Ich bin überzeugt, dass wir uns auch im eigenen Entscheiden die Offenheit für das Abprüfen verschiedener Lösungsansätze die jeweiligen Vor- und Nachteile in den kommenden Wochen nicht zu früh verstellen sollten. Und ich bin fest davon überzeugt, dass wir nicht nur über Windenergie an Land nachdenken sollten, sondern, weil die Ausschreibung alle trifft, auch über Offshorewindkraft, über Fotovoltaikfreiflächen, über Biogasanlagen, was wir im Übrigen in unseren Stellungnahmen getan haben.
Denn die Ausschreibungsregelungen treffen demnächst alle Bereiche und auch in den anderen Bereichen gibt es bürgernähere Projekte, die ebenfalls unseren besonderen Schutz brauchen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung ist bei diesen Fragen bereits auf dem Weg. Ich danke für den Willen, uns den Rücken zu stärken. Wir beteiligen uns selbstverständlich intensiv an den dazu geführten bundespolitischen Diskussionen, um nicht zuletzt auch für uns eine größtmögliche Akteursvielfalt zu wahren. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche eine erfolgreiche Diskussion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute, am 18. November 2015, fordert die Fraktion DIE LINKE den Landtag auf, einige Feststellungen im Zusammenhang mit den Pilotausschreibungen für Fotovoltaikfreiflächenanlagen zu treffen. Darüber hinaus soll heute, am 18. November 2015, mit dem Antrag die Landesregierung aufgefordert werden, im Bundesrat dem Antrag von Nordrhein-Westfalen
„Entschließung des Bundesrates zum Erfordernis der europarechtlich zulässigen De-Minimis-Regelung für Windenergieanlagen“ zuzustimmen“. So viel zu dem Antrag.
Auf seiner 938. Sitzung am 6. November 2015 hat der Bundesrat eine Entschließung zum Erfordernis der europarechtlichen Zulassung der De-minimis-Regelung für Windenergieanlagen beschlossen. Im Entschließungsantrag stellt der Bundesrat fest, dass die Bundesregierung bei der Umstellung auf Ausschreibungsverfahren für erneuerbare Energien in ihrem Eckpunktepapier mit Ausschreibungen für alle Förderungen von Erneuerbaren-Energien-Anlagen vom 31. Juli 2015 von der in den Leitlinien für staatlichen Umweltschutz und Energiebeihilfen vorgesehenen De-minimis-Regelung für Windenergieanlagen nur eingeschränkten Gebrauch machen will. Danach sollen lediglich kleine Anlagen mit einer installierten Leistung von einem Megawatt von der Ausschreibungspflicht befreit werden.
Unter Punkt 5 des Entschließungsantrages fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, „die De-MinimisRegelung nach Abschnitt 3.3.2 Rn. 127 der Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien, in den Regierungsentwurf zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2016 aufzunehmen. Alle rechtlich möglichen Maßnahmen sind zu ergreifen und zu nutzen, um die bisher für den Erfolg der Energiewende notwendigen Akteursvielfalt aufrecht zu erhalten.“
Meine Damen und Herren der Fraktion DIE LINKE, in Ihrem Ursprungsantrag fordern Sie unter anderem auch, den Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen zu der eben aufgeführten Entschließung, die im Bundesrat bereits am 6. November beschlossen wurde, zu unterstützen. Da bleibt mir nichts anderes übrig, als zu sagen: Frau Dr. Schwenke, guten Morgen!
Konkret wäre es an dieser Stelle, den Antrag zurückzuziehen und ihn nicht noch durch den Änderungsantrag zu ergänzen und zu begleiten.
