Eine Sonderstellung haben die Sparkassen. Sie finanzieren sich zwar nicht mit öffentlichen Geldern, wurden aber
mit öffentlichen Mitteln gegründet, haben einen öffentlichen Auftrag zu erfüllen und werden öffentlich kontrolliert. Insofern ist es auch gerechtfertigt, dass diese einer Veröffentlichungspflicht unterliegen sollen. Dafür muss das Sparkassengesetz des Landes Mecklenburg-Vor- pommern geändert werden. Die Änderung ist im Artikel 3 des vorliegenden Gesetzentwurfes enthalten. Träger der Sparkassen M-V ist die kommunale Ebene. Dementsprechend werden zukünftig die Träger darauf hinwirken, dass unabhängig von der Institutsgröße und der Anzahl der Mitglieder des Vorstandes im Anhang des Jahresabschlusses die Gehälter, Nebenbezüge und weitere Zusagen, zum Beispiel Beendigung der Tätigkeit, Abfindung, Ruhegeld der Hinterbliebenen, offengelegt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich finde, dass mit diesem Gesetzentwurf eine weitreichende Regelung getroffen werden kann, die zu einer nachvollziehbaren Transparenz führen wird, und ich bitte um Zustimmung zur Überweisung. – Danke schön.
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Zunächst einmal möchte ich es begrüßen, dass dieser Gesetzentwurf den Weg ins Parlament gefunden hat. Es ist eine lange Forderung der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Vielleicht erinnern Sie sich, wir hatten 2013 einen Gesetzentwurf für ein Transparenzgesetz eingebracht und darin war auch die Offenlegung von solchen Geschäftsführerbezügen unter anderem ein Gesichtspunkt. Jetzt ist das sozusagen aus so einem ganzen Gesamtpaket herausgeklammert worden und hier dem Landtag vorgelegt worden.
Frau Polzin hat gerade für die Landesregierung den Gesetzentwurf eingebracht und erklärte, dass die Landesregierung darüber hinausgehe, was derzeit für kommunale Unternehmen gelte, das heißt, für Landesbeteiligungen würden schärfere Regelungen gelten als für kommunale Beteiligungen. Nun frage ich mich: Warum muss das eigentlich sein und warum betont das Frau Polzin als Finanzministerin eigentlich so sehr und vermittelt somit den Eindruck, als ob das Land mehr machen würde als die Kommunen? Denn es läge doch in der Hand der Landesregierung und in der Hand des Landtages, diese Regelungen auf kommunaler Ebene und auf Landesebene zu harmonisieren.
Wir haben ein Artikelgesetz vorliegen, was sowohl die Landeshaushaltsordnung anfasst, was das Sparkassengesetz anfasst, was extra ein Gesetz zur Offenlegung der Bezüge konstituiert. Warum wurde nicht gleich in diesem Artikelgesetz auch die Kommunalverfassung angefasst, um genau diesen Punkt zu korrigieren, dass es jetzt eine unterschiedliche Rechtslage im Land Mecklenburg-Vor-
pommern gibt, und zwar jeweils abhängig davon, ob die Kommunen Mehrheitseigner sind oder das Land? Ich glaube, das kann niemand hier nachvollziehen. Und hier könnte man in der Tat relativ schnell noch nachsteuern, damit wir eine einheitliche Situation, eine einheitliche Rechtslage und eine einheitliche Regelung hier im Land haben. Das läge in der Kompetenz des Landtages.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte Frau Polzin danken, dass sie das Wort „Transparenzgesetz“ nicht noch mal hier bemüht hat. Ich möchte an eine Pressemitteilung des Finanzministeriums vom 01.12.2015 erinnern. Hier stand in der Überschrift: „Kabinett beschließt Transparenzgesetz“. Da habe ich mich doch ein bisschen gewundert und mir gedacht: Wow, was ist denn heute hier los im Land Mecklenburg-Vorpommern? Transparenzgesetz – da habe ich es mir angeschaut und festgestellt, na ja, es war natürlich ein Etikettenschwindel, das war ein bisschen dick aufgetragen, das war Irreführung, um es mal kurz zu beschreiben mit wenigen Worten. Es geht natürlich nur um die Offenlegung von Geschäftsführergehältern, es geht aber nicht um ein Transparenzgesetz im klassischen Sinne, wie es zum Beispiel in Hamburg eingeführt wurde.
