Die Kultusministerkonferenz ist gerade dabei, einen Beschluss vom 8. November 1985 über den Hochschulzugang für Studienbewerber, die aus politischen Gründen den Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung im Heimatland nicht erbringen können, zu überarbeiten. Die KMK hat in einem Bericht ein dreistufiges Verfahren erarbeitet, das den Hochschulen bei der Bewertung über die Zulassung zu einem Studium helfen soll. Dieses Verfahren umfasst die Feststellung der persönlichen Voraussetzungen, die Plausibilisierung der Bildungsbiografie und ein geeignetes Prüfungs- und Feststellungsverfahren.
Um eine einheitliche bundesweite Lösung zu garantieren, ist es notwendig, dass diese Maßnahmen gemeinsam mit allen Ländern im Rahmen der KMK erarbeitet und von den Ländern beschlossen und umgesetzt werden. Und da die GRÜNEN ebenfalls an Landesregierungen beteiligt und dementsprechend über die landesübergreifenden Regelungsvorhaben informiert sind, hätte man daraus schließen können, dass auf die Forderungen auf Landesebene eher verzichtet werden kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, Ihr Antrag suggeriert eine regelrechte Untätigkeit des Landes und des Bundes bei der Integration von Flüchtlingen in unser Hochschulsystem und lässt eine Differenzierung nach Zuständigkeiten missen. Dass wir dieser Aufgabe gerecht werden, möchte ich durch meine Ausführungen erläutern.
Mit Ihrem Antrag verkennen Sie leider sämtliche Bemühungen und Überlegungen, die die Bundesregierung, die Landesregierung und vor allem die Hochschulen unseres Landes bereits jetzt leisten. Das ist eben auch schon teilweise gesagt worden. Zu nennen wären da unter anderem die beiden Universitäten unseres Landes, die auf eine sehr engagierte Art und Weise den studierwilligen Flüchtlingen mit einer großen Bandbreite an Initiativen und Maßnahmen die Aufnahme eines Studiums ermöglichen möchten. Neben internationalen Beratungsstellen, speziellen Sprachkursen und Informationsveranstaltungen werden den Flüchtlingen vielfältige Hilfestellungen geboten. Dazu gehören unter anderem die Erleichterung bei Abgabeterminen von Haus- und Abschlussarbeiten oder der Gebührenerlass für den Gasthörerstatus. Aufgrund des Engagements der Hochschulen und ihrer Lehrenden können aktuell 20 Flüchtlinge ein Studium in Mecklenburg-Vor- pommern absolvieren.
Die Forderung der GRÜNEN, den studierenden Flüchtlingen die Universitätsgebühren zu erlassen oder zu reduzieren, wäre im Übrigen nicht im Sinne des Gesetzes. Der Staat darf in dieser Angelegenheit nämlich nicht in die hoheitlichen Kompetenzen der Hochschulen eingreifen. Dieses hohe Gut der Hochschulautonomie wurde von Ihnen stets proklamiert und soll nun für diesen Zweck von der Landesregierung außer Kraft gesetzt werden. Die Hochschulen beweisen jedoch, dass sie ihren Kompetenzen entsprechend eigene Maßnahmen schaffen, die sich an den örtlichen Gegebenheiten orientieren und der Integration von Flüchtlingen zugutekommen.
Sehr geehrte Damen und Herren, heute Morgen haben wir das Studierendenwerksgesetz beschlossen. Dieses bietet den Studierendenwerken unseres Landes nun die Möglichkeit, die soziale und psychosoziale Beratung für
Studierende einzurichten. Diese Möglichkeit haben wir als Gesetzgeber ausdrücklich geschaffen. Die Entscheidung, ob das Studierendenwerk sich dieser Aufgabe annimmt, liegt nun aber nicht mehr in unserer Hand, sondern ist den Studierendenwerken selbst überlassen.
Derzeit fehlen konkrete Zahlen über die Bildungshintergründe der Flüchtlinge. Schätzungen der Bundesregierung zufolge sind allein im Jahr 2015 bundesweit circa 30.000 bis 50.000 Personen dieser Gruppe für die Aufnahme eines Studiums qualifiziert oder haben bereits erste Studienabschlüsse erzielt. Wie viele dieser Menschen in Mecklenburg-Vorpommern bleiben oder in den nächsten Semestern noch dazustoßen werden, kann im Moment noch nicht abgeschätzt werden. Daher macht auch das von den GRÜNEN in ihrem Antrag geforderte Investitionsprogramm zum Bau von Studentenwohnheimen zu diesem Zweck aus Landesmitteln zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn.
