Protocol of the Session on September 24, 2015

Herr Müller, gestatten Sie eine weitere Nachfrage des Abgeordneten Suhr?

Selbstverständlich.

Bitte schön, Herr Suhr.

Herr Müller, können Sie sich auch vorstellen, dass eine Oppositionsfraktion einem Kompromiss in dieser Frage zustimmt, für den Fall, dass sie das allein schon für eine Verbesserung von 33,3 Prozent auf 25 Prozent hält, obwohl ihre eigentliche Forderung noch nicht erfüllt ist?

Ja, Herr Suhr, das kann ich mir vorstellen, und ich sehe es ja an Ihrem Verhalten. Aber worauf ich hinaus will, ist, 33 ist Ihnen zu viel, das ist klar, das haben Sie sehr deutlich zum Ausdruck gebracht. 25 – das sagen Sie jetzt in Ihrer Frage implizit und wir haben es alle gut verstanden – ist nicht Ihre Traumvorstellung, aber es ist etwas, was Sie als Kompromiss mit unterschreiben würden. Auf der kommunalen Ebene

haben wir die 25 und die Forderung der GRÜNEN und die Aussage der GRÜNEN ist, das ist viel zu hoch, das können wir überhaupt nicht machen, das muss runter.

Was mir an Ihrem Antrag fehlt, ist eine Aussage: Wo wollen Sie denn eigentlich hin? Auf 20, auf 15, auf 10 oder 5?

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Auf 20, das steht doch im Gesetzentwurf. Den haben wir vor drei Jahren vorgelegt.)

Also einen Moment.

Es ist eine Frage des Abgeordneten Suhr, die Herr Suhr nicht zu kommentieren hat, aber auch ein Dritter nicht zu kommentieren hat. Ich denke mal, das geht aus unserer Geschäftsordnung eindeutig hervor, und ich erwarte, dass die Spielregeln auch bei Zwischenfragen eingehalten werden.

Jetzt können Sie fortfahren, Herr Müller.

Ich glaube aber, dass ich die Frage des Kollegen Suhr beantwortet habe, weswegen er nicht unbedingt stehenbleiben müsste.

Ich danke Ihnen, Herr Müller.

(Heiterkeit bei Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber wenn Sie noch eine weitere Frage haben, selbstverständlich gern.

Also Ihr Gesetzentwurf von vor drei Jahren, lieber Herr Suhr, ist hier nicht Gegenstand der Beratung. Gegenstand der Beratung ist der Antrag, den Sie uns vorgelegt haben, und in diesem Antrag machen Sie uns sehr deutlich die 25 Prozent als Zustimmungsquote, die Sie an anderer Stelle natürlich als Kompromiss und als Teil eines Paketes bereit sind zu unterschreiben und als großen Fortschritt dann nach draußen verkaufen werden, den Sie erkämpft haben. Den halten Sie auf der kommunalen Ebene für einen unhaltbaren Zustand und möchten etwas anderes.

(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist jetzt aber ein bisschen an den Haaren herbeigezogen.)

Und deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, frage ich Sie: Wie weit wollen Sie denn eigentlich runter? Wenn wir dann die 20 haben, kriegen wir auch wieder den Antrag der GRÜNEN, wenn nicht so sehr viele plebiszitäre Elemente erfolgreich waren, dass wir nun vielleicht auf 15 runter müssen oder auf 10, oder wir können ja mal gucken, ob wir ein anderes Bundesland finden, das vielleicht noch niedriger liegt.

(Torsten Renz, CDU: Baden-Württemberg bestimmt.)

Also, meine sehr verehrten Damen und Herren, sowohl beim Negativkatalog als auch bei der Quote halte ich Ihr Papier für unausgegoren und für unzureichend.

Was die Zulässigkeitsprüfung angeht, dazu hat der Innenminister schon einiges gesagt. Ich glaube, eine völlig

voraussetzungslose Zulässigkeitsprüfung können wir unseren Kommunen nicht aufbürden. Ob die Zulässigkeitsquote unbedingt da liegen muss, dass bereits die komplette Unterschriftenzahl erreicht ist, darüber ließe sich ja nachdenken. Völlig voraussetzungslos lehnen wir dies ab. Das Gleiche bezieht sich auf das Infoheft mit einer ausgewogenen Darstellung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will das hier nicht vertiefen, aber denken Sie bitte auch einmal daran, dass wir Bürgerbegehren aus einer Ecke haben könnten,

(Michael Andrejewski, NPD: Aha!)

die uns überhaupt nicht passt. Aktuelle politische Entwicklungen schließen so etwas ja nicht völlig aus

(Michael Andrejewski, NPD: Das ist des Pudels Kern.)

und ich möchte nicht so gern, dass wir dann durch unsere Städte und Gemeinden solche Pseudoargumente auch noch verbreiten. Das lehne ich strikt ab.