Das Hamburgische Transparenzgesetz fordert ja weit mehr und nimmt insbesondere die Landesregierung viel mehr in die Pflicht, viele Informationen offenzulegen. Es gibt einen Paradigmenwechsel in Hamburg. Es geht nicht darum, dass Bürger das Recht haben auf bestimmte Informationen, sondern es geht vor allem darum, dass die Landesregierung und die Ämter dazu verpflichtet werden, bestimmte Informationen von sich aus automatisch zu veröffentlichen. Also um ein Transparenzgesetz handelt es sich definitiv nicht. Die Pressemitteilung war eine Ente, war eine Irreführung, war ein bisschen dick aufgetragen. Deswegen freut es mich, dass das heute hier nicht mehr so im Mittelpunkt stand.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte allerdings noch auf einen weiteren Punkt eingehen. Es steht hier im Gesetzentwurf, dass es eine Veröffentlichungspflicht nicht nur für mittelbare und unmittelbare Landesbeteiligung gibt, sondern auch für unternehmerisch tätige institutionell geförderte Zuwendungsempfänger. Das hört sich jetzt erst mal interessant an. Heißt das denn, dass das Unternehmen, was eine Zuwendung bekommt, in Zukunft auch die Gehälter offenlegen soll?
Wir GRÜNE hatten mal eine ähnliche Formulierung in unserem Transparenzgesetz. Da ging es uns darum, wenn ein Unternehmen vollständig angewiesen ist auf die Förderung oder in besonderem Maße Bürgschaften erhält, dass man hier auch als Land bestimmte Informationsrechte gegenüber diesem Unternehmen bekommt. Aber weit gefehlt, denn hier steht ja „institutionell gefördert“, und da muss man dann schon genau hinschauen. Das bedeutet, es gibt eigentlich kaum noch institutionell geförderte Unternehmen.
Ich möchte mal ein Beispiel nennen: Da ist der Flughafen Rostock-Laage. Ich glaube, das ist so ein institutionell gefördertes Unternehmen, was hier gemeint ist. Es ist aber auch eines der wenigen, die überhaupt in diese Kategorie fallen, denn hier gibt das Land, ohne Gesellschafter zu sein, einen Betrag X, der ist 1 Million Euro pro Jahr, als Betriebskostenzuschuss an das Unternehmen und dann greift diese Regelung. Aber ich glaube, es gibt hier nicht sehr viele Unternehmen. Es gibt nicht sehr viele Unternehmen im Land, auf die diese Regelung
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will noch auf einen anderen Punkt eingehen, und zwar warum das Land eigentlich weiter gegangen ist, als es momentan schon auf kommunaler Ebene die Rechtslage ist. Ich muss einfach sagen, na ja gut, die kommunalen Unternehmen sind eigentlich schon verpflichtet beziehungsweise die Kommunen sind verpflichtet, in ihren Gesellschafterverträgen darauf hinzuwirken und das sicherzustellen, dass die Geschäftsführergehälter und -bezüge auch dann offengelegt werden, wenn es nur einen Geschäftsführer gibt. Also Unternehmen sind prinzipiell, so sie ihren Jahresabschluss veröffentlichen müssen, dazu verpflichtet, die Bezüge der Geschäftsführerebene zu veröffentlichen. Das steht schon im Handelsgesetzbuch. Da gibt es bloß eine Ausnahmeregelung: Wenn es nur ein Geschäftsführer ist, dann könnte das individualisiert werden, und dementsprechend greift dann diese Ausnahmeregelung im Handelsgesetzbuch. Und da stand in der Kommunalverfassung, wenn das so ist, soll explizit von dieser Ausnahmeregelung kein Gebrauch gemacht werden.
