Aber lassen Sie mich zunächst einmal grundsätzlich sagen, meine sehr verehrten Damen und Herren: Diese Zahlen, die die GRÜNEN uns hier präsentiert haben,
werden von Ihnen im Antrag als Indiz genannt, aber Ihre Rede, Herr Saalfeld, war klar zurückgeführt auf die rechtlichen Regularien, die wir in der Kommunalverfassung haben. Nun will ich ja gar nicht bestreiten, dass die rechtlichen Regularien hierfür ein durchaus relevanter Einflussfaktor sind, aber haben Sie sich schon mal überlegt, ob es vielleicht auch andere Einflussfaktoren geben könnte, warum sich das in Mecklenburg-Vorpommern anders darstellt als in anderen Bundesländern? Haben wir nicht zum Beispiel eine kommunale Struktur, ich meine insbesondere die Größenordnung unserer Städte und Gemeinden, die vielleicht nicht ganz mit dem von Ihnen zitierten Hamburg vergleichbar ist? Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern im Moment rund 750 Gemeinden, von denen fast 300 – jede für sich betrachtet – weniger als 500 Einwohner haben. Bei den von Ihnen zitierten hamburgischen Bezirken habe ich jetzt die Größen nicht genau im Kopf, ich weiß nur, dass Hamburg 1,75 Millionen Einwohner hat
und sieben Bezirke, das heißt, ein Bezirk hat im Durchschnitt 250.000 Einwohner im Durchschnitt – wie gesagt, die einzelnen kenne ich jetzt nicht –, und das ist deutlich größer als Rostock.
Wollen Sie Körperschaften dieser Größenordnung mit dem Durchschnitt unserer Gemeinden vergleichen, was politische Strukturen angeht?
Vielleicht kann sich auch ein Großstadtmensch wie Sie einmal damit auseinandersetzen, dass in kleineren, in dörflichen, in kleinstädtischen Strukturen politische Meinungsbildung ganz anders verläuft und – ich sage jetzt mal sehr spitz – es für eine Gemeindevertretung, für eine Stadtvertretung ein ganz anderes Ding wäre, sich von einer relevanten Bevölkerungsgruppe zu entfernen, komplett gegen sie zu agieren und damit ein plebiszitäres Element herauszufordern. Ich denke, meine Damen und Herren, diese These – ich gebe zu, es ist eine These – ist des Nach- denkens wert und wir sollten es uns nicht so einfach machen zu sagen, wir haben relativ wenige solcher Elemente, also taugt das Gesetz nichts. Das ist zu einfach.
Aber, meine Damen und Herren, schauen wir uns Ihre Vorschläge – das heißt, das sind ja gar nicht Ihre Vorschläge, sondern die von Mehr Demokratie e. V., die Sie hier einfach übernehmen – mal an,
als Erstes, die recht restriktiven Themenausschlüsse für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide zu lockern.
Ich glaube, bei dem Ausschlussgrund, ein Bürgerbegehren ist nicht zulässig, wenn ein gesetzwidriges Ziel verfolgt wird, können wir uns relativ einfach einigen.
Ganz nebenbei: In der bayrischen Regelung, die Sie uns hier freundlicherweise vorgelesen haben, stand das nicht drin. Vermutlich gehen die Bayern davon aus, dass sich das ohnehin ergibt, dass man so was nicht festschreiben muss. Über so etwas könnten wir uns ja vielleicht noch einigen, aber materiell möchte doch hier bitte niemand etwas ändern.
Dann bleiben noch sechs Gründe, die Sie uns vorgelesen haben, korrekt vorgelesen haben. Bei den Satzungen – deswegen habe ich da insistiert – geht es ja nicht um irgendwelche Satzungen, die plebiszitären Elementen nicht zugänglich sind, sondern nur um Satzungen, mit denen Anschluss- oder Benutzungszwang geregelt wird, beispielsweise ein Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärme. Wenn wir eine solche Satzung in unserer Gemeinde also machen, dann ist es nicht möglich, so etwas durch ein Bürgerbegehren wieder zu kippen. Wenn Sie das ändern wollen, dann sollten Sie das klar sagen, dann sollten wir darüber reden. Dann wollen wir gucken, in welche Republik wir kommen und in welche Gemeinden wir kommen.
