Die Entscheidung, nach Fukushima die Energiewende nun endgültig einzuleiten, wurde und wird nach wie vor von einem großen Teil der Bevölkerung unterstützt. Je nach Umfragen liegt der Zuspruch zur Energiewende allgemein bei 80 bis 90 Prozent. Allerdings, und wir dürfen uns nichts vormachen, der Teufel liegt wie so oft auch hier im Detail, nämlich dann, wenn es konkret wird, wenn die Windenergieanlage in meinem Sichtfeld liegt, vor den Toren meiner Gemeinde steht, vielleicht sogar von meinem Haus aus sichtbar ist.
Im politischen Raum wurde davon ausgegangen, dass allen klar sein muss, dass sich mit der Energiewende
auch das Landschaftsbild verändern wird. Ebenso wenig war allen Menschen klar, dass das Gelingen der Energiewende auch in Mecklenburg-Vorpommern von der verbalen Zustimmung zu praktischen Maßnahmen führen muss und wie sich die Maßnahmen dann zeigen würden. Denn die Energiewende, die Gewinnung von erneuerbaren Energien kann und wird nicht auf dem Papier stattfinden können. Ausdruck solchen Protestes ist beispielsweise die erfolgreiche Volksinitiative, die in der vergangenen Landtagssitzung auf der Tagesordnung stand und die wir ja jetzt im parlamentarischen Verfahren haben.
Erfolgreich, werden wir sehen. Ich meinte mit erfolgreich, dass sie die erforderliche Anzahl der Unterschriften zusammengekriegt haben.
(Rudolf Borchert, SPD: Ach so, ja. Ob erfolgreich, werden wir sehen. – Zuruf von Jochen Schulte, SPD)
Ein Teil des Unmuts der Bevölkerung ist durch mangelnde Kommunikation und unzureichende Transparenz entstanden. Und Unmut ist auch dadurch entstanden – ich sage das heute nicht zum ersten Mal –, dass Projektierer und Investoren in die Dörfer eingefallen sind und zum Teil mit sehr zweifelhaften Methoden Flächeneigentümer genötigt haben, Vorverträge zu unterzeichnen. Solche Vorverträge haben zwar nur einen sehr zweifelhaften juristischen Wert, aber einen psychologischen schon. Zwei Extreme gab es und gibt es nach wie vor. Einige Flächeneigentümer trauten sich gar nicht, Nein zu sagen ob der Vehemenz des Vortrages, fühlten sich aber sehr unwohl dabei. Andere Flächeneigentümer hatten so viele Dollarzeichen im Auge, dass sie überhaupt nicht interessiert hat, welche Stimmung sie damit im Dorf und in der Gemeinde erzeugt haben. Aber der Unmut rührt auch daher, dass die Menschen sich fragen, was sie davon haben, dass sich vor der Haustür Windräder drehen, und das völlig zu Recht.
Es ist ja zum Teil ziemlich paradox, dass sich vor der Tür Windräder drehen, die Bewohner der Gemeinde aber sogar noch einen höheren Strompreis bezahlen als andere Bewohner in Orten, wo kein Windrad ist. Wer die Belastungen der Energiewende trägt – und die gibt es –, der muss auch etwas davon haben. Das war von Anfang an unsere Hauptforderung und das ist sie auch heute noch. Wie gesagt, es gibt Belastungen mit dem Ausbau der Windenergie. Ob sie nun objektiv vorhanden sind oder lediglich subjektiv wahrgenommen werden – es gibt sie, das bestreitet niemand.
Gerade unter diesem Blickwinkel erschließt sich mir zum Beispiel die Kritik des Aktionsbündnisses „Freier Horizont“ am Gesetzesvorhaben – das war ja eine Kritik, die schon vorgetragen wurde, als der Gesetzentwurf im Text noch gar nicht bekannt war – überhaupt nicht.
Zu behaupten, dass dieses Gesetz lediglich dazu diene, die Menschen zu kaufen, ist, gelinde gesagt, ziemlicher Quatsch.
Diese Kritik geht auch an der Meinung vieler Menschen vorbei, auch wenn sie kritisch zum Ausbau der Windenergie stehen.
