verständlich ist. Hier dürfen sie sich ausprobieren, Bücher begreifen, hier werden ihnen Techniken der Recherche erklärt, hier wird ihnen vorgelesen. Die Bibliotheken tragen so auf vielfältige Weise dazu bei, Lesekompetenzen zu stärken und befähigen Kinder und Jugendliche, eigenständig Informationen zu finden und zu bewerten. Dabei stehen ihnen engagierte Fachkräfte zur Seite, die mit ihrer Arbeit auch in Kooperation mit Kitas, Schulen und Jugendeinrichtungen bereits frühzeitig Maßnahmen der Leseförderung gemeinsam gestalten. Kurzum: Bibliotheken ermöglichen die Medieninformationskompetenz und sind unverzichtbar für ein lebenslanges Lernen.
Für uns ist und bleibt es deshalb auch in Zukunft wich- tig, die Bibliotheken als eigenständige und kooperierende Bildungseinrichtungen anzuerkennen. Dies muss letztlich auch eine gesetzliche Regelung zur Folge haben, wie wir sie unter anderem mit unseren Anträgen zur Einführung eines Bibliotheksgesetzes in der vergangenen Legislaturperiode bereits gefordert haben. Damit entsprechen wir im Übrigen auch der Empfehlung der Enquetekommission des Deutschen Bundestages „Kultur in Deutschland“, die den Ländern eine Regelung der Aufgaben und Finanzierung der öffentlichen Bibliotheken in Bibliotheksgesetzen empfiehlt. Aber das ist Zukunftsmusik.
gilt insbesondere für den ländlichen Raum. Bibliotheken sind wirklich für jedermann öffentlich zugänglich – ob für Professoren oder Arbeitsuchende –, gewährleisten also in besonderer Weise das Grundrecht auf freien Zugang zu Informationen für alle. Sie unterstützen Menschen in schwierigen Lebenssituationen und Menschen mit Behinderungen durch geeignete Informations- und Medienangebote. Sie sind Orte der Begegnung und der Kommunikation und leisten einen Beitrag für eine sinnvolle und erfüllende Freizeitgestaltung.
Unter Berücksichtigung all dieser Funktionen bleibt also festzuhalten: Bibliotheken helfen, dass sich die Gesellschaft nicht noch tiefer spaltet.
Infrastruktur. Bibliotheken retten Wissen und erhalten Kulturgüter. Die sachgerechte Aufbewahrung, Konservierung und Restaurierung und gegebenenfalls auch die Digitalisierung und Verfilmung von historischen Dokumenten müssen daher auch für die Zukunft sichergestellt werden. Sie bewahren das schriftliche kulturelle Erbe und sammeln darüber hinaus Informationen zur lokalen Geschichte, zu bedeutenden Persönlichkeiten und historischen Ereignissen und leisten damit einen identitätsstiftenden Beitrag. Bibliotheken dienen der Pflege von Sprache und Literatur und tragen durch die Bereitstellung fremdsprachiger Literatur auch zur Integration von Menschen aus anderen Herkunftsländern bei. Den Autorinnen und Autoren, Künstlerinnen und Künstlern geben sie ein Forum für ihre Werke. Sie sind als kulturelle Veranstaltungsorte in der Öffentlichkeit präsent und bereichern durch Kooperation mit anderen kulturellen Einrichtungen die kulturelle Vielfalt in unserem Land.
Dies alles sind mehr als genug Gründe, die Bibliothekslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern nicht nur in ihrer jetzigen Struktur zu erhalten, sondern mit Blick auf die flächendeckende Grundversorgung aller in Mecklenburg
Vorpommern lebenden Menschen für die Zukunft umzugestalten und in ihrer Qualität zu verbessern. Dies muss auch den Ausbau der Fahrbibliotheken zur Folge haben, die selbstverständlich ebenso den kulturellen Bedürfnissen und Anforderungen an die Wissensvermittlung entsprechend mit digitalen Medien und Internet ausgestattet werden müssen. Ein Blick auf die aktuelle Statistik zu den Fahrbibliotheken in unserem Land weist aus, dass seit 1998 der Bestand deutlich zurückgegangen ist, die Öffnungszeiten beispielsweise pro Woche von 201 auf 71 Stunden gesunken sind und die Zahl der Haltepunkte der Fahrbibliotheken von 844 auf sage und schreibe 307 zurückgegangen ist. Ich frage Sie und uns: Wie können wir bei diesem Sachstand davon ausgehen, dass die Grundversorgung im ländlichen Raum überhaupt noch gegeben ist?
