Herr Müller, es ist nicht mein Geschäftsbereich und ich kann keine Antworten geben zu Sachen, für die ich nicht zuständig bin.
7. Auf welche Höhe belaufen sich derzeit die finanziellen Ausgleichszahlungen des Landes gegenüber den Landkreisen, kreisfreien Städten und Kommunen hinsichtlich der angefallenen Kosten in Bezug auf die Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern, Asylanten, Flüchtlingen und/oder Personen mit einem anderen Aufenthaltsstatus?
Guten Morgen, Herr Abgeordneter! Das Land hat den Landkreisen und kreisfreien Städten bis zum 30. November 2015 insgesamt Aufwendungen in Höhe von fast 82 Millionen Euro in Rechnung gestellt. Ich sage Ihnen aber ganz deutlich, dass viele Kommunen noch Außenstände beim Stellen von Rechnungen haben und dass das deswegen auch nur ein Zwischenstand ist.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Bau und Tourismus. Ich bitte den Abgeordneten Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage 8 zu stellen.
8. Wie ist der Stand zur Realisierung des Ostseeküstenradwanderweges zwischen Stralsund und Greifswald, nachdem sich die Hansestadt Stral- sund nun für eine Streckenführung entschieden hat, die die unter Naturschutz stehende Halbinsel Devin nicht mehr berührt?
Guten Morgen, Herr Fraktionsvorsitzender Suhr! In diesem Jahr wurde der Ostseeküstenradwanderweg auf dem Gebiet der Hansestadt Stralsund von Nord nach Süd vorwiegend entlang des Strelasunds bis zum Park Devin durchgängig fertiggestellt. Die neue Trasse des Ostseeküstenradwanderweges ist im Raum Stralsund vorgesehen und soll über den Teschenhäger Weg, Bauabschnitt Q, bis zur Brandshägener Straße, B 96(alt), geführt werden. Für diesen Bauabschnitt liegen bereits Entwurfs- und Genehmigungsplanungen vor. Die baufachliche Prüfung steht noch aus. Die Bauausführung ist für 2017 geplant und soll dann in den Haushalt der Stadt Stralsund eingestellt werden. Ein Fördermittelantrag ist gestellt und die beantragte Förderungshöhe beläuft sich auf 341.830 Euro.
Es gibt weitere Anträge. Insgesamt geht es um den gesamten Weg bis Greifswald. Es liegen zwölf Fördermit- telanträge vor. Sie beinhalten einerseits vorgezogene Planungs- und Beratungsleistungen, unter anderem auch für den Radwegeneubau. Antragsteller sind die Hansestadt Stralsund mit zwei Anträgen, die Gemeinde Sund- hagen mit drei, der Landkreis Vorpommern-Greifswald mit zwei, das Amt Landhagen hat vier Anträge und die Hansestadt Greifswald einen Antrag. So ist der Stand des Verfahrens.
Ich habe eine Nachfrage: Wann ist nach Ihrer Einschätzung mit einer Fertigstellung des Gesamtvorhabens vor dem Hintergrund der heute vorliegenden Erkenntnisse zu rechnen?
Also man muss einen Zeitraum zwischen 2016 und 2019, denke ich, im Auge haben. Es ist nicht alles auf einmal genehmigungsfähig. Es sind immer Planungsstände zu beachten, es sind Einsprüche zu beachten, der Grundstückskauf ist zu gewährleisten. Wir bauen teilweise neben der alten B 96 auch den Radweg aus und da gibt es unterschiedliche Stände der Bearbeitung im jeweiligen Verfahren.
Ich hätte eine weitere Frage: Die erforderlichen Fördermittel seitens des Landes stehen aber zur Verfügung aus heutiger Sicht?
Das Land steht zu seiner Zusage, diesen Radweg komplett auszubauen. Wir haben über eine Million Radfahrer, auch viele Touristen, die Mecklenburg-Vorpommern mit dem Fahrrad jedes Jahr erkunden, und denen wollen wir natürlich eine Ver- bindung sicherstellen bis zur Insel Usedom. Das ist das Ziel.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz und bitte die Abgeordnete Frau Dr. Ursula Karlowski, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Fragen 9 und 10 zu stellen.
