Protocol of the Session on January 27, 2016

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Vielen Dank, Herr Minister!

Ich habe zunächst eine Frage, die aus Ihrer Rede hervorgeht bezüglich der Integration von Flüchtlingen: Wo genau finde ich denn die Maßnahmen in den Zielvereinbarungen zur Integration der Flüchtlinge? Sie sprachen es gerade an.

Werter Abgeordneter Saalfeld, wenn ich mich recht entsinne, haben wir mit den Hochschulen vereinbart, dass das Land die Hochschulen finanziell zusätzlich bei der Integration von Flüchtlingen unterstützt. Und wir haben ausdrücklich mit den Hochschulen besprochen, dass wir aus Respekt vor den unterschiedlichen Situationen an den Hochschulen die Entscheidung darüber, wie die Mittel jeweils an der Hochschule eingesetzt werden, den klugen Entscheidungen der Hochschulleitung überlassen.

(Regine Lück, DIE LINKE: Tja, aber das ist ja wohl ganz schwierig.)

Ist noch eine Nachfrage gestattet?

Lassen Sie noch eine Nachfrage zu, Herr Brodkorb?

Ja, selbstverständlich.

Na gut, bitte.

(Zuruf von Regine Lück, DIE LINKE)

Das heißt, verstehe ich es richtig, dass die Integration von

Flüchtlingen konkret nicht Bestandteil der Zielvereinbarungen ist?

Werter Abgeordneter Saalfeld, doch, wenn Sie sich den entsprechenden Passus noch mal durchlesen, dann haben wir uns vereinbart, dass wir Maßnahmen ergreifen wollen oder die Hochschulen dabei unterstützen wollen, finanziell, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Und ich glaube nicht, dass die Mitglieder der Hochschule, die vor Ort besondere Umstände vorfinden, von uns eine Belehrung brauchen, was sie an ihrer Hochschule für die richtigen Maßnahmen halten. Da vertrauen wir auf die Kompetenz unserer Landesbediensteten.

(Zuruf von Manfred Dachner, SPD)

Noch eine Frage? Bitte, Herr Saalfeld.

(Zuruf von Regine Lück, DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Präsidentin!

Herr Minister, eine andere Frage: Auf Seite 12 der Zielvereinbarungen der Universität Rostock findet sich eine Finanzierungsaussage zu dem Inklusionsprozess am Lehrerbildungszentrum und da wird von 250.000 Euro in den nächsten drei Jahren gesprochen. Heißt das pro Jahr 250.000 Euro oder 250.000 Euro über drei Jahre?

Werter Abgeordneter Saalfeld, die Universität Rostock hat uns während der Zielvereinbarungsverhandlungen ein Grobkonzept vorgestellt für eine solche Inklusionsstelle und dieses Projekt einschließlich Maßnahmen. Und die Universität Rostock hat Finanzmittel erbeten für die Gesamtmaßnahmen in diesem Dreijahreszeitraum von – nach meiner Erinnerung – zunächst unter 250.000 Euro. Wir haben uns dann darauf verständigt oder das Angebot unterbreitet, dass wir etwas mehr zur Verfügung stellen, damit Spielräume für geeignete Fortbildungsmaßnahmen im gesamten Land bestehen. Das heißt, es ist eine Summe, die insgesamt für drei Jahre gezahlt wird und den ursprünglichen Antrag und Vorschlag der Universität Rostock deutlich übersteigt.

(Zurufe von Manfred Dachner, SPD, und Heinz Müller, SPD)

Danke, Herr Brodkorb.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Liskow von der CDUFraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister Brodkorb hat das schon mal angeführt und erklärt, dass der Abschluss der Zielvereinbarungen im Einvernehmen mit den Hochschulen gelaufen ist. Und ich möchte noch versuchen, mit meinen Worten hierauf einzugehen.

Alle fünf Jahre schließt die Landesregierung mit den Hochschulen Vereinbarungen über die jeweiligen Ent

wicklungs- und Leistungsziele ab. Wir nennen dieses Zielvereinbarungen. Auf der Grundlage der Eckwerte der Hochschulentwicklung 2016 bis 2020 wird die Planungsperiode bis zum 31. Dezember 2020 zwischen dem Bildungsministerium und den Hochschulen behandelt und verbindlich festgelegt.

Themenschwerpunkte sind: Angebote in Studium und Lehre, Lehrerbildung, Forschungsschwerpunkte, wissenschaftliche Karriereentwicklung, gute Arbeit in der Wissenschaft, Chancengleichheit der Geschlechter, Inklusion und Universitätsmedizin sowie weitere Entwicklungsziele, die für das Profil und die Entwicklung der jeweiligen Hochschule von besonderer Bedeutung sind, zum Beispiel Hochschulfinanzierung und Steuerung der Hochschulen unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Landesrechnungshofes Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage seines Sonderberichtes über die Prüfung der Hochschulfinanzierung vom 18. Dezember 2014.

Darüber hinaus bilden die Zielvereinbarungen auch die Ergebnisse der Lehrerbedarfsprognose ab. Spätestens neun Monate vor Ablauf der Planungsperiode werden sie dem Landtag zur Zustimmung zugeleitet. Die Hochschulen schließen spätestens drei Monate nach Zustimmung des Landtages zu den Eckwerten der Hochschulentwicklung des Landes unter Berücksichtigung der Vereinbarungen über ihre jeweiligen Entwicklungs- und Leistungsziele Zielvereinbarungen mit dem Bildungsministerium ab.