Und so, lieber Herr Saalfeld, können wir Punkt für Punkt durchgehen. Ich glaube, bei allen Punkten würden Sie entweder sagen, das ist doch so klein, da lohnt sich nicht so ein Popelkram, oder wir würden sagen müssen, na ja, ob das wirklich aus dem Negativkatalog heraus soll, das scheint mir ziemlich schwierig. In dieser Notsituation machen Sie es sich sehr einfach, Sie sagen eigentlich gar nichts. Sie sagen gar nicht, welcher dieser sieben Punkte gestrichen werden soll. Sie sagen einfach nur, das muss alles einfacher werden und da darf nicht so viel ausgeschlossen werden.
Wenn Sie sagen, es ist der Punkt, den haben Sie in den Ausführungen angesprochen, die ganze Bauleitplanungsproblematik, dann müssen wir uns auch damit auseinandersetzen, dass wir bei Bauleitplanungsfragen, also Aufstellung von Bebauungsplänen und so weiter und so fort, hier ein sehr umfangreiches Beteiligungsverfahren für die Bürgerinnen und Bürger haben.
(Zurufe von Dr. Ursula Karlowski BÜNDNIS 90/, DIE GRÜNEN, und Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das ist ein Anhörungs- verfahren, kein Beteiligungsverfahren.)
dass das, was vielleicht in einem Anhörungsverfahren der Betroffenen für einen Teilbereich der Gemeinde von diesen für gut gehalten wird, von der Gesamtbürgerschaft der Gemeinde, die in diesem Gebiet gar nicht wohnt, ausgehebelt werden kann durch ein plebiszitäres Element. Wenn das Ihre Vorstellungen von lokaler Demokratie sind, bin ich auf Ihre Antwort gespannt.
Der nächste Punkt ist die Quote. Wie viele müssen denn zustimmen, damit ein solcher Bürgerentscheid erfolgreich ist?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben in den letzten Monaten hier – Steffi Drese würde ich jetzt gern mal fragen, wie oft über den Volksentscheid zur Gerichtsstrukturreform gesprochen wurde – …
(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: War ja auch ein wichtiges Thema, Herr Müller. – Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)
Ja, aber selbstverständlich doch. Ich habe selbst einige Male dazu gesprochen, Herr Suhr, und ich brauche mich keines meiner Worte zu schämen, ich nicht.
Aber da ist doch oft genug gesagt worden, eine Quote von 33 Prozent der Wahlberechtigten ist viel zu hoch, das ist völlig undemokratisch. Jeder Spatz pfeift doch von den Schweriner Dächern, dass es hier zwischen den Fraktionen Gespräche gibt, dieses auf 25 Prozent abzusenken. 25 Prozent Zustimmung, 25 Prozent der Wahlberechtigten, das ist also das, was die GRÜNEN wollen und sie hier mit den anderen Fraktionen mittragen dürfen. Und jetzt schauen wir in die Kommunalverfassung, meine sehr verehrten Damen und Herren, da steht drin, dass das Begehren erfolgreich ist, wenn 25 Prozent der
Wahlberechtigten zustimmen, und dann sagt Herr Saalfeld, nee, das ist aber viel zu viel, das geht gar nicht.
Herr Müller, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten und Fraktionsvorsitzenden Herrn Suhr?
Herr Müller, ist Ihnen bekannt, dass die gerade von Ihnen genannten 25 Prozent nicht die GRÜNEN-Forderung beinhalten, sondern Bestandteil eines zwischen den demokratischen Fraktionen ausgehandelten Kompromisses darstellen,
Ja, Herr Suhr, dieses ist mir bekannt. Ich gehe aber davon aus, dass Sie einer solchen Kompromisslösung nicht zustimmen würden, wenn nicht jedes der einzelnen Elemente eines solchen Kompromisses für Sie zumindest einigermaßen tragbar wäre, und deshalb gehe ich davon aus, dass diese 25-ProzentQuote für Sie durchaus tragbar ist.