Protocol of the Session on October 22, 2015

Ich bitte die Vertreter der demokratischen Fraktionen um Zustimmung zum Antrag. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – David Petereit, NPD: Tätä, tätä, tätä!)

Danke, Frau Bretschneider.

Herr Andrejewski, ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf für den eben vorgeführten Zwischenruf. Sie haben in keiner Form hier jemanden zu beleidigen! Das war eine Beleidigung, die weise ich strikt von mir.

(Michael Andrejewski, NPD: Sie sagt, ich wäre psychisch verwirrt. Aber „psychisch verwirrt“ ist in Ordnung.)

Zum Zweiten prüfe ich das Protokoll. Das waren sehr viele Zwischenrufe und wir werden noch mal prüfen, ob sich daraus Ordnungsmaßnahmen ergeben. Sie wissen, dass wir hier vorne die Aufgabe haben, das zu prüfen.

(Michael Andrejewski, NPD: Über jeder Kritik schweben.)

Sie haben mir nicht zu widersprechen!

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD – Tino Müller, NPD: Amen!)

Ich schließe jetzt die Aussprache.

(Michael Andrejewski, NPD: Wie konnte mir das passieren?!)

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4621. Wer dem zuzustimmen wünscht, die oder den bitte ich um ein Handzeichen. Danke. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? –

(Michael Andrejewski, NPD: Eine andere Meinung, welch Skandal!)

Zugestimmt haben die Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Dagegen stimmte die Fraktion der NPD. Es enthielt sich niemand. Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4621 angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 21: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung weiterer Gesetze, Drucksache 6/4568.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung weiterer Gesetze (Erste Lesung) – Drucksache 6/4568 –

Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Herr Pegel. Bitte.

(Vizepräsidentin Regine Lück übernimmt den Vorsitz.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der heute zur Beratung anstehende Punkt hat schon in vielen Debatten dieses Hohen Hauses eine Rolle gespielt. Heute darf ich sagen, da liegt es, das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz, und, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir betreten mit diesem Gesetz in Deutschland absolutes gesetzgeberisches Neuland. Nach Dänemark sind wir erst die Zweiten, die einen solchen Weg beschreiten, einen Weg hin zu mehr regionaler Wertschöpfung hier im Land. Da, wo die Anlagen stehen, da, wo sie gesehen werden, dort soll auch etwas übrig bleiben von den Erträgen aus der Stromerzeugung, aber nicht, um der schlichten Umverteilung willen, nicht als Sozialismus light, sondern um die Akzeptanz für den strukturierten Windkraftausbau in unserem Land zu stärken.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses juristische Neuland ist auch verfassungsrechtlich ein spannender neuer Weg. Wir sind, gestützt durch mehrere Rechtsgutachten, überzeugt, einen grundgesetzkonformen Weg zu beschreiten. Aber verfassungsrechtlich bleibt das eine spannende Herausforderung und für eine solche Herausforderung gilt dann auch: Sorgfalt vor Eile! Hektik provoziert immer Fehler und übertriebene Eile

droht zu bewirken, dass nicht alle, die interessiert sind, mitgenommen werden. Beide Fehler haben wir versucht, im Verfahren zu vermeiden. Wir haben uns deshalb Zeit für die spannenden rechtlichen Fragen genommen und im Verlauf der letzten einunddreiviertel Jahre manches neue Problem überhaupt erst identifiziert. Ich bin angesichts dieser sehr spannenden Fragen überzeugt, die investierte Zeit war klug eingesetzt.