(Michael Andrejewski, NPD: Jaja.)

Ein letzter Punkt.

(Stefan Köster, NPD: Das ist ein wahrer Demokrat.)

Ja, aber klar.

(Stefan Köster, NPD: Hätte Honecker auch so sagen können. – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Dass ich so etwas ablehne, meine Herren von der NPD, das ist doch nichts Neues.

(Stefan Köster, NPD: Wir lehnen Sie ja auch ab.)

Das muss Sie doch überhaupt nicht überraschen. Selbstverständlich lehne ich das ab, dass wir faschistische Propaganda auch noch aus Steuermitteln finanzieren.

(Stefan Köster, NPD: Sie sind doch ein Faschist.)

Wo leben wir denn hier?!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

So, ein letzter Punkt, das sogenannte Korrekturbegehren, was die Fristen angeht, eindeutig zu regeln – ja, da, denke ich, haben wir durchaus eine Ebene, wo wir miteinander reden können. Was Fristen angeht, sehe ich Überarbeitungsbedarf bei der Kommunalverfassung

insgesamt. Vielleicht können wir uns auch da an das anlehnen, was wir auf der Landesebene, so hoffe ich, in Kürze beschließen werden, dass beim Sammeln von Unterschriften bestimmte Fristen gesetzt werden, dass aber auch für andere Dinge Fristen gesetzt werden, insbesondere, wenn sich ein Begehren gegen einen Beschluss der Gemeindevertretung richtet. Da müssen einige Dinge eindeutiger geregelt werden.

Herr Müller, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Saalfeld?

Bitte schön, Herr Saalfeld.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Vielen Dank, Herr Müller!

Herr Müller, können Sie uns mitteilen, warum die Koalition in dieser Legislatur keine Kommunalverfassungsnovelle vorgelegt hat? Es ist ja viel Zeit in diesen fünf Jahren gewesen.

(Zuruf von Manfred Dachner, SPD)

Herr Saalfeld, ich könnte Ihnen zunächst mal ganz formal antworten und Ihnen sagen, dass wir uns darauf nicht verständigt haben. Aber um es inhaltlich zu machen, wir haben in der Koalition, was unsere kommunale Politik angeht, eine Reihe von anderen Fragen gesehen, die wir in dieser Legislaturperiode bearbeitet haben und denen wir eine höhere Priorität eingeräumt haben. In der Kommunalverfassung sind auch bestimmte Dinge zu regeln und zu diskutieren, bei denen man einen bestimmten Zeitlauf abwarten muss, bevor man sie wieder auf den Tisch legt.

(Heiterkeit bei Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie schmunzeln, weil Sie mir das jetzt nicht glauben, aber denken Sie einfach nur mal an ein Faktum, das jetzt mit dem Antrag nichts zu tun hat und was mir dann hoffentlich keinen Ärger einbringen wird, aber den ich einfach mal darstellen möchte. Wir haben zum Beispiel in der Kommunalverfassung auch eine Amtsordnung und diese Amtsordnung geht von Mindesteinwohnerzahlen aus. Sie kennen das, 8.000 im Regelfall, 6.000 im Ausnahmefall und wir haben eine Zahl von 5.000 Ein- wohnern für eine amtsfreie Gemeinde, soweit sie sich neu bildet, aber die anderen haben ja nur Bestandsschutz.

Jedenfalls sind da Zahlen genannt, die wir Anfang des vorigen Jahrzehnts in einer Enquetekommission ermittelt haben, die wir dann in die Kommunalverfassung übernommen haben und wo wir aufgrund einer demografischen Entwicklung jetzt in einer Situation sind, dass einige Ämter, und gar nicht mal wenige, unter solche Maßzahlen rutschen. Und da muss man überlegen, ob und wie man darauf reagiert. Man muss aber auch bestimmte Entwicklungen abwarten, man muss gucken, wie weit so was geht. Man muss dann überlegen, wollen wir darauf reagieren oder wollen wir nicht. Das sind vielleicht Kernfragen in unserer kommunalen Organisation, über die man sehr sorgfältig nachdenken und sie nicht übers Knie brechen sollte, die wird man dann beizeiten angehen. Ich bin aber dagegen, solche organisatorischen Fragen alle drei Jahre neu zu stellen oder alle drei Jahre eine neue Sau durchs Dorf zu treiben.

Deswegen bin ich schon dafür, dass wir Spielregelgesetze – ich darf den Begriff mal so verwenden – wie die Kommunalverfassung, nach denen andere Politik machen, nicht in allzu kurzen Abständen verändern. Ich gehe davon aus, dass wir in der nächsten Legislaturperi