Nun stelle ich mir vor, Frau Wippermann, Ihre Initiative in der Koalition würde bedeuten, Sie fordern hier mit einem Antrag auf, die Landesregierung bei ihren Positionen im Bundesrat, die Herr Backhaus hier ausgeführt hat, zu un- terstützen. Mit wehenden Fahnen würden Sie das unterstützen, wir wären auch dabei.
Heute bringen wir einen Antrag ein, wo wir von der Intention und vom Inhalt genau das erwarten. Und deswegen möchte ich ganz einfach,
(Peter Ritter, DIE LINKE: Was ich noch nicht hörte, ist, dass es Wahlkampf ist und man drei Monate vorher so was nicht macht.)
dass zumindest Sie als Koalition erstens die Landesregierung bei diesen Positionen unterstützen, die wir ja nicht anders in unserem Antrag gefasst haben, und auf der anderen Seite auch Ihre SPD-Bundestagsfraktion un- terstützen, denn Sie wollen ja, dass diese unbestimmten Rechtsbegriffe dort nicht formuliert werden.
Deswegen, meine ich, hat unser Antrag – und der ist ja in der Frage eben weiter gehend als der, der im November von uns eingebracht wurde – eine große Bedeutung, weil es ja nun nicht nur um Daseinsvorsorge, Lebensqualität der hier lebenden Menschen geht, sondern auf der anderen Seite mit wirtschaftlichen Faktoren, Wettbewerbsfaktoren für alle Beteiligten, private und gewerbliche Nutzer, etwas zu tun hat.
Ich meine, damit können wir auch ein Stück Zukunft schreiben für Mecklenburg-Vorpommern, wenn wir deutlich machen, nicht nur die Landesregierung, sondern der Landtag ist der Auffassung, dass die Störerhaftung beseitigt werden muss, damit offenes WLAN in Mecklenburg-Vorpommern und hoffentlich in Deutschland auch sehr bald allen zur Verfügung gestellt wird. Deswegen kann ich Sie nur noch mal auffordern, überdenken Sie Ihre Haltung, stimmen Sie dem Antrag zu, damit dann auch die Landesregierung mit der Unterstützung des Landtages argumentieren und sagen kann: Ja, das ist nicht nur die Auffassung der Exekutive, sondern die gewählten Abgeordneten stehen dahinter. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5070. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. –
Zugestimmt haben die Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und die NPD, dagegen gestimmt haben die SPD und die CDU. Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5070 abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 28: Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Novelle der Düngeverordnung muss wirksame Verbesserungen für Umwelt- und Gesundheitsschutz bringen, Drucksache 6/5065.
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Novelle der Düngeverordnung muss wirksame Verbesserungen für Umwelt- und Gesundheitsschutz bringen – Drucksache 6/5065 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Phosphor ist eines der wichtigsten Elemente, die Pflanzen und Tiere, alle lebenden Organismen – auch wir Menschen – zum Leben brauchen. In Form von Phosphat ist es in der intensiven Landwirtschaft ein Bestandteil des Kunstdüngers. Mangelt es der Pflanze an Phosphat, zeigt sie deutliche Wachstumsstörungen, sie wächst nicht richtig und bleibt klein. Natürlicherweise ist die für Pflan- zen verfügbare Form des Phosphors, das erwähnte Phosphat, in den Ackerböden gering vorhanden. Ohne eine zusätzliche Phosphatdüngung durch den Menschen ist ein gutes Wachstum der Nutzpflanzen nicht möglich. Daher wird es den Böden in der Landwirtschaft meist durch das Ausbringen von Kunstdüngerphosphat zugeführt.
Diese Phosphatmengen kann man nun aber nicht so wie beim Stickstoffdünger aus der Luft generieren – das berühmte Haber-Bosch-Verfahren. Phosphor wird im Tage- bau hauptsächlich in den Ländern Marokko, Westsahara, China, USA und Südafrika abgebaut. Doch diese Verfahrenspraxis ist aus verschiedenen Gründen vermehrt in die Kritik geraten. Die wichtigsten Kritikpunkte davon sind diese:
An erster Stelle stehen die Endlichkeit des Phosphors und der bereits in zwei Jahrzehnten erwartete Peak Phosphor als der Zeitpunkt, ab dem die Produktion weltweit abnehmen wird, weil die Vorräte dann erschöpft sind.
