energie als Träger einer industriellen und gewerblichen Entwicklung dieses Landes. Dies gilt aber andererseits auch für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen in unserem Land.
Gerade bei Letzterem ist es allerdings unumgänglich, dass sowohl die Menschen vor Ort als auch die betroffenen Gemeinden die Möglichkeit erhalten, an dieser Wertschöpfung tatsächlich teilzuhaben. Allen, die bereits heute im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf vor einer ausufernden Bürokratie warnen, und allen, die, da sie grundsätzlich gegen Windkraftanlagen sind und lieber die Wende bei der Energiewende einläuten würden, nun lautstark ihre Verfassungsbedenken aus manchmal sehr fragwürdigen Überlegungen äußern, möchte ich an dieser Stelle eines entgegenhalten: Für meine Fraktion stellen die erneuerbaren Energien, insbesondere die Windenergie, einen wesentlichen Eckpfeiler für die weitere, auch wirtschaftliche Entwicklung dieses Landes dar.
Meine Fraktion will die Menschen in diesem Land auf dem Weg in eine Zukunft mit erneuerbaren Energien mitnehmen und wir wollen auch – und diesem Zweck dient dieser Gesetzentwurf –, wir wollen auch, dass möglichst viele Menschen in diesem Land von diesem Weg wirtschaftlich profitieren.
Sehr geehrte Damen und Herren, aus Sicht meiner Fraktion ist dieser Gesetzentwurf ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Ich freue mich auf die entsprechenden Debatten in den Ausschüssen und ich bin mir sicher, dass wir am Ende ein gutes Ergebnis haben werden – ein gutes Ergebnis für dieses Parlament, aber vor allem auch ein gutes Ergebnis für die Menschen in diesem Land. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir schreiben aus meiner Sicht heute Rechtsgeschichte in Deutschland.
Noch nie ist eine solche Sache per Gesetz geregelt worden. Das Land hat die Idee entwickelt, das an das Bundes-Immissionsschutzgesetz anzuknüpfen. Und wir sind uns, glaube ich, fast alle einig in diesem Parlament in der Zielrichtung, in der Idee: Wir wollen für die Menschen vor Ort, die von den Belastungen der Windkraft betroffen sind, eine Entlastung auch finanzieller Natur schaffen. Darüber besteht bis hierhin absolute Einigkeit.
Dieses Gesetz macht auch ein Versagen der Windkraftbranche deutlich. Es ist offensichtlich notwendig, ein solches Gesetz zu machen, denn es hätte auch die Möglichkeit für die Windkraftbranche gegeben, die Gemeinden zu beteiligen und auf völlig freiwilliger Basis Stromtarife zu entwickeln. Teilweise ist es passiert, andere ha
Allerdings muss ich natürlich ein paar kritische Anmerkungen zu dem Gesetz machen. Ich habe gesagt, worüber wir uns einig sind: Die Windkraftbranche muss Geld bezahlen für die Menschen vor Ort. Erstens: Warum schreiben wir Rechtsgeschichte? Weil – das war die Idee bisher – die Belastungen durch wirtschaftliches Engagement durch die Gewerbesteuer ausgeglichen werden. Die wird nämlich vor Ort gezahlt und kommt der Allgemeinheit vor Ort zugute. Das wäre die Idee gewesen, wie wir einen Ausgleich hinbekommen. Dass bisher bei der Gewerbesteuer nichts gemacht wurde, obwohl das die einfachste Möglichkeit wäre, bedauere ich hier ausdrücklich, aber vielleicht wird es in Zukunft noch Initiativen geben.
Jetzt schwenken wir um und sagen, wir beteiligen die Menschen direkt an dem, was die Menschen vor Ort belastet. Und da sage ich jetzt mal meine Vorhersage: Das wird am Ende nicht nur die Windkraft betreffen, das wird viele andere Unternehmen wie Tierhaltungsanlagen und so weiter betreffen, wo die Bürger sagen, wir sind betroffen von den Transporten, vom Gestank – was weiß ich, was uns da nicht gefällt –, und wir erwarten, wenn wir das vor Ort ertragen sollen, dass wir in Zukunft auch daran beteiligt werden. Deswegen glaube ich, dass hier heute Rechtsgeschichte geschrieben wird, denn wir nehmen eine Veränderung in der Herangehensweise vor.
