Auch unsere Landeshauptstadt sollte perspektivisch Mit- glied werden. Sie arbeitet bereits seit einiger Zeit erfolgreich in Arbeitsgruppen der Metropolregion mit und hat schon eigene Projekte umgesetzt. Neben der Prestigefrage, ob die Landeshauptstadt Teil einer Metropolregion wird, geht es auch um eine strukturelle Frage. Mit der Aufnahme Schwerins wäre der gesamte westliche Landesteil Mecklenburg-Vorpommerns Teil der Metropolregion Hamburg. Unser Land bekäme so auch insgesamt mehr Gewicht in der Metropolregion.
Die Erweiterung der Metropolregion ist kein einfacher Prozess. Die Partner in den benachbarten Bundesländern müssen davon überzeugt werden und der der Metropolregion zugrunde liegende Staatsvertrag müsste geändert werden. Vor diesem Hintergrund fordern wir die Landesregierung auf, eine entsprechende Erweiterung in Abstimmung mit den Partnern zu forcieren.
In Ziffer 5 fordern wir die Landesregierung auf, die privilegierte Zusammenarbeit der beteiligten Länder und Kommunen in der Metropolregion dazu zu nutzen, sich intensiv in den Themenbereichen Energie, Verkehr und Siedlungsentwicklung im Interesse der Region zu engagieren.
Für uns ist die Zukunftsperspektive wichtig. Wir brauchen auch im Osten unseres Landes die Verbindung mit einer Metropolregion. Daher empfehlen wir in Ziffer 6 der Beschlussempfehlung, die Bestrebung zu verstärken, im
Mecklenburg-Vorpommern und die Woiwodschaft Westpommern verbindet seit langer Zeit eine enge Partnerschaft. Faktisch gibt es bereits eine Reihe von grenzüberschreitenden Verflechtungen. Es geht dabei um grenzüberschreitende Pendlerströme, um Tourismus, um grenzüberschreitenden Handel und das Anbieten von Dienstleistungen beidseits der Grenze. MecklenburgVorpommern kann ganz erheblich von dieser Partnerschaft profitieren.
Die Gründung einer Metropolregion Stettin war auch Gegenstand der Veranstaltung unseres Ministerpräsidenten und des Westpommerschen Marschalls im November. Ich sehe hier ein großes Potenzial und bin – wie auch die Mehrheit im Ausschuss – der Auffassung, dass diese Partnerschaft in Form einer Metropolregion intensiviert werden sollte. Wir begrüßen daher die Aufnahme eines entsprechenden Haushaltstitels in den Doppelhaushalt, den wir hier gemeinsam am Mittwoch beschlossen haben, denn damit können vorbereitende Maßnahmen finanziell untersetzt werden. Dies kann auch ein Anfang sein. Für die Zukunft geht es darum auszuloten, wie die künftige Zusammenarbeit institutionell aussehen soll und auf welchen Themenfeldern sie sich erstrecken soll.
Schließlich fordern wir die Landesregierung auf, die Unterrichtung über die Metropolregion Hamburg im ersten Halbjahr 2017 fortzuschreiben und in dem Folgebericht auch auf den Entwicklungsstand der Metropolregion im Osten unseres Landes einzugehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Beschlussempfehlung ist mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei einer Gegenstimme vonseiten der Fraktion der NPD angenommen worden. Dies spiegelt einen breiten Konsens der demokratischen Fraktionen im Europa- und Rechtsausschuss wider. Ich bitte Sie nun darum, sich mit Ihrer Stimme diesem Votum anzuschließen und der vorliegenden Beschlussempfehlung zuzustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und erlaube mir auch von diesem Punkt hier, Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Jahr 2016 zu wünschen.
Es ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wer der Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 6/4892 bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 24: a) Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Bestandsobergrenzen in der Tierhaltung wissenschaftlich begründen, Drucksache 6/3893, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Agrarausschusses, Drucksache 6/4879, in Verbindung mit b) Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Mecklenburg-Vorpommern auf dem Weg zu einer gesellschaftlich akzeptierten Tierhaltung, Drucksache 6/4859.
Antrag der Fraktion DIE LINKE Bestandsobergrenzen in der Tierhaltung wissenschaftlich begründen – Drucksache 6/3893 –
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern auf dem Weg zu einer gesellschaftlich akzeptierten Tierhaltung – Drucksache 6/4859 –
Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Agrarausschusses Herr Professor Dr. Fritz Tack.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ablauf des Beratungsverfahrens sowie dessen Ergebnis sind auf Drucksache 6/4879 umfassend dargestellt worden, sodass ich mich – nicht zuletzt mit Blick auf unseren heutigen Zeitplan – auf einige und aus meiner Sicht wesentliche Anmerkungen beschränken darf.