Der zweite Kritikpunkt ist, diese Phosphatdüngung auf den Feldern führt zur Belastung der Gewässer, wo zu hohe Nährstofffrachten ökologische Schäden anrichten. Einmal im Gewässer angekommen, verbleibt das Phosphat im Gewässer, entweder im freien Wasserkörper oder im Sediment. Eine Phosphatrückgewinnung ist dann praktisch unmöglich. Das ist die zweite Phosphorkrise. Durch nicht geschlossene Kreisläufe gelangt Phosphor in die Umwelt, verbleibt dort und reichert sich von Jahr zu Jahr weiter an. Unter anderem führt das in den Sommermonaten zu den berüchtigten Blaualgenblüten in der Ostsee.
Der dritte Kritikpunkt – und hier kommen wir in die Gesundheitsthematik hinein – ist die Verunreinigung des Phosphatdüngers mit den giftigen Schwermetallen Cadmium und Uran, eine Verunreinigung, die aus den Lager
stätten mitgebracht wird. Diese Uranbelastung des Phos- phatdüngers kommt zusätzlich zu der bereits voranschreitenden Uranbelastung im Grundwasser, die in Mecklenburg-Vorpommern schon mehrfach durch die Medien gegangen ist, wo eine sogenannte „roll front“ wirkt, bei der Uran aus dem Untergrund gelöst und dann in das Grundwasser eingetragen wird, noch hinzu. Dieser Dünger kommt noch hinzu mit seiner Uranbelastung.
Angesichts der zunehmenden Uranbelastung des Grundwassers in Mecklenburg-Vorpommern hat das Ministerium eine Uran AG gebildet. Das Problem lässt sich also nicht mehr so einfach unter den Teppich kehren, denn, wie gesagt, hier müssen wir auch das Trinkwasser schützen und im Auge behalten. Aufgrund von Uranbelastungen sind in Mecklenburg-Vorpommern schon mehrere Trinkwasserbrunnen geschlossen worden.
Wir begegnen beim Phosphorproblem also einer Reihe massiver Probleme, die klarmachen, dass dringend neue Lösungen nötig sind, Lösungen, die auf der politischen Ebene liegen. Wir begegnen rechtlichen Problemen, denn erneut ist es ein EU-Vertragsverletzungsverfahren, das hier berührt ist. Die mangelnde Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie steht in der Kritik, denn alle Mitgliedsstaaten – Sie wissen das – müssen ihre Gewässer in einen guten ökologischen Zustand bringen. In der Wasserrahmenrichtlinie selbst ist schon ein Hinweis auf das Phosphorproblem enthalten. Phosphat schädigt die Gewässer und gilt als einer der Indikatoren, die auf einen negativen Einfluss der Landwirtschaft hinweisen.
Auch das Umweltbundesamt sagt klar, hauptverantwortlich für die Phosphateinträge in die Gewässer ist die Landwirtschaft. Dabei sind vor allem Gebiete in Deutschland betroffen, in denen Viehzucht angesiedelt ist. So weit das Umweltbundesamt.
Nun ist ganz aktuell eine Novelle der entsprechenden Gesetzgebung und der zugehörigen Verordnung in der Be- ratung im Bundesrat und im Bundestag, denn natürlich muss die Bundesregierung angesichts der Vertragsverletzungsverfahren reagieren. Gerade in dieser Woche, morgen, am Freitag, findet im Bundesrat der erste Durchgang der Beratungen statt. Ein Inkrafttreten der Novelle wird für das zweite Quartal dieses Jahres erwartet. In der No- velle sind es gerade die Regeln zur Phosphatdüngung, die immer noch umstritten sind. Ein Dreh- und Angelpunkt ist zum Beispiel die Frage, ob auf Flächen mit hohen und sehr hohen Phosphatgehalten im Boden eine Überschussdüngung überhaupt noch zugelassen werden darf oder nicht.