Die besonderen Bedarfe der Bibliotheken speziell für unser Land zu ermitteln und Wege aufzuzeigen, wie das Bibliotheksnetz in Mecklenburg-Vorpommern den Erfordernissen der nächsten Jahrzehnte gerecht werden kann, muss Aufgabe eines Bibliotheksentwicklungskonzepts sein. Dies sollte ohne weitere Verzögerung geschehen. Wir fordern die Landesregierung mit unserem Antrag auf, dafür Sorge zu tragen, dass sich in Mecklenburg-Vorpommern ein flächendeckendes, leistungsstarkes und zukunftsfähiges Bibliothekswesen entwickeln kann.
Ich möchte Sie im Namen meiner Fraktion der LINKEN daher bitten, diesem Antrag zuzustimmen, und will ganz gern mit einem Blick noch mal auf den Änderungsantrag, der uns ja vorliegt und der nachher noch eingebracht wird, zumindest mündlich den Antrag stellen, unsere Überschrift des Antrages wie folgt zu ändern: Neu gefasst sollte die Überschrift heißen: „Bibliotheksnetz in Mecklenburg-Vorpommern den Erfordernissen der Zukunft anpassen – Entwicklungskonzept erarbeiten“. Das sage ich an dieser Stelle, um auch schon mal Entgegenkommen zu signalisieren, was den Änderungsantrag betrifft. – Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kultur ist nicht in erster Linie eine Frage von Geld und Materie, nicht von Leinwand und Öl, nicht von Gold und Marmor, sondern Kultur ist in erster Linie eine seelische Disposition und Aktivität von Menschen. Und die Kunstwerke, die Menschen schaffen, sind letztlich nichts anderes als die Einkörperung dieser seelischen Aktivitäten, um sie dauerhaft aufzubewahren. Zu dieser Kultur im Sinne seelischer Aktivitäten gehören auch die Gedanken der Menschen und ihre Emotionen und die angemessene Einkörperung dieser Gedanken und Emotionen sind Bücher und ihr Aufbewahrungsort sind die Bibliotheken. Sie sind damit mehr als Gelegenheiten der Bildung, mehr als Orte, in die Menschen gehen können, um sich Bücher zu erschließen, sondern Bibliotheken sind vor diesem Hintergrund Museen des Geistes, Archive des Denkens der Menschheitsgeschichte.
Und wenn man sich dies vor Augen führt, dann wird klar, dass auch Bibliotheken erheblichen Qualitätsstandards genügen müssen, wenn sie diese Funktion im Lauf der Menschheitsgeschichte übernehmen sollen. Und es hat ja seinen Grund, warum wir in heutigen Bibliotheken nicht nur Charlotte Roche oder andere Autoren finden, sondern hin und wieder auch römische oder griechische Autoren, die schon seit vielen Tausenden von Jahren tot sind.
Deswegen begrüße ich die Initiative der Linksfraktion, die Arbeit am Bibliothekskonzept für Mecklenburg-Vorpom- mern fortzusetzen. So muss man es ja sagen. Herr Koplin hat darauf hingewiesen, dass bereits in der letzten Legislaturperiode erste entscheidende Schritte unternommen wurden, um sich den Herausforderungen zu stellen, die jedoch noch nicht zum Abschluss gekommen sind. Hierfür gibt es ganz objektive Gründe, darunter die Kreisgebietsreform, die natürlich auch Fragen aufwirft für die zukünftige Struktur von Bibliotheken in MecklenburgVorpommern. Es wird also auch mit der kommunalen Ebene darüber zu sprechen sein, in welcher Form sich aus Sicht der Träger der Bibliotheken das Netz weiterentwickeln kann.
Das ermöglicht mir, noch mal einen Bogen zu schlagen zur gestrigen Debatte über die Theater, denn genau genommen haben wir es hier mit derselben Situation zu tun: Träger der Bibliotheken sind die Kommunen und nicht das Land, fachlich zuständig und von der politischen Verantwortung her sind hier auch die Kommunen in erster Linie gefragt und nicht das Land, und die Kommunen finanzieren ihre Bibliotheken auch in erster Linie. Und auch in diesem Bereich wirft der demografische Wandel die entscheidenden Fragen im Hinblick auf die Finanzausstattung und die Struktur auf.
