Protocol of the Session on November 18, 2015

Meine sehr geehrten Damen und Herren, so, wie das Land zusätzliche Kapazitäten mitfinanzieren muss, gilt das natürlich auch für den Bund. Wenn sich spürbar mehr Geflüchtete an den Hochschulen einschreiben, dann muss auch über eine Aufstockung der Hochschulpaktmittel des Bundes gesprochen werden. Ich denke, das ist eine logische Forderung. Deswegen soll die Landesregierung die Bundesregierung auffordern, die Hochschulpaktmittel anzupassen und aufzustocken. Diese Forderung finden Sie bei uns im vorliegenden Antrag.

Meine Damen und Herren, Abgeordnete und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meiner Fraktion und auch Ihrer Fraktionen haben in den letzten Wochen viele Geflüchtete kennengelernt. Wir alle wissen, unter ihnen sind eine Reihe wissenshungriger, intelligenter und motivierter Menschen.

(David Petereit, NPD: Raketenforscher.)

Ihnen sollten wir, ebenso wie den jungen Menschen in unserem Land natürlich, gute Bildungschancen ermöglichen. Auch beim Kampf gegen den internationalen Terrorismus,

(Udo Pastörs, NPD: Und gegen rechts.)

den wir heute Morgen ja schon debattiert haben, brauchen wir stabile Staaten im mittleren Osten.

(David Petereit, NPD: Haben wir.)

Nach einem formalen Friedensschluss müssen dafür jedoch gewaltige Aufbauleistungen erbracht werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie deswegen um Zustimmung für unseren Antrag. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Hikmat Al-Sabty, DIE LINKE)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Und ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Herr Brodkorb. Bitte.

(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Jetzt kommt der beste Bildungsminister, den wir derzeit haben. – Zuruf von Heinz Müller, SPD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr bester Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN, den es hier im Landtag gibt! Werter Herr Saalfeld! Ohne Zweifel – ich glaube, das wird niemand bestreiten – ist das ein wichtiges Thema. Allein, es gibt zwei Wege, sich diesem Thema zu widmen. Die eine Zugriffsmöglichkeit ist jetzt, an ein großes Gesamtkonzept zu gehen bei einigermaßen unklarer Lage. Die zweite Möglichkeit ist, solche Fragen zunächst noch zurückzustellen und stattdessen zu handeln, mit einer gewissen Unsicherheit, was eigentlich zu tun sei. Und ich bekenne mich dazu, dass in unübersichtlicher Lage das Formulieren eines Konzeptes nicht der richtige Weg ist, sondern unbürokratisch Hilfe anzubieten und diejenigen, die dafür bezahlt werden und die auch dafür verantwortlich sind, den Bereich zu managen, nämlich die Mitarbeiter der Hochschulen, in die Lage zu versetzen, dass sie relativ unbürokratisch handeln können.

Ich glaube, Sie haben es auch erwähnt, dass ich das ja getan habe, schon vor Einleitung der Zielvereinbarungsverhandlungen und ohne, dass es überhaupt von einer Hochschulleitung die Bitte gab zu helfen. Es gab noch keine Bitte zu helfen, jedenfalls nicht an mich herangetragen. Und wir haben gesagt, unabhängig davon, ob es jetzt diese Bitte gibt, es wird Bedarf geben. Wir stellen unbürokratisch als erste Rate 100.000 Euro nach einem bestimmten Schlüssel zur Verfügung, damit die Hochschulen Integrationsleistungen finanzieren können und am Ende zunächst selbst entscheiden, welche Maßnahmen sie für erforderlich halten.

Und das muss man noch mal sagen: Es geht hier keinesfalls darum, alles noch mal zu bezahlen, denn es geht

aus meiner Sicht genau um drei Dinge: Das eine ist, wenn jemand die grundsätzliche Studierfähigkeit aufweist, geht es darum, dass er die Deutschkenntnisse hat, die es ihm ermöglichen, an unseren Studiengängen teilzuhaben. Die meisten sind nicht in englischer Sprache. Also ist das eine das Thema Spracherwerb.

Die Mittel, die wir im Moment zur Verfügung gestellt haben, sind vor allem darauf gerichtet, den Zutritt zur Hochschule realisieren zu können. Die Hochschulen haben auch die Möglichkeit, andere Integrationsmaßnahmen damit zu finanzieren. Wenn ich mich recht entsinne, hat Frau Winnacker gesagt, sie würde gerne auch Aufwandsentschädigungen für Studierende daraus bezahlen, die sich um die Integration von Flüchtlingen kümmern im Hochschulbetrieb. Da haben sie völlige Freiheit. Jede Hochschule kann in der besonderen Lage, in der wir sind, im Moment entscheiden, was sie für richtig hält an Maßnahmen. Und das halte ich auch für den richtigen Weg. Also erstens: die Deutschkurse.

