Was ist aber aus diesem Plan geworden? Das Bundeswirtschaftsministerium hat bereits im Juli 2015 ein Eckpunktepapier für die Ausschreibung von erneuerbaren Energien vorgelegt. Der Zeitplan des Eckpunktepapiers sieht vor, dass das EEG 2016 bereits im März kommenden Jahres im Kabinett beschlossen werden soll, das heißt, bevor die Evaluierung aus den Pilotausschreibungen überhaupt vorliegt. Da kann man sich doch die Frage stellen, warum es überhaupt Pilotausschreibungen gab, wenn es vollkommen irrelevant ist, was dabei herauskommt. Und was ist dabei herausgekommen? Für mich ist das zumindest beunruhigend. Die ersten beiden Ausschreibungsrunden haben klar bewiesen, kleine Akteure haben absolut keine Chance. In der ersten Runde der Pilotausschreibung hat ein einziger Bieter 40 Prozent des Gesamtvolumens auf sich vereinen können. In beiden Ausschreibungsrunden kam kein Bürgerenergieprojekt zum Zuge, keine Genossenschaft, nichts. Ist das die angestrebte Akteursvielfalt?
Ebenfalls in der ersten Runde konnte eindrucksvoll bewiesen werden, wie kostensenkend das Ausschreibungsmodell wirklich ist. Im Durchschnitt kam eine Fördersumme von 9,17 Cent pro Kilowattstunde heraus. Die derzeitige EEG-Vergütung liegt bei 9,02 Cent je Kilowattstunde. So viel also zur Kosteneinsparung, meine Damen und Herren.
In der zweiten Runde liegt der Preis niedriger. Aber wie wir an den Erfahrungen aus den anderen Ländern erkennen können, ist es fraglich, ob am Ende wirklich alle Projekte zu den gebotenen Konditionen realisiert werden. Das Interessante ist, dass die Ergebnisse der ersten beiden Ausschreibungsrunden bereits Gründe liefern, auf Ausschreibungen zu verzichten. Das ist laut EUVorgaben auch möglich, wird aber von der Bundesregierung verschwiegen. Schauen wir noch mal ganz kurz in die Beihilferichtlinie der Kommission: Es muss nicht ausgeschrieben werden, wenn es zu einem höheren Fördervolumen kommt oder eine Ausschreibung dazu führt, dass weniger Vorhaben realisiert werden.
Meine Damen und Herren, für mich bedeutet das, dass der Systemwechsel auf Ausschreibungen nicht zwangsläufig nötig wäre. Würde die Bundesregierung wirklich wollen, dann könnte der Verzicht auf Ausschreibung bei der Kommission gut begründet werden. Aber wie gesagt, ich glaube, die Bundesregierung will das Ausschreibungssystem, damit die Großen wieder zum Zuge kommen, und sie kann gleichzeitig mit dem Finger auf die EU zeigen. Was für ein doppelzüngiges Spiel gespielt wird, zeigt sich auch, wenn es um die Nutzung der De-minimisRegelung geht. Übersetzt heißt das ja nichts anderes als der Einzug einer Bagatellgrenze, der für die Ausschreibung nicht notwendig ist.
Wie wir in der vergangenen Woche auf unserer Informationsfahrt nach Brüssel erfahren konnten, hat die Bundesregierung für diese De-minimis-Regelung vor der Europäischen Union gekämpft wie ein Löwe. Am Ende steht sie nun auch in den europäischen Leitlinien, nur nicht in den Eckpunkten der Bundesregierung. Verstehen Sie das, meine Damen und Herren? Ich habe keine Erklärung für das Agieren der Bundesregierung. Sie macht sich auf europäischer Ebene völlig unglaubwürdig, um es freundlich zu formulieren. Und zu Hause wird versucht, die Menschen nach Strich und Faden zu vergackeiern. Die Nutzung einer Bagatellgrenze ist aus unserer Sicht der einzige Weg, um zumindest einigermaßen sicherzustellen, dass auch weiterhin kleine Akteure am Markt eine Chance haben.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag zielt darauf ab, der Landesregierung den Rücken zu stärken, wenn es im kommenden Frühjahr in die Länderanhörung zum EEG 2016 geht. Mit einem eindeutigen Votum aus dem Landtag kann die Landesregierung klar Position beziehen und muss sich aus unserer Sicht auch nicht auf Kompromisse einlassen. Ziel muss es sein, die von der Kommission eingeräumte Ausnahmeregelung vollumfänglich zu nutzen, wenn Ausschreibungen nicht gänzlich verhindert werden können. In unserem Antrag plädieren wir dafür, dass Mecklenburg-Vorpommern den Entschlie- ßungsantrag aus Nordrhein-Westfalen im Bundesrat unterstützt. Dieser Antrag zielte ebenfalls auf die Nutzung der De-minimis-Regelung ab.