Doch unabhängig von der Entscheidung morgen und dem weiteren Prozess ist schon jetzt klar: Die derzeit auf Bundesebene zur Abstimmung stehenden Novellen von Düngegesetz und Düngeverordnung allein werden nicht sicherstellen, dass alle betroffenen Wasserkörper bis 2021 einen guten ökologischen Zustand erreichen werden. Wir brauchen neue Ansätze. Werfen wir dazu einen Blick in die Veröffentlichung von Felix Ekardt, der beim Rostocker Phosphat Campus an der Problemlösung mitarbeitet. Er meint, es seien zusätzliche wirtschaftliche Instrumente nötig, denn eine tatsächliche Kontrolle der ausgebrachten Phosphatmengen auf den Äckern ist schwierig bis unmöglich. Auch können bei mengenbegrenzenden Vorschriften Verlagerungseffekte auftreten, die in der Summe keinerlei Reduktion der Phosphatfrachten in den Gewässern nach sich ziehen. Zu fördern seien ihm zufolge alle Prozesse, die das Phosphatrecycling
fördern und die in einen abnehmenden Phosphatverbrauch münden. Herr Ekardt meint, Verordnungen und Kontrollmechanismen allein reichen nicht aus, es muss ein ganzheitlicher Ansatz her. Er plädiert für die Phosphorabgabe, eine Art Phosphorsteuer.
Auch der Jurist Stefan Möckel vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung in Leipzig kommt beim Vergleich verschiedener Alternativen zu der Schlussfolgerung, eine Abgabe auf Düngemittel ist das Mittel der Wahl.
Und so überrascht es Sie sicher nicht, unseren zentralen Lösungsvorschlag zu hören. Wir plädieren nachdrücklich für die Einführung einer Düngeabgabe. Länder wie Schweden und Dänemark machen es vor. Dort gelten seit 1984 beziehungsweise seit 1996 Abgabevorschriften in dieser Richtung.
Eine echte Alternative in diesem Problemkreis ist die Umstellung auf den ökologischen Landbau, wodurch zwischen Saaten und Untersaaten die Erosion und damit auch der Phosphataustrag in die Gewässer gebremst werden kann. Auch die Förderung des Bodenlebens im ökologischen Landbau verbessert die Phosphatverfügbarkeit. Damit reduziert sich der Bedarf an Phosphorgaben. Im ökologischen Landbau, wo die Tierhaltung eine zentrale Rolle spielt, werden die Phosphorkreisläufe wesentlich leichter zu schließen sein als im reinen Marktfruchtbau mit seinen Monokulturen. Dass der ökologische Landbau sich sehr günstig auf den Artenreichtum, auf pestizidfreie Lebensräume auswirkt – das, meine Damen und Herren, wissen Sie –, sind zwei der vielen weiteren positiven Effekte.
Zusammenfassend lautet unser Katalog der Lösungsansätze, eine Nachsteuerung der Novellen dahin, dass bei festgestellten Überschreitungen der Höchstmengen tatsächlich Sanktionen verhängt werden. Wir fordern eine Einführung von Abgaben auf mineralische Düngemittel. Wir fordern eine Förderung des ökologischen Landbaus dahin gehend, dass die Förderung verbessert wird. Hier im Land wäre zum Beispiel der wichtige Ansatzpunkt, dass die Landverpachtung der landeseigenen Flächen tatsächlich bevorzugt an Biobetriebe stattfindet. Das ist dringend angezeigt.
Nötig ist ein Schließen des Phosphorkreislaufes, zumindest soweit es irgendwie möglich ist, zum Beispiel durch die Verwendung von Kompost aus Bioabfällen, was auch das Umweltbundesamt empfiehlt, und durch eine praktische Erprobung der Impulse, die der Phosphor Campus der Rostocker Uni setzt. Keine Genehmigung weiterer Intensivtierhaltung in bereits vorbelasteten Gebieten!
