Es gab vor vielen Jahren die Situation, dass man auch Geld gezahlt hat, um eine freiwillige Rückkehr zu erzielen. Das ist eine Frage, die derzeit wieder in der Diskussion ist. Es wäre falsch, das zu verneinen. Aber derzeit wird zumindest durch das Land Mecklenburg-Vorpommern kein Geld an Zielländer beziehungsweise an Flüchtlinge gezahlt.
beziehungsweise sind die Einwohner in Mecklenburg-Vorpommern durch die Unterbringung vermutlich von bis zu tausend Asylanten/Asylbewer- bern/Flüchtlingen im niedersächsischen Sumte (Amt Neuhaus) direkt oder indirekt betroffen?
Herr Kollege Abgeordneter, guten Morgen! Das Amt Neuhaus liegt im Land Niedersachsen und fällt damit natürlich auch in die Zuständigkeit der niedersächsischen Landesregierung. Im Rahmen der Zuständigkeit der Landesregierung ist das Land Mecklenburg-Vorpommern nach derzeitig vorliegenden Erkenntnissen nicht betroffen.
Herr Abgeordneter, das ist nicht zulässig. Sie können eine Nachfrage zur Antwort stellen, aber hier keine Zitate bringen.
Dann stelle ich die Nachfrage: Aus welchen Gründen haben Sie dann gegenüber der „Schweriner Volkszeitung“ angegeben, dass Mecklenburg-Vorpommern direkt betroffen ist?
Ich habe gegenüber der „Schweriner Volkszeitung“ gesagt, dass ich mich freuen würde, dass, wenn eine Einrichtung in Landesnähe eröffnet wird, auch das benachbarte Land informiert wird. Bei einer Einrichtung solcher Größenordnung erwarten die Kollegen in Niedersachsen das von uns gleichermaßen und umgedreht. Alles andere habe ich in der Äußerung dazu nicht getätigt.
Also ist die – zweite Zusatzfrage –, ist die Information in dem Artikel, wonach Sie die Aussage getroffen hätten, Mecklenburg-Vorpommern wäre direkt betroffen, falsch?
nen Gemeinden hinsichtlich der Nutzung von Turnhallen und anderen Objekten, die sich im kommunalen Eigentum befinden, als Notunterkünfte für Asylanten/Asylbewerber/Flüchtlinge getroffen, insbesondere hinsichtlich der entsprechenden Verwendungsdauer für die Unterbringung von Asylanten/Asylbewerbern/Flüchtlingen?
Herr Abgeordneter, ich gehe davon aus, dass Sie über die Notunterkünfte des Landes reden und nicht über die Notunterkünfte oder die Gemeinschaftsunterkünfte in den Landkreisen. Im Bedarfsfall wurden, was die Notunterkünfte des Landes betrifft, durch die Gemeinden Turnhallen oder andere Objekte im Wege von sogenannten Nutzungsvereinbarungen als Notunterkünfte zur Verfügung gestellt. Hierbei wurden Verträge zwischen dem Land und der jeweiligen betroffenen Kommune geschlossen und auch die jeweilige Nutzungsdauer ist bedarfsgerecht befristet. Von mir war es von Anfang an ein Ansinnen, nach Möglichkeit Turnhallen oder Sporthallen, die im aktiven Bereich sind, die also direkt an Schulen angegliedert sind, nicht als Notunterkünfte für das Land zur Verfügung zu stellen, sondern maximal von Einrichtungen, wo kein Schulbetrieb mehr stattfindet.
Dann habe ich dazu eine Zusatzfrage: Wie ist es dann zu verstehen, dass die Gemeindevertretung in der Gemeinde Zahrensdorf im Amt Boizenburg-Land im Landkreis Ludwigslust-Parchim mit der fortgesetzten Unterbringung von der genannten Personengruppe dermaßen unzufrieden ist, weil der Sportbetrieb in der Halle dadurch jetzt auch im Winter vermutlich nicht durchgeführt werden kann?