9. Mit welcher Begründung befinden sich weiterhin eine Reihe von Tierarten (dazu zählen Dachs, Baummarder, Steinmarder, Hermelin, Iltis,
Waldschnepfe, Höckerschwan, Blässralle sowie alle Möwenarten) in der Liste der jagdbaren Tierarten, die weder für die menschliche Ernährung eine Rolle spielen noch für die Nutzung von Bälgen?
Sehr geehrte Frau Karlowski! Frau Präsidentin! Es geht bei der Festlegung der jagdbaren Tierarten nicht darum, ob die Tiere für die menschliche Ernährung zur Verfügung gestellt werden sollen oder als Bälge genutzt werden. Die Jagd dient auch nicht etwa einem Freizeitvergnügen Einzelner, das möchte ich hier wirklich noch mal ausdrücklich feststellen, sondern es gilt, eine ökologisch-ökonomisch sinnvolle Entwicklung der Wildbestände vor allen Dingen in einem gesunden Zustand zu erhalten. Ich hoffe, es bestätigt sich nicht, dass es in zwei Freilandbeständen in Niedersachsen – gar nicht weit weg, nämlich im Landkreis Lüneburg – zu einem Seuchenausbruch gekommen ist. Sie können sich vorstellen, dass hier auch seuchenschutzrelevante Maßnahmen eine sehr, sehr, sehr wichtige Rolle spielen.
Die Jagd verpflichtet nach Rechtsvorschriften des Bundes und des Landes Mecklenburg-Vorpommern dazu, einen artenreichen und – nochmals – gesunden Wildbestand zu erhalten und gleichzeitig diesen Bestand durch Hege und Pflege zu regulieren, damit Wildschäden auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken vermieden werden. Die Hege und die Pflege gelten auch dem Natur- und Artenschutz, indem sie eine ausgewogene Bestandsentwicklung begleiten und damit die natürlichen Lebensgrundlagen der Wildtierbestände im Sinne der Biodiversitätsstrategie untersetzen. Darüber hinaus sichert die Berücksichtigung der Belange eine ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft. Das Recht zu jagen ist in der Bundesrepublik Deutschland eng mit der Hege und Pflege der Wildbestände verbunden. Sie ist Garant für eine nachhaltige Nutzung der Wildbestände und deren Ressourcen.
Eine Nachfrage in Bezug auf den Faktor Seuchenschutz: War also die Tötung der 50 Höckerschwäne eine Maßnahme in Bezug auf den Seuchenschutz?
In Bezug auf den Faktor, Wildschaden zu vermeiden: War also die Tötung der 50 Höckerschwäne eine solche Maßnahme?
Nach dem, was uns berichtet worden ist aus dem Polizeibericht, und auch aus dem, was der Landkreis uns zur Verfügung gestellt hat, ist es
so, dass sich auf dieser Fläche, die Sie angesprochen haben, mehr als 1.000 Schwäne befunden haben. Sie können sich vorstellen, dass dabei der Wildschaden die entscheidende Rolle gespielt hat. Die Art und Weise, Frau Karlowski, wie die Jagd stattgefunden hat, teile ich nicht.
Lassen Sie mich das auch noch mal ausdrücklich vorwegsagen: Die Nachricht, die ich am Sonntag nach der Jagd am Sonnabend erhalten habe, hat mich erschüttert. Es stimmt mich auch nicht froh, dass man eine solche Art von Jagd durchführt. Höckerschwäne unterliegen – und das müssen Sie bitte zur Kenntnis nehmen, Sie haben ja andere zu bejagende Arten eben auch angesprochen – gemäß Paragraf 1 Nummer 18 der Verordnung des Bundes, der Jagdzeitenverordnung, dem Jagdrecht. Die Jagd auf die 50 Höckerschwäne nahe Klausdorf wurde am 29. November 2015 im Rahmen einer Wildschadensabwehr auf Bitte des betroffenen Landwirts durch die zuständigen Jagdausübungsberechtigten durchgeführt. Rechtsverstöße wurden nach Prüfung sowohl durch die Polizei als auch durch die jagdlichen Behörden nicht festgestellt.
Das teile ich, weil der Landwirt zuvor versucht hat, Wildschäden zu verhüten, und wohl mehrfach auch Vergrämungsmaßnahmen durchgeführt hat, wozu er als Landwirt nach Paragraf 26 Satz 1 berechtigt ist. Und wenn sich diese Schwäne mehr als eine Woche lang täglich mit einer ansteigenden Zahl von 500 bis über 1.000 auf diesem Rapsschlag niederlassen, entsteht natürlich ein erheblicher Schaden. Deswegen gibt es die Möglichkeit, dann auch einzugreifen.