Zu guter Letzt möchte ich noch anmerken, dass die Unterstützung der Hochschulen bei der Integration von Flüchtlingen für die Landesregierung eine wichtige Angelegenheit ist. Deshalb werden den Hochschulen für die Jahre 2016 und 2017 zusätzliche Mittel aus dem Landeshaushalt in Höhe von insgesamt 200.000 Euro für diese Aufgabe zur Verfügung gestellt. Und ich habe eben gehört, es könnte sogar noch mehr werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, für ein friedvolles Zusammenleben und die Entwicklung unseres Landes ist gute Bildung von höchster Bedeutung. Es muss daher in unserem eigenen Interesse liegen, die Potenziale der Menschen, die in unser Land kommen und auch hier bleiben, bestmöglich zu entfalten und zu aktivieren. Wer eine Bleibeperspektive in unserem Land hat, studieren will und kann, dem soll ein Studium ermöglicht werden, denn von einer gelungenen Integration profitieren im Endeffekt wir alle. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie wir alle wissen, sind so viele Menschen in der letzten Zeit zu uns gekommen.
Es ist unsere Aufgabe, diesen Menschen bei ihrer Integration zu helfen, sie zu begleiten und zu betreuen.
Fraglich ist, ob der vorliegende Antrag eine hinreichende Antwort auf die Herausforderungen mit Blick auf die Bildungspotenziale von Flüchtenden ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, grundsätzlich verstehe und teile ich das Anliegen. Die Intention dieses Antrages
ist eine gute und so enthält er auch viele gute Forderungen. Er enthält aber auch Forderungen, die ich als unglücklich empfinde.
So finde ich einige der unter Ziffer II aufgelisteten Punkte nicht förderlich, etwa das Ausstellen eines stark subventionierten Semestertickets auch für gasthörende Asylbewerberinnen und Asylbewerber oder die Minderung beziehungsweise den Erlass von Semesterbeiträgen.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Fraktion hat solche ähnlichen Anträge zugunsten von Flüchtlingen auch erwogen. Am Ende dieses Abwägungsprozesses stand für uns alle in der Fraktion aber die Einsicht, dass die Erhaltung des sozialen Friedens für uns oberste Priorität hat.
Was wir dafür nicht gebrauchen können, sind Neiddebatten, ausgelöst durch vermeintliche Bevorteilung von Flüchtlingen.
(Zurufe von Michael Andrejewski, NPD, Stefan Köster, NPD, Tino Müller, NPD, und David Petereit, NPD)
Wir sind vielmehr der festen Überzeugung, dass es gerade jetzt wichtig ist, zu betonen, dass wir Lösungen für alle Menschen in Mecklenburg-Vorpommern finden müssen, und zwar für Zugewanderte wie Einheimische.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, unter Ziffer III fordern Sie die Landesregierung auf, „ein Investitionsprogramm zum Bau von Studierendenwohnheimen aufzulegen, um zusätzlichen preis- werten Wohnraum für deutsche und ausländische Studierende zu schaffen“. Dies hätte ich mir auch gewünscht in anderen Punkten.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir dürfen der einheimischen Bevölkerung nicht das Gefühl geben, sie stünde an der zweiten Stelle, denn sie steht an der ersten Stelle.
Die übrigen Punkte des Antrages unterstützen wir grundsätzlich. Deshalb beantragen wir hiermit die Einzelabstimmung. Im Übrigen werden wir uns zum Antrag in seiner jetzigen Form aus den oben genannten Gründen enthalten, da wir den sozialen Frieden ansonsten gefährdet sehen und da wir jegliche Neid- und Hassbotschaften vermeiden wollen. – Vielen Dank.
(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Udo Pastörs, NPD: Das können Sie schnell beenden, indem Sie die Anträge machen, sie nach Hause zu schicken.)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie es mich mit wenigen Worten zusammenfassend vorwegnehmen: Die Konzeptionitis der Bündnisgrünen greift mal wieder um sich.
falls Sie es immer noch nicht gemerkt haben, es gibt nicht den Flüchtling beziehungsweise die homogene Gruppe Flüchtlinge, um die herum man schnell mal ein Konzept stricken kann. Der Bildungsminister hat es bereits ausgeführt, es gibt eine unklare Datenlage und deswegen ist es im Moment überhaupt nicht möglich zu erfassen, um wen Sie dort wirklich das Konzept stricken wollen. Unsere Hochschulen sind übrigens schon längst vorbereitet.
