Protocol of the Session on November 18, 2015

Das ist eben das Problem und wir müssen auch mal beim Thema Fotovoltaikanlagen abwarten, für welchen Preis die am Ende bauen, denn zum Teil sind die Preise so gnadenlos günstig gewesen, dass sie unter dem lagen, was das EEG momentan noch anbietet, und das kann eigentlich nur verwundern, warum das so ist. Die Vermutung ist, dass da jemand die Angel in den Teich hält und sagt, na ja, das EEG wird vielleicht noch mal geändert, dann haben wir aber schon mal eine Marge, wo wir noch irgendwas dafür bauen können, und können unsere Projekte damit realisieren.

Grundsätzlich wäre es eigentlich richtig, das Ausschreibungsmodell sinnvoll anzuwenden. Mein Vorschlag heißt – der ist jetzt nicht mit dem BWE abgestimmt –, ich würde zum Beispiel die großen Offshorewindparks ausschreiben. Das ist nämlich eine Möglichkeit, da habe ich eine klare Netzanbindungssituation, ich habe klare Flächen, die ich quasi unter Verwaltung des Bundes habe, und kann dann einfach sagen, hier könnten 600 oder, was weiß ich, 800 MW stehen, und, lieber Anbieter, wir haben da gewisse Vorplanungen geleistet, das müsst ihr alles nicht mehr berücksichtigen, aber welches Angebot

macht ihr uns. Dann hätte man da ein klares Marktsignal bekommen, außerdem eine Ausschreibung im Bereich zur Preisfindung, damit das EEG marktkonform wird.

Aber ich denke, hätte sich die Bundesregierung wirklich geradegemacht beim EEG – und da ist ein deutliches Beispiel Hinkley Point C, was ja der völlige Abfall vom Glauben jeder Marktwirtschaft in der EU ist –, hätte sich die Bundesregierung als starkes Land in der EU starkgemacht für das EEG und gesagt, wir machen regelmäßige Überprüfungen der Summen, dann wäre es beim EEG geblieben und wir hätten eine klare Ausbaustruktur. Übrigens, auch das ist im jetzigen EEG bedacht, nicht dass da sozusagen zugebaut wird ohne Ende, sondern wir haben das im Moment über ein Preissignal geregelt, das heißt, wenn zu viel gebaut wird, verfällt der Preis so stark, dass immer mehr Projekte wirtschaftlich unter Druck geraten.

So, jetzt komme ich zum letzten Punkt, und das ist die Diskussion, die wir in der Zeitung hatten, zum Thema „Der Süden fordert 40-Prozent-Quote“, weil die deutlich sehen, geht die Ausschreibung allein über den Preis, haben die im Süden keine Chance, das bedeutet, wir kriegen alle Projekte. Darüber freuen sich jetzt sicherlich ein paar Projektentwickler, aber das kann nicht das Ziel des Landtages M-V sein. Das würde nämlich bedeuten, dass alles in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern und noch ein bisschen was in Sachsen-Anhalt steht. Wir brauchen einen bundesweiten Ausbau, wir brauchen das Engagement der Südländer und wir müssen für deren Aufbauzahlen mit kämpfen! Das heißt, wir müssen ein System entwickeln, wo in der Ausschreibung – das kann unter Umständen in zwei Zonen geschehen – ihre Interessen mit berücksichtigt werden, weil das für eine gemeinsame Energiewende von Bedeutung ist.

Wir brauchen also jetzt nicht in einen Krieg einzusteigen, der Süden bedroht die Windkraft im Norden, sondern ganz deutlich die Botschaft: Wir brauchen die Aufstellungszahlen im Süden und wir müssen im Ausschreibungsverfahren auch die Interessen des Südens berücksichtigen. Dass die Quote der falsche Weg ist, darüber, glaube ich, erzielen wir relativ schnell eine Übereinstimmung, aber es muss gewährleistet sein, dass ein relevanter Anteil der Windkraftanlagen im Süden steht. Sie haben natürlich auch ein Stück weit die Belastung damit, aber sie haben dann auch die wirtschaftliche Entwicklung, die es durch regenerative Energien gibt.

