Protocol of the Session on February 3, 2012

Ich glaube, dass es natürlich in die andere Richtung gehen muss. Wir brauchen diesen Antrag. Ich sage Ihnen jetzt schon mal voraus, Ende 2013 werden wir hier wieder stehen und dann werden Sie sehen, dann wird es die regionalspezifische Vergütung geben im Erneuerbare-Energien-Gesetz. Da bin ich mir sehr, sehr sicher, dass das kommen wird.

Die Gründe sind im Grunde genommen von meinen Vorrednern auch genannt worden. Gerade wenn ein starkes Bundesland wie Nordrhein-Westfalen, das richtig eine Hausmacht im Bundesrat hat, erkennt, dass die Energiewende in Nordrhein-Westfalen nur gelingen kann, wenn sie noch dort Fotovoltaikanlagen aufstellen können, dann wird das eine starke Befürwortung für eine solche Vergütung sein.

Herr Seidel, ich danke Ihnen für Ihre Rede, auch wenn ich weiß, dass die CDU an diesem Thema wirklich zerrissen ist. Es gibt Herrn Röttgen, da bin ich sehr stark in vielen Punkten bei ihm, der im Moment für das Erneuerbare-Energien-Gesetz wirklich kämpft gegen Leute innerhalb der CDU und gegen Leute innerhalb des Koalitionspartners wie Herrn Rösler. Ich hoffe auch, dass er da Erfolg hat.

Mein Antrag sollte durchaus seine Position auch ein Stück weit stützen und nicht etwa sagen, wir wollen eine geringere Kürzung in Mecklenburg-Vorpommern haben, sondern ich sehe, dass es eine stärkere Kürzung als die 15 Prozent geben wird. Ich möchte, dass die Kürzung so ausfällt, dass wir trotzdem noch in Mecklenburg-Vorpom- mern weiterhin Anlagen aufstellen können.

Zu Ihrem vorhin etwas launig gemachten Vorschlag, man müsse die Anlagen abfegen, damit wir jetzt auch Sonnenproduktion haben, nur der Hinweis: Alle Verbände warnen davor, das zu tun wegen der Arbeitssicherheit. Aber da steckt jetzt noch ein bisschen mehr dahinter, auch deswegen, weil die Stromproduktion im Winter völlig unerheblich ist.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Also darum geht es nicht, diese paar Kilowattstunden zu retten, seine Gesundheit zu gefährden, deswegen auch das Thema. Es ist nicht ganz so entscheidend, ob in Bayern in dieser Zeit der Schnee da obendrauf liegt. Tatsächlich ist die Sonneneinstrahlung in Bayern zum Teil sogar 30 Prozent höher aufgrund bestimmter klimatischer Bedingungen, mehr Wind, kühler hier oben. Es ist so, dass der Unterschied nur noch 10 Prozent ist. Aber es sind eben noch die 10 Prozent.

Was nützt es dem Land Mecklenburg-Vorpommern? Das ist erst mal eine Frage, die ich ein Stück weit hinten angestellt habe, weil ich gesagt habe, wir brauchen das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Der Druck bei der Fotovoltaik ist momentan am größten. Das bedroht das gesamte Erneuerbare-Energien-Gesetz. Das ist die politische Realität. Deswegen wäre es eine starre Haltung zu

sagen, da tun wir nichts, obwohl wir Möglichkeiten sehen, Kosten zu reduzieren. Aus meiner Sicht ist dies falsch. Es nützt aber tatsächlich auch Mecklenburg-Vorpom- mern, weil wenn Sie sich angucken, wo die Aufstellungszahlen liegen, dann sehen Sie, dass Bayern und BadenWürttemberg über 10.000 Megawatt aufgestellt haben. Zum Vergleich, wir sind da mit 400 MW dabei. Und wenn Sie die Aufstellungszahlen sehen, 7.500 Megawatt und wir mit unseren 127, dann wissen Sie, dass wir in der Debatte um die Vergütung für fotovoltaischen Strom auch im Bundesrat kaum eine Rolle spielen werden.

