Protocol of the Session on January 28, 2016

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sowohl der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates als auch der Verbraucherschutzausschuss stimmten Mecklenburg-Vorpom-

merns Änderungsantrag zu, der über die geplanten Gesetzesänderungen noch hinausgeht. Dieser beinhaltet, dass Betreiber von drahtlosen Netzwerken nur dann als Störer herangezogen werden können, wenn diese absichtlich mit dem Nutzer ihrer Dienste zusammenarbeiten, um rechtswidrige Handlungen zu begehen. Diese Formulierung hat der Bundesrat bei Zustimmung von MecklenburgVorpommern in seiner Stellungnahme ausdrücklich in dem Gesetzentwurf vorgeschlagen. Die Bundesregierung hat eine eingehende Prüfung dieser Formulierung zuge- sagt, das Ergebnis der Prüfung bleibt noch abzuwarten.

Der Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 16. Dezember eine öffentliche Expertenanhörung zu diesem Thema und damit zu diesen Änderungsvorschlägen durchgeführt sowie den Hinweis aufgenommen und diesen Vorschlag des Bundesrates aus dem Land Mecklenburg-Vorpommern ausdrücklich begrüßt und ihm zugestimmt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf insofern noch mal zusammenfassen:

Erstens. Wir verbessern die wirtschaftlichen und touristischen Rahmenbedingungen für das Land MecklenburgVorpommern durch eine enge Zusammenarbeit mit den anderen Bundesländern im Bundesrat und dessen Ausschüssen.

Zweitens. Mecklenburg-Vorpommern begrüßt ausdrücklich in Richtung aller Maßnahmen und Initiativen, dass eine rechtssichere Verbreitung und Steigerung der Verfügbarkeit von WLAN-Zugängen und Hotspots ermöglicht werden soll und muss.

Drittens. Die Bundesregierung greift erstmalig die Befreiung von Störerhaftung durch eine Gesetzesänderung auf. Dies zeigt das Bewusstsein dieser Problematik und die Verbreitung von WLAN.

Und viertens. Die Prüfung der Bundesratsvorschläge durch die Bundesregierung bleibt abzuwarten. Ich gehe davon aus, dass wir in Kürze im Bundesrat die Zweitbefassung haben werden. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Wippermann von der Fraktion der SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor einiger Zeit – das war im November letzten Jahres, wie Sie schon sagten, Herr Holter –

(Helmut Holter, DIE LINKE: Genau.)

brachte die Fraktion DIE LINKE einen Antrag zum Thema Freifunk in den Landtag zur Beratung ein. Dieser ging, wenn ich mich recht erinnere, und Sie erwähnten es auch so ein bisschen in Ihrer Rede, Herr Holter, inhaltlich am Ziel der Förderung der Freifunkinitiativen vorbei,

(Helmut Holter, DIE LINKE: Nee, nee, nee!)

weil er offene Bürgernetze und WLAN-Hotspots technisch nicht auseinanderhalten konnte.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist Ihre Wertung. Das ist Ihre Wertung.)

In der Schule gibt man für solche Leistungen die Note Sechs, weil das Thema verfehlt wurde.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Kommen Sie doch mal zum Thema!)

Nun konstatiere ich, Sie haben dazugelernt und können die beiden Technologien voneinander unterscheiden.

(Heinz Müller, SPD: Das ist ja schon mal was.)

Dieser Erkenntnisgewinn freut mich sehr, und Sie nutzen diesen heute, um uns mit einem stark eingedampften neuen Antrag das Problem mit der geplanten Novelle des Telemediengesetzes erneut vor Augen zu führen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Mit welchen Gründen lehnen Sie denn heute ab?)

Der Gesetzentwurf, …

Lassen Sie sich doch mal überraschen!

(Helmut Holter, DIE LINKE: Da gehört aber allerhand Überheblichkeit dazu, nicht zum Inhalt zu sprechen.)

… der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die Verbreitung von WLAN-Internetzugängen im öffentlichen Raum stärken. Jeder hier im Hause weiß um den Umstand, dass es in Deutschland anders als im Ausland eine geringe Dichte an öffentlich zugänglichem Internet gibt, zum Beispiel in Restaurants, Cafés, Schulen, Krankenhäusern und so weiter, wir haben es bereits gehört. Ein Grund dafür ist die sogenannte Störerhaftung. Ich möchte es auch noch mal kurz erklären: Das heißt, dass WLANDienste-Anbieter für Rechtsverletzungen anderer, etwa beim unberechtigten Anbieten von Musik- oder Filmdateien, schadenersatzpflichtig sind und sich strafbar machen.

(Zuruf von Helmut Holter, DIE LINKE)

Wir kennen das vielleicht von dem einen oder anderen Fall. Das sind die Tauschplattformen gewesen, die lange Zeit in erhöhtem Maße gerade von Jugendlichen genutzt wurden. Wenn das passiert ist und es ist aufgefallen, dann kamen Briefe nach Hause zu den Eltern zum Beispiel und dann kamen die Abmahnanwälte und haben sich eine goldene Nase verdient.

Diese Haftungsrisiken halten bisher viele Interessenten vom Anbieten öffentlichen Internets ab. Ohne Frage, es müssen in Deutschland die notwendigen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Potenziale von WLAN-Netzen im öffentlichen Raum für gesellschaftliche Teilhabe endlich gehoben werden. Zum anderen verfolgt der Gesetzentwurf das Ziel, wirksamer gegen illegale Plattformen vorzugehen, deren Geschäftsmodell auf der Verletzung von Urheberrechten beruht. Dass die Umsetzung dieser Ziele nicht einfach werden wird, war allen Beteiligten bewusst, und so stellt sich der Gesetzentwurf der Bundesregierung im Ergebnis auch als ein Kompromiss dar, dem eine lange und schwierige Diskussion vorausging.