Aber die Zeit, gerade die Zeit im letzten halben bis Dreivierteljahr hat uns auch die Chance gegeben, möglichst viele von den Betroffenen schon in der Erarbeitungsphase des Gesetzes mitzunehmen, gerade jene, die künftig als Unternehmer betroffen sein werden und die natürlich nicht alle nur laut Hurra schreien, die, das muss man hier gleichermaßen sagen, frühzeitig Hinweise gegeben haben und geben konnten und für deren Hinweise wir uns im Übrigen auch Zeit genommen haben. Auch darin liegt ein Grund für die letzten sechs bis neun Monate. Insbesondere haben wir uns Zeit genommen für einen Hinweis, der dann nach der Verbandsanhörung auch Eingang in den Ihnen jetzt vorliegenden Gesetzentwurf gefunden hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen, auf diesem Gesetzentwurf steht nicht nur Akzeptanzsteigerung für die Windkraft drauf, wir haben uns auch bemüht, die Akzeptanz der künftig in die Pflicht genommenen Unternehmen frühzeitig zu gewinnen, die Unternehmen und gerade auch die Unternehmer, die im Übrigen genau wissen, weshalb und wofür wir das tun, nämlich für die Erhaltung und Steigerung der Akzeptanz des weiteren Windkraftausbaus bei uns im Land. Denn, das wissen Sie hier im Saale mindestens so gut wie ich, die Stimmungslage zum weiteren Windkraftausbau stellt sich bei uns im Land heute, freundlich formuliert, deutlich differenzierter dar als noch vor einigen Jahren. Dabei erlebe ich in Gesprächen immer wieder Folgendes: Für nicht wenige kritische Stimmen im Land ist gerade die fehlende regionale Wertschöpfung ein Riesenpunkt in den Diskussionen.

Um an dieser Stelle nicht missverstanden zu werden: Mir ist vollkommen klar, dass wir auch mit diesem Gesetz nicht jede und jeden zum Windkraftfan machen. Wir wissen aber insbesondere aus der jährlichen Mecklenburg-Vorpommern-weiten Umfrage der Landesregierung, dem sogenannten MV-Monitor, dass die grundsätzliche Zufriedenheit mit der Arbeit der Landesregierung in Sachen Energiewende zwischen 75 und 80 Prozent liegt. 2013 haben wir an dieser Stelle im Übrigen konkreter nachgefragt. Drei Viertel waren 2013 für die Energiewendepolitik der Landesregierung. Für Windkraftanlagen vor der eigenen Haustür mochte sich da leider nur knapp die Hälfte begeistern. Sofern ein eigener wirtschaftlicher Vorteil damit verbunden wäre, schnellte diese Zahl dann allerdings auf zwei Drittel hoch.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der nunmehr vorliegende Gesetzentwurf will genau dort ansetzen. Er sieht eine Beteiligungspflicht für jede bundesimmissionsschutzpflichtige Anlage vor, zu gut Deutsch, für jede Anlage ab 50 Meter Höhe. Damit die Bürgerinnen und Bürger sowie die Kommunen dann nicht mit Haus, Hof, Mann und Maus für das Windkraftanlagenunternehmen haften, verpflichtet das Gesetz den Investor, eine sogenannte haftungsabschirmende Gesellschaft, beispielsweise eine GmbH oder eine Kommanditgesellschaft, zu gründen. Diese Pflicht beschränkt das unternehmerische

Risiko auf den Kaufpreis für den erworbenen Bürger- und Kommunalbeteiligungsanteil. Aber auch in der Frage, wer ist verpflichtet, hat sich im Vergleich zu unseren letzten Debatten bei diesem Thema nichts geändert.

Der Investor hat der Gemeinde, auf deren Hoheitsgebiet die Anlage steht, sowie den Nachbarn im Umkreis von fünf Kilometern um die Anlage eine mindestens 20prozentige Beteiligungsmöglichkeit anzubieten. Das gilt auch für Nachbargemeinden, wenn diese sich innerhalb dieses 5-Kilometer-Radius um die Anlagen befinden. Und auch die Möglichkeit, zusätzlich zur Verpflichtung der unmittelbaren Beteiligung ein weiteres freiwilliges Angebot als Alternative anzubieten, beispielsweise vergünstigte Stromtarife oder Stromkostenzuschüsse, ist weiterhin im Gesetz enthalten. Auch diese Variante fand sich schon im Gesetzentwurf, der in die Verbandsanhörung gegangen ist, wieder.

Die Idee dahinter: Das, was wir aktuell schon mancherorts erleben, dass vor Ort ganz konkrete individuelle Lösungen ausgehandelt werden, soll weiterhin möglich bleiben. Denn nichts dürfte die lokale Akzeptanz mehr stärken als eine ganz individuell vor Ort ausgehandelte Lösung für die Bürger- und Gemeindebeteiligung. Diese Zufriedenheit werden wir vermutlich auch mit unserer gesetzlichen Standardpflicht nicht in gleicher Weise herstellen können. Wie schon im bisherigen Entwurf gilt auch weiterhin, dass Bürger und Gemeinden nicht beides zusammen, sondern nur entweder das Pflichtangebot oder die freiwillige weitere Offerte wählen können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, genau an dieser Stelle knüpft aber die wesentlichste Neuerung im jetzt vorliegenden Gesetzentwurf, gemessen an dem Entwurf, der vorher in die Verbandsanhörung gegangen ist, an. Vorgeschlagen wurde diese im Rahmen der Verbandsanhörung aus der Windkraftbranche selbst – im Übrigen für uns nicht vollkommen überraschend, denn erstmals bin ich auf diese Grundgedanken durch Unternehmen im Spätsommer des vergangenen Jahres am Rande einer Windparkeröffnung angesprochen worden.