Also wir werden dem Antrag grundsätzlich zustimmen, selbstverständlich auch dem Änderungsantrag. Das fand ich jetzt ein bisschen kleinlich, denn wenn DIE LINKE erkannt hat, dass sich das überholt hat, dann haben sie den richtigen Schritt getan und ihren Antrag geändert, und das hätte man auch mal so anerkennen können. – Guten Abend.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Rudolf Borchert, SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Borchert von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Die Bundesregierung hat sich entschieden, es steht fest, ab 2017 wird sie den

Bau von Windparks und großen PV-Anlagen ausschreiben. Damit wird die zukünftige Förderung der erneuerbaren Energien einen völlig neuen Weg beschreiten. Es ist nicht übertrieben, wenn man sagt, wir stehen vor einem Systemwechsel, weg von festen Fördersätzen, von Einspeisevergütungen hin zu wettbewerblichen Ausschreibungen und dann im Ergebnis zu Ausschreibungen der Festlegung der Vergütung. Das ist natürlich ein Paradigmenwechsel. Das ist nicht nur von großer Bedeutung für die Energiewende in Deutschland, sondern natürlich auch für uns in Mecklenburg-Vorpommern. Insofern ist es gut, wenn wir das heute im Landtag miteinander diskutieren.

Die Bundesregierung selbst hat mit der Ausschreibung drei Ziele formuliert. Selbst erklärte Ziele der Bundesregierung sind:

Erstens. Bessere Planbarkeit durch Ausschreibung, Ausbaukorridore einhalten und damit den Ausbau effektiv steuern.

Zweites Ziel ist mehr Wettbewerb. Ausschreibungen sollen den Wettbewerb zwischen Anlagenbetreibern nach dem Grundprinzip fördern, dass der erneuerbare Strom nur in der Höhe vergütet werden soll, die für den wirtschaftlichen Betrieb einer Anlage erforderlich ist. Das heißt, Ziel ist es, eine sogenannte Überkompensation zu beseitigen und eine Kostendämpfung herbeizuführen.

Das dritte selbst erklärte Ziel der Bundesregierung ist hohe Vielfalt. Der Minister hat es mehrfach erklärt, von großen Firmen bis zu kleinen Genossenschaften, die Akteursvielfalt unter den Anlagenbetreibern soll erhalten bleiben, weil hohe regionale Wertschöpfung und hohe Akzeptanz damit gesichert werden können.

So weit zu den drei Hauptzielen von Sigmar Gabriel, unserem Bundeswirtschaftsminister, und damit der Bundesregierung insgesamt.

Resultierend aus diesen Zielen und den vielen Zuarbeiten von Fachleuten, Fraunhofer-Institut et cetera, sind letztendlich Eckpunkte entstanden. Das Eckpunktepapier, am 30. Juli vom BMWi veröffentlicht, gibt also praktisch vorab, vor einem Referentenentwurf die groben Linien vor. In diesen groben Linien wird beschrieben, wie Ausschreibungen in Deutschland zukünftig aussehen könnten. Bis 1. Oktober bestand die Möglichkeit, zu diesen Eckpunkten Stellung zu beziehen. Auch unser Land, auch unsere Landesregierung hat selbstverständlich Stellung bezogen, alle anderen Bundesländer haben Stellung bezogen, aber natürlich auch die Verbände, der BdW, der VKU, Institutionen, Einzelpersonen, inklusive der CDU-Länder, die sich beteiligt haben. Auffallend ist schon, wenn man sich das mal insgesamt ansieht, auch die Stellungnahmen der Länder beinhalten massive Kritik, meine sehr verehrten Damen und Herren, massive Kritik an diesen Eckpunkten. Diese Kritik geht hin bis zur Ablehnung dieser Eckpunkte und es gibt natürlich massive Kritik an Einzelpunkten.

Warum diese massive Kritik und Ablehnung der Eckpunkte?

Zum einen, es wird befürchtet, dass statt gesteuertem und planbarem Ausbau ein Ausbremsen und Verzögern des Ausbaus der erneuerbaren Energien durch das jetzt in den Eckpunkten avisierte Ausschreibungsmodell zumindest möglich ist.

Zweitens wird befürchtet, dass statt einer Kostendämpfung eine Kostensteigerung erfolgen könnte, unter anderem durch steigende Verfahrenskosten.