Ich erinnere mich sehr gut an die von unserem verehrten Kollegen Heinz Müller geäußerte Kritik im Nachgang zu einer Beratung im Agrarausschuss,
bei der er anwesend war. Den Sitzungssaal festen Schrittes verlassend reflektierte er die Ausschusssitzung sinngemäß mit den Worten: Das ist hier ja kein politisches Entscheidungsgremium, sondern ein agrarwissenschaftliches Seminar.
Selbstverständlich kommt der Agrarausschuss den ihm vom Plenum übertragenen Aufgaben nach, nämlich dem Landtag Empfehlungen zu geben. Ein wichtiges Merkmal des Agrarausschusses ist es deshalb, wissensbasiert und konstruktiv diese vorgegebene Aufgabe zu erfüllen. Diese Vorgehensweise führt unter anderem dazu, dass auch von Oppositionsfraktionen eingebrachte Argumente abgewogen und – wenn für gut befunden – in die Beschlussempfehlung aufgenommen werden. So ist es seinerzeit bei der Beratung des Antrages auf Drucksache 6/1032 „Eiweißstrategie für nachhaltige Landwirtschaft in MecklenburgVorpommern entwickeln“ gewesen, als der Antrag der Fraktion DIE LINKE unter Berücksichtigung von Anträgen
der Koalitionsfraktionen sowie der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN neu gefasst worden ist, und so ist es auch heute, wobei der Ursprungsantrag mit ausdrücklicher Zustimmung der Fraktion DIE LINKE für erledigt erklärt worden ist und sich zahlreiche Sachverhalte in der von den Koalitionsfaktionen vorgelegten Neufassung wiederfinden.
Auch wenn es die Wächter des Verfahrens mit einem gewissen Argwohn gesehen haben mögen, hat das etwas ungewöhnliche Prozedere, die einzelnen Punkte der Beschlussempfehlung separat abzustimmen, Früchte getragen. So ist es der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ermöglicht worden, dort zuzustimmen, wo ihr das möglich erschien. Sicher wurden dadurch grundsätzlich gegensätzliche Auffassungen nicht aus der Welt geschafft, aber es wurde ein Konsens erreicht, wo dieser machbar ist.
Allen Mitgliedern und auch den Mitarbeitern im Agrarausschuss, vor allen Dingen dem Sekretariat, danke ich für diese konstruktive Arbeit sehr, sehr herzlich.
Alles in allem stellt unsere einvernehmlich angenommene Beschlussempfehlung einen ausgewogenen Kompromiss dar, für den ich auch Ihre Zustimmung, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, am heutigen Tage erbitte. Ich bedanke mich, nicht ohne Ihnen angenehme und erholsame Feiertage zu wünschen, und ich baue auf eine weitere konstruktive und sachliche Zusammenarbeit im Agrarausschuss. – Vielen herzlichen Dank.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE und Beate Schlupp, CDU – Heinz Müller, SPD: Und der Agrarausschuss hat sehr politisch gearbeitet.)
Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Dr. Ursula Karlowski, um den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einzubringen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die heutige Debatte wurde im April durch einen in meinen Augen durch und durch vernünftig formulierten Antrag der LINKEN angestoßen. Den finden Sie auf der Drucksache 6/3893. Der Antrag griff das aktuelle Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates des Bundesagrarministeriums auf und stellte eine Reihe von Forderungen, allerdings ohne jede Orientierungsgröße, wo Obergrenzen in der Nutzhaltung liegen könnten oder wie sie zu finden wären. Nach einer sehr informativen Anhörung, wo wir unter anderem die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e. V., PROVIEH, den Landesbauernverband und andere hörten, und nach weiteren Ausschussberatungen entstand die Ihnen heute vorliegende Beschlussvorlage.
Diese Beschlussvorlage stellt leider in Teilen eine Zusammenstellung von von uns nicht mitzutragenden Forderungen dar. Zum Teil sind da auch Aspekte miteinander verknüpft, die, das werde ich später noch darstellen, inhaltlich als wenig zusammenhängend zu sehen sind. Das hat uns bewogen, einen eigenen Antrag zu stellen und nicht einen Änderungsantrag. Wenn wir einen Ände
rungsantrag gestellt hätten, wäre es mehr oder weniger auf eine Totalrevision der vorliegenden Beschlussvorlage hinausgelaufen. Sie finden also jetzt unseren GRÜNENAntrag zum Thema „Obergrenzen in der Nutztierhaltung“.