Die Sorge, die letztlich mehrere namhafte Unternehmen aus unserem Land und ebenso ihre Branchenverbände vorgetragen haben, war folgende: Wenn aus Gründen des Verbraucherschutzrechts bei einer Bürgerbeteiligung ein sogenannter Prospekt angefertigt werden muss, in dem, etwas salopp formuliert, alle Risiken und Nebenwirkungen der Beteiligung stehen müssen, und wenn das Verbraucherschutzrecht, das solche Prospekte vorschreibt, für den Fall, dass die Risiken und Nebenwirkungen nicht richtig oder nicht vollständig vorgetragen wurden, bitterböse Haftungsrisiken bis in das Privatvermögen der Investoren androht – vor allem natürlich für den Fall, dass später etwas mit dem Unternehmen schiefgeht –, dann führt das dazu, dass man solche Prospekte, freundlich formuliert, sehr gewissenhaft angeht. Praktisch relevant heißt dieses „sehr gewissenhaft“, dass von hoch spezialisierten, sehr teuren Anwalts-, Steuerberater- und Wirtschaftsprüferkanzleien solche Prospekte angefertigt werden. Und wenn dann dafür, nach Sorge der Windkraftbranche, schnell zwischen 120.000 und 180.000 Euro zu Buche schlagen, hatten die Unternehmen die Sorge, dass sie in manchen schlecht laufenden Fällen für 10.000 oder 15.000 Euro Beteiligungseinnahmen 120.000 bis 180.000 Euro einsetzen würden, man könnte auch mit böser Zunge in diesen Fällen sagen, verbrennen müssten.

Die Unternehmen haben deshalb gebeten, dass sie für diesen Fall eine Alternative zur direkten Beteiligung bekommen, eine Alternative, die einen solchen Prospekt nicht erforderlich macht. Deshalb ist nach der Verbandsanhörung in dem Gesetzentwurf, der Ihnen heute vorliegt, eine neue Alternative hinzugekommen, quasi ein Weg B. Anstelle einer unmittelbaren Beteiligung an einer Gesellschaft als Mitunternehmer ermöglicht dieser Weg B den Investoren im jetzt vorliegenden Gesetzentwurf eine neue Form, eine nur mittelbare Beteiligung. Dieser Weg B steht im Übrigen ausdrücklich allein zur Verfügung. Den bietet der Unternehmer, der Investor dann ausschließlich den Gemeinden und Bürgern an.

Die Hauptpflicht des Gesetzes, die in einer unmittelbaren Beteiligung am Unternehmen besteht, wird also in diesem Fall nicht ergänzt, wie vorher schon beim Freiwilligkeitsmodell, sondern sie wird ausdrücklich ersetzt. Anstatt der direkten Beteiligung wird nur die Alternative, nämlich die mittelbare wirtschaftliche Beteiligung angeboten. Um es praktisch zu machen, für Gemeinden sieht dieser Weg B wie folgt aus: Statt sich direkt zu beteiligen, wird der Gemeinde für die gesamte Betriebszeit der Windkraftanlage eine jedes Jahr zu leistende Zahlung an die Gemeinde angeboten. Wir nennen das im Gesetz dann technisch „Ausgleichsabgabe“. Diese Abgabe errechnet sich nach der im jeweiligen Jahr produzierten Strommenge. Die Strommenge wird mit einem Abgabesatz pro Stromeinheit multipliziert, der zu Beginn nach einem fest im Gesetz vorgegebenen Rechenweg festgelegt wird. Strommenge mal Stückpreis, fertig ist die zu zahlende Jahresabgabe.