Wenn wir bisher darüber geredet haben, warum wir Windkraftanlagen brauchen, dann entsteht der Eindruck, ja, vielleicht für die Investoren, weil die damit Geld verdienen können, oder für die Menschen vor Ort, damit sie etwas davon haben, oder für uns als Land wegen der Arbeitsplätze. Das ist aber nie Ziel dieser ganzen Thematik gewesen, sondern Ziel war das Thema „Klimaschutz auf Bundesebene“. Wir haben internationale Verträge abgeschlossen und deswegen muss das sein. Es gibt also ein gemeinsames Ziel. Diese Ziele haben wir auch in vielen anderen Bereichen: in der Verteidigung oder wenn wir über die Flüchtlingsproblematik reden und so weiter.
Es gibt ein Solidarprinzip in der Gemeinschaft, wo wir sagen, diese Belastungen müssen Einzelne stärker ertragen als andere. Fragen Sie mal die Leute, die in der Nähe vom Flughafen Laage wohnen und von den Starts und Landungen der Eurofighter belastet werden!
Bisher gilt das Thema, wir als Gemeinschaft entscheiden, was sinnvoll ist für die Gesellschaft, und wir wissen dabei, dass bestimmte Leute stärker betroffen sind von den Entscheidungen, die wir hier treffen, als andere.
und ist es auch noch: Wir hätten gesagt, wir wollen die Gemeinde beteiligen, nicht irgendwelche Gemeinden in
einem 5-Kilometer-Radius, sondern exakt die Gemeinde, in deren Territorium dieser Windparkt steht. Die Gemeindevertreter, die für diese Entscheidung den Kopf hinhalten müssen, sollen dafür auch die Einnahmen in der Gemeindekasse haben.
Wir hätten zum Zweiten gesagt, wir wollen kein kompliziertes Verfahren über die Gewinnberechnung. Da kann unglaublich viel hin und her gearbeitet werden. Und ich wage zu prognostizieren, dass das, was im Moment als Bürokratieaufwand steht, viel, viel zu gering angesetzt ist. Gehen wir nur von dem Thema aus, was der Minister hier vorgetragen hat: 50 Projekte würden Teil 1 des Gesetzes nutzen, nämlich die direkte Teilhabe. Dann ist die Mindestsumme, die ich höre – und wir hatten sogar von 180.000 Euro bei so einem Prospekt gesprochen – 100.000 Euro für ein Prospekt, der von der BaFin genehmigt werden muss, damit der Anlegerschutz gewährleistet ist. Bei 50 mal 100.000 sind allein 5 Millionen auszugeben für die Prospekte. Jetzt gibt es ja Alternativen, über die ich gleich rede.
Also unsere Idee wäre gewesen: feste prozentuale Beteiligung der Gemeinde an der Einspeisevergütung. Das hätte jeder von Ihnen in null Komma nichts prüfen können, weil wir nämlich einfach die Rechnungen vorlegen können, die vom Stromversorger oder vom Investor gestellt werden. Darunter steht eine Summe und davon kriegt die Gemeinde 1 Prozent oder 0,5 Prozent. Damit wäre es das gewesen.
Sehr schnell – und da bin ich Volker Schlotmann auch dankbar – hat er, Volker Schlotmann, der das Gesetz als Erster auf dem Tisch hatte, erkannt, dass eine Akzeptanzsteigerung durch die Beteiligung einzelner Bürger vor Ort nicht stattfinden wird. Das ist allen Beteiligten auch klar. Wenn in einer Gemeinde 500 Menschen wohnen und 10 Menschen haben am Ende das Geld, um sich zu beteiligen, und die anderen 490 können zugucken, wie die 10 etwas reicher geworden sind, wird das zur Steigerung der Akzeptanz vor Ort nicht beitragen. Wir glauben, wenn die Gemeinschaft profitiert und die Gemeinde, die vor Ort ist, mehr Einnahmen hat und mehr tun kann durch die Absenkung der Kindergartenbeiträge und so weiter, dann wäre das der richtige Weg.
Da übrigens auch noch mal ein Hinweis für ein schlankes Gesetz: Das ist ziemlich am Schluss, Paragraf 10, nein Paragraf 11, da wird nämlich auch noch den Gemeinden exakt vorgeschrieben, was sie mit dem Geld machen dürfen und wofür sie es nicht verwenden dürfen. Das halte ich für grundsätzlich falsch, weil die Gemeindevertreter vor Ort sehr genau wissen, wofür sie das Geld brauchen. Jetzt Klimmzüge machen zu müssen, um die Verbindung zur Windkraft herzustellen – ich finde, wenn die entscheiden, die Kindergartenbeiträge sind abzusenken, weil wir Familien mit Kindern bei uns vor Ort fördern wollen, dann ist das so, dann ist das auch der richtige Weg und trägt in der Gemeinde zur Akzeptanzsteigerung bei. Da müssen sie nicht erklären, was das jetzt mit Windkraft zu tun hat. Ich würde diese Geschichte komplett streichen. Die Gemeinden sind selbst in der Lage zu entscheiden, was sie können.
