Protocol of the Session on January 27, 2016

Bei der Hochschule Wismar ist ein Ostinstitut gesi

chert und das Müther-Archiv, um den Nachlass von Herrn Ulrich Müther zu sichern.

Also, meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen, dass wir mit den Zielvereinbarungen die Rahmenbedingungen für eine gute Entwicklung der Hochschulen geschaffen haben. Mit der Zustimmung heute, glaube ich, können wir auch mit sehr viel Zuversicht für unsere Hochschulen in die nächsten Jahre schauen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall Wolf-Dieter Ringguth, CDU – Regine Lück, DIE LINKE: Der Beifall war beeindruckend.)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Dr. Al-Sabty von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Rahmen der Beratungen zu den Zielvereinbarungen mit den Hochschulen für die Jahre 2011 bis 2015 kritisierte Professor Dr. Wolfgang Methling, der damalige hochschulpolitische Sprecher unserer Fraktion, unter anderem, dass im Kapitel „Erfolgskontrolle, Zielerreichung, Sanktionen“ nur Sanktionen des Bildungsministeriums vorgesehen waren. Dort war, ebenso wie in den heutigen Zielvereinbarungen, das Recht zur Rückforderung von erfolgten Zuweisungen festgeschrieben, wenn die Ziele der Vereinbarung durch die Hochschule nicht erreicht werden oder nicht ausreichend bearbeitet werden. Den Hochschulen wurde allerdings keine Möglichkeit eingeräumt, nicht eingehaltene Vereinbarungen seitens des Ministeriums einzufordern. Deshalb stellte Professor Methling damals fest, dass insofern schlecht von gegenseitigen Vereinbarungen gesprochen werden konnte.

(Regine Lück, DIE LINKE: Das ist ja das alte Thema. Da hat sich nichts geändert.)

In der Rede des damaligen hochschulpolitischen Sprechers der SPD-Fraktion am 26. Januar 2011 erwiderte der Abgeordnete Mathias Brodkorb, dass das in einem öffentlich finanzierten Hochschulsystem gar nicht anders sein könne. Sinngemäß begründete er das damit, dass die Hochschulen keine gleichberechtigten Verhandlungspartner beim Abschluss von Zielvereinbarungen seien. Solange Hochschulen öffentlich finanziert sind, gebe es natürlich ein gewisses Hierarchiegefälle, und dieses Hierarchiegefälle endet dann im Parlament, sehr verehrte Damen und Herren. Das Parlament sei im Zweifel der Anwalt der Hochschulen, denn das Parlament beschließt diese Zielvereinbarungen. Als Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur haben Sie heute, Herr Brodkorb, aber viel dafür getan, dem Anwalt der Hochschulen Steine in den Weg zu legen.

Sehr verehrte Damen und Herren, …

(Egbert Liskow, CDU: Welche Steine? Diamanten oder was?)

Diamanten für Sie, Herr Liskow. Das ist noch kein Diamant.

(Heiterkeit bei Egbert Liskow, CDU)

… ich komme jetzt zu Ihrer Bemerkung. Sie sind sehr, sehr zuversichtlich, aber ich sage mal, wir müssen wirklich heute Tatsachen diskutieren und nicht Wischiwaschi.

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD – Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Das in der Präambel 2011 vereinbarte Ziel: „Die erfolgreiche Entwicklung der Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter Berücksichtigung der Belange des Landes ist gemeinsames Anliegen der Landesregierung und der Hochschulen“, wurde klar verfehlt. Die Hochschulen des Landes beteiligten sich am bundesweiten Bildungsstreik, bei dem Studentinnen und Studenten den Rückhalt der Hochschulleitungen hatten.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Und warum hatten die Studentinnen und Studenten damals die Unterstützung von Rektorinnen und Rektoren des Landes? Weil diese auf eine strukturelle Unterfinanzierung ihrer Hochschulen aufmerksam machen mussten. Dieser strukturellen Unterfinanzierung hat meine Fraktion versucht entgegenzuwirken, meine Damen und Herren, zum Beispiel mit Anträgen gegen prekäre Beschäftigung an den Hochschulen, mit Änderungsanträgen zum Vierten Landesbesoldungsänderungsgesetz und dem Antrag zur Verstetigung und Zweckbindung der Entflechtungsmittel unter anderem zum Hochschulbau. Alle diese Anträge haben Sie abgelehnt, meine Damen und Herren.