Das heißt, wir haben momentan in den Kommunen die Situation, dass, wenn es einen Geschäftsführer gibt, es dann veröffentlicht wird, und wenn es zwei oder mehr Geschäftsführer in kommunalen Unternehmen sind, dann wird die Geschäftsführerebene pauschal veröffentlicht. Das Land sagt nun, wir individualisieren das, es gibt eine individualisierte Offenlegung. Das ist auch vernünftig. Allerdings muss ich sagen, das ist recht wohlfeil, weil die allermeisten Unternehmen, an denen das Land beteiligt ist, auch nur einen Geschäftsführer haben. Also gut gemacht, gut verkauft, das finde ich auch super, aber nun könnten wir einen Schritt weiter gehen und sagen, wenn wir das für die Landesbeteiligung schon machen, dann können wir das doch auf der kommunalen Ebene, also bei den kommunalen Beteiligungen eins zu eins umsetzen und diese individualisierte Offenlegung umsetzen. Das beträfe in der Tat schon mehrere, also viel mehr Unternehmen, als jetzt hier von dem vorliegenden Gesetz betroffen wären.
Als allerletzten Hinweis möchte ich mir eine Anmerkung nicht verkneifen. Ich finde ja diesen neuen Transparenzgedanken, den die Koalition und insbesondere die Landesregierung für sich entdeckt haben, sehr löblich. Das möchte ich hier auch noch mal deutlich unterstreichen. Aber wenn ich dann solche Sätze höre, wie, die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land haben ein Recht darauf, auf diese Informationen, oder Sätze wie von Herrn Schwarz, damit wird dem berechtigten Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit Rechnung getragen: Wo unterschreibe ich das und unterstreiche das? Ich möchte Sie fragen, ob solche Feststellungen nicht auch auf andere Politikbereiche übertragen werden könnten und auf andere Regelungsbereiche?
Wie sieht es denn zum Beispiel mit dem Anlagevermögen des Landes Mecklenburg-Vorpommern aus, wo wird das investiert? Das wird momentan zur Verschlusssache gemacht. Warum? Hat denn die Öffentlichkeit kein Recht darauf zu wissen, wo diese öffentlichen Mittel investiert beziehungsweise angelegt werden?
Also ich will das positiv formulieren: Vielleicht ist es ja der Anfang von einem langen Prozess. Das würde mich sehr freuen. Es wäre schön, wenn das der Startschuss wäre. Ich bin da hoffnungsfroh. Ich freue mich auf die Beratungen in den entsprechenden Fachausschüssen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/4845 zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss und an den Europa- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 19: Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Für den Erhalt der Geburtshilfe und der Kinderstation am Standort Wolgast, Drucksache 6/4854.
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Für den Erhalt der Geburtshilfe und der Kinderstation am Standort Wolgast – Drucksache 6/4854 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Heute können wir in allen Zeitungen lesen, dass erstmals wieder mehr Geburten in Deutschland stattfinden, und das gilt auch für Mecklenburg-Vor- pommern. Gleichzeitig debattieren wir heute über eine mögliche Schließung einer Geburtsstation in Wolgast. Das finde ich schon arg krass.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Die bündnisgrüne Landtagsfraktion spricht sich für den Erhalt der Geburtshilfe und der Kinderstation am Standort Wolgast aus. Damit sind wir nicht allein, sondern wissen uns in guter Gesellschaft mit Klinikmitarbeiterinnen und Klinikmitarbeitern, vielen Bürgerinnen und Bürgern, auch vielen engagierten Lokalpolitikerinnen und -politikern, ich glaube, fast aller demokratischen Parteien. Junge Familien, werdende Mütter, aber auch Menschen, die eine weitere Schwächung der Region Wolgast/Usedom verhindern wollen, sie alle setzen sich für den Erhalt der Geburtshilfe, der Gynäkologie und der Kinderstation im Kreiskrankenhaus Wolgast ein.