Sehr geehrte Damen und Herren, trotz zahlreicher Interventionen lehnt das Bundeswirtschaftsministerium es ab, die bei Windenergie an Land zugelassenen Ausnahmen zu nutzen. Gerade vor dem Hintergrund, dass die Energiekosten durch die Umsetzung der Energiewende in den zurückliegenden Jahren erheblich gestiegen sind, ist die Haltung des Bundeswirtschaftsministers allzu gut nach
zuvollziehen. Die Energiewende lebt von der Akzeptanz der Bevölkerung. Die Akzeptanz hängt maßgeblich von den Kosten der Energiewende ab. Wir haben häufig in diesem Haus dazu debattiert. Schon heute werden für die EEG-Umlage circa 6,2 Cent je Kilowattstunde entrichtet. Gerade mit der Ausschreibung für die Förderung von Erneuerbaren-Energien-Anlagen will das Bundeswirtschaftsministerium die Kostensteigerung eindämmen. Ziel ist es, den Ausbau des grünen Stroms planbarer und kostengünstiger zu gestalten. Mit der Ausschreibung der Förderung sollen im Wesentlichen drei Ziele erreicht werden, nämlich bessere Planbarkeit, mehr Wettbewerb und eine hohe Vielzahl der Akteure.
Sehr geehrte Damen und Herren, am 31. Juli 2015 hat das Bundeswirtschaftsministerium mit dem Eckpunktepapier zu den Ausschreibungen für die Förderung von erneuerbaren Energien ein Gesamtkonzept vorgelegt, welches die Leitlinien der Ausschreibungsmodalitäten umreißt. Die Eckpunkte des Bundeswirtschaftsministeriums beruhen auf Empfehlungen eines wissenschaftlichen Berichtes, an dem namhafte Institutionen, wie unter anderem auch das Fraunhofer-Institut und das Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoffforschung, mitgearbeitet haben. Diese auf wissenschaftlicher Basis begründeten Ziele werden von meiner Fraktion uneingeschränkt unterstützt.
Sehr geehrte Damen und Herren, auf den vorliegenden Antrag zurückkommend kann man auf den Internetseiten des Bundeswirtschaftsministeriums und der Bundesnetz- agentur Folgendes nachlesen: Zur Pilotausschreibungs- runde „für Photovoltaik (PV)-Freiflächenanlagen vom 15. April 2015 … wurden 170 Gebote mit einem Volumen von 715 Megawatt … abgegeben.“ Mit den zu wertenden Angeboten „war das Ausschreibungsvolumen von 150 Me- gawatt rund vierfach überzeichnet“. Unter den Bietern waren „sowohl natürliche … als auch diverse … juristische Personen, bis hin zu Aktiengesellschaften“. Der Umfang des kleinsten bezuschlagten Gebotes hatte einen Umfang „von einem Megawatt“, also auch Gebote mit einem kleinen Gebotsumfang haben erfolgreich an der Ausschreibung teilgenommen. „Der niedrigste Gebotswert betrug 8,48 ct/kWh, während der höchste erfolgreiche Gebotswert bei 9,43 ct/kWh lag. Im Durchschnitt betrug die Förderhöhe aller bezuschlagten Gebote 9,17 ct/kWh.“ Dabei will ich darauf hinweisen, dass das Höchstgebot der Ausschreibungsrunde 11,29 ct/kWh betrug.
Aus der bisherigen Ausschreibung geht nicht hervor, wer als Investor konkret hinter den erfolgreichen Geboten stand. Genossenschaften und natürliche Personen haben in dieser ersten Ausschreibungsrunde keinen Zuschlag erhalten. Dies nun grundsätzlich auch für den Bereich der Windkraftanlagen an Land anzunehmen, entbehrt nach meiner Auffassung jeder Grundlage.
Ich gehe davon aus, dass erste Ausschreibungen abgewartet werden müssen, um dann gegebenenfalls nachzusteuern, Frau Borchardt.
Sehr geehrte Damen und Herren, gerade mit dem Beteiligungsgesetz des Landes schaffen wir aktuell die Grundlage, um eine ausreichende Beteiligung der Kommunen, aber auch der Bürger unseres Landes an Windkraftprojekten zu sichern.
Dafür bedarf es keiner Änderung im ErneuerbareEnergien-Gesetz. Die Bundes- und Landesregierung handeln selbstständig, um die Akzeptanz der Energiewende, aber auch die Beteiligung der Bürger und Kommunen an der Energiewende zu sichern. Der vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE kommt nicht nur zu spät, er ist nach meiner Auffassung auch nicht sachgerecht.