Der Klimaschutz ist zwar ein übergeordnetes und hehres Ziel, für den Einzelnen ist er schwer greifbar. Ich denke, das liegt auch in der Natur der Menschen: Viele werden erst dann die Notwendigkeit von Klimaschutz begreifen, wenn die Extreme in den Wetterereignissen bei uns noch mehr zunehmen und viel drastischere Auswirkungen haben als schon heute. Aber es ist verständlich, dass zum Beispiel die Sanierung der Turnhalle oder des Kindergartens im Dorf, finanziert durch einen Windpark vor der Haustür, viel konkreter ist. Also es kann nicht darum gehen, die Menschen zu kaufen, aber ihre materielle Interessiertheit, wie Marx und Engels es nannten, soll befriedigt werden. Das halten wir für richtig.
Die wirtschaftliche Teilhabe hat Einfluss auf die Akzeptanz. Letztlich zeigt das auch das Gebaren der Flächeneigentümer. Menschen, die auch wirtschaftlich etwas von Windenergie haben, bewerten Mängel oder Belastungen eher als akzeptabel. Sie schreien vielleicht auch nicht alle Hurra und freuen sich über einen Windpark, aber wenn der Einzelne, die Gemeinde oder beide konkret etwas davon haben, dann kann die Bewertung schon anders ausfallen. Ehrlich gesagt, halte ich dieses Herangehen für das einzige Mittel, die gegenwärtig festgefahrene Situation aufzubrechen oder wenigstens zu verbessern.
Meine Damen und Herren, aus diesem Grunde bin ich froh darüber, dass heute endlich die Erste Lesung des vorgesehenen Gesetzentwurfes stattfindet. Natürlich hat meine Fraktion immer wieder nachgefragt, wann es denn nun endlich in den Landtag kommt. Wir haben auch schon öfter kritisiert, dass es so lange gedauert hat.
Das betrachte ich auch als Pflicht der Opposition. Ich weiß, dass dieses Gesetz viel Kraft und Arbeit gekostet hat, und ich kann mir vorstellen, dass die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ministerium nun ziemlich glücklich darüber sind, diese Etappe – die Erste Lesung im Parlament – erreicht zu haben.
Ich weiß auch, dass andere Länder mit Argusaugen auf Mecklenburg-Vorpommern schauen, was wir hier veranstalten. Sie werden genau beobachten, ob das Gesetz rechtlich Bestand haben wird. Aber wir sind Vorreiter und es würde mich nicht wundern, wenn andere Bundesländer sich auf denselben Weg begeben. Denn dieser Weg zeigt auch die Veränderungen in der Energiewirtschaft. Die großen Energiemonopole wären im Traum nicht darauf gekommen, die Gemeinden zu fragen, ob sie eine Kompensation für die Belastungen aus Atom- oder Kohlekraftwerken haben wollen. Eine Beteiligung an deren Gewinnen war völlig außerhalb jeder Vorstellungskraft. Sie haben vor allem die Hand aufgehalten und Subventionen verlangt.
Das Beteiligungsgesetz ist ein Novum. Es belegt, dass der notwendige ökologische Umbau mit sozialen und gemeinwohlorientierten Elementen gepaart sein kann. Ich sage bewusst: Er kann. Denn ein Naturgesetz ist es nicht, auch nicht mit diesem Gesetz.
Meine Damen und Herren, nun noch einige kurze Anmerkungen zum Gesetzestext selbst. Es hat sich gezeigt,
dass die Verbändeanhörung ein unschätzbar wertvolles Instrument sein kann. Der Gesetzentwurf hat aus unserer Sicht gegenüber dem Entwurf gewonnen, der schon vor etlichen Monaten durch das Netz gegeistert ist. An manchen Stellen wurde für mehr Klarheit gesorgt, vor allem ist aber das Einfügen neuer Beteiligungsformen zu begrüßen.
Wichtig ist die mögliche Flexibilität im Gesetz: die Möglichkeit von maßgeschneiderten Lösungen – Lösungen, die es bereits heute als freiwillige Vereinbarungen in Mecklenburg-Vorpommern gibt. Es gibt Gemeinden, die sich mit den Investoren schon heute an einen Tisch gesetzt und für sie akzeptable Wege gefunden haben. Aber das gab und gibt es bisher eben nicht flächendeckend und nun ist es Zeit für die gesetzliche Legitimierung.