Die Tendenz wird sein, man wird sich an den Hauptmärkten orientieren, wird sagen, sieben Prozent Rendite sind zulässig, das ist gewollt vom Gesetzgeber, dann wird die Vergütung so weit runtergekürzt, dass in den Hauptmärkten diese sieben Prozent bleiben werden. Das wird uns aber rauskegeln aus der Entwicklung, fotovoltaische An- lagen in Mecklenburg zu installieren. Das ist die Sorge, deswegen die angestoßene Debatte.

Es kann sein, Mecklenburg-Vorpommern wird dann nicht führend in der Debatte sein, aber ich denke, Sie sollten, Herr Schlotmann, in Ihrem Ministerium über diese Frage jetzt wirklich intensiv im Hintergrund nachdenken, weil die Debatte wird garantiert kommen. Wir brauchen gute Argumente aus Mecklenburg-Vorpommern, wie wir damit umgehen wollen.

Ein letzter Wunsch: Hier ist sehr viel vorgetragen worden, wie wir die Energiedebatte im Land gestalten wollen. Was mir bisher noch fehlt, ist, wir müssen tatsächlich, auch wenn es noch ein Im-Nebel-Stochern ist, die Energiewende nicht nur auf Sicht fahren, immer nur die nächsten fünf Jahre, sondern müssen gucken, wie könnte denn ein Umbau in Deutschland insgesamt erfolgen, weil daraus folgt der Anteil, den wir in MecklenburgVorpommern übernehmen müssen. Daraus folgt auch, welche Netze wir ausbauen müssen, denn da haben wir Vorlaufzeiten von weit über zehn Jahren.

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Ja.)

Und wenn wir immer nur fünf Jahre vorausdenken, werden wir das Netzproblem nicht lösen können.

Ich danke Ihnen also herzlich für die engagierte Debatte und denke, dass das Thema weiter auf der Tagesordnung in der Politik bleiben wird. Wir sehen uns Ende 2013 genau zu dem Thema hier noch mal wieder.

(Rudolf Borchert, SPD: Oder 2014.)

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke.

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/245. Wer dem zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/245 mit Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 90/

DIE GRÜNEN bei Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU und der Fraktion der NPD abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 29: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Produktbezeichnung „Made in Germany“ als Gütesiegel für Produkte aus Deutschland erhalten, Drucksache 6/259.

Antrag der Fraktion der NPD Produktbezeichnung „Made in Germany“ als Gütesiegel für Produkte aus Deutschland erhalten – Drucksache 6/259 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Köster.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein Aufschrei, vor allem bei Unternehmern und Wirtschaftsverbänden, ging Mitte Januar 2012 durch das Land, nachdem Planungen bekannt wurden, dass die EUExtremisten in der Europäischen Unionskommission neue Ursprungsregeln von Produkten einzuführen gedenken. Künftig sollen in Deutschland hergestellte Waren, die teure Vormaterialien oder Rohstoffe aus Drittländern enthalten, nicht mehr als „Made in Germany“ gelten. Das war nicht der erste Versuch auf EU-Ebene, das bewährte Gütesiegel „Made in Germany“ zu verbannen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Heißt das nicht eigentlich „Hergestellt in Deutschland“, Herr Köster?)

Es geht nur vordergründig um eine bessere Kennzeichnung von Produkten. Dazu aber später mehr.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Neben dem Versuch der EU-Extremisten, Herr Ritter, sogenannte Eurobonds einzuführen, wäre die Abschaffung des Qualitätssiegels „Made in Germany“ ein weiterer Anschlag auf die deutsche Volkswirtschaft.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Keine Übersetzung?)

Der Neid auf Deutschland und der Neid auf unsere wirtschaftliche Kraft sind latent immer noch vorhanden.

Woher kommt aber das Gütesiegel „Made in Germany“ und welche Auflagen müssen eigentlich erfüllt sein, um dieses Gütesiegel verwenden zu können?