Sie haben, wenn Sie so wollen, jede für sich schon längst ein Willkommenskonzept entwickelt, und zwar nicht, wie Sie jetzt fordern, aufgrund der erhöhten Flüchtlingsankünfte, sondern schon seit Langem, weil sie das Potenzial von Zuwanderern und ausländischen Studierenden seit Jahren beziehungsweise seit Jahrzehnten zu schätzen wissen.
Unsere Hochschulen haben durch ihre Satzungen – und übrigens auch unsere Studierendenwerke – Angebote und Möglichkeiten für Zulassungen und für die Integration ausländischer Studierender geschaffen. So gibt es Akademische Auslandsämter beziehungsweise International Offices bereits heute an den Universitäten in Rostock und Greifswald. Zu deren Aufgaben gehören auch die Information, die Beratung und die Zulassung der ausländischen Studieninteressierten. Studierende aus dem Ausland erhalten Unterstützung in studienbegleitenden, ausländerrechtlichen und sozialen Fragen. Studieninteressierte Flüchtlinge fallen selbstverständlich auch darunter.
Ich halte es für völlig weltfremd, jetzt, da sich die Anzahl der studieninteressierten Ausländer wahrscheinlich erhöhen wird, in einen hemmungslosen Aktionismus zu verfallen und Forderungen aufzustellen, die – wie Sie bereits selbst erwähnten – ohnehin schon angepackt wurden beziehungsweise sogar schon umgesetzt werden.
Unsere Hochschulen sind konzeptionell bestens auf ausländische Studierende und ihre Bedürfnisse vorbereitet. Was sie nun benötigen, sind weitere finanzielle Unterstützungen, die ihnen vom Land und vom Bund bereits in Aussicht gestellt wurden. Frau Friemann-Jennert hat es schon ausgeführt, Herr Minister Brodkorb ebenfalls. So wurden völlig unkompliziert und schnell in diesem Jahr durch das Bildungsministerium Mecklenburg-Vor- pommern 100.000 Euro bereitgestellt, damit der größer gewordene Personenkreis in angemessener Weise unterstützt werden kann. Dabei obliegt es den Hochschulen selbst, zu entscheiden, wie sie diese Mittel einsetzen wollen. Und das passiert nicht nur dieses Jahr, auch in den weiteren Jahren wird mindestens dieselbe Summe zur Verfügung stehen. Wie ich gehört habe, wird sich diese Summe auch erhöhen. Dafür haben die Fraktionen der Regierungskoalition mit einem Änderungsantrag für den Haushalt 2016/2017 gesorgt.
Nach Aussagen der Hochschulen sollen die ersten Mittel für Sprachförderung ausgegeben werden und das ist gut so, denn für ein erfolgreiches Studium oder den Einstieg in den Beruf in Deutschland ist der Zugang zur deut
schen Sprache wichtig. Darauf müssen wir jetzt unser Augenmerk legen. Denn wie kann eine syrische Ärztin eingesetzt werden, wenn sie kein Deutsch spricht?
Was machen wir mit einem iranischen Jurastudenten, der zwar gewillt ist, Jura zu studieren, aber die deutsche Sprache nicht beherrscht?
(Udo Pastörs, NPD: Die sollen nach Syrien gehen und ihren Landsleuten helfen. Die brauchen dringend Hilfe.)
Das Beherrschen der Sprache ist also das A und O. Aber auch auf diese Herausforderung sind unsere Hochschulen bereits vorbereitet. Die Strukturen sind vorhanden, wie ich vorhin erwähnte. Es werden schon jetzt Sprachkurse für ausländische Studierende angeboten.
Liebe Antragstellerinnen und Antragsteller, Sie möchten die besondere Situation, in der wir uns im Land befinden, gern auf die Hochschulen eins zu eins übertragen, aber das gelingt Ihnen nicht. Die Situation an den Hochschulen ist gar nicht so außergewöhnlich, wie Sie es gerne darstellen wollen. Es gab schon immer ausländische Studierende an unseren Hochschulen im Land, die ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben. Auch diese fühlten sich an unseren Hochschulen willkommen. Ich kann es noch mal wiederholen: Die Strukturen sind bereits vorhanden, die Hochschulen sind bereit.