Bemerkenswert finde ich allerdings, meine Damen und Herren, dass von einer öffentlichen Debatte ähnlichen Ausmaßes wie im Bereich der Theater nicht im Ansatz die Rede sein kann. Das muss man mal zur Kenntnis nehmen. Das ist nicht der Fall. Es ist genau dieselbe Situation: Wir verlieren Einwohner. Wir stehen vor finanziellen Problemen. Auch bei den Bibliotheken ist es so, dass das Land seinen Finanzierungsanteil wie bei den Theatern stabil hält. Aber eine öffentliche Debatte über den Zustand unserer Bibliotheken und über deren Zukunft kann ich nicht erkennen.
Und dies, meine Damen und Herren, ist dem Sachverhalt deutlich unangemessen, denn wenn es wahr ist, dass Bücher Einkörperungen seelischer Aktivitäten von Menschen sind und Bibliotheken daher auch Museen des Geistes der Menschen, dann sind sie nicht geringer zu schätzen als Theater. Deswegen wünsche ich mir eine ähnlich engagierte Debatte um die Zukunft der Bibliotheken, nicht nur bei den Theatern, sondern eben auch bei den Bibliotheken, auch wenn ich umgekehrt froher Hoffnung bin, dass die Ruhe, mit der wir im Moment über Bibliotheken sprechen können, sich vielleicht irgendwann auch auf die Theaterdebatte zivilisierend auswirken könnte. Kultur ist eine Frage seelischer Disposition, habe ich gesagt, und zur Kultur gehört es dann auch, wie man miteinander umgeht.
Ich freue mich sehr, dass die demokratischen Fraktionen – vielleicht insgesamt, aber jedenfalls die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion – durch einen Änderungsantrag den Antrag der LINKEN unterstützen, ihm vielleicht noch eine etwas bescheidenere Wendung geben – Herr Koplin hat das eben auch noch mal unterstützt –, denn es wäre etwas viel verlangt, in dieser Legislaturperiode ein tragfähiges Konzept für die Bibliotheken für das gesamte 21. Jahrhundert vorzulegen. Das ist ja im Moment der Anspruch des Antrages. Das wäre deshalb etwas viel verlangt, weil wir ja im Moment nicht einmal zu überschauen vermögen, wie sich Rezeptionsphänomene im Bereich der Literatur in den nächsten fünf Jahren entwickeln. Ich nenne mal als Stichworte: iPads, E-Books et cetera. Die Lesegewohnheiten verändern sich schon jetzt in kürzesten Zeiträumen rasant. Deswegen würde ich sagen, wer sich auf mehrere Jahrzehnte einlässt oder eine Vielzahl von Jahren, der ist in dem Bereich schon sehr ambitioniert.
Die Entwicklung eines Bibliothekskonzeptes für das 21. Jahrhundert wird diesen Landtag vermutlich das gesamte 21. Jahrhundert über beschäftigen. Aber das muss ja nicht schlecht sein. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dann warten wir am besten bis 2099! – Torsten Renz, CDU: Das war doch gar nicht Sinn seiner Botschaft!)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich stelle Ihnen nicht die Frage, wann Sie das letzte Mal in einer Bibliothek waren.
Vielleicht erwarten Sie aber von mir einen Lesetipp. Das hat jedenfalls meine Kundschaft in der Bibliothek von mir erwartet. Nein, nicht Aristoteles, für Sie „21 gute Gründe für gute Bibliotheken“. Das können Sie gleich nachlesen unter bibliotheksverband.de auf Ihren iPads.
Und sehr geehrte – jetzt muss ich gucken, wo sie ist – Frau Borchardt, gestern war es, glaube ich, da sagten Sie sinngemäß, dass Anträge der Opposition überflüssig wären. Klar ist es enttäuschend, wenn für den Papierkorb gearbeitet wird. Aber vielleicht ist heute Gelegenheit, sich auch mal vom Gegenteil überzeugen zu lassen, denn der Änderungsantrag, es ist schon drüber gesprochen worden, von SPD und CDU liegt vor.
Meine Damen und Herren, ich bekam 2001 einen kleinen Literaturpreis für eine Story über eine Bibliothekarin, die über die Nachwendezeit berichtet, Titel „Papier ist geduldig“. So ist es!