Ich möchte noch mal daran erinnern, dass Sie, Herr Minister Backhaus, bestimmte Obergrenzen erst im nächsten Regierungsprogramm aufnehmen wollen. Das haben Sie im Zusammenhang mit den Ergebnissen der Perspektivkommission ausgesagt. Wir greifen hier schon mal in die aktuelle Diskussion der Perspektivkommission ein und fordern konkrete tierartbezogene Obergrenzen, wie Sie sie in unserem Antrag finden. Wir lassen uns mit dieser Forderung nicht ganz so viel Zeit wie Sie, obwohl Sie, Herr Minister Backhaus, das muss man auch sehen, ganz gern mal Zahlen in den Ring werfen. Ich erinnere an die von Ihnen genannten Obergrenzen von maximal 500 Sauen oder 800 Milchkühen, die Sie vor fast genau einem Jahr propagierten, als das Tierhaltungsverbot für Adrianus Straathof ausgesprochen wurde. Jetzt soll es doch erst in dem nächsten Regierungsprogramm seinen Niederschlag finden, deswegen wollen wir hier ein bisschen Tempo machen.
Warum überhaupt Obergrenzen, meine Damen und Herren? Weil es Unternehmer gibt, wie den Betreiber der Ferkelzuchtanlage in Alt Tellin und andere. Die haben es gezeigt: Fehlende Begrenzungen führen in manchen Fällen zu wirklich gigantischen Anlagen. Diese Megaanlagen sind schädlich für das Tierwohl. Das ist unbestritten. Die sind schädlich für die Region, für die touristische Ausstattung der Region, für das Landschaftsbild, für das Leben der Menschen im ländlichen Raum, die darunter ganz deutlich leiden und das immer wieder zu Gehör bringen. Und, meine Damen und Herren, solche Megaanlagen – ich glaube, das ist sogar hier und heute unstrittig – sind auch schädlich für das Image des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern.
Ich möchte an dieser Stelle einmal Mahatma Gandhi zitieren: „Die Welt hat genug für jedermanns Bedürfnisse, aber nicht für jedermanns Gier.“
Meine Damen und Herren, ich möchte auch noch mal auf Materialien der Anhörung von Frau Professor Knierim von der Universität Kassel eingehen. Das Material wurde uns zur Verfügung gestellt. Sie sagt, die Intensivtierhaltung hat eine Größe erreicht, die von der Gesellschaft nicht mehr akzeptiert wird, unabhängig davon, ob es einen wissenschaftlichen Beweis über die Zusammenhänge von Tierschutz, Tiergesundheit und Stallgröße gibt. Die Begrenzung der Tierhaltung ist auch hinsichtlich des Umweltschutzes geboten.
Meine Damen und Herren, hier kommen neue Aspekte ins Spiel. Es geht nicht nur um die Umwelt, den Tierschutz und das Tierwohl, es geht um die gesellschaftliche Akzeptanz dessen, was heute passiert. Hier muss ganz klar eine neue Weichenstellung her. Deswegen unser eigener Antrag.
Vorpommern zurück. Sie sind Teil der Perspektivkommission und sie sind diejenigen, die konkrete Obergrenzen zu Papier gebracht haben. Ausschlaggebend für diese Zahlen ist, dass jedes einzelne Tier entsprechend den Vorgaben des Tierschutzgesetzes begutachtet werden kann. Weitere Kriterien für die Herleitung der Zahlen sind die Herdenstruktur, das Sozialverhalten der Individuen untereinander, die baulichen Gegebenheiten der Ställe oder auch die Möglichkeit der Gewährung von Auslauf.
Ich möchte noch einmal auf das zugrundeliegende Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates eingehen. Das sind Teilzitate abgewandelt aus der „Badischen Zeitung“ vom 26. März 2015. Da sagt zum Beispiel der Beiratsvorsitzende Harald Grethe: „Das heutige System der Nutztierhaltung hat nach Auffassung des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik keine Zukunft. ,Das Ausmaß der Probleme im Tierschutz ist nicht akzeptabel‘ … Das Expertengremium tritt deshalb für eine komplette Neuausrichtung der Tierhaltung ein.“ Das sehe ich in der jetzt vorliegenden Beschlussvorlage nicht, deswegen unser eigener Antrag.
Man muss in Bezug auf das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates auch sagen, es sind nicht Umwelt- und Naturschutzverbände, die hier zu bestimmten Aussagen kommen, sondern das sind 14 unabhängige Wissenschaftler, die ganz klar sagen, die Produktion tierischer Lebensmittel muss auf eine neue Grundlage gestellt werden. Zum Beispiel sagt das Beiratsmitglied Matthias Gauly von der Universität Bozen: „,In vielen gängigen Tierhaltungssystemen besteht ein hohes Risiko für das Auftreten von Schmerzen, Leiden und Schäden für die Tiere‘ … Dem Beirat geht es nicht darum, die Nutztierhaltung grundsätzlich infrage zu stellen.“