrügen. Das ist absolut unglaubwürdig und davon zeugen auch massenhaft weggeworfene Passdokumente, aus denen die Fotos rausgeschnitten sind. Derjenige verwirklicht den Straftatbestand des unerlaubten Aufenthalts mit seiner Einreise, ganz egal, ob er hinterher dann einen Asylantrag stellt.

Das heißt, wenn das Aufenthaltsrecht und das Aufenthaltsgesetz hier ernst genommen würden, dann würden die alle vor den Kadi kommen. Da würden viel mehr verhaftet werden, die hier ohne Pass unterwegs sind. Dann würden diejenigen angeklagt werden, die ohne Papiere eingereist sind, deren Asylantrag abgelehnt worden ist und die sich weigern, an ihrer Identifikation mitzuwirken, und diejenigen, die über sichere Drittstaaten eingereist sind, ohne Papiere eingereist sind und sich nicht die Mühe gemacht haben, bei der Grenze wenigstens eine Ausnahmegenehmigung von der Passpflicht zu beantragen und andere Papiere vorzuweisen. Die würden alle nicht mit dem Schneemann irgendwo im Dorf stehen

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

und mit dem Schild „Ich liebe Deutschland. Danke!“,

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

sondern die stünden vor dem Kadi. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Friemann-Jennert von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden

Antrag der NPD-Fraktion haben wir wieder eine wohlbekannte, schon klassisch zu nennende Ausgangslage. Wir wissen, dass den Herren der NPD die tatsächliche Situation in Mecklenburg-Vorpommern wohlbekannt ist