Vielleicht ist es notwendig, die Möglichkeiten von maßgeschneiderten Lösungen noch klarer im Gesetz zu formulieren, aber ob das nötig ist und vor allem, ob und wie die Gemeinden das verstehen, das wird sich in der Anhörung zeigen. Ich hoffe auch, dass sich im Ergebnis der Anhörung aus dem doch ziemlich bürokratisch daherkommenden Gesetzentwurf einfachere, vielleicht verständlichere Regelungen machen lassen. Auch hier richtet sich mein Blick zuallererst in Richtung Kommunen. Ich bezweifle ziemlich stark, dass sie die Wege, die hier aufgezeigt sind, durchschauen können. Ich bezweifle, dass sie tatsächlich erkennen können, ob und wie sie zwischen Weg A und B unterscheiden und für welchen Weg sie sich dann entscheiden sollen.
Noch schwieriger stelle ich mir den Vollzug vor. Die neu zu gründende Landesenergieagentur soll sich ja, soweit es mir bekannt ist, mit darum kümmern. Aber dann kommen die drei geplanten Mitarbeiter zu nichts anderem mehr. Ob das der Sinn der Sache ist – da mache ich auch ein Fragezeichen.
Gut ist, und das hat der Minister noch mal hier gesagt, dass Testanlagen und Prototypen ebenfalls einbezogen sind. Ich kann mich erinnern, in dem Planungsverband, in dem ich mitarbeite, war das ein Grund, eigene Testgebiete nicht auszuweisen, weil die Frage der Beteiligung der betroffenen Kommunen nicht geregelt war oder, besser gesagt, so beantwortet wurde, sie haben nichts davon.
Meine Damen und Herren, skeptisch ist meine Fraktion allerdings, was den Zeitraum der Überprüfung und der Berichterstattung zum Erfolg oder Misserfolg des Gesetzes angeht. Fünf Jahre sind für uns in diesem Falle eine verdammt lange Zeit. Sie wissen selbst, dass es in der praktischen Umsetzung immer zu Problemen oder zumindest zu Fragen kommt, die zum jetzigen Zeitpunkt nicht abzuschätzen sind, gerade wenn es um einen solch neuen Weg geht.
Nach fünf Jahren das erste Mal zu schauen, ob das Gesetz auch so wirkt wie gewollt, halten wir für nicht gangbar, zumal ab 2017 die Ausschreibungspflicht auf Windkraftanlagen ausgeweitet wird. Wir sind nach wie vor gegen diese Ausschreibungspflicht, aber es sieht so aus, als ob die Bundesregierung diesen irrigen Schritt unbeirrt gehen wird. Da noch keiner weiß, wie die Ausschreibungen ablaufen sollen, ist es überhaupt nicht vorhersehbar, wie sich das vorliegende Gesetz in das System einfügen wird. Gerade unter diesen Vorzeichen scheint es ratsam, das Gesetz weit vor 2021 zu überprüfen. Aber auch das sind Detailfragen, die in der Anhörung und im parlamentarischen Beratungsverfahren zu klären sind.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, das ist ja nicht immer der Fall, aber heute stimmen wir der Überweisung des Gesetzentwurfes sehr gerne zu. Wir wollen unseren Beitrag dazu leisten, dass wir im Frühjahr des kommenden Jahres die Zweite Lesung eines vielleicht verständlicheren, einfacher handhabbaren Gesetzes mit für jedermann und jede Frau nachvollziehbaren Beteiligungsformen vornehmen können. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Hochgeschätzte Frau Kollegin Schwenke, ich kann es Ihnen an dieser Stelle nicht versprechen, dass das Gesetz am Ende des parlamentarischen Verfahrens einfacher und verständlicher sein wird, weil es ja eine – nehmen Sie es mir nicht übel, wenn ich das so deutlich sage, Sie haben es selber angesprochen – erstmals bundesweit geregelte, sehr komplexe Materie ist. Wir müssen natürlich sicher sein, dass die Regelungen, die wir treffen, hinterher auch Bestand haben.
Aber, Frau Kollegin, was ich und auch meine Kollegen aus der SPD-Fraktion Ihnen und allen anderen Kolleginnen und Kollegen in den Ausschüssen zusagen können, ist, dass wir all dem, was Sie eben angemerkt haben, sehr offen gegenüberstehen werden und uns auf keinen Fall der entsprechenden Diskussion in den Ausschüssen entziehen werden. Ganz im Gegenteil: Wir würden uns freuen, wenn es auch in der Zweiten Lesung – zumindest hat Ihre Rede heute den Eindruck vermittelt – eine breite Zustimmung in diesem Haus weit über die Koalitionsfraktionen hinaus geben würde.
Meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen, die Bürgerinnen, Bürger und Gemeinden sollen nach dem Willen der Landesregierung, aber auch nach dem Willen der diese Regierung tragenden Koalitionsfraktionen künftig an Windkraftanlagen in ihrer näheren Umgebung beteiligt werden beziehungsweise an einem wirtschaftlichen Erfolg dieser Anlagen teilhaben. Die Überlegung, die Menschen vor Ort an Windenergieanlagen zu beteiligen, ist nicht neu. Bundesweit gibt es in den verschiedensten Formen sogenannte Bürgerwindparks mit Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, aber auch von Gemeinden.
Bisher war, zumindest in Deutschland, die Frage, ob sich die Menschen vor Ort und die von dem Windpark betroffenen Gemeinden auch finanziell an diesem beteiligen können, immer davon abhängig, dass der Betreiber den Betroffenen eine solche Beteiligung freiwillig und von sich aus anbot. Dass es auch anders geht, zeigt der Weg, den die politisch Verantwortlichen in Dänemark bereits vor Jahren wählten, als sie dort eine verpflichtende Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an neu zu errichtenden Windparks vorschrieben. Es ist kein Geheimnis, dass die Vorgehensweise unseres nördlichen Nachbars letztendlich Ausgangspunkt für die Überlegungen zur Schaffung eines eigenständigen Gesetzes über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Gemeinden an Windparks für meine Fraktion hier in Mecklenburg-Vorpommern war.
Ich persönlich kann mich noch sehr gut an das allererste Gespräch zu diesem Thema in Kopenhagen bei der dänischen Energiebehörde vor einigen Jahren auf Initiative und unter der Leitung unseres Fraktionsvorsitzenden Norbert Nieszery erinnern, das in gewisser Weise den Startschuss für den dann unter der Überschrift „Bürgerbeteiligungsgesetz“ beginnenden Verfahrensmarathonlauf abgab – ein Marathonlauf, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der sich, und davon bin ich fest überzeugt, im Anschluss an die heutige Erste Lesung dieses Gesetzentwurfes einem erfolgreichen Ende nähert.
Was ist das Ziel dieses Gesetzes? Was wollen wir, was will die Landesregierung erreichen? Eigentlich etwas ganz Einfaches: Wir wollen, dass sowohl die Menschen vor Ort, die in der unmittelbaren Nachbarschaft von Windkraftanlagen leben, als auch die Gemeinden, die von Windparks vor Ort betroffen sind, die Möglichkeit erhalten, unmittelbar an deren Wertschöpfung teilzuhaben und von ihnen wirtschaftlich zu profitieren. Unsere Vorstellung ist, dass in unserem Land grundsätzlich nur noch solche Windparks entstehen, aus denen die Menschen und die Gemeinden vor Ort direkt Gewinne erzielen können, wenn sie dies denn wollen.
Das hier im Entwurf vorliegende Gesetz ist daher erst mal ein Angebot an die Menschen, und es ist eine Chance – eine Chance auf eine wirtschaftliche Teilhabe für all diejenigen, die zukünftig davon betroffen sind, dass in der Nähe ihres Wohn- und Lebensumfeldes neue Windenergieanlagen, neue Windparks errichtet werden oder – und das ist wichtig – auch bestehende Anlagen repowert werden. Das bedeutet, dieses Gesetz verpflichtet die Menschen vor Ort und die betroffenen Gemeinden erst einmal zu nichts. Es verpflichtet aber den Betreiber einer zukünftigen Windenergieanlage einerseits dazu, alle Anwohner im Umkreis von fünf Kilometern ausführlich über die geplanten Windkraftanlagen zu unterrichten und ihnen andererseits auf der Grundlage dieses Gesetzes ein wirtschaftliches Beteiligungsangebot zu unterbreiten. Diese Verpflichtung zur Unterrichtung und zur Unterbreitung eines entsprechenden Angebotes gilt auch gegenüber den betroffenen Gemeinden.
Anders als bei den bisherigen Beteiligungsmodellen in Deutschland steht es dem Betreiber dabei grundsätzlich nicht frei, ob und in welchem Umfang er die Menschen vor Ort beteiligen will oder nicht. Er hat zumindest wirtschaftlich eine entsprechende Beteiligung anzubieten, und zwar in einem Umfang von mindestens 20 Prozent der jeweiligen Anteile der Betreibergesellschaft. Es steht dem Betreiber dabei auch nicht frei, nach eigenem Gusto und Gutdünken über die Größe der jeweiligen Anteile zu entscheiden, nicht nach dem Motto: Die Anteile müssen nur hinreichend groß und hinreichend teuer sein, dann kauft sie schon keiner.
