Protocol of the Session on September 23, 2015

(Heinz Müller, SPD: Aber nur in diesem Kontext. – Zuruf von Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Koplin hat hier schon einige Punkte genannt, die sehr gut aufgeführt wurden in den Stellungnahmen. Frau Tegtmeier hatte gesagt, dass alle im Sozialausschuss dem Gesetz zugestimmt haben. Ich denke, der Entfristung spricht nichts entgegen, und das war für uns auch handlungsleitend, hier heute dem Gesetz Zustimmung zu geben.

Das Zweite ist eine Evaluierung. Das würde ich mir auch für alle anderen Gesetze wünschen, weil ich denke, hier sind einige Punkte doch noch mal hervorzuheben.

Herr Schubert ist eben auf die kommunalen Seniorenbeiräte eingegangen. Wir alle, die in den Kommunalparlamenten schon gesessen haben, haben Erfahrungen damit gemacht. Ich denke, dass gerade die kommunalen Seniorenbeiräte häufig sehr nah am Thema sind und dass sie das oft mit Vehemenz umsetzen, was sie für wichtig erachten.

Ich denke, es ist natürlich dann schon bedenklich, wenn Sie sagen, Sie haben das in der Koalitionsvereinbarung – man müsste, man könnte, man sollte. Hier wäre die Möglichkeit gewesen, es zu implementieren. Ich kann schon mal versprechen, dass wir als Bündnisgrüne gerne daran mitarbeiten, die Kommunalverfassung um die Seniorenbestimmung und -mitwirkung zu ergänzen.

Ein zweiter Punkt, der wichtig ist – und ich denke, der sollte in dem Kontext auch diskutiert werden –, ist die Frage der Teilhabe. Wie ist es möglich, zum Beispiel in den Kreistagen an den Seniorenbeiräten teilzunehmen? In der letzten Herbsttagung wie in der Herbsttagung des Jahres davor wurden wieder die Frage der Mobilität und die Frage der Anerkennungskultur gerade der Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler angesprochen. Ich denke, hier müssen wir die Hausaufgaben machen. Wir müssen gewährleisten, dass Seniorinnen und Senioren ihren ehrenamtlichen Tätigkeiten auch nachkommen können.

Es steht noch ein weiterer Punkt drin und ich denke, der sollte auch nach fünf Jahren spätestens noch mal diskutiert werden. Der Landkreistag hat empfohlen, eine weitergehende Stärkung vorzunehmen, und schlägt vor, die Tätigkeit der Seniorenbeiräte als Pflichtaufgabe gesetzlich zu verankern und auch finanziell zu unterstützen. Es gibt die Unterstützung, aber es steht immer wieder drin, dass sie nicht reicht. Von daher wäre es eine Möglichkeit.

Da gibt es auch den Brückenschlag zur Enquetekommission. Wir hatten jetzt am Freitag das Weiterbildungsförderungsgesetz. Hier im Papier steht, dass die Weiterbildung

finanziell nicht reicht. Ich denke, hieran müssen wir arbeiten. Wir sollten das auch im Auge behalten, wenn es um das Weiterbildungsförderungsgesetz geht, um diesen Komplex mit hineinzunehmen, denn es wird immer wieder gelobt, wie wichtig Ehrenamt ist und wie wichtig beispielsweise die Seniortechniktrainer oder Seniortrainer oder andere Seniorinnen und Senioren sind. Gleichwohl sind die Seniorenbeiräte gerade für ehrenamtlich politisch Tätige ein ganz wichtiger Bereich.

Ja, ich denke auch, dass wir allen Seniorinnen und Senioren danken. Gerade die Enquetekommission ist ein wirklich gutes Element zu zeigen, wie wir dort die unterschiedlichen Themen – nicht nur den Sozialbereich –, ich sage jetzt mal, „beackern“. Der Seniorenbeirat hat, gerade durch Frau Paetow, die die letzten Jahre immer sehr kämpferisch für die Seniorenmitwirkung eingetreten ist, hier wirklich viel auf den Weg gebracht. Ich glaube, da gilt es, nicht nur ihr zu danken, sondern allen, die die kommunale und die Landesseniorenmitwirkung auf den Weg gebracht haben. Ich hoffe, dass sie auch in den nächsten fünf bis zehn Jahren so tatkräftig weitermachen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit und wir werden dem Gesetz zustimmen. Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Heydorn von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Der jetzige Vertreter des Landesseniorenbeirates in der Enquetekommission

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Herr Rosenheinrich.)

und der Vorsitzende des Landesseniorenbeirates ist Herr Rosenheinrich, der sich da tüchtig einbringt. Die Vorgängerin war Frau Paetow. Auch sie hat sich tüchtig eingebracht und insofern kann ich mich dem Dank nur anschließen.

Herr Koplin hat gesagt, wir haben kein „avantgardistisches“ Gesetz vorgelegt.

(Dr. Hikmat Al-Sabty, DIE LINKE: So ist es.)

Das war auch nicht der Anspruch. Es geht um solide Dinge. Ich finde, das Gesetz, was jetzt entfristet werden soll, ist eine sehr solide Sache, die sich in den letzten Jahren bewährt hat. Seit 2000 haben wir dieses Seniorenmitwirkungsgesetz.

Mal eine Frage in die Runde: Ist Ihnen bekannt, wie viele Bundesländer so ein Seniorenmitwirkungsgesetz haben?

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ich glaube, drei.)

