Von welchen Dimensionen wir hier sprechen, wird an der Datenmenge deutlich, die allein über die Hotspots der Telekom in Bonn im Juli 2014 abgerufen wurden. Es waren sage und schreibe 17 Terabyte. Das ist eine Datenmenge, um das anschaulich darzustellen, die auf 2.000 DVDs untergebracht werden müsste. Das war vor anderthalb Jahren. Weniger ist es wohl nicht geworden, denn das Interesse und die Nutzung der WLANs und überhaupt des Netzes haben ja zugenommen. Dank der Störerhaftung, die den Telekommunikationsunternehmen gute Geschäfte garantiert, wird das auch für diese Unternehmen so bleiben. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt! Aber die Beseitigung der Störerhaftung würde den Telekommunikationsunternehmen am meisten schaden, weshalb der Versuch der Einflussnahme geradezu zwingend sein dürfte.
Meine Damen und Herren, als Fazit kann ich für uns festhalten: Die Beseitigung der Störerhaftung hat nur Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger und für die Gäste Mecklenburg-Vorpommerns. Sie hat Nachteile für die Umsatzentwicklung der Telekommunikationsunternehmen. Beseitigung der Störerhaftung würde mit Sicherheit ein Plus an Internetgrundversorgung bringen, was sowohl für den Einzelhandel als auch für den Tourismus positive Folgen hätte.
Wer sich in einer fremden Stadt und/oder in einem fremden Land befindet, orientiert und informiert sich heute mittels Smartphone oder Tablet. Wenn ich einen Laden suche, aber dessen Standort und Angebot nicht finde, weil ich dort keinen Zugang zum Internet habe, kaufe ich dort nicht ein. Wenn ich unterwegs nicht auf die Seite eines Hotels komme, weil ich keinen Zugang zum Internet habe, buche ich dort kein Zimmer. Wenn ich kurz entschlossen einen Tagesausflug machen will und dafür nicht auf ein Onlineangebot eines Dienstleisters zurückgreifen kann, dann mache ich im Zweifel keinen Tagesausflug. Das ist nicht nur ärgerlich für die Besucher und die Besucherinnen, die oft von weit her zu uns ins Land kommen, sondern auch für die kleinen und mittelständischen Unternehmen im Land, die von Dienstleistungen, Tourismus und Einzelhandel leben.
Wie wichtig das Thema ist, zeigt eine Umfrage von 2014, in der 61 Prozent der Befragten den Zugang zum World Wide Web noch vor Fernseher (17 Prozent), Badewanne (5 Prozent) , Kühlschrank (3 Prozent) als Muss in einem Hotel einstuften. Und Sie müssen sich alle selbst mal überprüfen, nach welchen Kriterien Sie Ihre Hotels, Ihre Urlaubsreise auswählen.
Meine Damen und Herren, da es sich beim gleichberechtigten und freien Zugang und Angebot zum öffentlichen WLAN genauso um einen wünschenswerten Bestandteil der öffentlichen Infrastruktur handelt wie die Benutzung von Straßen und Wegen, muss das Gemeinwohl hier in den Vordergrund rücken. Partikularinteressen von Telekommunikationsunternehmen müssen dagegen in den Hintergrund rücken.
Deshalb muss sich die Landesregierung endlich zu dem Thema verhalten und sich öffentlich an die Seite der
Mehrheit im Bundesrat stellen, die am 6. November 2015 eine Änderung des Telemediengesetzes gefordert hatte. Bis auf den heutigen Tag habe ich noch keine Äußerung der Landesregierung zum freien WLAN oder zur Beseitigung der Störerhaftung vernommen. Ich bin ja gespannt, wer heute für Herrn Glawe hier sprechen wird. Es ist zumindest nach dem Zeitplan angekündigt, dass eine Rede vorgesehen ist. Ich bin gespannt, welche Position die Landesregierung einnehmen wird.