Das Zweite, was man sicherstellen muss, sind die Studienplätze. Man braucht Studienplätze, sonst kann man nicht studieren. Aber da, meine sehr verehrten Damen und Herren, gilt, was für alle in diesem Lande gilt: Die Studienplätze, die wir bereitstellen, sind die Studienplätze, die wir bereitstellen. Wir werden zunächst nicht über eine Ausweitung der Studienplatzzahl diskutieren. Das machen wir bei einer höheren Studierneigung der inländischen Bevölkerung auch nicht so ohne Weiteres. Das heißt, wir haben eine Reihe von Studiengängen, die sind noch nicht voll ausgelastet und dort können sich Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft und ohne immatrikulieren. Das heißt, dort gibt es zunächst keinen Finanzbedarf, sondern es gibt freie Studienplätze.

Falls das zu einem deutlichen Anstieg der Studierenden führen sollte, führt dies natürlich dann nachfolgend wiederum zu größeren Hochschulpaktleistungen des Bundes. Das heißt, man kann dann, wenn diese Mittel eintreffen, gegebenenfalls hier und da über eine Kapazitätserhöhung nachdenken, keine Frage. Aber da der Bund uns ja immer Geld gibt für die Zukunft aufgrund der Leistungen, die wir in der Vergangenheit erbracht haben, und nicht umgekehrt oder nicht mit Blick auf eine prognostische Perspektive oder mit Blick auf bestimmte Mindestabsicherungsbeträge, können wir da gar nicht anders handeln.

Deswegen würde ich sagen, auf dieser zweiten Baustelle gibt es für uns zunächst erst mal gar nichts zu tun. Es stehen verschiedene Studiengänge zur Verfügung, die noch nicht ausgeschöpft sind. Da braucht es zunächst kein Geld, aber wir können in der Zukunft darüber nachdenken, hier und da noch etwas auszubauen, wenn die Mittel des Bundes reinfließen.

Die dritte Baustelle, die wir haben, ist vielleicht die entscheidende. Das haben Sie selber angesprochen, das sind die BAföG-Leistungen. Es ist ja relativ unmöglich, dass ich zwar aus den Leistungen, die das Asylbewerberleistungsgesetz bietet, herausfalle, aber keine anderen Leistungen habe, um studieren zu können. Also das ist vollkommen korrekt. Da, glaube ich, ist allerdings die richtige Adresse, um darüber zu diskutieren, die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz und die MPK.

Gehen Sie mal davon aus, dass die Punkte, die Sie angesprochen haben, natürlich bereits Gegenstand solcher Runden waren. Ich muss gestehen, Frau Wanka hat sich,

wenn ich mich recht entsinne, vor ein paar Wochen dazu noch anders geäußert, und ich bin froh, dass sie da deutlich ihre Meinung geändert hat. Und ich würde Ihnen zustimmen, 15 Monate sind vielleicht auch noch nicht das zwangsläufig letzte Wort, aber es ist ein Riesenfortschritt.

Aber da können Sie davon ausgehen, das darf ich auch versichern, die Wissenschaftsministerkonferenz hat darüber bereits intensiv diskutiert. Die Länderkollegen oder die Länder haben Frau Wanka deutlich – natürlich freundlich, aber doch deutlich – gesagt, dass wir das für erforderlich halten, dass sich hier in den BAföG-Regelungen etwas ändert, weil das vielleicht das größte Problem ist, das wir haben. Und da weiß ich nicht, ob eine Bundesratsinitiative das Ganze wirklich noch deutlich verändern könnte.

Dann könnte man sagen, gut, der Wohnheimbau ist auch eine Baustelle. Man braucht nicht nur Einkommen, sondern auch Wohnmöglichkeiten. Aber da hat Herr Glawe ja durch seine große Großzügigkeit alle Probleme gelöst,

(Beifall Burkhard Lenz, CDU – Heiterkeit und Zuruf von Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

jedenfalls, soweit ich sie im Moment erkennen kann.

Man muss aber, glaube ich, eines in der ganzen Debatte im Blick behalten, Herr Saalfeld: Ich glaube, Sie wissen nicht ganz genau, was wir eigentlich alles brauchen werden, wir wissen es nicht ganz genau, die Hochschulen wissen es noch nicht ganz genau, probieren jetzt auch viel aus. Es gibt eine entsprechende Arbeitsgruppe mit den Hochschulen, die das Bildungsministerium leitet, wo auch über diese Fragen diskutiert wird. Und Sie haben ja selbst darauf hingewiesen, viele der Punkte, die Sie angesprochen haben, also dieser zwölf Punkte in Ziffer II, werden teils von den Hochschulen selbst umgesetzt.

