Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 27: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Rauchverbot in Kraftfahrzeugen – wenn Kinder mitfahren!, Drucksache 6/4594.
Antrag der Fraktion der NPD Rauchverbot in Kraftfahrzeugen – wenn Kinder mitfahren! – Drucksache 6/4594 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Idee zu einem Antrag, für ein Rauchverbot in Kraftfahrzeugen zu werben, wenn Kinder mitfahren, kam von Mitarbeitern unserer Fraktion, die selbst Raucher waren und sind.
Mit dem vorliegenden Antrag fordern wir die Landesregierung auf, „sich im Wege einer Bundesratsinitiative für eine Änderung des § 10 JuSchG mit dem Ziel einzusetzen, das Rauchen in Kraftfahrzeugen, in denen Minderjährige anwesend sind, zu verbieten. …
Die in hohem Maße gesundheitsschädlichen Auswirkungen des Rauchens sind heute wissenschaftlich allgemein anerkannt und werden nicht mehr ernsthaft bestritten. Besonders schädlich wirken sich die im Tabakrauch enthaltenen Giftstoffe auf Minderjährige aus, deren körperliche Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist. Folgerichtig hat der Bundesgesetzgeber in § 10 Abs. 1 JuSchG Minderjährigen das Rauchen in der Öffentlichkeit untersagt und die Abgabe von Tabakwaren an diese verboten.
Erhebliche Gesundheitsgefahren gehen aber nicht nur vom Aktiv-, sondern auch vom Passivrauchen aus, insbesondere in engen Räumen – wie vor allem in Kraftfahrzeugen –, in denen die Schadstoffkonzentration überproportional hoch ist. Auch im Hinblick auf das Passivrauchen sind es wiederum Kinder und Jugendliche,
deren Gesundheit in besonderem Maße gefährdet wird, weil Minderjährige sich dem Tabakrauch der Erwachsenen in der Regel zwangsweise ausgesetzt sehen und sich ihm nicht ohne Weiteres entziehen können. Hieraus folgt eine gesteigerte Schutzbedürftigkeit.
Vor diesem Hintergrund erscheint die Einführung eines Rauchverbots in Kraftfahrzeugen, in denen Kinder und Jugendliche mitfahren, dringend geboten, da sich die Konfrontation der Minderjährigen mit dem Tabakrauch dort besonders schädlich auswirkt, aber auch ebenso leicht vermeidbar ist.
Ein entsprechendes Verbot gibt es bereits in zahlreichen europäischen Ländern, insbesondere in England, Finnland, Irland und den Niederlanden. Und auch die Bundesärztekammer fordert ganz aktuell mit deutlichen Worten ein entsprechendes Tätigwerden des Gesetzgebers.“ Mecklenburg-Vorpommern „könnte hier in Punkto Kinderschutz eine Vorreiterrolle einnehmen.
Rechtlich zu verorten ist ein solches Verbot im Jugendschutzgesetz (JuSchG), da der Schwerpunkt der Regelung auf dem Jugendschutz liegt, für welchen der Bund gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG (öffentliche Fürsorge), und Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG (Recht der Wirtschaft) die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz hat.
Zwar würde ein solches Verbot in das Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit des jeweiligen Fahrzeugführers und der Mitinsassen eingreifen; dieser Eingriff wäre jedoch durch die staatliche Schutzpflicht für die körperliche Unversehrtheit der Minderjährigen (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) gerechtfertigt.“
(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das sind wahre Menschenfreunde.)
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Im privaten Pkw soll das Rauchen gesetzlich untersagt werden, wenn Minderjährige mitfahren. In vielen anderen Ländern der Welt ist es bereits gesetzlich festgelegt: Sind Unter-18Jährige mit im Auto, muss die Zigarette aus bleiben. Dies fordern auch in Deutschland seit mindestens neun Jahren verschiedene Politiker wie der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach oder der Vorsitzende des Ausschusses für Volksgesundheit im Europaparlament Karl-Heinz Florenz von der CDU.
Und der GRÜNEN-Bundestagsabgeordnete Dr. Harald Terpe, Sprecher für Drogen- und Suchtpolitik, spricht sich
schon mindestens genauso lange dafür aus, alle Schlupflöcher des Nichtraucherschutzgesetzes wie das Rauchen in Bierzelten, in sogenannten Raucherkneipen und an ähnlichen Orten zu schließen.
Dass jetzt auch die NPD erkennt, dass Rauchen insbesondere in geschlossenen Räumen zum unfreiwilligen Passivrauchen führt und Kinder und Jugendliche in besonderer Weise vor dem Rauchen geschützt werden müssen, ist sehr verwunderlich.
Im Juli 2007 machte sich die Landtagsfraktion der NPD noch hier im Parlament für eine Lockerung des Nichtraucherschutzgesetzes stark.
Man begründete das damals so: Es sei ja nicht einzusehen, dass in einer fast schon hysterischen Diskussion über das Rauchen grundgesetzlich verankerte Freiheits- und Gleichheitsgrundsätze missachtet würden. Die Bürger hätten einen ewig gängelnden Staat satt, der ihnen von der Wiege bis zur Bahre Vorschriften macht. Gesundheitsvorsorge sei gut, aber am Ende entschieden die Bürger doch noch selbst, ob sie rauchen wollen oder nicht.
Welch eine Mutation! In diesem Zusammenhang sollte nach dem Willen der NPD auch das Rauchverbot in Schulen gelockert werden.
Mit diesem politischen Kernthema versuchte dann Herr Pastörs 2011, also vor der letzten Landtagswahl, sogar bei Schülern und Schülerinnen auf Stimmenfang zu gehen. Er versuchte tatsächlich, sich bei den Schülern anzubiedern mit dem Satz,
Klar, wenn man aus dem rauchfreien Elterntaxi ausgestiegen ist, steckt man sich dann im Klassenzimmer erst mal eine an.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Menschenfreundlichkeit.)
Genauso logisch ist natürlich die deutsche „Vorreiterrolle“, wenn man als zehntes oder zwölftes Land ein Rauchverbot in Autos, in denen Minderjährige mitfahren,
aussprechen würde, meine Damen und Herren. Ich – und ich denke, da spreche ich für die große Mehrheit hier im Saal –, wir nehmen es der NPD einfach nicht ab, dass sie sich wirklich hier um den Jugendschutz sorgt.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Herr Köster, da bin ich ja mal gespannt auf die Pirouette, die jetzt kommt.)
dass Sie die Diskussionsgrundlagen von 2010 und 2011 nicht verstanden haben. Damals waren Sie ja glücklicherweise noch nicht im Landtag und insofern konnten Sie es nicht verstehen. Worum ging es?