Wie aus unserer Antragsbegründung hervorgeht, haben sich gerade Landespolitikerinnen und Landespolitiker der SPD für eine Abschaffung der Störerhaftung ausgesprochen. Ich finde, Sie sollten sich ihnen endlich anschließen und sich nicht weiter mit Äußerungen zu technischen Details herausreden. Ihre sozialdemokratischen Kolleginnen und Kollegen aus den Landtagen in RheinlandPfalz, Baden-Württemberg und Thüringen sind da wesentlich zielorientierter. Ich hatte im November aus deren Positionen hier zitiert. Wie ich bereits in meiner Rede im November zur Förderung der Freifunkinitiativen sagte, handelt es sich immer noch um eine Frage des politischen Willens und wird im Parlament festgelegt und nicht in irgendwelchen Ingenieurbüros.
Auch die CDU war in anderen Ländern nicht untätig, ganz im Sinne unseres Antrages. Wenn ich mir ansehe, was da im Antrag der Brandenburger CDU-Fraktion „Freies WLAN in Brandenburg“ vom Dezember 2015 gefordert wird, erkenne ich einige unserer Kernforderungen und Argumente wieder, die Sie, meine Damen und Herren der Koalition, in der Hand der Privatwirtschaft belassen möchten. Da ist nämlich von nichts weniger die Rede als von der Gründung und dem Betreiben eines – hören Sie bitte zu! – „landesweiten“ öffentlichen WLANs, so weit geht die CDU in Brandenburg, für alle Bürgerinnen und Bürger unbefristet nutzbar und damit sehr wohl Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Im Vergleich dazu war der Antrag zur Förderung von Freifunkinitiativen weniger forsch. Das gebe ich zu, und da gebe ich Ihnen auch recht: Unser Antrag ging damals nicht weit genug. Und Sie werden es nicht glauben, aber in Brandenburg wurde das Ansinnen der Opposition nicht, Frau Wippermann, pauschal vom Tisch gewischt, sondern in den zuständigen Ausschuss überwiesen.
Meine Damen und Herren, ich möchte Sie auffordern, sich der Störerhaftung tatsächlich zu stellen und für die Abschaffung der Störerhaftung einzutreten. Die Störerhaftung für private Anbieter …
Also ich möchte Sie auffordern, sich dem Antrag positiv zu öffnen, weil es dringend geboten ist, auch seitens Mecklenburg-Vorpommerns Initiativen im Bundesrat zu unterstützen. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Ums Wort gebeten hat zunächst in Vertretung des Ministers für Wirtschaft, Bau und Tourismus der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Herr Dr. Backhaus.
Ich wünsche ihm gute Besserung. Er ist ja doch erheblich erkrankt und ich hoffe, dass er schnell wieder auf den Beinen ist.
Auf der anderen Seite ist es so, Herr Holter, natürlich habe ich als Verbraucherschutzminister diese Diskussion auch verfolgt, und ich gebe Ihnen recht, dass das ein Thema in Deutschland ist und dass wir, auch wenn man den Zugang zu WLAN oder zu den Hotspots real betrachtet, deutschlandweit ein Problem haben. Insofern ist die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern natürlich dabei, alle Maßnahmen und Initiativen zur Verbesserung, Verbreiterung und Steigerung der Verfügbarkeit von Zugängen zum World Wide Web, den sogenannten WLAN-Zugängen oder auch den WLAN-Hotspots, zu ermöglichen.
Ich meine schon, dass wir insbesondere – Sie haben die Dinge ja angesprochen – fernab der heimischen Router oder des eigenen Internetanschlusses Lösungen finden müssen, um beispielsweise auf Reisen unterwegs, das erleben wir jeden Tag, wenn man durchs Land fährt, oder letzten Endes auch in den Hotels, in den öffentlichen Einrichtungen oder auch in kleinen und mittleren Unternehmen etwas voranzutreiben.