Drittens, und das ist ganz entscheidend, es wird befürchtet, dass statt hoher Vielfalt, so das selbst erklärte Ziel, möglicherweise die Akteursvielfalt massiv gefährdet wird, weil große Akteure die Risiken und Kosten wesentlich besser ausgleichen können als die kleinen Akteure.

Diese Befürchtungen resultieren zum Teil auch aus Negativerfahrungen mit der ersten Pilotausschreibung für PV-Freiflächenanlagen. Da hatten wir nämlich im Ergebnis einen höheren Kostenwert als davor: davor 8,4, anschließend 9,1 Cent pro Kilowattstunde, also keine Kostendämpfung. Das kann jetzt in der zweiten Ausschreibung schon wieder anders aussehen, aber die Kritik resultiert natürlich auch aus internationalen Vergleichen in Europa, und insofern muss man diese Kritik und diese Befürchtungen schon ernst nehmen.

Als SPD-Landtagsfraktion haben wir – als die Debatte zum EEG lief und die Entscheidung noch nicht getroffen wurde, ob Ausschreibung oder nicht –, habe ich mich persönlich und damit auch die Fraktion mehrfach kritisch auch zur Ausschreibung geäußert, aber es ist inzwischen entschieden und es steht nicht mehr die Frage, ob wir eine Ausschreibung bekommen, sondern es gibt nur noch die Frage, wie wird diese Ausschreibung letztendlich ausgestattet. Insofern legen wir als SPD-Fraktion unseren Schwerpunkt auf die Frage, wie können wir Einfluss nehmen auf ein vernünftiges Ausschreibungsmodell, um die selbst erklärten Ziele der Bundesregierung auch zu erreichen. Das ist das, worauf wir uns letztendlich konzentrieren. Insofern möchte ich die Gelegenheit nutzen, die Position unserer Fraktion, unsere Erwartungen an ein zukünftiges Ausschreibungsdesign hier noch mal klar zu artikulieren.

Zum einen im Bereich onshore: Natürlich wollen wir als SPD-Fraktion, dass den kleineren und mittleren Akteuren eine faire Marktteilnahme ermöglicht wird, dass die Akteursvielfalt erhalten bleibt, dass die Möglichkeiten der De-minimis-Regelung der EU-Kommission selbstverständlich und sinnvollerweise auch ausgeschöpft werden. Das ist im Übrigen die Position aller Bundesländer. Mir ist überhaupt kein Bundesland bekannt, das in den Stellungnahmen etwas anderes gesagt hätte. Also Herr Bouffier in Hessen sieht das übrigens genauso.

Zweitens möchten wir natürlich auch im Onshorebereich klar sagen, dass das Ausschreibungsvolumen – und das ist ja ein ganz wichtiges Steuerungsinstrument, das Einführen von Ausschreibungsvolumen – zumindest circa 4.400 MW im Jahr betragen sollte, um Stabilitäts-, Planungs- und Investitionssicherheit zu geben und den Ausbaukorridor letztendlich einzuhalten.

Und drittens. Da unterscheiden wir uns wahrscheinlich eher von den LINKEN und den GRÜNEN hier im Landtag: Wir möchten am bisherigen Referenzertragsmodell festhalten, so, wie es im Eckpunktepapier vorgesehen ist, dass unterschiedlich windhöffige Standorte praktisch berücksichtigt werden sollen. Einige Länder gehen noch weiter, die fordern ja regionale Quoten, wie zum Beispiel Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Thüringen. Die lehnen wir als SPD-Fraktion ab, weil wir daran nicht erkennen, wie das praktisch zu einer Kostendämpfung führen kann. Das wird ja eher zu einer Kostensteigerung

führen, wenn man wirtschaftlich ungünstige Standorte in der Ausschreibung bevorzugt. Selbstverständlich sehen wir Windkraftanlagen in Mecklenburg-Vorpommern nach wie vor nicht in erster Linie als Nachteil, als Belastung, sondern als große wirtschaftliche Chance. Insofern, meinen wir, sollten wir großes Interesse daran haben, dass möglichst viel vom Ausschreibungsvolumen letztendlich auch hier in Mecklenburg-Vorpommern gebaut wird. Drittens ist für uns bei onshore natürlich auch wichtig …

Jetzt komme ich mal zum Offshorebereich. Beim Offshorebereich ist wichtig, dass das Ausschreibungsvolumen im Eckpunktepapier mit 2,4 Gigawatt bisher zu gering ist. Wir fordern ja schon seit Längerem eine doppelte Menge im Ausschreibungsvolumen im Offshorebereich. Es geht vor allem um die Nachbesserungen des Offshorenetzentwicklungsplans, der erst dann, wenn er steht, praktisch den Einstieg in eine sinnvolle Ausschreibung im Offshorebereich ermöglicht.