Nein, sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen, die vorzunehmende Stückelung darf eine Größenordnung von maximal 500 Euro nicht überschreiten, damit eine breite Öffentlichkeit auch die Chance für eine Beteiligung, nicht nur rechtlich, sondern auch tatsächlich erhält. Es darf auch keine Mindestzahl zu erwerbender Anteile vorgeschrieben werden, um auf diese Art diejenigen faktisch auszuschließen, die sich vielleicht nur einen Anteil leisten wollen oder eben auch nur leisten können.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, natürlich stellt sich immer die Frage: Wie sicher ist eine solche Beteili
gung? Darauf gibt es nur eine einzige ehrliche Antwort: Nein. Natürlich ist wie bei keiner wirtschaftlichen Entscheidung und wie bei keinem wirtschaftlichen Engagement jegliches Risiko gänzlich ausgeschlossen. Aber auch hier ist die Wahrheit selbstverständlich nie ganz weiß, aber vor allem auch nie ganz schwarz.
Wie sieht es denn tatsächlich aus? Ein Betreiber baut einen Windpark nur, wenn auch für ihn, für sein eigenes Geld, die Rentabilität gesichert ist. Eine Bank finanziert ihn ja auch nur dann, wenn für die Bank die Wirtschaftlichkeit über die ganze Dauer des Betriebes betrachtet gegeben ist. Darüber hinaus muss der potenzielle Windparkbetreiber den Kaufberechtigten rechtzeitig alle wichtigen Informationen und Risiken zum Projekt zur Verfügung stellen und dabei die Vermögensgegenstände der Gesellschaft durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer ermitteln und bestätigen lassen. Dies alles ist für den Windparkbetreiber sicherlich ein nicht unerheblicher Aufwand, der aber allein deswegen erforderlich ist, um den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land vor Ort, aber auch den betroffenen Gemeinden die Sicherheit zu geben, die sie bei einem seriösen Investment auch erwarten können.
Weil uns von Beginn an bewusst war, dass es einerseits Bürgerinnen und Bürger, aber auch Gemeinden gibt, denen das Investitionsrisiko gleichwohl zu hoch ist, es andererseits aber auch Windparkbetreiber gibt, die, aus welchen Gründen auch immer, zwar kein Problem damit haben, die Menschen vor Ort wirtschaftlich an dem Vorhaben zu beteiligen, aber die es nicht zwingend gesellschaftsrechtlich tun wollen, eröffnet das Gesetz Windparkbetreibern, Bürgerinnen und Bürgern, aber auch den betroffenen Gemeinden ausdrücklich alternative Möglichkeiten zur Ausgestaltung einer wirtschaftlichen, aber eben nicht gesellschaftsrechtlichen Teilhabe. Ausdrücklich nennt das Gesetz dabei beispielhaft das Angebot eines vergünstigten Stromtarifs für die kaufberechtigen Bürgerinnen und Bürger.
Darüber hinaus gibt es – gesetzlich vorgegeben – für den Windparkbetreiber die Möglichkeit, in Zusammenarbeit mit einem Kreditinstitut den Bürgerinnen und Bürgern, ich nenne es einmal, einen Sparbrief anzubieten, dessen Rendite sich aus den Erträgen der zugrunde liegenden Windenergieanlagen speist, oder aber gegenüber den betroffenen Gemeinden für die Dauer des Betriebes der Windenergieanlagen die Zahlung einer Ausgleichsabgabe zu offerieren.
Sowohl der Sparbrief nach Paragraf 12 des vorliegenden Gesetzentwurfes für die Bürgerinnen und Bürger als auch die Inanspruchnahme einer Ausgleichsabgabe gemäß Paragraf 11 des Gesetzentwurfes durch die betroffenen Gemeinden nimmt diesen im Ergebnis das mögliche Risiko des Kapitalverlustes einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung im Falle der Insolvenz der Betreibergesellschaft und eröffnet gleichwohl eine angemessene wirtschaftliche Beteiligung an den Betriebsergebnissen der jeweiligen Anlagen.
Sehr geehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Ich bin der festen Überzeugung, dass der Ausbau der Windenergie für Mecklenburg-Vorpommern auch zukünftig große wirtschaftliche Chancen bietet. Dies gilt einerseits für den Ausbau und die weitere Entwicklung der Wind
energie als Träger einer industriellen und gewerblichen Entwicklung dieses Landes. Dies gilt aber andererseits auch für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen in unserem Land.