Mecklenburg-Vorpommern ist als Tourismusland ausdrücklich auf eine hohe WLAN-Verfügbarkeit angewiesen, denn – auch das haben Sie angedeutet – im Bereich der Gastronomie, insbesondere dabei der Hotel- und Beherbergungsstätten, ist das Thema von allergrößter Bedeutung. Ob per Boot, per Rad oder im Rahmen anderer Möglichkeiten ist heute, ob man es in jedem Fall gutheißen will oder nicht, die Verfügbarkeit von solchen Möglichkeiten ein Qualitätsmerkmal bei der Auswahl des Urlaubsziels.
Neuigkeiten, Informationen, Videos, eingehende E-Mails oder auch die Dienste aus dem Netz – auch davon haben Sie einige angesprochen – werden gerne und permanent abgerufen.
mit 1,87 WLAN-Hotspots auf 10.000 Einwohner international weit hinter vielen anderen Ländern dieser Erde.
Und da gibt es Nachholbedarf. Laut Bundesregierung schrecken einer Umfrage zufolge 59 Prozent der Befragten wegen Haftungsrisiken oder auch 43 Prozent wegen Sicherheitsbedenken davor zurück, einen Hotspot tatsächlich anzubieten. Es geht hier nicht um rein wirtschaftliche Interessen, sondern es geht um die Gesamtinteressen der Allgemeinheit. Aus diesen Gründen unterstützt die Landesregierung im Übrigen auch innerhalb des Bundesratsverfahrens alle Maßnahmen, die zu mehr Rechtssicherheit für die Anbieter und damit der Verbreitung der WLAN-Hotspots führen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist richtig, im November des letzten Jahres befasste sich der Bundesrat mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Telemediengesetzes. Ziel des Regierungsentwurfes ist es, entsprechende Rechtssicherheit für Betreiber der WLAN-Hotspots zu schaffen, um damit die Ver- breitung öffentlicher Hotspots auch ausdrücklich zu stärken. Die Landesregierung unterstützt die geplante Gesetzesänderung der Bundesregierung, sieht dabei aber wie andere Länder, wie Sie eben angedeutet haben, auch noch weiteren Änderungsbedarf.
Der Änderungsentwurf des Telemediengesetzes wird in der Öffentlichkeit vornehmlich unter dem Aspekt der Störerhaftung diskutiert, und das ist auch in Ordnung so. Von der Störhaftung wird gesprochen, wenn für eine Rechtsverletzung – und Sie haben auch darauf hingewiesen – eine unfreiwillige Unterstützung eines Dritten in Anspruch genommen wird. Die Störerhaftung stellt gerade Hoteliers oder auch andere Einrichtungen vor ein rechtliches Dilemma, weil sie nämlich dafür haften müssen.
Um wettbewerbsfähig zu sein, müssen kostenlose WLAN-Möglichkeiten angeboten werden, zugleich haften diese Einrichtungen dann aber für diese Rechtsverstöße.
Hier will der Gesetzentwurf der Bundesregierung ansetzen, und im Übrigen ist da ja der Paragraf 8 des Telemediengesetzes um die Absätze 3 und 4 ergänzt worden, und zwar aus dem Bundesrat heraus. WLANAnbieter werden damit erstmalig von der Störerhaftung befreit und können somit künftig „wegen einer rechtswidrigen Handlung eines Nutzers nicht auf Beseitigung oder
Diese Befreiung setzt voraus, dass sie „zumutbare Maßnahmen ergriffen haben, um eine Rechtsverletzung durch Nutzer zu verhindern“. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Anbieter „angemessene Sicherungsmaßnahmen“ – zum Beispiel ist das Passwort ja heute gängige Praxis, wie wir alle wissen – „gegen den unberechtigten Zugriff auf das drahtlose lokale Netzwerk ergriffen hat“.
Auch darf er den Zugang zum Internet nur dem Nutzer gewähren, „der erklärt hat, im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen“. Diese Formulierung zeigt, dass sich die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit dem Bundesrat des Problems bewusst ist und Abhilfe schaffen will. Die Befreiung von WLAN-Anbietern von der Störerhaftung wird erstmalig jetzt auch von der Bundesregierung aufgenommen und vorgenommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sowohl der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates als auch der Verbraucherschutzausschuss stimmten Mecklenburg-Vorpom-