Ich finde es richtig, dass wir nicht ein Landeskonzept dafür brauchen, dass die Hochschulen von sich aus international orientiert, multikulturell und aufnahmebereit reagieren. Ich erwarte von unseren Hochschulen, dass sie das ohne Konzept tun, weil das unsere Gesetze hergeben, unser Selbstverständnis, das wir im Wissenschaftsbereich haben. Und ich darf Ihnen sagen, das tun auch alle Hochschulen nach meiner Kenntnis.

Deswegen noch mal auf andere Weise ausgedrückt, was ich schon gesagt habe: Ich vertraue auf das, was die Hochschulen jeweils in ihrem Zuständigkeitsbereich tun. Wir befinden uns in einem regelmäßigen Austausch, und ich möchte nicht ausschließen, dass, wenn sich nach einer gewissen Zeit ein bestimmtes Bild konsolidiert hat, wir also wissen, was die Herausforderungen sein werden und in welchem Umfang, dass man das dann konzeptionell verdichtet. Das will ich nicht ausschließen. Aber im Moment ist die Datenlage, sind die Erfahrungen so gering, dass es wirklich mit erheblichen Risiken behaftet ist, auf dieser Grundlage ein Konzept zu machen, vielleicht sogar Entscheidungen für die nächsten Jahre zu treffen.

Deswegen bitte ich Sie um Verständnis, dass ich im Moment bei meinem pragmatischen Kurs bleiben möchte, den Hochschulen beispielsweise Geld zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Die Koalitionsfraktionen haben durch einen Haushaltsgesetzänderungsantrag das ja bereits auch, wenn ich mich recht entsinne, untermauert,

dass also ein bestimmter Betrag im Etat des Bildungsministeriums, nämlich diese 100.000 Euro, von denen ich gesprochen habe, dauerhaft für dieses Thema bereitgestellt werden, vornehmlich für das Thema Sprachintegration und weitere Integrationsleistungen, wie von mir beschrieben.

Ich darf hiermit zusagen, Herr Saalfeld, dass wir noch in diesem Jahr entscheiden werden, aus weiteren Mitteln, die dem Bildungsministerium zur Verfügung stehen, diese 100.000 Euro deutlich zu erhöhen. Ich glaube, uns ist allen klar, dass man mit 100.000 Euro landesweit nicht die Probleme lösen kann, sondern das war eine Anfangshilfe für die ersten Monate in dem neu begonnenen Semester. Das sind ja nur drei/vier Monate. Sie können davon ausgehen, dass wir mit weiteren Mitteln diesen Betrag mindestens auf 200.000 Euro erhöhen werden.

(Udo Pastörs, NPD: Mindestens! Wir haben es ja.)

Und ich beabsichtige auch, diese Zuweisung noch in diesem Jahr für die beiden Haushaltsjahre 2016 und 2017 ergänzend vorzunehmen. Aber auch dort warte ich auf eine entsprechende Statistik der Kanzler, um die ich sie gebeten hatte, um überhaupt einen angemessenen und fairen Verteilungsschlüssel hinzubekommen. Denn ich persönlich weiß im Moment nicht, an welcher Hochschule welche Flüchtlinge aus welchen Ländern in welchem Umfang und so weiter da sind.

Deswegen wird es so sein, dass wir eine Basisausstattung finanzieren, wie wir das in diesem Jahr gemacht haben, und die weiteren 100.000 Euro dann fachlich oder je nach Bedarfslage differenzieren. Selbstverständlich schließe ich nicht aus, dass wir über diese 200.000 Euro noch hinausgehen werden. Da muss man ein Stück weit die Entwicklung abwarten.

Mein letzter Satz: Wichtig ist mir zu betonen, dass wir glücklicherweise eine Situation haben, wo die Hochschulen nicht darauf warten, dass wir ihnen alles, was sie tun, zusätzlich bezahlen, sondern es gibt sehr viele Hochschulen, die sagen, es ist für uns eine vornehme Aufgabe, hier voranzumarschieren, uns auch mit dem Geld, das wir sowieso schon haben, einzubringen. Aber natürlich sind sie für jeden Euro dankbar, den das Land noch mal darüber hinaus zur Verfügung stellt. Und wie gesagt, das werden wir auch tun, Schritt für Schritt.

