Protocol of the Session on September 23, 2015

Die einzige Begründung, die sich aus dieser Änderung für mich ergibt, wäre tatsächlich, wie auch die Abgeordnete Oldenburg es eben zu Protokoll gab, ein Zusammenhang mit der Schülerbeförderung. Aber genau diesen Gedanken gehen Sie nicht zu Ende und greifen diesen Punkt „Schülerbeförderung – Änderung des Schulgesetzes in puncto Schülerbeförderung“ nicht auf.

Ich will erinnern, vor ungefähr zwei Jahren, vor ziemlich genau zwei Jahren, im September 2013, haben wir dazu eine Schulgesetzänderung vorgeschlagen, die die Ungleichbehandlung –

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: In eine neue Ungleichbehandlung!)

diesmal zwischen den Schüler/-innen in den kreisfreien Städten und den Schüler/-innen auf dem Land – aufhebt, nämlich die Erstattung der Fahrkosten, wenn der Schulweg länger als zwei beziehungsweise vier Kilometer lang ist. Das geschieht im ländlichen Raum, aber eben nicht in den kreisfreien Städten. Da ist das Land grundsätzlich in der Pflicht, diese Ungleichbehandlung aufzuheben und die Fahrkosten zu übernehmen.

Ich will erinnern und zitiere aus einer Pressemitteilung des Bildungsministeriums einen Tag nach der Ersten Lesung unserer Gesetzesänderung hier im Parlament: „Bildungsminister Mathias Brodkorb setzt sich für die gleichen Bedingungen bei der Schülerbeförderung von Kindern und Jugendlichen in kreisfreien Städten und den Landkreisen ein.“ Allein geschehen ist in den letzten zwei Jahren nichts.

(Torsten Renz, CDU: Er arbeitet an dem Thema.)

Sie haben unsere Schulgesetzänderung erwartungsgemäß abgelehnt. Aber mit der Zusage, dass Sie weiterhin an diesem Thema arbeiten, kann ich nicht erkennen, dass Sie daraus irgendwelche Konsequenzen gezogen

hätten. Auch diese Chance haben Sie wieder einmal vertan, nach wie vor gibt es keine Lösung.

Ebenfalls gibt es keine Lösung – und das ist anders, als es eben die Abgeordnete Oldenburg beschrieb –, es gibt keine Lösung für die Aufnahme von Geschwisterkindern.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Ja, dadurch jetzt erst recht nicht.)

Diese Schulgesetzänderung hätte endlich mal eine Schulgesetzänderung sein können, die auch an den Bedürfnissen von Familien orientiert ist. In der Obleuterunde hat der Vertreter des Bildungsministers – ich glaube, sogar der Bildungsminister selbst – erwähnt, dass es rechtlich nicht möglich sei, das ins Schulgesetz aufzunehmen. Ich habe mir mal die Schulgesetze der anderen Bundesländer angeschaut. Die Bundesländer Hamburg, Berlin oder auch Niedersachsen haben so eine Geschwisterregelung in ihren Schulgesetzen verankert, und damit haben sie verankert, dass neben der Schulweglänge beziehungsweise -kürze eben der Geschwisterkindstatus ein Kriterium für die Aufnahme von Kindern ist.

Das möchte ich gerne auch in diese Schulgesetzänderung einfügen. Dazu werden wir – das kündige ich jetzt schon mal an – noch vor der Anhörung einen Änderungspassus vorbereiten, der in die Anhörung mit einfließen kann, sodass alle Sachverständigen, die wir einladen werden, auch die Möglichkeit erhalten, sich zu diesem Punkt zu äußern. Das heißt, wenn es nach uns ginge, würden wir einen Punkt rausstreichen, einen zusätzlichen oder zwei zusätzliche Punkte aufnehmen. Deshalb freue ich mich auf die Anhörung und bin natürlich für die Überweisung in den Ausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Butzki von der Fraktion der SPD.

(Andreas Butzki, SPD: Ich ziehe zurück. Ich ziehe zurück.)

Er zieht seinen Wortbeitrag zurück, dann schließe ich die Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE auf Drucksache 6/4524 zur federführenden Beratung an den Bildungsausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag von den Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und CDU – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden und anderer Gesetze, Drucksache 6/4473.

Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bildung von Gewässer- unterhaltungsverbänden und anderer Gesetze (Erste Lesung) – Drucksache 6/4473 –

Das Wort zur Einbringung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/4473 zur federführenden Beratung an den Agrarausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der NPD – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 6/4465.

