Wenn man jetzt noch einmal zurückblickt, dann ist die von uns damals aufgeworfene Legaldefinition „Wer sind altersseitig Seniorinnen und Senioren?“ vielleicht nicht mehr von Bestand, aber Dinge, die wir in unserem Ge
setzentwurf damals mit verankert hatten, würden, hätten sie damals eine Mehrheit gefunden, auch heute unter dem Siegel „Das hat sich bewährt“ vermehrt, insbesondere wenn es darum geht – was wir zum Beispiel auch heute wieder fordern –, dass es eine enge Verknüpfung der Landesebene, des Landesseniorenbeirates mit der kommunalen Ebene geben sollte. Das fordert im Übrigen in einer Stellungnahme oder bei der Evaluation, die uns vorliegt, der Landesseniorenbeirat selber. Insofern ist das etwas, was wir unbedingt hier auch noch einmal deutlich machen wollen.
Was uns betrübt, das will ich schon sagen, ist, dass Sie mit dem Gesetzentwurf letztendlich hinter den Möglichkeiten zurückbleiben. Herr Sellering, zu oft ist diese Regierung eine Regierung vertaner Chancen.
Das muss ich mal sagen. Sie bleiben hinter Ihren Möglichkeiten zurück. Das sehen Sie anders, aber ich muss es und will es hier unbedingt loswerden. Es hätte nämlich die Chance gegeben, verbindlich die kommunale Seniorenmitwirkung zu verankern im Gesetz und wie in Thüringen – übrigens ist das keine Erfindung der Sozialistinnen und Sozialisten dort in Thüringen, sondern das hat noch die Vorgängerregierung eingefädelt – Seniorenmitwirkung auch auf kommunaler Ebene zu unterstützen und zu fördern. Das wäre gut und das wäre ein deutliches Signal von der Landesebene, dass Landesseniorenmitwirkung und kommunale Mitwirkung zwei Seiten einer Medaille sind.
Sie haben zwei Dinge mit diesem Gesetzentwurf bezweckt: Sie wollten es entfristen, das ist gesagt worden. Das halten wir für vernünftig. Und Sie wollen es zukünftig alle fünf Jahre evaluieren, also sach- und fachgerecht untersuchen. Dies ist nicht gerade avantgardistisch und bahnbrechend, sondern es sollte allgemeingültig sein, dass wir unsere Gesetze und Regelungen einer regelmäßigen Kontrolle und Evaluation unterziehen.
Mit dem Gesetz bleibt aber einiges unbeachtet, was hätte mit geklärt werden können. Ich möchte drei Dinge nennen:
Einmal hätte ein wirklich aristokratischer Zopf, ein alter Zopf abgeschnitten werden können. In dem geltenden Gesetz ist nämlich enthalten, dass die Selbstverwaltung Landesseniorenbeirat, die ja auf Basis einer Satzung arbeitet, diese Satzung vom Ministerium genehmigen muss.
Überhaupt, Herr Ministerpräsident, sehr geehrte Regierungsmitglieder, hat diese Landesregierung einen Hang zum Bestimmen. Ich denke an das Studierendenwerksgesetz. Ein Selbstverwaltungsorgan zu verpflichten, die Satzung genehmigen zu lassen, da beißt sich eigentlich ein Anspruch. Das hätte man hier mit abräumen können bei diesem Gesetzentwurf.
Mit diesem Gesetz ist im Übrigen auch verbunden, dass die Empfehlungen, die der Landesseniorenbeirat den Ministerien der Landesregierung gibt, entgegengenommen werden. Es gibt eine ganze Reihe von Gesetzesinitiativen und Regelungen, die dem Landesseniorenbeirat vorgelegt werden, aber im Unterschied zum Integrationsförderrat bekommt der Landesseniorenbeirat über eine rechtliche Regelung nicht die Möglichkeit zu erfahren, warum Empfehlungen abgelehnt wurden. Das ist im
Grunde genommen auch nicht mehr zeitgemäß. Beim Integrationsförderrat und bei der entsprechenden rechtlichen Grundlage funktioniert es, beim Landesseniorenbeirat nicht. Wir finden, das gebietet der Respekt, wenn ein ehrenamtlich wirkendes Gremium uns Empfehlungen an die Hand gibt, der Landesregierung Empfehlungen gibt, dass diejenigen dann auch erfahren, wie damit umgegangen wird. Dies, wie gesagt, ist etwas, was sich beim Landesbehindertengleichstellungsgesetz und somit beim Integrationsförderrat bewährt hat.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir stimmen dem Gesetzentwurf zu. Was sich ändern soll, ist vernünftig beziehungsweise schadet nicht. Wenn wir in der Regierungsverantwortung wären, würden wir einiges andere an dieser Stelle mit verändern.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Glück ist DIE LINKE nicht in der Regierungsverantwortung.
Wenn man sich den Beschluss ansieht, der war einstimmig. Ich weiß nicht, warum heute eine große Diskussion aufgemacht worden ist.
Ja, im Koalitionsvertrag der SPD und CDU steht unter Ziffer 284, dass der „Landesseniorenbeirat“ ein „wichtige(r) Ratgeber der Landesregierung“ ist, und zudem wird die „Bildung weiterer örtlicher Seniorenbeiräte“ gewünscht und unterstützt.
Dass die örtlichen Seniorenbeiräte sehr, sehr wichtig sind, habe ich gerade vor Kurzem und jetzt auch aktuell
in der Debatte miterlebt, nämlich wie sich der Seniorenbeirat dafür einsetzt. Ich denke, jeder hat die Meldung gelesen, dass in Anklam die Pädiatrie geschlossen wird.
Insofern habe ich viele Anrufe und auch Nachfragen gerade von den Senioren bekommen, die natürlich verängstigt sind: Wie geht es mit meinen Enkelkindern und wie geht es mit meinen Urenkeln weiter?
Was auf kein Verständnis stößt, ist auch die Debatte, dass es eine Einrichtung des Landes ist. Man kann einfach nicht verstehen, wie einige Leute aus der Unimedizin reagieren in der Öffentlichkeit. Da hat man mich natürlich aufgefordert, gemeinsam mit den zuständigen Ministerien darauf einzuwirken, dass es eine kurzfristige Veränderung gibt. Insofern sehe ich gerade die örtlichen Seniorenbeiräte in einer wichtigen Funktion bei der Vernetzung. Soweit ich informiert worden bin, gibt es da immer Gespräche zwischen dem Landesseniorenbeirat und den örtlichen Seniorenbeiräten.
(Michael Andrejewski, NPD: Wolgaster Krankenhaus wäre auch ein Thema gewesen. – Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist ein anderes Thema.)
Dazu habe ich im Moment noch keine Anrufe erhalten, aber das ist ein anderes Thema. Herr Andrejewski, Sie haben sich um diese Sachen nie gekümmert.
und werden nach fünf Jahren sehen, wie es weiter gewirkt hat. Ich bin da sehr zuversichtlich, dass wir dann die richtigen Schlüsse daraus ziehen können. – Danke schön.
(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Manchmal ist die Frage, wie lange Sie noch warten wollen.)
und vor allen Dingen da, wo es um dieses Gesetz geht, Herr Müller. Ich würde mich in diesem Kontext nicht ganz so wichtig nehmen.