Auch für die wirtschaftliche Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger enthält der jetzige Gesetzentwurf eine solche alternative nur mittelbare Beteiligung, ein sogenanntes Sparprodukt. Das sind bereits im Markt angebotene Bankprodukte, die vor allem bei manchen freiwilligen Windkraftobjekten schon heute im Angebot für Bürgerbeteiligungen sind. Der Investor muss dann dafür Sorge tragen, dass eine Bank den Nachbarn im 5-KilometerRadius um die Anlagen beispielsweise Sparbriefe oder Festgeldanlagen anbietet. Der Vorteil: Das angelegte Geld wird einer Bank anvertraut. Die Sparprodukte müssen den in Deutschland üblichen Einlagensicherungsmechanismen der Banken unterworfen sein. Die Bank zahlt also nicht nur die Zinsen, sondern nach dem Vertragsende auch das angelegte Geld zurück. Die Zinshöhe: Die Zinsen müssen sich laut Gesetz wiederum am Ertrag orientieren, der bei einer direkten Beteiligung durch die Bürger ebenso erzielt worden wäre. Damit werden die Erträge im Regelfall deutlich besser ausfallen als die heute üblichen Bankzinsen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Weg B greift aber nicht nur Bedenken der Windkraftbranche auf, auch vielen Gemeinden wird dieser Weg nach meiner Einschätzung nicht unsympathisch sein. Ich habe in den letzten anderthalb Jahren wiederholt Diskussionen mit Bürgermeistern und Gemeindevertretern geführt, in denen die Sorge geäußert wurde, ob und wie die Gemeinde den Kaufpreis für den Windparkanteil aufbringen soll, wenn sie sich unmittelbar beteiligen soll. Bei dem Weg B gibt es einen solchen Kaufpreis nicht, sondern es gibt nur Zahlungen, also Erträge für die Gemeinde. Orientiert sind diese Zahlungen an der Windmenge, die vor den Toren der Gemeinde im jeweiligen Jahr geerntet wird, damit also keine Orientierung am Gewinn, sondern eine Orientierung am Windumsatz. Ich bin fest davon überzeugt,

dass wir mit diesem Weg auch für die Gemeinden eine sehr gute Alternative anbieten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es bleibt zum Abschluss die Frage: Wer entscheidet, ob der Weg der gesetzlichen Hauptpflicht, die direkte Beteiligung oder dieser Weg B, die nur mittelbare Beteiligung, gewählt wird? Dies entscheidet nach dem Gesetz der Investor. Er kann zwischen diesen beiden Wegen frei wählen, mit einer kleinen aber erheblichen Einschränkung: Die Gemeinde muss dieser Wahl zustimmen. Tut sie das nicht, will sie also direkt am Unternehmen beteiligt sein, muss der Investor sie weiterhin direkt beteiligen. Für die Bürgerinnen und Bürger gilt dies nicht, da entscheidet der Investor abschließend, ansonsten würde nach meiner Überzeugung das Gesetz praktisch vollkommen unmöglich umsetzbar werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Vollständigkeit halber gern noch zwei weitere kleine Änderungen im Rahmen der Verbandsanhörung zu Ihrer Kenntnis:

Wir sehen im Ihnen jetzt vorliegenden Gesetzentwurf nunmehr auch vor, dass Prototypenanlagen in den Kreis der beteiligungspflichtigen Anlagen aufgenommen werden. Wir hatten diese bisher ausdrücklich von der Beteiligungspflicht ausgenommen. Dem stand die Idee Pate, dass Prototypen gerade darauf angelegt sind, möglichst viele Fehler zu zeigen und deshalb gerade schlechte Erträge beim Windstrom zu erwirtschaften. Wir wollten die Gemeinden und Bürger vor einer Beteiligungsmöglichkeit an Anlagen bewahren, deren Zweck möglichst viele Fehler und nicht möglichst hohe Gewinne sind. Aber auch dazu bin ich von Bürgermeistern aus Kommunen, die schon jetzt Prototypen vor ihrer Tür haben, angesprochen worden. Der Wunsch war klar und deutlich: Bitte auch daran Beteiligung ermöglichen! Die Bürgermeister berichteten unisono aus ihrer Erfahrung, dass die Prototypen die ersten ein, zwei, drei Jahre als Testanlagen laufen, dann aber, wenn die Fehler raus sind und die Entwicklungsarbeit abgeschlossen ist, ganz normal über viele Jahre zum schlichten Geldverdienen weiterlaufen.