Stellvertretend nenne ich jetzt die Petition, die hier eingegangen ist, vom Kreiskrankenhaus Wolgast. Ein Schreiben vom 10.12.2015, aus dem ich kurz zitieren möchte: „Eine weitere Frage, die wir uns als Mitarbeiter stellen, sind die Voraussetzungen der Bedingungen, unter denen die Uniklinik unser Krankenhaus kaufen/übernehmen durfte. Die Landrätin Frau Dr. Syrbe sagte uns damals auf einer Mitarbeiterversammlung, es müssen alle Abteilungen erhalten bleiben, ohne zeitliche
Eine weitere ist die Erklärung der Stadtvertretung Wolgast, die sich ebenfalls für den Erhalt einsetzt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Mit der vom Sozialministerium geplanten Schließung zum Jahresende verlängern sich die Wege für viele werdende Mütter, Kinder und Eltern aus dem Einzugsbereich des Kreiskrankenhauses Wolgast. Sie verlieren eine wichtige Anlaufstelle, in der sie bisher verlässlich gute medizinische Versorgung und Betreuung erhalten haben. Jährlich nehmen über 400 Schwangere und rund 1.500 stationär behandlungsbedürftige Kinder und deren Angehörige die medizinischen Versorgungsangebote des Kreiskrankenhauses Wolgast in Anspruch. Die geplante Schließung bedeutet für die gesamte Region eine deutliche Schwächung. Hier wird das Versorgungsangebot einer ohnehin schon schwach strukturierten Region weiter ausgedünnt. Die Signalwirkung, gerade auch für junge Familien, ist verheerend.
Von der Qualität des Standortes habe ich mich am 13. Mai dieses Jahres bei einem persönlichen Vor-Ort-Besuch gemeinsam mit meinem Bundestagskollegen Dr. Harald Terpe überzeugen können. Besonders beeindruckt hat mich die Tatsache, dass die Kaiserschnittrate in Wolgast mit knapp 20 Prozent deutlich unter dem Landesdurchschnitt von rund 29 Prozent liegt und übrigens auch deutlich unter den Raten derjenigen Krankenhäuser, auf die werdende Mütter im Falle einer Schließung örtlich ausweichen müssten.
Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Präsidentin! Die geplante Schließung der beiden Stationen steht im klaren Widerspruch zum Landtagsbeschluss vom 1. Juli dieses Jahres zur Drucksache 6/4105: „Guter Start ins Leben in Mecklenburg-Vorpommern – Wahlfreiheit und Qualität bei der Geburtshilfe sichern“. Dort werden ganz ausdrücklich flächendeckende und wohnortnah vorhandene Strukturen der Geburtshilfe im Land als unverzichtbar definiert. Eine Kinderstation und eine Geburtshilfestation gehören unserer Auffassung nach zur Basisausstattung eines Krankenhauses mit dem Anspruch auf Grund- und Regelversorgung.
Meine Fraktion setzt sich aus den genannten Gründen nachdrücklich für den Erhalt der Geburtshilfe und der Kinderstation am Standort Wolgast ein. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Eine solche Entscheidung, wie wir sie derzeit gemeinsam vorbereiten, zieht immer Proteste nach sich.
Das liegt in der Natur der Sache. Ich habe Verständnis für diejenigen, die sich vor Ort für ihr Krankenhaus einsetzen. Wer direkt betroffen ist, wehrt sich. Wir können froh sein, und das gehört zu einer Demokratie, dass sich Bürgerinnen und Bürger mit so viel Engagement für ihre Region einsetzen.
Und, liebe Frau Gajek, ich habe auch Verständnis dafür, dass Sie sich regelmäßig für den wichtigen Bereich der Geburtshilfe einsetzen, aber – und das muss man an dieser Stelle einfach ganz deutlich sagen – man muss sich auch genau anschauen, wofür man sich ins Zeug wirft.
Ich kann Ihnen versichern, die Landesregierung befasst sich schon seit einiger Zeit mit der Zukunftsfestigkeit der medizinischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern und besonders mit dem pädiatrischen Angebot. Wir hatten es in einer der vorherigen Debatten schon kurz erwähnt. Ein Beleg dafür ist das sogenannte IGES-Gutachten, das uns beispielsweise bescheinigt, im Bundesvergleich die zweithöchste Bettendichte in der Kinderheilkunde, nämlich 23,8 Betten auf 10.000 Kinder, zu haben, und dabei den Landkreis Vorpommern-Greifswald hervorhebt, weil er den Landesdurchschnitt in dieser Statistik noch einmal weit übertrifft, nämlich mit 50,6 Betten pro 10.000 Kinder. Gleichzeitig, das gehört zur Wahrheit dazu, liegen die Fallzahlen der Abteilung Pädiatrie im Krankenhaus Wolgast deutlich unter den 1.500 bis 2.000 Fällen, die man in der Regel als Mindestgröße für eine fachliche und wirtschaftliche Absicherung einer solchen Abteilung zugrunde legt.