Bis vor einiger Zeit waren es zwei, nämlich Berlin und Mecklenburg-Vorpommern. Ich bin vielleicht nicht ganz auf dem aktuellen Stand, aber mehr als vier sind es mit Sicherheit nicht. Also kann man sagen, wir waren fortschrittlich und vorneweg.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und es ist auch nicht das schlechteste.)

Das ist sachlich sicherlich gerechtfertigt, denn die Bevölkerungsgruppe der Älteren, wenn man jetzt außer Acht lässt, was wir mit der Entwicklung der Flüchtlingszahlen im Augenblick haben, ist die Personengruppe, die am schnellsten wächst in Mecklenburg-Vorpommern. Unter den Älteren sind es diejenigen, die 80 Jahre alt und älter sind. Insofern ist es völlig nachvollziehbar und korrekt zu sagen, hier organisieren wir eine Form von institutioneller Unterstützung, die es diesem Personenkreis ermöglicht, sich politisch zu engagieren und zu betätigen. Das machen wir mit einem nicht unerheblichen Betrag. Jedes Jahr fördern wir den Landesseniorenbeirat und ich halte es für richtig, dass man das auch künftig macht.

Wenn man sagt, wir sollten in das Seniorenmitwirkungsgesetz schreiben, dass auch die kommunale Ebene unterstützt und gefördert wird, dann bedeutet das natürlich im Rahmen unseres Konnexitätsprinzips, dass man dafür die Kosten zu tragen hat. Da tue ich mich ein bisschen schwer, Herr Koplin, weil es gibt den Artikel 28 Grundgesetz, also kommunale Selbstverwaltung. Ich finde, diese Form von Verantwortung, die sollte dann auch auf der kommunalen Ebene wahrgenommen werden. Die kommunale Ebene sollte, wenn sie Seniorenbeiräte hat, ob in den Kreisen oder in den Gemeinden oder sonst wo in den Ämtern, sagen, okay, darüber entscheiden wir hier vor Ort, wie wir das machen wollen. An einer anderen Stelle in Ihrem Redebeitrag sind Sie darauf eingegangen, dass wir hier zu viel regeln wollen. An der Stelle machen wir es nicht, weil das unseres Erachtens eine kommunale Angelegenheit ist.

Auch die Vorlage der Satzung finde ich völlig korrekt. Wo wir als Land in Größenordnungen mit Geld reingehen, müssen wir doch gucken, dass Satzungen rechtmäßig sind und dass sie nicht irgendwelche Sachen aufnehmen, wo wir sagen, liebe Freunde, um Gottes willen, damit haben wir ein entsprechendes Problem. Also auch das würde ich jetzt nicht weiter kritisieren.

Ansonsten, denke ich, kann man sich hier kurzhalten, denn eins ist auch deutlich geworden: Ich meine, es ist Aufgabe der Opposition, mal hier ein bisschen rumzukritteln und mal da ein bisschen rumzukritteln. Fundamentale Kritik an dem Gesetz, an der Entfristung des Gesetzes habe ich nicht gehört. Insofern bin ich froh, dass wir das gemeinsam durchtragen, weil das Thema Seniorenmitwirkung ein wichtiges Thema hier in Mecklenburg-Vor- pommern ist. Das hat sich bewährt und das wollen wir weiter fortsetzen.

Auch die Evaluation des Gesetzes alle fünf Jahre halte ich für sinnvoll. Ansonsten läuft das so ein bisschen nach dem Motto: „Ohne Ziel stimmt jede Richtung.“ Man muss gucken, was man gemacht hat und ob es nach einer bestimmten Anzahl von Jahren die Notwendigkeit gibt, ein Stück weit die Sache noch mal aufzugreifen und, wenn erforderlich, umzusteuern. Auch das finde ich durchaus berechtigt.

Ansonsten bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit. Auch wir werden dem natürlich zustimmen. – Herzlichen Dank.

(Beifall Heinz Müller, SPD – Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das wäre auch gut.)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Seniorenmitwirkungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 6/3990.

Der Sozialausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/4485 unverändert anzunehmen.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschluss- empfehlung mit den Stimmen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen, bei Enthaltung der Fraktion der NPD.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 6/3990 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/3990 mit den Stimmen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen, bei Enthaltung der Fraktion der NPD.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der NPD – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landespressegesetzes für das Land MecklenburgVorpommern, Drucksache 6/4003.

Gesetzentwurf der Fraktion der NPD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landespressegesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LPrG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/4003 –

In der 94. Sitzung des Landtages am 3. Juni 2015 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Petereit von der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Erwiderung zu unserem Gesetzentwurf in der Ersten Lesung schickte der demokratische Block Herrn Suhr als Propagandaredner in den Ring.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Und er hat das gut gemacht!)

Wenn Sie sich erinnern,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Da waren Sie ganz blass, Herr Petereit.)

wenn Sie sich erinnern, auch Herr Ritter,

(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Scheint Sie ja beeindruckt zu haben, Herr Petereit.)

er hat dabei komplett versagt.

(Heinz Müller, SPD: Ach nein! – Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Er trug uns hier eine Rede vor, welche eine angebliche, aber dafür grundsätzliche Pressefeindlichkeit der NPD belegen sollte, und war dabei nicht mal in der Lage, die vermeintlichen Fakten in Ordnung zu halten.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Wer hat denn von „Lügenpresse“ geredet? Ihr Vorsitzender!)

Wo man Verstand vergebens sucht, da helfen Sie sich mit Parolen.