Wir sind der Auffassung, dass erste Erfahrungen im Bereich der Ausschreibung von Windkraftprojekten gesammelt werden müssen, um dann gegebenenfalls auf Bundesebene im Rahmen der Fortschreibung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes weitere Entscheidungen zu treffen. Auch bedarf es Ihres Antrages einschließlich des Änderungsantrages nicht, um die Landesregierung dahin gehend zum Handeln aufzufordern. Das ist, glaube ich, aus den Worten von Minister Pegel auch deutlich geworden. Aus diesem Grunde wird meine Fraktion den vorliegenden Antrag einschließlich des Änderungsantrages ablehnen, das heißt, wir werden also auch der Überweisung in den Energieausschuss nicht zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Torsten Renz, CDU: Klare Worte. – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Tosender Beifall.)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden dem Antrag der LINKEN zustimmen, das erst mal vorneweg.
Ja, es gibt immer unterschiedliche Systeme und jedes System hat Vor- und Nachteile. Wir haben in der Bundesrepublik das System des Erneuerbare-Energien-Gesetzes gewählt, um erneuerbare Energien zu finanzieren. Das brachte für alle Beteiligten eine sehr hohe Planungssicherheit.
In der Marktwirtschaft gilt immer der Grundsatz, je höher das Risiko, umso höher muss der Gewinn sein, der dem Risiko gegenübergestellt wird. Nun war es aber mitnichten so, dass da irgendwelche Fantasiezahlen eingetragen wurden und die Betreiber sich dann einfach nur dumm und dämlich verdienen konnten, sondern es gab regelmäßige Überprüfungen der Vergütungshöhen für erneuerbare Energien.
Das ist zum Beispiel sofort ein Punkt, wo ich sagen würde, die könnte man zukünftig auch problemlos durch Ausschreibungen ermitteln. Das wäre zum Beispiel eine Möglichkeit gewesen. Dann würde man auf der einen
Seite gut einen marktgerechten Preis finden, auf der anderen Seite hätte man aber eine hohe Planungssicherheit und könnte deswegen von den Investoren erwarten, dass sie mit einer relativ geringen Verzinsung ihres eingesetzten Kapitals leben könnten – so einer der Gedanken.
Die sogenannten De-minimis-Regelungen, von der Bundesregierung auf EU-Ebene hart erkämpft, hinterher aber nicht genutzt, sind natürlich eine eher peinliche Veranstaltung für die Bundesrepublik Deutschland auf europäischer Ebene, weil es dort keiner versteht. Aber vielleicht, um es zu erklären: „De-minimis“ sollte bedeuten, dass bestimmte kleinere Anlagenkonfigurationen aus einem Ausschreibungsverfahren herausgenommen werden sollten. Aber der Teufel steckt wie immer im Detail! Der Satz heißt, er wird auch von der LINKEN in der Begründung ihres Antrages gebracht, ich lese ihn mal vor – vielleicht verstehen Sie ihn ja, ich nämlich nicht –:
„Für Anlagen mit einer installierten Stromerzeugungskapazität von weniger als 1 MW und Demonstrationsvorhaben, ausgenommen Windkraftanlagen, für die als Grenzwert eine installierte Stromerzeugungskapazität von 6 MW oder 6 Erzeugungseinheiten gilt, können Beihilfen ohne Ausschreibung nach Randnummer (126) gewährt werden.“
Wem jetzt sofort klar ist, worum es geht, der ist richtig gut. Das Problem ist nämlich: Was bedeuten „6 MW oder 6 Erzeugungseinheiten“? Der Bundesverband Windenergie liest das so und sagt: Das sind Anlagen, die kleiner, gleich oder 6 MW sein müssen, und gemeint sind 6 Anlagen, das macht 36 MW. Das ist doch mal eine Hausnummer. Da sagt der Bundeswirtschaftsminister, so haben wir nicht gewettet, das sind etwa 80 Prozent aller Windkraftprojekte, die würden mit darunterfallen. Und dann bleibt natürlich das Problem: Ich habe 18 Anlagen bei einem neuen Windpark und der wird einfach aufgeteilt in drei Windparks à 6 Anlagen, die jeweils unter den 6 MW bleiben, und schon braucht es keine Ausschreibung mehr. Das sind tatsächlich Gründe, die es schwierig machen, die De-minimis-Regelung anzuwenden. Das heißt für mich nicht, dass ich das nicht will, nur müssen wir klären, was das im Einzelfall bedeuten soll.