Gesetzentwurf der Fraktion der NPD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 6/4465 –

Das Wort zur Einbringung hat der Abgeordnete Herr Köster von der Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Demokratie schon, aber bitte nicht zu viel davon“ – diese Überschrift in der „Anklamer Zeitung“ des „Nordkurier“ vom 8. September 2015 beschreibt klipp und klar die Haltung Ihrer Parteien. Und um Ihre Art von Demokratie noch näher zu konkretisieren, zitiere ich nachfolgend aus einem Kommentar von Carsten Korfmacher in der schon angesprochenen Ausgabe des „Nordkurier“, Zitat:

„Und ganz besonders beim einzigen Volksentscheid im Land seit über 20 Jahren. Während die Tricks der Landesregierung vor dem Urnengang noch wohlwollend als neckisches Beinchen-Stellen verstanden werden können, so ist die Aussage der Justizministerin nach dem Volksentscheid ein Schlag ins Gesicht der demokratischen Zivilgesellschaft. So etwas kann sich unsere Landesregierung nicht leisten. Und das nicht, weil es sie ihren Kopf kosten könnte. Sondern weil sie damit zu einer Gesellschaft beiträgt, in der der Glaube an demokratische Werte schwindet. Es ist kein Wunder, dass sich die Menschen frustriert von der Politik abwenden. Wir müssen nun alle gemeinsam nach neuen Wegen suchen, um die Suppe auszulöffeln, die uns diese Landesregierung eingebrockt hat.“ Zitatende.

Eine Möglichkeit, das Interesse der Bürger wieder für die Politik im Allgemeinen und für politische Entscheidungsprozesse im Besonderen zu wecken, könnte in der besseren Nachvollziehbarkeit der politischen Entscheidungs- prozesse für die Bürger liegen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zeigen wir Ihnen eine Möglichkeit auf, mehr Demokratie zu wagen. Durch die Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern besteht die Möglichkeit, dass die Sitzungen des Hauptausschusses öffentlich stattfinden. Obwohl eine konsequente Umsetzung bürgerfreundlicher und transparenter Politik bedeuten würde, diese Möglichkeit zu nutzen, werden in den Gemeinden des Landes die Hauptausschusssitzungen in der Regel nach wie vor nicht öffentlich durchgeführt.

Die gängige Praxis verleiht nicht nur der Politikverdrossenheit bei den Bürgern im Land weiteren Aufwind. Es besteht die Gefahr, dass persönliche Beziehungen, Einflüsse und Interessen enorme Einwirkung auf die Beschlussfassungen haben könnten, weil keine allgemeine Kontrolle durch die Öffentlichkeit stattfinden kann. Ebenso besteht die Gefahr, dass Beschlüsse absichtlich in den Hauptausschuss verwiesen werden, um die Öffentlichkeit während der Beratung und Entscheidungsfindung außen vor zu lassen. Aktuell ist diese Geheimhaltungstaktik besonders im Zusammenhang mit Asylfragen zu beobachten.

Die NPD hat in allen Kommunalparlamenten, in denen wir Heimattreuen vertreten sind,

(Heinz Müller, SPD: Oi, oi, oi!)

diese höchst demokratische Regelung, die dem Volk ein wenig mehr Herrschaft oder zumindest Mitbestimmung ermöglicht, die Öffentlichkeit der Haupt- und Kreisausschusssitzungen nicht nur angemahnt, sondern als generelle Regelung beantragt und gefordert. Die Ignoranz der politischen Klasse verhinderte diesen kleinen Schritt hin zu mehr Volksherrschaft. Sie werfen der NPD gegen jede Vernunft Demokratiefeindlichkeit vor,

(Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

sorgen aber im Gegensatz dazu dafür, dass sich die politische Klasse immer weiter von den Bürgern entfernt und Sie Machtspielchen auf Kosten des Volkes in Ihren Elfenbeintürmchen vollziehen.

Die NPD-Fraktion hat Ihnen nunmehr mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Änderungen der Kommunalverfassung vorgelegt, die zumindest die Möglichkeit bieten, den Bürgern mehr Einsicht, Nachvollziehbarkeit und Mitspracherecht in den kommunalen Gremien, hier den Haupt- und Kreisausschüssen, einzuräumen. Aus unserer Sicht sollte die jetzige Kannbestimmung in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern gestrichen und stattdessen die Öffentlichkeit der Haupt- und Kreisausschusssitzungen zwingend vorgeschrieben werden. Die zwei vom Gesetz festgelegten Konstellationen, in denen die Öffentlichkeit auszuschließen ist, nämlich „wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern“, bleiben von der Änderung unberührt.

Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir ferner auch endlich die im Kommentar zur Kommunalverfassung angemahnte Gleichstellung des Hauptausschusses mit den anderen Ausschüssen vollziehen. Die Alternative wäre die Beibehaltung der jetzigen bürgerunfreundlichen und intransparenten Regelung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Müller von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern trifft für Ausschüsse

der Gemeindevertretungen und analog der Kreistage Regelungen, die es faktisch ermöglichen, dass die kommunalen Körperschaften selbst darüber entscheiden, ob der Hauptausschuss, bei Kreisen analog der Kreisausschuss, und die beratenden Ausschüsse öffentlich oder nicht öffentlich tagen.

Von diesen Möglichkeiten haben die kommunalen Körperschaften in unserem Land ganz unterschiedlich Gebrauch gemacht und wenn wir uns umschauen, dann gibt es alle Varianten. Das Gesetz stellt auf der einen Seite die Hauptausschüsse und auf der anderen Seite die beratenden Ausschüsse so hin, dass die kommunalen Körperschaften für jede eine besondere Regelung treffen können, und so finden wir Städte und Gemeinden, in denen beide öffentlich sind, in denen beide nicht öffentlich sind, welche, in denen der Hauptausschuss öffentlich und die beratenden nicht öffentlich sind oder umgekehrt der Hauptausschuss nicht öffentlich und die beratenden öffentlich. Das Bild ist also ein völliger Flickenteppich.

Wenn wir uns die politische Diskussion unter den Kommunalpolitikern selbst und unter denen, die für die Kommunalpolitiker arbeiten, anschauen, dann stellen wir fest, dass auch die Diskussion über diese Frage sehr unterschiedlich geführt wird. Wenn ich das mal auf zwei Linien zusammenfassen kann, dann gibt es auf der einen Seite diejenigen, die eher an das Thema „Effektivität und Effizienz der Arbeit in den kommunalen Vertretungen“ denken und die von daher es für sinnvoll halten, wenn Ausschüsse nicht öffentlich tagen, damit man hier eine Meinungsbildung herbeiführen kann, ohne dass man sich ständig vor der Öffentlichkeit rechtfertigen muss. Auf der anderen Seite gibt es viele – und ich habe den Eindruck, es werden mehr –, denen ein anderer Gedanke im Vordergrund steht, nämlich der Gedanke, dass das Volk ja seine Macht durch Wahl auf ein System von Gremien überträgt, dass diese Gremien dann anstelle des Volkes Entscheidungen treffen und dass das Volk natürlich die Möglichkeit haben muss zu sehen, wie dort Entscheidungen zustande kommen. Es ist also eher ein Transparenzgedanke.

Aber alle diese Diskussionen unter Demokraten, meine sehr verehrten Damen und Herren, und auch diese beiden Linien, die ich hier grob skizziert habe, haben eine gemeinsame Basis und haben ein gemeinsames Ziel: Die Basis ist bei beiden Linien das Bekenntnis zur kommunalen Selbstverwaltung und das Bekenntnis zum Artikel 28 unseres Grundgesetzes, in dem diese kommunale Selbstverwaltung festgeschrieben ist. Das Ziel ist bei beiden, dass man diese kommunale Selbstverwaltung ausbauen und stärken möchte, auch wenn die Mittel, wie man sieht, ganz offenkundig sehr unterschiedlich bewertet werden und es sogar gegensätzliche Positionen geben kann, die beide auf der gleichen Basis beruhen und das gleiche Ziel im Auge haben.

Ich sage es noch einmal: Diese Diskussion unter Demokratinnen und Demokraten ist eine Diskussion für die kommunale Selbstverwaltung, nicht zuletzt, weil wir die kommunale Selbstverwaltung für eine tragende Säule unseres demokratischen Rechtsstaates halten und wir Demokratie vor Ort genauso wollen, wie wir sie im Land und im Bund wollen. Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn ich in diesen Saal schaue, dann weiß ich, dass ich viele hier habe, die nicht nur davon reden, sondern die dieses auch tun und sich aktiv in der kommunalen Selbstverwaltung betätigen.

Aber wenn ich gesagt habe, die kommunale Selbstverwaltung ist für uns eine Säule unseres demokratischen Staates, dann ist natürlich klar, Herr Köster, was wir von Ihren Positionen halten, denn Sie machen ja keinen Hehl daraus, im Gegenteil, Sie tragen es gelegentlich wie eine Monstranz vor sich her, dass Sie genau diesen demokratischen Staat nicht wollen, dass Sie ihn zerstören wollen, dass Sie seinen Einsturz herbeiführen wollen und wie Ihre Formulierungen auch immer sind.

(Michael Andrejewski, NPD: Das machen Sie doch selber.)

Wollen Sie uns denn ernsthaft verkaufen, dass Sie das demokratische System zerstören und dabei gleichzeitig die kommunale Selbstverwaltung erhalten und ausbauen wollen?

(Michael Andrejewski, NPD: Welches demokratische System meinen Sie?)

Das können Sie doch jemandem erzählen,

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)