Jetzt zum Thema Alternative: Da muss man es grundsätzlich verstehen, dass der Ansatz war, Gemeinden und Bürger am Gewinn eines Projektes zu beteiligen. Da ist ein Gutachten der SPD-Fraktion, der SPD-Landtags- fraktion spielentscheidend. Dieses Gutachten sagte aus,
Gemeinden direkt zu beteiligen, sei eigentlich verfassungsrechtlich bedenklich, weil die ja Teil des Genehmigungsverfahrens seien. Deswegen müsse man immer über die Anwohner gehen, damit man im Nachgang auch zu den Gemeinden kommt. Ich bestreite das ausdrücklich, weil auch die Gemeinde irgendwelche Industrievorhaben genehmigt und dann von der Gewerbesteuer profitiert. Warum das bei diesem Modell plötzlich außer Kraft gesetzt werden soll, verstehe ich nicht. Ich halte es für einen falschen Ansatz.
Das große Thema, was ich gleich mit erwähnen will, ist das Thema „verfassungsrechtliche Bedenken“, weil ja gesagt wird, wir machen erst mal ein Gesetz, dann wird das beklagt, dann kriegen wir Hinweise vom Verfassungsgericht und am Ende wird daraus eine runde Sache. Gerade bei diesem Gesetz ist das Problem, die Investoren erkennen sehr deutlich, dass sie vor dem Verfassungsgericht keine Chance haben, keine Chance, weil die Klagen, bis durch die Instanzen irgendetwas festgestellt ist, etwa zehn Jahre dauern werden.
Die Opposition hat auch keine Möglichkeiten. Hier haben wir nämlich nicht im Parlament die Möglichkeit einer Normenkontrollklage, um dann zu gucken, welche Hinweise wir vom Landesverfassungsgericht kriegen. Also wir haben die Möglichkeit und das Potenzial als Gesetzgeber, ein Gesetz zu machen. Das wird Gültigkeit haben, mindestens für die zehn Jahre, und wir werden sehen, welche Entwicklungen es gibt.
Jetzt zur Alternative, die sich tatsächlich auch die Windkraftbranche gewünscht hatte, nämlich ein einfaches, unbürokratisches Verfahren mit einer Abgabe. Diese Abgabe kommt jetzt in Kombination mit dem Sparbrief vor.
Erster Hinweis: Die Sparbriefe kriegt nur der, der Geld hat, um das auf irgendein Bankkonto zu überweisen. Alle anderen, die kein Geld haben, können von dieser Möglichkeit nicht profitieren. Ich halte das nicht für den richtigen Weg. Wie gesagt, es sind nur wenige, die größere Summen entbehren können. Man muss nämlich das Geld über längere Zeit anlegen können.
Die zweite Geschichte ist – und das ist die zentrale Kritik –: Die Abgabe wird wieder über den Gewinn aus der möglichen potenziellen Beteiligung berechnet, deswegen habe ich einen Großteil des bürokratischen Aufwands erhalten. Es wäre viel einfacher gewesen zu sagen, diesen ganzen bürokratischen Aufwand und die Kosten, die auf beiden Seiten entstehen, lassen wir einfach den Gemeinden durch eine einfache prozentuale Regelung zugutekommen. Davon ist nicht abgegangen worden, sondern man hat gesagt, wir wollen unbedingt wissen, was bei 20 Prozent Beteiligung exakt für ein Gewinn entsteht. Jetzt sagen Sie, das ist ja kein Problem, das kann der doch einfach vorlegen. Im Gesetz steht drin, das muss er nach marktüblichen Kriterien belegen. Warum steht so was da drin?
Ich nenne mal nur ein einziges Beispiel: die Pacht für eine Windkraftanlage. Da gibt es Leute, die zahlen 10.000 bis 15.000 Euro Pacht für eine Windkraftanlage, andere zahlen 100.000 Euro. Übrigens werden die 100.000 oft verursacht durch Landesgesellschaften oder BVVG, die durch Ausschreibungen sagen, wir holen für die Öffentlichkeit das Maximum raus, und die auch diese Pachten am Ende erzielen. Also es hat durchaus
zwei Seiten. Jetzt muss aber der Bearbeiter im Ministerium entscheiden: Ist denn die Pacht, die der da reingeschrieben hat von 60.000, marktüblich oder ist sie es nicht?