Das Telemediengesetz in seinen Änderungen berührt eine Vielzahl von Lebenswirklichkeiten und Interessenlagen, die berücksichtigt werden mussten und auch müssen. Da gibt es zum einen die Bürgerinnen und Bürger, die es nicht verstehen, dass es in Deutschland so wenige Hotspots gibt, aber diesen Service umfangreicher und ohne komplizierte Anmeldeverfahren und trotzdem sicher nutzen möchten. Da gibt es die potenziellen Anbieter, die dieses Angebot gerne rechtssicher zur Verfügung stellen möchten. Dann gibt es die Kreativwirtschaft, die um ihre Urheberrechte und bei Verletzung derselben Umsatzeinbußen fürchtet. Über allem steht der Datenschutz. Letztendlich setzen technische Umsetzungsmöglichkeiten auch noch Rahmen und Grenzen.

Dieses Aufgabengemenge musste rechtssicher gelöst und in Gesetzesform gebracht werden. Dass da nicht jedes Interesse in ausreichendem Umfang berücksichtigt wer- den konnte, war vorauszusehen. Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung erntete dann erwartungs- gemäß viel Kritik, von Netzpolitikern der SPD-Bundes- tagsfraktion ebenso wie von Handelsverbänden, Freifunkern, Vertretern der Kreativwirtschaft und so weiter. Alle Kritiker waren sich einig, dass der Entwurf wenig oder nicht geeignet war, die dargelegten Ziele zu erreichen.

So hat auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme gerügt, dass neue interpretationsbedürftige Einschränkungen wie im Regierungsentwurf Rechtsunsicherheit schaffen und daher nicht geeignet sind, um für eine größere Verbreitung von WLAN-Hotspots zu sorgen. In dieser Stellungnahme hat der Bundesrat am 6. November 2015 weiterhin Empfehlungen gegeben, wie die Ziele stattdessen erreicht werden könnten. Dieser Stellungnahme haben sich die Vertreter der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns durch Beschluss in der 938. Sitzung angeschlossen. Die Bundesregierung hat in ihrer Gegenäußerung eine eingehende Prüfung der strittigen Punkte zugesagt.

Unsere SPD-Bundestagsfraktion wird den weiteren Prozess der Novelle des Telemediengesetzes aufmerksam und kritisch begleiten. Einem Positionspapier der AG Urheberrecht der SPD, das Anfang des Jahres veröffentlicht wurde, ist zu entnehmen, dass sich die SPD im Bund durchaus ihrer Verantwortung bewusst ist und

wichtige Hinweise und Impulse für eine erfolgreiche Novelle des Gesetzes geben wird.

Da ich von unserer Landesregierung keine Signale vernommen habe, von der am 6. November 2015 im Bundesrat getroffenen Entscheidung abzurücken, und ich großes Vertrauen in die fachliche Kompetenz unserer SPD-Netzpolitiker im Bundestag habe, läuft der Antrag aus meiner Sicht und aus der Sicht meiner Fraktion ins Leere. Wir lehnen daher Ihren Antrag ab.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Das Wort hat nun die Abgeordnete Frau Berger von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich halte diese Rede in Vertretung für den Abgeordneten Johannes Saalfeld, der sich auf dem Weg aus dem Gerichtssaal hierher befindet.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ich dachte, der ist schon da. – Patrick Dahlemann, SPD: Müssen wir uns Sorgen machen?)

Es ist nur gut zwei Monate her, da haben Sie an dieser Stelle bereits über die Themen Störerhaftung und Freifunk debattiert. Nun liegt uns erneut ein Antrag vor, der das Thema der Störerhaftung aufgreift.

Ich spüre allgemeine Verunsicherung. Er kommt aus dem Gerichtssaal des Landesverfassungsgerichtes und es geht um PUA-Angelegenheiten.

(Heiterkeit bei Dr. Norbert Nieszery, SPD: Habt ihr wieder ’ne Klatsche gekriegt, ne?! – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Vielleicht können Sie jetzt besser zuhören, Herr Waldmüller.

Zwischenzeitlich wissen wir auch, dass das Land im Bundesrat den besagten und uns wichtigen Punkten der Stellungnahme der Länderkammer zugestimmt hat. Diese Änderungen sind enorm wichtig, um wirklich Rechtssicherheit für die Betreiber offener WLANs zu schaffen. Während der letzten Landtagssitzung konnte Minister Glawe die Frage nach dem Abstimmungsverhalten leider nicht beantworten.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Eben.)

Auch aus dem Haus des Wirtschaftsministeriums hat Herr Saalfeld leider keine Antwort darauf erhalten,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Man kann ja nicht alles wissen.)

aber es liegt uns ja eine Anfrage des Abgeordneten Peter Ritter vor, mit der das Abstimmungsverhalten im Bundesrat abgefragt wurde.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Darum wissen wir also, dass das Land, und das ist ja auch in den Reden zuvor gesagt worden, den Änderungsvorschlägen zugestimmt hat. Wir könnten also

fragen, was die wiederholte Befassung nach nur zwei Monaten in diesem Hause eigentlich soll, wo doch das Land im Bundesrat den von Ihnen und auch von uns verlangten Änderungen zugestimmt hat.