Ursprünglich sollte der Antrag am 6. November in die Ausschüsse des Bundesrates überwiesen werden. Das war letztlich nicht der Fall, sondern der Antrag wurde mit einer Mehrheit bereits im Bundesrat angenommen. Aus diesem Grunde haben wir zusätzlich einen Änderungsantrag vorgelegt, schon allein aus dem Grund, um es Ihnen nicht so einfach zu machen, unseren Antrag abzulehnen. Aber ich beantrage zunächst die Überweisung in den Energieausschuss. Da könnten wir darüber reden, was uns bei der Einführung von Ausschreibungen auch be
züglich anderer erneuerbarer Energien, also nicht nur bei der Windenergie, wichtig ist. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin jetzt nicht ganz sicher, worauf Sie in allererster Linie abstellen. Zunächst ging ich davon aus, dass Ihr Antrag darauf abzielt, für kleinere Energieprojekte weiterhin ein Agieren ohne Ausschreibung möglich zu machen. Die Ausschreibung als Ganzes per se infrage zu stellen, scheint mir weniger sinnvoll, und zwischendurch war Ihre Rede stark davon durchzogen zu sagen, das räumen wir jetzt in Gänze ab.
(Dietmar Eifler, CDU: Frau Schwenke weiß nicht, was sie will. – Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Frau Schwenke weiß schon, was sie will.)
Wir waren uns hier mehrfach einig, dass wir Kostensenkung brauchen, und Ausschreibungen müssen nicht, aber können ein Weg dazu sein. Ich glaube, da muss man ihnen auch die Chance lassen, mehr als anderthalb Versuche zu beginnen, und Sie haben ja selbst darauf hingewiesen, der zweite Ausschreibungszyklus hat zumindest geringere Vergütungssätze erbracht.
Jetzt geht es in der Tat darum zu schauen, wie viel realisiert werden. Ich finde, diesen Vorlauf, die praktische Realisierbarkeit sollte man schon einmal abwarten, bevor wir jetzt in Gänze das Kind mit dem Bade ausschütten.
Lassen Sie mich aber gern auf das Thema zurückkommen und uns auf die kleinen Akteure konzentrieren. So ist die Anfrage hier ursprünglich so aufgebaut – die Rede hat jetzt die Nuance etwas größer gemacht an der Stelle, um es deutlich zu formulieren –, im Ziel die Kleinen zu erhalten, da sind wir uns einig, das teilen wir. Es ist das erklärte Ziel unserer Energiepolitik, dass möglichst viele Menschen von der Energiewende profitieren, und zwar nicht nur als Kunden von regenerativem Strom, sondern auch als dessen Produzenten. Die Frage ist nur, wie wir die möglichst große Akteursvielfalt beibehalten können, denn mit der EEG-Novelle 2014, das haben Sie angesprochen, wurde der Umstieg auf Ausschreibungen ab 2017 beschlossen.