Wir fordern mehr Aufklärung über die gesundheitsschädigende Wirkung von übermäßigem Fleischkonsum und wir appellieren noch einmal daran: Zu viele Lebensmittel landen immer noch im Müll. Dieser ethisch fragwürdigen und umweltbelastenden Verschwendung muss auf allen Ebenen entgegengewirkt werden.
Meine Damen und Herren, ich beantrage die Überweisung unseres Antrags in den Agrarausschuss, damit wir dort wichtige Impulse für die weitere Behandlung des Themas auf Bundesebene finden und dorthin spielen können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Mi- nuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Das Wort hat der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Bitte, Herr Dr. Backhaus.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist sicherlich ein ernst zu nehmendes Thema. Die Düngeverordnung und das deutsche Düngegesetz stehen seit Monaten in der Kritik. Es ist ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet worden. Ich will hier ganz offen und klar erklären, ich bedaure es sehr, dass die Bundesregierung, insbesondere der Bundeslandwirtschaftsminister, bis heute die neue Düngeverordnung offiziell nicht vorgelegt hat.
Auf der anderen Seite, Frau Karlowski, versuchen Sie wieder ein Stückchen, und das will ich heute mal etwas vorsichtiger formulieren, das Kind mit dem Bade auszuschütten. Wir müssen aufpassen, dass wir hier nicht bestimmte Dinge vermengen oder vielleicht die Zusammenhänge nicht richtig darstellen. Ich glaube, wir müssen erkennen, dass Uran – Sie haben sich jetzt vor allen Dingen auf den Phosphor konzentriert – zunächst erst mal in der Umwelt überhaupt vorkommt. Dass wir uns in den letzten Jahren, Jahrzehnten, in den letzten zwei Jahrhunderten mit dem Thema auseinandergesetzt haben, dürfte auch Ihnen bekannt sein.
Sie haben das UBA angesprochen, aber ich will hier Folgendes für uns festhalten: Die Novellierung der Düngeverordnung ist ein wichtiger Schritt zur Reduzierung der Nährstoffeinträge in die Umwelt und darüber hinaus nicht nur zum Wohle der Umwelt, sondern insgesamt für das ganze Thema „Wasser und Umwelt“. Wasser ist Leben. Wasser ist das wichtigste Lebensmittel dieser Erde. Leider wird das in vielen Details bis heute nicht richtig wahrgenommen.
Ich glaube, dass der Entwurf, der uns natürlich vorliegt, neue, aber auch erhöhte, deutlich erhöhte Anforderungen an die Anwendung von Stickstoff und Phosphor auf den Weg bringt und damit die bedarfsgerechte Düngung mit diesen beiden Nährstoffen definiert. Ich glaube, Sie werden mir bestätigen, dass es aus der wissensbasierten Grundlagenforschung heraus einen Zusammenhang, was den Abbau von Phosphor – das haben Sie angedeutet – und Uran betrifft, gibt.
Es gibt aber auch sehr ernst zu nehmende Hinweise aus der Wissenschaft, dass der Stickstoff dabei eine nicht unwesentliche Rolle spielen wird.
Ich gehe davon aus, dass wir in diesem Jahr, Mitte des Jahres, ein neues Gutachten vorlegen werden. Wir vermuten, dass es deutlich stärkere Auswaschungsmomente aufgrund der natürlichen Vorkommen im Norden, in Mecklenburg-Vorpommern, was Uran anbetrifft, gibt und dass das Risiko des Phosphors, was diese Belastung anbetrifft, geringer ist als das, was im Zusammenhang mit dem Stickstoff passiert.
Deswegen halte ich eine Kernaussage für uns, für unser Land schon von allergrößter Bedeutung: Wir wollen eine bedarfsgerechte Ernährung der Pflanzen mit Grund- und Hauptnährstoffen. Sie haben es angedeutet, ich will es noch tiefer unterstreichen: Phosphor ist das Kraftwerk der Zellen. Das ist nicht nur bei der Pflanze so, das ist auch bei uns Menschen so. Wenn wir im Biologieunterricht aufgepasst haben – das setze ich voraus –, dann wissen wir das.