Jetzt der Umkehrschluss. Herr Minister, Sie haben ja gesagt, die Genossenschaften werden wir schon alle gut berücksichtigen. Wie Sie die von den normalen Projekten abgrenzen wollen, ist mir völlig schleierhaft. Wonach soll denn eine Genossenschaft gewertet werden? Wenn Sie sagen, dieser eingetragene Genossenschaftsverband, dann ist es doch für einen Windkraftentwickler kein großes Problem, das in Zukunft sozusagen als Genossenschaftsmodell aufzulegen. Wir bleiben also immer in dem gleichen Problemkreis der Abgrenzung der Projekte von- einander. Bei der jetzigen Regelung der Ausschreibung kann man einfach nur sagen, bei den großen Windkraftentwicklern knallen da die Sektkorken,
weil denen nämlich völlig klar ist, die ganzen kleinen Konkurrenten sind damit raus aus dem Markt, die dürfen sich mal höflich anmelden bei den großen Projektentwicklern und fragen, ob die nicht ihre Anlagen über die große Ausschreibung mit rüberziehen können. Das wer
den die zum Teil auch machen, aber sie werden sich das gut vergüten lassen bei der ganzen Geschichte.
Sie haben das richtig dargestellt, für das Einzelprojekt, ob das jetzt die Genossenschaft, die Gemeinde, die WEMAG oder wer auch immer sind, die versuchen, eine Anlage durchzubringen, die haben ein Riesenproblem in diesem Ausschreibungsverfahren, weil wenn die nicht zum Zuge kommen und ein Jahr warten müssen, ist unter Umständen die gesamte Vorarbeit Makulatur, weil ihr Vorpachtvertrag dann irgendwann ausläuft. Die großen Projektentwickler können diese Projekte alle nebeneinanderlegen und können ein paar Angebote abgeben, die richtig schön hoch sind. Das zeigt nämlich die Vergangenheit, dass in der Regel die realisierten Projekte teurer sind als im EEGBereich. Die nehmen sozusagen sehr hohe und sehr niedrige Angebote und dann können sie diese je nach Stand ihrer Projekte jeweils dort oder dort mit eintakten, also erst mal noch zurückstellen und warten, dass irgendwelche vorherigen Anbieter herausfallen.
Das Tolle der Ausschreibung ist, dass man Superpreise erzielt. Darüber freuen sich dann immer alle, schlagen sich auf die Schenkel und sagen, he, wir haben Geld gespart. Das Problem ist aber nicht der Ausschreibungspreis, sondern der am Ende wirklich gebaute Preis. Da sagen die Erfahrungen aus Großbritannien, es gab einige, die haben einen gnadenlos niedrigen Preis geboten. Alle in der Branche haben sich gefragt, Mensch, wie machen die das, das kriegt man alles nicht finanziert, das ist ja der Hammer, was die hier für Preise anbieten. Der Grund war, diese Anbieter haben einfach gesagt, ach, die Preise werden doch alle verfallen bei den erneuerbaren Energien. Die Anlagen sind in drei Jahren viel, viel billiger, wenn ich nachweisen muss, dass ich gebaut habe, und ich setze mal darauf. Dann stellte sich nach drei Jahren heraus,
da war nichts mit billigeren Anlagen und es wurde halt das nächste Gebot genommen. So arbeitete man sich vor, bis man jemanden hatte, der wirklich bauen wollte für den Preis, und siehe da: Der Preis war viel, viel höher als vorher angegeben.
Das ist eben das Problem und wir müssen auch mal beim Thema Fotovoltaikanlagen abwarten, für welchen Preis die am Ende bauen, denn zum Teil sind die Preise so gnadenlos günstig gewesen, dass sie unter dem lagen, was das EEG momentan noch anbietet, und das kann eigentlich nur verwundern, warum das so ist. Die Vermutung ist, dass da jemand die Angel in den Teich hält und sagt, na ja, das EEG wird vielleicht noch mal geändert, dann haben wir aber schon mal eine Marge, wo wir noch irgendwas dafür bauen können, und können unsere Projekte damit realisieren.