Zur Erprobung unterschiedlicher Ansätze für die Programmierung des Ausschreibungsdesigns wurden Anfang 2015 das von Ihnen angesprochene Testverfahren und die Freiflächenausschreibungsverordnung als dessen Grundlage beschlossen. Mit der von Ihnen geschilderten
Pilotausschreibung im Bereich der Fotovoltaik- oder Solarfreiflächenanlagen sollten solche ersten Erfahrungen gesammelt werden, wie mit dem neuen Fördersystem die Ausschreibungen im Bereich der erneuerbaren Energien strukturiert und dann designt werden können. Die erste und zweite Ausschreibungsrunde – auch darauf haben Sie hingewiesen, sie haben bereits stattgefunden – sind aber noch nicht in Gänze umgesetzt, sodass man, glaube ich, Schlussfolgerungen jetzt mit Vorsicht genießen muss.
Eine wirklich fundierte Aussage zur Akteursvielfalt kann aufgrund der beiden bisherigen Auktionsrunden nach meiner Einschätzung noch nicht getroffen werden, es darf aber, da bin ich ja dicht bei Ihnen, bezweifelt werden, dass das hohe Ziel der Vielfalt in den ersten beiden Runden tatsächlich erreicht worden ist, denn – auch das ist unstreitig – zunächst waren zahlreiche Großprojekte Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Das hat aber auch etwas damit zu tun, dass die schon vorgeplant waren, sich deshalb relativ schnell beteiligen konnten und sehr günstige Konditionen aufgrund der Vorplanungen anbieten konnten, sodass im Ergebnis mehr als 40 Prozent der versteigerten Megawattzahlen an ein einziges Unternehmen gegangen sind.
Dennoch, auch das gehört zur Vollständigkeit dazu, haben sich in diesen, ich sage mal, Testausschreibungen Genossenschaften an der Ausschreibung beteiligt. Es hat sich aber auch gezeigt, dass verglichen mit der Anzahl der eingetragenen Genossenschaften, die wir haben im Bereich der erneuerbaren Energien, sich nur ein sehr geringer Anteil der Bürger an den Testausschreibungen beteiligt hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Windenergie ist die bedeutendste Form der erneuerbaren Stromerzeugung in unserem Land, und auch die soll ja künftig ausgeweitet werden. Das ist ein echter norddeutscher Vorteil, denn das gehört sicherlich zur Vollständigkeit dazu, wir haben für Windenergie schlicht bessere Bedingungen als viele andere Teile Deutschlands hier bei uns im Norden. Gerade wegen dieser norddeutschen Vorzüge für die Windenergie bietet sich uns eine herausragende wirtschaftliche Chance damit.
Allerdings wissen wir gemeinsam nur zu gut, dass die Menschen in unserem Land diese Frage, ob man Windenergie an Land will oder nicht, sehr unterschiedlich und sehr differenziert beantworten. Deshalb haben wir ein hohes Interesse, dass allen, die sich bei uns im Land in der Windkraft engagieren wollen, das Leben nicht noch zusätzlich schwerer gemacht wird, als es unbedingt sein muss, denn je mehr Menschen bei uns im Land an Windenergieprojekten selbst teilhaben und davon profitieren können, desto stärker wird sich im Ergebnis dies positiv auf die Akzeptanz der Windkraft an Land auswirken. Wir wollen deshalb möglichst vielen Menschen die Chance auf ein Mitmachen offenhalten. Deshalb darf vor allem der Vielfalt von Akteuren, da sind wir uns einig, kein Riegel vorgeschoben werden. Die Landesregierung und insbesondere das Energieministerium engagieren sich dafür auf unterschiedlichsten Ebenen.