(Egbert Liskow, CDU: Warum denn?)

Der Widerstand der Hochschulen gegen die Unterfinanzierung wurde immer stärker und war nicht mehr zu ignorieren. Deshalb wurde der Landesrechnungshof damit beauftragt, zu untersuchen, ob eine strukturelle Unterfinanzierung der Hochschulen vorliegt. Und mit dem Argument, dass man erst die Ergebnisse des Sonderberichtes abwarten müsse, wurde jede parlamentarische Initiative der Opposition über lange Zeit vom Tisch gewischt, meine Damen und Herren.

(Beifall Regine Lück, DIE LINKE: Völlig richtig, was du da sagst. Genauso wars.)

Die Fraktionen der SPD und CDU im Landtag haben als Anwalt der Hochschulen wiederum versagt. Die Ergebnisse des Landesrechnungshofes waren dann auch sehr widersprüchlich. Einerseits wurde eine strukturelle Unterfinanzierung verneint, andererseits wurde empfohlen, dass die sogenannten BAföG-Mittel den Hochschulen zur Verfügung gestellt werden sollen.

(Egbert Liskow, CDU: Ist das eine Kritik an den Landesrechnungshof?)

Die BAföG-Mittel, meine Damen und Herren, machen die Hochschule für die Zukunft nicht fit. Sie reichen gerade aus, die Kernaufgaben zu erfüllen.

Sehr geehrte Damen und Herren, mit den Eckwerten der Hochschulentwicklung 2016 bis 2020 wurden die Zielvereinbarungen nur wenige Tage vor der Landtagsdebatte vorgelegt und damit war eine ausreichende Befassung mit dem Thema der Hochschulfinanzierung nur unter großem Zeitdruck möglich. Auch der Akademische Senat der Universität Rostock hat sich mit seinem Beschluss vom 28. Oktober 2015 über die Verfahrensweise des Ministeriums bezüglich der Zielvereinbarungen beschwert.

Sehr geehrte Damen und Herren, Fakt ist, die Eckwerte und Zielvereinbarungen sind dem Landtag zu spät vorgelegt worden. Es ist gut, dass mit allen Hochschulen eine Vereinbarung erreicht werden konnte. Zu begrüßen sind insbesondere die Regelungen zur wissenschaftlichen Karriereentwicklung, gute Arbeit in der Wissenschaft, Chancengleichheit der Geschlechter und Inklusion. Aber es gibt folgende Kritik, meine Damen und Herren:

Erstens. Nicht alle Fächer sind finanziell und personell so abgesichert, dass neben der Lehre auch die Forschung möglich ist. Für Daueraufgaben sind nicht genügend Dauerstellen vorgesehen. Die Hochschulen müssen bis Mitte 2017 im Rahmen des Landespersonalkonzeptes weitere Stellen abbauen.

Zweitens. Die Lehrerbildung ist nicht bedarfsgerecht. In den nächsten 15 Jahren gehen mehr Lehrkräfte in den verdienten Ruhestand, als die Universitäten des Landes tatsächlich ausbilden. Circa 20.000 Lehrkräfte werden bundesweit zur Unterrichtung der Flüchtlingskinder gebraucht, und den tatsächlichen Bedarf kennen wir heute noch nicht.

Drittens. Die Grundfinanzierung für das Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung wurde auf dem derzeitigen Stand festgeschrieben. Die Bildungsforschung wird so mit den Anforderungen der Zukunft, wie der Gestaltung von Inklusion, Integration und der Entwicklung von Wissenschaft und Technik, nicht Schritt halten können. Die unter dem Punkt „Besondere Zuweisungen“ aufgeführten Mittel sind nicht ausreichend, meine Damen und Herren.

Viertens. Die aufgabenbezogenen Grundfinanzierungen sind zu gering, um die Hochschulen national und international wettbewerbsfähig zu machen. Es wird immer schwieriger, Studentinnen und Studenten aus anderen Bundesländern oder dem Ausland für unsere Hochschulen zu gewinnen.

Fünftens. Der Punkt „Erfolgskontrolle, Zielerreichung, Sanktionen“ ist ebenso ungerecht verfasst, wie ich bereits erwähnt habe.

Aus all diesen Gründen, meine Damen und Herren, enthält sich meine Fraktion der Stimme.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Danke.