Zunächst einmal zum Ursprung des Gütesiegels: Bei Wikipedia, eine Plattform im weltweiten Netz, die sicherlich nicht im Verdacht steht, nationales Gedankengut zu verbreiten,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Na, nun können Sie auch „Internet“ sagen. Wenn Sie „Made in Germany“ sagen, können Sie auch „Internet“ sagen oder „T-Shirt“.)

können Sie folgende Ausführungen hierzu einsehen, Zitat:

„Als Ende des 19. Jahrhunderts auch in anderen europäischen Ländern die Industrialisierung einsetzte, versuchte man in Großbritannien, durch die Kennzeichnung impor

tierter Ware vermeintlich minderwertige Produkte (zum Beispiel Nachahmerprodukte) erkennbar zu machen. Das britische Handelsmarkengesetz vom 23. August 1887 … schrieb vor, dass auf Waren unmissverständlich das Herkunftsland anzugeben sei. Dies sollte dem Schutz der britischen Wirtschaft vor importierten Waren – speziell solcher vom Kontinent – dienen, deren Qualität generell als minderwertiger galt. Ein zentraler Auslöser für diese Entwicklung in Großbritannien waren unter anderem Waren aus Chemnitz auf der Londoner Ausstellung im Jahr 1862, da hier erstmals die englische Domäne des Maschinenbaus gebrochen wurde. …

1891 wurde das ,Madrider Abkommen über die Unterdrückung falscher Herkunftsangaben auf Waren‘ vereinbart. Viele andere Staaten übernehmen damit diese Kennzeichnungsvorschrift.

Im Ersten Weltkrieg verschärfte Großbritannien diese Vorschriften, um es den Briten zu erleichtern, Waren von Kriegsgegnern zu erkennen und zu boykottieren.

Die Kennzeichnungspflicht bestand auch nach dem Krieg weiter. Weil die Qualität der deutschen Waren der Qualität jeweiliger einheimischer Produkte im Ausland häufig überlegen war, wirkte ‚Made in Germany‘ zunehmend wie ein Qualitätssiegel. Somit kehrte sich die negativ gedachte Warenkennzeichnung ins Gegenteil um. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde ‚Made in Germany‘ zu einem Synonym für das deutsche Wirtschaftswunder.“ Zitatende.

So viel zum Ursprung des Qualitätssiegels „Made in Germany“.

Wie ist aber das Gütesiegel „Made in Germany“ rechtlich zu bewerten? Anfang der 70er-Jahre des 20. Jahrhunderts gab es Versuche aus der Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland, die Kennzeichnung „Made in Germany“ für Waren aus der DDR zu verhindern. Selbst der Bundesgerichtshof wurde in dieser Frage bemüht und im März 1973 traf der Bundesgerichtshof eine bis heute maßgebliche Entscheidung. Einige Passagen aus dem Urteil, weil sie wesentlich sind, zitiere ich nachfolgend.

Zitat: „Von einem deutschen Erzeugnis wird regelmäßig erwartet, daß es von einem deutschen Unternehmen in Deutschland hergestellt wird. Entscheidend ist, daß die Eigenschaften oder Bestandteile der Ware, die in den Augen des Publikums deren Wert ausmachen, auf einer deutschen Leistung beruhen.“ Zwar könne „der Umstand, daß nunmehr in der Bundesrepublik Deutschland sowohl aus der Bundesrepublik als auch aus der DDR stammende Waren mit der Bezeichnung ‚Made in Germany‘ oder ‚Germany‘ vertrieben werden, dazu führen …, daß der Abnehmer – falls nicht zusätzliche Angaben etwaige Zweifel ausschließen – darüber im Unklaren bleibt, aus welchem der beiden deutschen Staaten die Ware stammt, und er insoweit irrigen Vorstellungen unterliegt. Diese sich aus der politischen Spaltung des früheren Deutschen Reiches ergebende Gefahr fehlsamer Herkunftsvorstellungen ist hinzunehmen.“

Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied zudem im November 1995, Zitat, dass „die Angabe von Germany im Sinne von Made in Germany irreführend ist, wenn zahlreiche wesentliche Teile eines Geräts aus dem Ausland stammen. Auch wenn einzelne Teile oder ganze Baugruppen eines industriellen Erzeugnisses im Ausland zugekauft wurden, darf das Erzeugnis die Bezeichnung

Made in Germany tragen, sofern die Leistungen in Deutschland erbracht worden sind, die für jene Eigenschaft der Ware ausschlaggebend sind, die für die Wertschätzung des Verkehrs im Vordergrund stehen.“

Anhaltspunkte sind:

1. maßgebliche Herstellung der Ware in Deutschland,

2. entscheidender Wertschöpfungsanteil durch Zusam

menbau in Deutschland und

3. maßgebliche Veredelung des Produkts in Deutschland.