Diesen Argumenten wollten wir uns nicht verschließen, deshalb haben wir jetzt auch die Beteiligungspflicht bei Testanlagen im Gesetz drin. Allerdings sieht das Gesetz als Ausnahme vor, dass das Energieministerium auf Antrag im Einzelfall eine Befreiung von der Beteiligungsverpflichtung der Prototypen dieser Testanlagen erteilen kann. Dann können wir nämlich ganz genau hingucken: Ist das wirklich eine Anlage, die nur zu Testzwecken laufen wird und dann wieder rückgebaut wird? Würde das geringfügige, zeitintensivere Beteiligungsverfahren verhindern, dass die schnelle Erprobung eines möglicherweise neuen Produkts für den Markt verhindert wird? In diesen Fällen bleibt uns also die Möglichkeit, dass wir uns ganz genau den Einzelfall ansehen.

Die weitere kleine Neuerung im jetzigen Gesetzentwurf ist, die Gemeinden können das ihnen zustehende Beteiligungsrecht nicht nur auf Zweckverbände, in denen sie Mitglied sind, delegieren – das war schon bisher Gegenstand des Gesetzentwurfes –, sondern künftig können sie ihr Beteiligungsrecht auch an ihr Amt abtreten, in dem sie als Gemeinde Mitglied sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit diesem Gesetz haben wir die Chance, einen in Deutschland vollkommen neuen Weg zur Akzeptanzsteigerung für

Windkraftanlagen an Land einzuschlagen. Mir ist klar, dass wir damit nicht nur Jubel auslösen. Aber aus meinen Gesprächen und Diskussionen mit der Windkraftbranche weiß ich auch, die Branche teilt das Ziel, die Akzeptanz zu stärken, und sie hält es zumindest für nachvollziehbar, dass wir mehr von den Gewinnen aus der Windkraft, aus dem, was wir an Windstrom ernten, als regionale Wertschöpfung hierbehalten möchten. Denn wenn wir einen Rohstoff in Mecklenburg im Überfluss haben, dann ist es eben genau dieser Wind. Allein vom Rohstoff Wind haben wir leider nichts, aber mit der Windkraft und mit diesem Gesetz können wir aus diesem hoch ökologischen Rohstoff Wind für die Energieerzeugung regionale Wertschöpfung machen. Das ist im Übrigen auch nur fair, dass etwas hierbleibt, wenn wir die Anlagen vor den Haustüren haben.

Der neue Weg B geht ganz bewusst auch auf die zu, die in der Windkraftbranche Sorge hatten, dass sie mit der direkten Beteiligung überfordert werden können. Ich behaupte mal – zugegeben etwas nassforsch –, mehr geht fast nicht: die verschiedenen Interessen gebündelt und berücksichtigt, künftig die Chance, dass hier deutlich mehr mitverdient werden kann und damit die reelle Chance auf eine deutliche Stärkung der Windkraft an Land, ohne die die Energiewende nicht umsetzbar sein wird. Mehr, meine Damen und Herren, geht fast nicht!

Ich freue mich jetzt auf ein spannendes parlamentarisches Verfahren in den Ausschüssen

(Michael Andrejewski, NPD: Spannend, ja.)

und in diesem Hause und darf mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit bedanken. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 150 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat Frau Dr. Schwenke von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ob Schattenschlag, Veränderungen des Landschaftsbildes, Umzingelung der Ortschaften, Infraschall, Dauerblinken oder Naturschutz – die Liste der Vorbehalte und Ablehnungsgründe gegenüber der Windkraft ist lang. Nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern gibt es Widerspruch gegen und Akzeptanzprobleme für den Ausbau der Windenergie innerhalb der Bevölkerung.

Die Entscheidung, nach Fukushima die Energiewende nun endgültig einzuleiten, wurde und wird nach wie vor von einem großen Teil der Bevölkerung unterstützt. Je nach Umfragen liegt der Zuspruch zur Energiewende allgemein bei 80 bis 90 Prozent. Allerdings, und wir dürfen uns nichts vormachen, der Teufel liegt wie so oft auch hier im Detail, nämlich dann, wenn es konkret wird, wenn die Windenergieanlage in meinem Sichtfeld liegt, vor den Toren meiner Gemeinde steht, vielleicht sogar von meinem Haus aus sichtbar ist.