Die aktuelle Zielvereinbarungsperiode endete ursprünglich am 31.12.2015. Gemäß Paragraf 15 Absatz 6 LHG von Mecklenburg-Vorpommern hat die Landesregierung eine abweichend von den Fristen nach Paragraf 15 Absatz 2 und Absatz 3 Landeshochschulgesetz von Mecklenburg-Vorpommern vorhergesehene Entwicklung beantragt, da zu diesem Zeitpunkt die Hochschulfinanzierung noch ungeklärt war. Ich glaube, es war auch auf Antrag der CDU-Fraktion.

Die Unterzeichnung der Zielvereinbarungen durch den Bildungsminister und die Rektoren der Hochschulen erfolgte zu den genannten Daten, die hier schon entsprechend vorgelesen wurden. Mit Zustimmung des Landtages treten die Zielvereinbarungen rückwirkend zum 1. Januar 2016 in Kraft.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die strategischen hochschulübergreifenden Schwerpunkte im Detail:

Erstens. Exzellenzforschung

Die Landesregierung unterstützt die Beteiligung der Universität Greifswald und der Universität Rostock am Nachfolgeprogramm zur Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder zunächst mit Mitteln in Höhe von jeweils 100.000 Euro. Darüber hinaus stellt das Land aus dem ESF 28,5 Millionen Euro für ein Landesforschungsprogramm bereit.

Zweitens. Inklusive Hochschule

Die Universität Rostock bietet für alle Hochschulen didaktische Fortbildungen an, die die Kompetenz zu einer barrierefreien Gestaltung von Lehre und Lehrangeboten vermitteln. Dafür stehen 250.000 Euro zur Ver- fügung.

Drittens. Frauenförderung

An den Hochschulen soll insbesondere der Frauenanteil bei der Besetzung von Professuren erhöht werden. Für die Frauenförderung stehen 1 Million Euro zur Verfügung. Je erfolgreicher eine Hochschule ist, desto mehr Mittel kann sie erhalten.

Viertens. Finanzen

Bauvorhaben, die Gesamtfinanzierung der Hochschulen, die Stellenzahlen, die Ergebnisse der BAföGEinigung, die Hochschulpaktmittel und die Großgeräteförderung werden in den Zielvereinbarungen festgeschrieben.

Hochschulpaktmittel für den Zeitraum 2016 bis 2023 betragen 99 Millionen Euro, Großgeräteförderung für die Jahre 2016 bis 2020 49 Millionen Euro, laufende Zuschüsse, das haben wir auch schon gehört, sind in der Höhe von 1,8 Milliarden Euro. Darin enthalten sind die Steigerungen der Zuschüsse zum laufenden Betrieb und für Investitionen der Universitätsmedizin Greifswald jährlich um 1,5 Prozent. Hinzu kommen die bereits bei der Mittelfristigen Finanzplanung vorgesehenen Mittel für den Hochschulbau.

Einzelne Schwerpunkte der Hochschulen jetzt noch mal kurz im Detail:

bei der Universität Rostock Einrichtung einer weiteren

Professur für Grundschulpädagogik sowie Verdopp- lung der dauerhaften Studienanfängerkapazitäten auch nach Auslaufen des Hochschulpaktes, frühzeitige Wiederbesetzung und Erhalt der Professur im Bereich Energieforschung, Elektrotechnik und die Einrichtung eines Studienganges für Ur- und Frühgeschichte

bei der Universität Greifswald Fortführung der Baltis

tik/Ukrainistik, Einrichtung einer W1-Professur Ukrainistische Kulturwissenschaft, Einrichtung einer Stelle E3 für das Fach Baltistik in 2017 bis 2025, Einreichung eines Vorantrages bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft für ein interdisziplinäres Verbundprojekt zum Thema „Romantik als Provokation“ (Im Falle der Aufforderung zu einem Vollantrag gibt es eine finanzielle Unterstützung von 50.000 Euro.) , Intensivierung des Sonderforschungsbereiches Transregio im Rahmen des Norddeutschen Zentrums für Mikrobielle Genomforschung, eine Unterstützung des Landes von 300.000 Euro, Fortfinanzierung des Alfried-Krupp-Kollegs – davon haben wir ja schon gehört –, Erhöhung von 400.000 auf 725.000 Euro, Wiederaufnahme des Studienangebotes Lehramt für Mathematik, Einrichtung einer zusätzlichen 50prozentigen Stelle E13 für die Erhöhung der Aufnahmekapazitäten im Lehramt für Geografie für Regionale Schulen und Gymnasien zuzüglich Sachkosten. Dann haben wir eine vorgezogene Nachfolge einer W2Professur „Biophysikalische Chemie“, vom Land erhalten wir da 125.000 Euro, und die Fortsetzung der Leistungen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen.

Bei der Hochschule für Musik und Theater sind es die

Einrichtung von vier zusätzlichen Professuren und finanzielle Mittel für eine Theater- und Orchesterakademie in Höhe von jährlich bis zu 150.000 Euro.

Die Hochschule Neubrandenburg erhält für die Ein

richtung einer Professur für Gartengeschichte und Gartendenkmalpflege eine besondere Unterstützung, für die Hochschulbibliothek in Höhe von einmalig 550.000 Euro.

An der Fachhochschule Stralsund gibt es die Einrich

tung einer zusätzlichen Professur „Regenerative Energietechnik“.

Bei der Hochschule Wismar ist ein Ostinstitut gesi