Wenn sich die Lage etwas geklärt hat, bin ich auch gerne bereit, über ein grundsätzliches Konzept nachzudenken. Aber im Moment ist es aus meiner Sicht für wirklich fundierte Schlussfolgerungen noch zu früh. – Insofern danke ich Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Danke.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau FriemannJennert von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren, insbesondere von den GRÜNEN! Ihr Antrag erschien mir, als ich ihn gelesen habe, tatsächlich so, als wollten Sie den zweiten vor dem ersten Schritt machen. Die Hochschulen unseres Landes sind für eine erfolgreiche Integration von Flüchtlingen mit Hochschulzugangsberechtigung und

Bleibeperspektive von grundlegender Bedeutung, denn Bildung ist der Schlüssel für individuelle Teilhabe und Entwicklungsmöglichkeiten in unserer Gesellschaft. Die Hochschulen unseres Landes nehmen dabei eine wichtige Rolle ein. Sie haben jahrelang Erfahrungen mit ausländischen Studierenden gesammelt und verfügen über die passenden Instrumente, mit unterschiedlichen Qualifikationen umzugehen und die Studieninteressierten adäquat zu beraten.

Auf diese Infrastruktur wird das, ich sage mal jetzt, Bundesministerium für Bildung und Forschung aufbauen. Daher wurde auf der Bundesebene ein Maßnahmenpaket beschlossen, das die Hochschulen unterstützen und Flüchtlingen den Hochschulzugang erleichtern soll. Das war mit Datum vom 13.11. Insbesondere Flüchtlinge mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit sollen die Möglichkeit haben, die deutsche Sprache schnellstmöglich zu erlernen, und zügig in das Bildungssystem integriert werden, denn das schnelle Erlernen der deutschen Sprache und die Vermittlung von Grundwerten sind wichtige Bedingungen für die Teilhabe an Bildung, Kultur und Gesellschaft. Und um Sprachkenntnisse, Potenziale und Studierfähigkeit früh festzustellen und zu fördern, werden zukünftig die Sprachtests mit Mitteln des Bundes in Sprachen wie etwa Arabisch und Darī übersetzt.

(Udo Pastörs, NPD: Na, das ist doch schon mal was!)

Außerdem soll das Zulassungsverfahren für Flüchtlinge beschleunigt werden. Das Bundeskabinett hat des Weiteren im August einen Gesetzesentwurf beschlossen, der Geduldeten und Inhabern bestimmter humanitärer Aufenthaltstitel die Unterstützung durch BAföG-Mittel bereits nach 15 Monaten anstatt wie bislang nach vier Jahren ermöglicht. Zudem plant das Bundesministerium für Bildung und Forschung, Mittel für circa 2.400 zusätzliche Studienkollegplätze pro Jahr für Flüchtlinge bereitzustellen, um das Studium zu beschleunigen und den Studiererfolg zu sichern. Der Bund wird den Hochschulen in ganz Deutschland zur Bewältigung dieser Aufgabe in den nächsten Jahren rund 100 Millionen Euro bereitstellen, davon 27 Millionen im kommenden Jahr.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Anerkennung von Berufsqualifikationen, die Flüchtlinge bereits erworben haben, ermöglicht eine schnelle Integration in den Arbeitsmarkt. Daher wurde die EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen novelliert und muss bis zum 18. Januar 2016 in nationales Recht umgesetzt werden. Dementsprechend muss eine Änderung des Berufsqualifizierungsfeststellungsgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern erfolgen.

Mit dem Gesetzentwurf wird eine länderübergreifend einheitliche Regelung zur Anerkennung von Berufsqualifikationen geschaffen, die im Ausland erworben wurden. Ziel des Gesetzes ist, die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, die Minderung des Fachkräftemangels und die Entlastung der Sozialsysteme zu fördern. Der Gesetzentwurf wurde von der Kultusministerkonferenz erarbeitet und im Landeskabinett abgestimmt, sodass diese Forderung der GRÜNEN obsolet ist. Wie bereits erläutert, wurden auf den unterschiedlichen politischen Ebenen bereits Prozesse in Gang gesetzt, die für eine einheitliche Herangehensweise sorgen. Die Umsetzung eines Großteils des geforderten Maßnahmenkatalogs der GRÜNEN ist daher längst in Planung und wird in

Abstimmung mit den anderen Bundesländern in einem gemeinsamen Vorgehen koordiniert.

Die Kultusministerkonferenz ist gerade dabei, einen Beschluss vom 8. November 1985 über den Hochschulzugang für Studienbewerber, die aus politischen Gründen den Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung im Heimatland nicht erbringen können, zu überarbeiten. Die KMK hat in einem Bericht ein dreistufiges Verfahren erarbeitet, das den Hochschulen bei der Bewertung über die Zulassung zu einem Studium helfen soll. Dieses Verfahren umfasst die Feststellung der persönlichen Voraussetzungen, die Plausibilisierung der Bildungsbiografie und ein geeignetes Prüfungs- und Feststellungsverfahren.