Ich glaube, dass sie genau diese in der Einfachheit nicht geben können, weil sie für die meisten Erneuerbare-Energien-Bereiche eben noch gar kein Ausschreibungsdesign haben. Und deshalb zu sagen, das noch nicht vorhandene Ausschreibungsdesign sei per se schädlich, finde ich verfrüht. Die Frage – und so verstehe ich Ihren Antrag, ich hoffe, wir sehen das ähnlich, zumindest Frau Dr. Schwenke habe ich so verstanden – zielt gerade darauf ab für die jetzt erst entstehenden rechtlichen Regelungen, wie sieht denn das Ausschreibungsdesign aus, proaktiv darauf hinzuwirken, dass wir Inhalte haben werden, die genau die Akteursvielfalt weiterhin bereithalten. Von daher finde ich die Frage verfrüht, weil man erst die Regelung haben sollte und sie dann beurteilt und nicht erst beurteilt und dann mal schaut, wie die Regelung aussieht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, natürlich – und das ist an Frau Borchardt besonders gerichtet – haben wir uns im Rahmen der Anhörung der Länder durch das Bundeswirtschaftsministerium zu einem Eckpunktepapier, das Ausschreibungsideen betraf, gerade auch zu dieser Frage der Akteursvielfalt, wie wir die Kleinen besonders erhalten und aufpäppeln können, geäußert. In unserer Stellungnahme haben wir uns, im Übrigen wie viele andere Bundesländer auch, besonders auf das Modell zum Erhalt der Akteursvielfalt bei Windausschreibungen bezogen, das der Genossenschaftsverband im August 2015 herausgebracht hat, und haben dafür nachhaltig im Rahmen der Anhörungsmöglichkeiten geworben.
In diesem Konzeptpapier, wenn wir vielleicht über Lösungen nachdenken, bevor wir sie bereits in Rechtsform haben und beurteilen, ist ein Vorschlag in die Diskussion eingebracht worden, mit dem den Bürgerwindprojekten das Risiko eines direkten und unmittelbaren Ausschreibungsverfahrens ein Stück genommen werden soll und sie davon freigehalten werden sollen. Zugleich sollen die mit der Ausschreibung angestrebten Preissignale, um die es ja im positiven Sinne gehen soll, auch für diese Projekte mittelbare Anwendung finden und damit Wirkung zeigen. Die Förderhöhe …
Die Förderhöhe für ein solches Projekt soll sich nämlich an den wettbewerblich ermittelten Preisen vorangegan
gener Auktionsrunden orientieren. Und, Frau Borchardt, bevor Sie mir Rumeierei vorwerfen, hören Sie doch erst mal zu, wie das Genossenschaftsmodell ist!
Als Beispiel für die Frage, wie dann dieses Genossenschaftsmodell überlebt, welchen Preis man bei den nicht an der Ausschreibung teilnehmenden kleinen Akteursvielfalt bewahrenden Modellen sicherstellt, schlägt der Genossenschaftsverband vor, dass man die gewichteten Höchstpreise der letzten vier bis sechs Runden als anzulegenden Wert für die Projekte zum Zeitpunkt der Anmeldung bei der ausschreibenden Stelle – das wird voraussichtlich die Bundesnetzagentur sein – ansetzen will.
Damit wäre das größte Risiko für Klein- und Bürgerprojekte gebannt. Das besteht nämlich, wenn man ehrlich ist, primär darin, dass ein Bürgerprojekt für die Entwicklung, für die Planung, für die Vorbereitung eines konkreten Windparkprojektes bei sich vor der Tür, einer eigenen Gemeinde bei der Ausschreibung an sich auch das Risiko hätte, dass es gar nicht zum Zuge kommt. Während professionelle Anbieter meist mehrere Eisen im Feuer haben und deshalb mit einigen Treffern und einigen Nieten ganz gut leben könnten, weil sie mit den erfolgreichen Projekten die Vorlaufkosten der nicht geglückten Projekte finanzieren können, ist dies bei Bürgerprojekten eben oft anders, die haben nur ein einziges. Und wenn es nur ein Projekt gibt, geht es bei denen bei einer Ausschreibung am Ende um Ex oder Hopp. Das wird viele Bürger- und Genossenschaftsprojekte abschrecken, weil dann schwer kalkulierbare Verluste in der Vorlaufphase drohen. Dem will die eben genannte Idee des Genossenschaftsprojektes entgegenwirken.