Zur Fotovoltaik. Im Fotovoltaikbereich ist es ganz wichtig, dass die Untergrenze, die es momentan bei Ausschreibungen für 1-MW-Dachanlagen gibt, auch auf Freiflächenanlagen bezogen wird. Auch bei Freiflächenanlagen geht es um Akteursvielfalt und, was vor allen Dingen ganz entscheidend ist im PV-Bereich, das bisherige Ausschreibungsvolumen mit 400 MW ist völlig unzureichend. Dort fordern wir mindestens eine Verdoppelung auf 800 MW. Wir würden auch vorschlagen, dass praktisch die Systemverbesserungen durch die Förderung von Freiflächen gerade in Ostwindausrichtungen besonders zu berücksichtigen sind.

Jetzt komme ich mal zur Biomasse. Im Bereich Biomasse ist es zum Beispiel so, dass dort ausdrücklich die Verbände – ich finde, völlig zu Recht – regelrecht die Ausschreibung fordern. Im jetzigen System hätte nämlich die Biomasse keine Chance mehr. Deswegen fordern die Verbände richtigerweise, 100 MW als Paket ins Ausschreibungsvolumen zu geben, sowohl für die Sicherung der Investitionen beim Bestand als auch für Neuanlagen. Da hat man diskutiert, ob 100 MW Ausschreibungsvolumen ausreichend sind oder nicht. Es gibt da viele Details zu klären. Wichtig ist, die Biomasse muss mit hinein ins Ausschreibungsmodell.

(Beifall Thomas Krüger, SPD)

Ich möchte, meine sehr geehrten Damen und Herren, nun zum Schluss zum Antrag der LINKEN kommen. Grundsätzlich ist – ich hatte es eingangs gesagt, glaube ich – die heutige Debatte sehr wichtig und notwendig. Insofern auch noch mal danke schön für den Antrag. Es ist sehr wichtig, dass der Landtag sich in dieser wichtigen Frage positioniert und dann, davon gehe ich aus, auch die Landesregierung in ihrem weiteren Agieren unterstützt. Nur, der Antrag der LINKEN hat aus meiner Sicht zwei Mängel. Zum einen, er kommt nicht zu spät. Ich habe eine andere Sichtweise, ich bin der Meinung, er kommt etwas zu früh, denn er bezieht sich auf Eckpunkte. Ich bin davon überzeugt, dass es gravierende Änderungen geben wird und geben muss. Gerade wenn man sich mal die 15 Stellungnahmen der Bundesländer ansieht, wird es Änderungen geben. Ich bin sehr gespannt auf den Referentenentwurf, und der ist ja dann noch nicht der offizielle Gesetzentwurf. Da ist also der Prozess erst am Anfang, in dem wir hier überhaupt stehen.

Der zweite Mangel des Antrages der LINKEN ist, ich glaube, meine Ausführungen haben es deutlich gemacht: Der Antrag der LINKEN ist sehr fixiert auf die Akteursvielfalt im Zusammenhang mit Onshore und die Position der Landtagsfraktion der SPD ist ganz klar, die Ausschreibungsthematik in ihrer Komplexheit zu betrachten, inklusive Offshore, Fotovoltaik und Biomasse.

Es wäre aus Sicht der SPD-Fraktion eigentlich sinn- voll gewesen, den Antrag zu überweisen. Der Kollege Dietmar Eifler von der CDU hat erklärt, dass die CDUFraktion es anders sieht. Insofern können wir nur bedauern, dass es nicht zu dieser Überweisung gekommen ist. Die SPD-Fraktion wird den Antrag der LINKEN ebenso ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Pastörs von der Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist zum Antrag der LINKEN hier umfangreich ausgeführt worden. Aus Sicht der NPDFraktion beschränke ich mich da auf zwei/drei Punkte, die wir vielleicht noch mal insofern subsumieren wollen, als dass wir erstens sagen, wir machen schon eine Unterscheidung in der Bewertung der Effektivität von alternativen Energien, was Sie hier anscheinend nicht tun. Und zwar sagen wir, es ist nachweisbar so, dass die Biomasse eines der umweltschädlichsten Verfahren ist, wenn man die Schlussrechnung macht, um sogenannte erneuerbare Energien zu erzeugen. Deswegen sind wir nicht einverstanden mit dem, was wir gerade von der Seite der SPD gehört haben, dass man das zwingend mit hineinnehmen sollte. Da sind wir ganz anderer Auffassung,