Die von Ihnen erwähnte Erschütterung, wird sie dazu führen, dass in Zukunft ein anderes Vorgehen stattfinden wird?
Ich hoffe und glaube, dass in Mecklenburg-Vorpommern in der breiten Bevölkerung immer noch eine vernünftige Auffassung zur ordnungsgemäßen Jagd besteht. Ich kann hier nur daran appellieren, die ethische und moralische Verantwortung gegenüber dem Geschöpf wahrzunehmen und letzten Endes eine sinnvolle Verwertung des anfallenden Wildbrets zu veranlassen. Insofern gehe ich davon aus, dass diese Jagd innerhalb der Jägerschaft ausgewertet wird. Ich habe das auch öffentlich getan. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass der Landesjagdverband des Landes Mecklenburg-Vorpommern diese Art des Jagens ebenfalls nicht akzeptiert. Ich habe es nicht akzeptiert.
Ich bitte jetzt den Abgeordneten Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage 11 zu stellen.
Gemeinde Born (Fischland-Darß) beabsichtigten Bebauung des sogenannten Borner Holms, die auf einer unter Landschaftsschutz stehenden Fläche, auf der sich mehrere Biotope befinden, erfolgen soll?
Sehr geehrter Herr Suhr, das ist eine ziemlich lange Geschichte und ich bin auch dankbar, dass Sie mir die Möglichkeit geben, dazu einige Hinweise zu geben.
Für die Aufstellung der kommunalen Bauleitpläne im Rahmen der kommunalen Planungshoheit, das wissen wir beide, ist die Gemeinde eigenverantwortlich zuständig und Born muss auch die Verantwortung dafür tragen. Die Landesregierung hat in dieser Frage insofern keine Zuständigkeit.
Für mich ist es so: Ich habe mich an den Landrat gewandt, wie Sie wahrscheinlich wissen, und auch an den Bürgermeister. Hinsichtlich des gesetzlichen Biotopschutzes nach Paragraf 30 Bundesnaturschutzgesetz und nach Paragraf 20 Naturschutzausführungsgesetz MecklenburgVorpommern ist die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen – und damit der Landkreis – auch im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung zuständig und zu beteiligen, nämlich an der Abwägung und dem wichtigen fehlerfreien Plan. Ich gehe davon aus, dass im Rahmen der Planaufstellung gegebenenfalls geplante Eingriffe in gesetzlich geschützte Biotope nicht durch die Gemeinde abgewogen werden und damit auch die anerkannten Naturschutzvereinigungen mit den Ausnahmen nach Paragraf 20 Naturschutzausführungsgesetz am Verfahren zu beteiligen sind.
Ich gehe davon aus, dass die Naturschutzverbände sich dazu äußern werden. Das halte ich auch für richtig und ich erwarte ausdrücklich vom Landkreis, von der unteren Naturschutzbehörde, dass diese angehört werden. Nach hiesiger, fast ausschließlicher Kenntnis ist dieses durch den derzeitigen Planaufstellungsbeschluss und dieses Verfahren wohl auch gewährleistet. Ich hoffe, dass das ordnungsgemäß stattfindet.
Eine Nachfrage: Herr Minister, beabsichtigen Sie vor dem Hintergrund, dass Sie sich in der Vergangenheit schon einmal sehr skeptisch oder kritisch zu diesem Vorhaben geäußert haben in der Öffentlichkeit, sich beispielsweise im Rahmen einer fachlichen Beratung an den Landkreis oder die Gemeinde zu wenden?
Wir haben dem Landrat Hinweise gegeben und auch ausdrücklich auf die Nähe zum Nationalpark, einem der schönsten, die es in Deutschland gibt, nämlich der Vorpommerschen Boddenlandschaft, hingewiesen. Wenn man das Gelände kennt, Sie kennen es wahrscheinlich auch, dann wissen Sie, dass die Wasserfläche und die Grenze des Nationalparks nicht weit weg sind. Ob es eine gute Strategie ist, da jetzt eine Ferienhaussiedlung, oder was auch immer dort weiter geplant wird, zu bauen, zumal Born noch ausreichend freie Grundstücke in der Kommune zur Verfügung hat, das muss in Ruhe abgewogen werden. Wir werden dieses Thema weiter begleiten.