Also ich kann Ihnen das in der Form so nicht bestätigen. Im Übrigen werden die Vereinbarungen zwischen der Gemeinde, vertreten durch den Bürgermeister beziehungsweise die Verwaltung, und dem jeweiligen Nutzer – Landkreis oder Land – abgeschlossen und dementsprechend kann ich das so in der Form auch nicht bestätigen.
Ich bitte jetzt den Abgeordneten Herrn Petereit, Fraktion der …, nein, Entschuldigung, erst mal den Abgeordneten Herrn Müller, Fraktion der NPD, die Fragen 18 und 19 zu stellen.
zur Unterbringung von Asylanten/Asylbewer- bern/Flüchtlingen oder Personen mit einem anderen Aufenthaltsstatus in der ehemaligen Artilleriekaserne Karpin in Eggesin?
Guten Morgen, Herr Abgeordneter Müller! In der Artilleriekaserne in Eggesin sind keine Asylbewerber und keine Flüchtlinge untergebracht.
Wie bewerten Sie als Innenminister die Bauarbeiten an der Artilleriekaserne zur Versorgung mit Strom, Wasser, Telekommunikation, die Errichtung von Straßensperren auf Zufahrtsstraßen und den Einsatz von Wachdiensten und Feldjägern der Bundeswehr an der Kaserne?
Sie haben sich die Frage ja selbst schon beantwortet. Da die Kaserne von Feldjägern gesichert wird, müssen Sie die Anfrage an Frau von der Leyen stellen, weil die als Bundesverteidigungsministerin für die Liegenschaft zuständig ist. Mein Haus und der Minister haben keinen Auftrag erteilt,
irgendwelche Baumaßnahmen im Sinne von weiteren Unterkünften derzeit zu erteilen. Es ist aber ein offenes Geheimnis – und deswegen muss ich da auch nicht drum herumreden –, dass es natürlich Erkundungen im Land gibt, wo mögliche Nutzungen von Flüchtlingsunterkünften
beziehungsweise auch von Unterkünften im Rahmen der neuen Gesetzgebung zu finden sind. Da ist auch Eggesin mit in der bisherigen Betrachtung gewesen. Aber dazu gibt es bisher keinerlei Anhaltspunkte oder Festlegungen, dass die Kaserne einer Nutzung in diesem Auftrage zugeführt wird.
Herr Abgeordneter Müller, ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf. Sie haben die Bemerkungen des Präsidiums hier oben nicht zu kommentieren.
Notunterkünfte zur Unterbringung von Asylanten/Asylbewerbern/Flüchtlingen oder Personen mit einem anderen Aufenthaltsstatus und welche Kapazitäten haben diese im Einzelnen?
Herr Abgeordneter Müller, in Mecklenburg-Vorpommern befinden sich Stern Buchholz Haus 20 150 Kapazität, Stern Buchholz Turnhalle 200 Ka- pazität, Schwerin Gartenstadt 50 Kapazität, Schwerin Süd 400 Kapazität, Fünfeichen 750 Kapazität, Basepohl 265 Kapazität, Zahrensdorf 60 Kapazität, Dargelütz 45 Ka- pazität, Lübtheen 178 Kapazität, Heidhof/Dömitz 80 Kapazität, Hagenow 50 Kapazität, Klütz 100 Kapazität, Wismar I 50 Kapazität, Wismar II Hochschule 150 Kapazität, Rostock Uniplatz 114 Kapazität, Mühlengeez 1.200 Kapazität, Waldeck 105, Güstrow 138, Jugendherberge Prora 150. Außerdem wurden bis gestern die Unterkunftszelte der vorgezogenen Unterkunftseinrichtungen in Nostorf-Horst durch Container ersetzt. Hier werden in diesem Moment noch einige Restarbeiten verrichtet. Die Kapazität die- ser Notunterkunft wird nach Abschluss dieser Arbeiten 228 Plätze betragen.