Danach würde diesen kleinen Projekten das Risiko nicht aufgebürdet, gar nicht erst zum Zug zu kommen, weil sie eben nicht in die Ausschreibung müssen. Kleinprojekte würden zum Zuge kommen, ohne das Risiko fürchten zu müssen, bei der Ausschreibung rauszufliegen. Sie würden aber nur den Preis erhalten können, der sich quasi als Durchschnitt aus den letzten vier bis sechs vorangegangenen Ausschreibungen als der Markpreis zu diesem Zeitpunkt herauskristallisiert hat. Die Projekte hätten auf diese Weise die Gewissheit, einen Zuschlag zu bekommen, sie würden bauen können und können über einen längeren Zeitraum im Übrigen auch die Höhe der Förderung abschätzen. Dennoch müssten die Bürgerenergieprojekte alle Präqualifikationsbedingungen für die Ausschreibung nachweisen und sie würden auch ansonsten behandelt werden wie alle anderen, insbesondere bei den Preissignalen, die man in Ausschreibungen ziehen möchte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie stellen im Antrag zudem ganz ausdrücklich die De-minimis-Regelung als Möglichkeit zur Wahrung der Akteursvielfalt heraus. Auch da haben wir, zumindest im ersten Zugriff, abstrakt keinen Dissens. Und wenn Sie unser Verhalten im Bundesrat betrachten – Sie haben ja auf die Beschlussfassung hingewiesen –, wird dies, glaube ich, in der Beschlussfassung und unserer Teilnahme auch deutlich. Wir haben im Bundesrat dem Antrag aus Nordrhein-Westfalen in diesem Punkt ganz ausdrücklich zugestimmt, nicht zuletzt auch,
will ich deutlich sagen, als deutliches gemeinsames Signal der Länder. So erklärt sich im Übrigen auch der kraftvolle gemeinsame Akt beim Bund, dass hier nicht eine gute Möglichkeit für einen Erhalt der Akteursvielfalt mit dem Bade ausgeschüttet werden sollte.
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Bund meldet zur Nutzung der De-minimis-Regelung auch Bedenken an, die man dann nach meiner Überzeugung nicht ganz so leichtfertig vom Tisch wischen sollte. So besteht natürlich die Gefahr, dass nicht nur diejenigen Projekte, die wir erreichen wollen, die De-minimis-Regelung nutzen werden, nämlich die kleinen, die mit einigen wenigen Windrädern dabei sein sollen, es spricht manches dafür, dass auch die größeren Projektierer und Projekte sich um Gestaltung bemühen werden, um von dieser Ausnahmevorschrift zu profitieren. Es besteht damit auch die Befürchtung, dass der Ausbau der Windprojekte an Land künftig deutlich kleinteiliger, zersplitterter und vor allen Dingen ungebündelter erfolgen könnte, ein volkswirtschaftlich nicht unbedingt wünschenswerter Effekt. Die Wettbewerbssituation in Ausschreibungen könnte zudem verschlechtert werden, was zu höheren Förderkosten von Großprojekten führen würde. Damit wäre dann im Ergebnis die Akzeptanz und Unterstützung für dieses Instrument ganz schnell nicht mehr gegeben.
Insofern plädieren wir dafür, in den kommenden Wochen die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern abzuwarten, alle, wie ich finde, guten Argumente für die Positionen, die wir teilen, dort einzubringen, aber eben auch sorgfältig die Konsequenzen gemeinsam mit dem Bund auf der Grundlage seiner Gegenargumente abzuklopfen. Und man wird dann gemeinsam, Bund und Länder, versuchen müssen, einen bestmöglichen Kompromiss zu finden. Deshalb teilen wir teilweise Ihre Sorge. Die Annahme aber, es gäbe dafür nur eine einzige Lösung, scheint die Diskussion zu früh zu zerschlagen, und man wird, glaube ich, einfach mal zuhören müssen, welche anderen Lösungen und welche Bedenken unserer Lösung im Detail entgegenstehen.
Ich bin überzeugt, dass wir uns auch im eigenen Entscheiden die Offenheit für das Abprüfen verschiedener Lösungsansätze die jeweiligen Vor- und Nachteile in den kommenden Wochen nicht zu früh verstellen sollten. Und ich bin fest davon überzeugt, dass wir nicht nur über Windenergie an Land nachdenken sollten, sondern, weil die Ausschreibung alle trifft, auch über Offshorewindkraft, über Fotovoltaikfreiflächen, über Biogasanlagen, was wir im Übrigen in unseren Stellungnahmen getan haben.