(Heinz Müller, SPD: Gott sei Dank!)

da sagen wir, der Bestand, der kann nicht dadurch gesichert werden, dass wir langfristig in diesem Bereich über die Finanzierung von Gebühren, die aufzubringen sind, hier Stabilisierung machen, ganz im Gegenteil. Wir müssen gerade hier in Mecklenburg und Vorpommern die Form von Energiegewinnung massiv, wenn gewollt, nach vorne bringen, die am effektivsten ist, und das ist die Windkraft nach wie vor.

Der nächste Punkt ist – ganz kurz die drei Punkte, die uns mehr oder weniger vorgegeben sind von der Bundesregierung in Berlin –: bessere Planbarkeit. Darüber kann man sich unterhalten, wenngleich auch die Argumente von Herrn Jaeger zu bedenken sind, dass die großen Investoren auf dem Gebiet durchaus die Möglichkeit haben, hier eine Problematik hineinzubringen, dass sie ganz einfach nicht in dem Maße ausbauen, wie sie ersteigern, was das Volumen der Energiemenge angeht.

Zweiter Punkt ist: Mehr Wettbewerb und dadurch die Vermeidung von Überkompensation, das heißt also von mehr Geld an Subventionen, als erforderlich wäre, diese Dinge an der Schwelle zur Wettbewerbsfähigkeit finanzieren zu können. Das scheint mir ein Punkt zu sein, wo ich sage, das könnte funktionieren. Das könnte funktionieren über diese Sichtweise. Das werden wahrscheinlich auch die Gutachten hergegeben haben – wir haben das ja gehört, Fraunhofer-Institut –, die wahrscheinlich gerechnet haben in diese Richtung.

Der dritte Punkt ist – und da scheint es mir sehr, sehr unehrlich zu werden vonseiten der Bundesregierung –, das ist nämlich der Punkt, wo man sagt: breite Streuung. Nach all dem, was wir an Erfahrungen gemacht haben, auch in diesem Bereich, ist die breite Streuung insofern unmöglich, als dass man erstens formalrechtliche Konstruktionen findet, dass man in die sogenannte Kleinregelung mit hineingehen kann, dass man also eine Organisationsform schafft, wo dann die Großen sich auch in diesem Bereich ganz klar Kapazitäten kaufen können. Das wird fast gar nicht zu vermeiden sein. Insofern scheint mir dieser dritte Punkt nur zur Beruhigung der Genossenschaften und der Kleininvestoren mit aufgenommen worden zu sein, obwohl man ganz genau weiß, dass das in der Praxis fast unmöglich ist, weil es keine juristisch saubere Abgrenzung gibt auf diesem Gebiet.

Dennoch bin ich der Auffassung, dass es sich durchaus lohnt, bei der recht unsicheren Bewertungslage, die wir im Moment in diesem Bereich haben, diesem Antrag und auch dem Änderungsantrag zuzustimmen und darüber durchaus mal im Ausschuss zu sprechen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Dr. Schwenke von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich muss schon sagen, dass ich langsam, wenn es nicht so traurig wäre, etwas amüsiert bin über diese reflexartigen Reaktionen, die Sie hier wieder an den Tag gelegt haben, Herr Eifler. Es tut mir ja leid, dass Sie Ihre ganze Rede,

(Dietmar Eifler, CDU: Ganz entspannt, Frau Schwenke!)

dass Sie Ihre ganze Rede darauf aufgebaut haben, dass die Entschließung im Bundesrat am 06.11. schon getroffen ist und dass wir uns dann erlaubt haben,

(Zuruf von Dietmar Eifler, CDU)

das sozusagen natürlich auch zur Kenntnis zu nehmen.