Wer die Stromunternehmen kennt, diese verhandeln über das Thema Netzentgelte. Sie wissen, ich sitze im Aufsichtsrat der Stadtwerke Rostock, und ich höre mir von der Geschäftsführung immer an, wie die Verhandlungen laufen. Das sind Pokerrunden, wo die Gesellschaft sagt, das sind unsere Kosten für die Netzentgelte, und die Netzgesellschaft sagt, das haben wir erst mal um 25 Pro- zent reduziert, jetzt weisen Sie uns mal nach, dass das nicht stimmt. Da gehen die ganzen Gerichtsverfahren los. Das alles steht jetzt hier beiden Seiten bevor, nämlich der Landesregierung, die im Moment nur eine einzige Person hat, die das schaffen soll, diese Sachen zu prüfen, auf der anderen Seite die Investoren.
Jetzt können Sie mit den Achseln zucken und sagen: Ja, was interessiert uns das, dann haben die Investoren halt den Aufwand. Die Idee, die ich habe, ist, dass ich sage, die eingesparten Bürokratiekosten auf der anderen Seite würde ich gern den Gemeinden vor Ort zugutekommen lassen. Deswegen kann ich was machen, wenn ich Bürokratiekosten einspare. Eine Idee ist ja aufgenommen worden, nämlich die Idee mit den 100.000 bis 180.000 Euro für so einen BaFin-Prospekt, den man sich ersparen kann und gucken kann, dass man das über Sparbriefe oder Direktzahlungen macht.
Ich denke, wir haben mit dem Gesetz die Möglichkeit, ein noch besseres Gesetz daraus zu machen, und ich bin dankbar dafür, dass ein solcher Gesetzentwurf vorliegt. Das will ich deutlich sagen. Aber ich glaube, wir können ihn im Rahmen der Anhörung zum Wohle der Menschen vor Ort und vor allen Dingen der Menschen in den Gemeinden besser machen.
Eine Hoffnung, die ich auch habe, ist dieser 5.000-MeterRadius, wo Gemeinden plötzlich gleichberechtigt im Boot sitzen mit der direkt betroffenen Gemeinde, die dafür den Kopf hinhalten muss. Das halte ich für den falschen Ansatz. Ich würde da klar von 2.000 Metern ausgehen plus der Standortgemeinde, die in jedem Fall mit im Boot sitzt, weil die die Entscheidung getroffen hat. Dann ist der Kreis der Beteiligten natürlich etwas kleiner, aber für die, die mehr betroffen sind, steht dann praktisch auch mehr Geld zur Verfügung, und nicht so sehr für die, die sich in fünf Kilometer Entfernung gleichberechtigt wie der in Tausend Meter Entfernung zu der Anlage um eine Beteiligung bewerben können.
Also es gibt Verbesserungsbedarf. Ich glaube, wir haben sehr praktikable Vorschläge, um es besser hinzukriegen, und am Ende könnte daraus eine runde Sache werden. Bundesweit gucken sich viele dieses Gesetz an. Von Thüringen weiß ich es und von Brandenburg. Die sind alle sehr gespannt, was wir hier rauskriegen, und wollen das Ganze übernehmen. Und ich denke, in der parlamentarischen Beratung werden wir da für alle Beteiligten einen Fortschritt erzielen können. – Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon erstaunlich, dem Gesetzentwurf gehen viele Superlative voraus. Sicherlich ist es richtig, dass Rechtsgeschichte geschrieben wird. Es ist ein Beteiligungsgesetz. Der Entwurf ist bundesweit der erste Entwurf, der in dieser Richtung vorliegt.
Frau Schwenke geht sogar noch weiter. Sie stellt den Bezug zum Materialismus von Marx und Engels her. Es muss ja ziemlich tief in ihrem Gedächtnis verankert sein.
Sehr geehrte Damen und Herren, in den Leitlinien zum „Energieland 2020“ bekennt sich die Landesregierung zum Ausbau der erneuerbaren Energien als politischen Schwerpunkt der Regierungsarbeit. Durch die Optimierung der Eignungsgebiete für Windenergieanlagen sowie durch Repowering soll der Ausbau der langzeitlichen Windkraftpotenziale erheblich erweitert werden. Derzeit gibt es circa 199 Unternehmen mit circa 5.000 Beschäftigten in dieser Branche, welche direkt oder indirekt der Windkraftindustrie zugeordnet werden können. Über 1.662 Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von über 2.500 Megawatt kennzeichnen die Erfolgsgeschichte der Windenergiebranche in unserem Bundesland. In den regionalen Raumentwicklungsprogrammen stehen seit den Jahren 2010 und 2011 108 Eignungsräume mit einer Fläche von circa 3.500 Hektar, das sind circa 0,6 Prozent der Landesfläche, für die Onshorewind- energieerzeugung zur Verfügung.