Das Wort hat jetzt Frau Wippermann von der SPDFraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Uns liegen heute die Zielvereinbarungen zwischen Bildungsministe

rium und Hochschulen des Landes zur Zustimmung vor. Lassen Sie es mich gleich vorwegnehmen: Jeder Tag des Wartens hat sich gelohnt,

(Zuruf von Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

denn das vorliegende Ergebnis lässt erahnen, wie viel Arbeit in den einzelnen Papieren steckt. In einigen der vielen Positionen spiegelt sich bildhaft das harte und zähe Ringen um Vorstellungen und Wünsche der beiden Verhandlungspartner, Hochschulen einerseits und Bildungsministerium andererseits, wider. Der Minister hat auch einiges dazu ausgeführt. Er war zufrieden über das Ergebnis.

Grundlage für den erweiterten Gestaltungsspielraum – und das möchte ich an dieser Stelle auch gern noch mal wiederholen – sind vor allem die frei gewordenen Mittel aus der Übernahme des Länderanteils des BAföG durch den Bund. Und auch das möchte ich erneut darlegen: Das Land hat dieses Geld zu 100 Prozent für Bildungsaufgaben zur Verfügung gestellt. Das ist nicht selbstverständlich, wir haben in der Bundesrepublik ganz andere Erfahrungen gemacht.

Unsere Hochschulen sind uns lieb und teuer. Ich möchte nicht auf die einzelnen Ausgaben eingehen oder auf die einzelnen Maßnahmen, das hat der sehr hoch geschätzte Kollege Liskow schon getan. Das würde meine...

(Heinz Müller, SPD: Sehr detailliert.)

Sehr detailliert auch.

Das würde meine Redezeit auch deutlich überschreiten. Sie sind nicht nur Ort der Lehre und Forschung, sondern auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor vor Ort. Das müssen wir uns immer vor Augen führen. Dementsprechend müssen die Hochschulen zukunftsfähig aufgestellt werden. Das bedeutet auch, den Fächermix für die Studierenden so attraktiv wie möglich aufrechtzuerhalten und dabei gleichzeitig die Bedürfnisse des Landes im Auge zu behalten. Diese Aufgabe stellt Land und Hochschulen insbesondere in der Lehramtsausbildung vor besondere Herausforderungen. Dafür ist eine Flexibilisierung der Aufnahmekapazitäten in den einzelnen Fächern vorgesehen.

Und, lieber Herr Al-Sabty, es ist die Flexibilisierung da, es ist nichts festgeschrieben, es kann jederzeit geändert werden. So kann auf Bedarf oder bei geänderten Verhältnissen auch in der laufenden Planungsperiode reagiert und gegebenenfalls nachgesteuert werden.

Festgeschrieben wurden in Rostock und Greifswald jeweils die Fachgebiete Deutsch als Fremdsprache und Deutsch als Zweitsprache – wir wissen alle um die Bedeutung dieser Fächer –, an der HMT die Stärkung der Musiklehrerbildung. Die Fächerstruktur der Hochschulen bleibt im Wesentlichen erhalten und das ist auch gut so. In Rostock wird es eine Erweiterung um das Fach Ur- und Frühgeschichte geben, in Greifswald wurden Grundlagen geschaffen, um die Baltistik weiter zu stärken sowie die Ukrainistik zu sichern.

Auch im Hochschulbau wird es Veränderungen geben. Damit meine ich nicht nur die zusätzlichen Mittel, die zu den ohnehin schon zugesagten, langfristig geplanten

660 Millionen Euro bereitgestellt werden, nein, vielmehr wird den Hochschulen durch standortbezogene Budgetierung zusätzlicher Gestaltungsspielraum eingeräumt,

(Regine Lück, DIE LINKE: Wo sind die Regierungskoalitionen da aber flexibel?)

indem sie selbst eine Priorisierung ihrer Bauvorhaben vornehmen können.

Beispiele für geplanten Hochschulbau sind in Greifswald die historischen Gewächshäuser und die ehemalige Innere Medizin, in Rostock das Ulmicum, das DAA-Technikum und das Biomedicum. In Neubrandenburg soll der Bau der Hochschulbibliothek realisiert werden, in Wismar ein Ersatzneubau für den Bereich Maschinenbau.

Für wissenschaftliche Großgeräte stehen unseren Hochschulen im Jahr 2016 8,5 Millionen Euro zur Verfügung, in den Jahren danach jeweils 10 Millionen aus Landesmitteln. Auch hier erfolgt die Planung in diesem Jahr auf Grundlage von standortbezogenen Budgets.