Ich habe mir von der Landtagsbibliothek zusammenstellen lassen, was denn in der Vergangenheit in Sachen Bibliotheken auf der Landtagsagenda stand: „Kulturförderung im Land Mecklenburg-Vorpommern“, Große Anfrage der CDU-Fraktion 2005. Ich erinnere das auch noch aus der Zeit, die ich im Landtag gesessen habe.
Dann gab es da noch mal was von der FDP zur Bibliotheksförderung und zum Thema Bibliotheksgesetz von den LINKEN. Zu Letzterem muss etwas gesagt werden, Herr Koplin hat das auch schon getan:
Die Enquetekommission des Deutschen Bundestages „Kultur in Deutschland“ auf Drucksache 16/7000 „empfiehlt den Ländern, Aufgaben und Finanzierung der öffentlichen Bibliotheken in …gesetzen zu regeln“. Einige Länder haben das aufgegriffen. Bibliotheken werden darin als Bildungseinrichtungen definiert – sehr gut –, nicht aber, und das ist der Knackpunkt, als kommunale Pflichtaufgabe. Soll heißen: Wer die Suppe bestellt, der bezahlt sie auch. Es käme ein hübsches Sümmchen zusammen.
Ich habe auch gefragt, was denn der Haushalt vor- sieht: Auf der Haushaltsstelle 685.10-162 gibt das Land 20.000 Euro jährlich für Bibliotheken aus. Der Betrag ist bis 2016 gleichbleibend. Ich mache mal eine kleine Rechnung auf: Bei einem durchschnittlichen Buchpreis von 13,94 Euro wären das 1.434 Bücher. Jede der 105 Einrichtungen bekäme 13 Bücher – nur mal so zum Vorstellen!
Erstaunt war ich dann ein bisschen über die Bezeichnung des Haushaltstitels: „Beitrag des Landes an den Kosten des Kompetenzzentrums für Bibliotheken“. Digitalisierung von Kulturgut in Mecklenburg-Vorpommern, das ist ein Projekt der Uni Greifswald und hat mit Bibliotheken, mit öffentlichen Bibliotheken nur so viel zu tun: Sie wurden angeschrieben mit der Bitte, Bestände zur Erfassung zu benennen. Das ist eine gute Sache. Das sollte und wurde dann auch gemacht, aber ich denke, das ist ein wissenschaftliches Projekt.
Es muss noch einen anderen Titel geben, den ich leider, wie den neuen Haushaltsentwurf, nicht kenne, der aber die Arbeit der Fachstelle für Bibliotheken in Rostock beinhaltet, worunter die Erstellung der Landesstatistik, die Organisation und Betreuung von Fortbildungen, die landesweite Leseförderung, die Förderung von IT-Projekten sowie die fachliche Beratung der Bibliotheken und ihrer Träger fällt. Eine Bibliothekarin für 105 Bibliotheken und jedes Jahr ein Haushaltsbeschluss weit in das Jahr hinein, da ist konzeptionelle Arbeit eigentlich gar nicht drin.
Nun gibt es aber auch schon etwas, worauf man zurückgreifen kann, wenn es um eine Entwicklungskonzeption gehen soll. Meinhard Motzko, ausgesprochener Experte für die Entwicklung von Bibliothekskonzepten und Implementierung von Qualitätsmanagementsystemen sowie Neuorientierung von Kultureinrichtungen unter dem Gesichtspunkt des demografischen Wandels, hat Ende Oktober 2010 eine Skizze zum Vorgehen bei der Erarbeitung einer Entwicklungskonzeption in Mecklenburg-Vor- pommern vorgelegt. Das Einfachste dabei war vielleicht noch die Umfeldanalyse. Erst mal arbeiten alle Bibliotheken seit Jahr und Tag mit Kennzahlen, die in einer Pflichtstatistik münden. Bibliotheken und Träger wurden zudem aufgesucht und befragt.
Die Umfeldanalyse selbst ist inzwischen auch schon wieder überarbeitungswürdig, wir haben das Jahr 2012, und hat eigentlich deutlich gemacht, was sich schlei
chend ausgebreitet hat: Die Zahl der öffentlichen Bibliotheken hat sich in den letzten Jahren fast halbiert. Die Mitarbeiter/-innen sind zu 58,3 Prozent älter als 50 Jahre. Es gibt eklatante Qualifizierungsrückstände. Die Erwerbungsetats stagnieren. Nur neun Prozent der Bibliotheken verfügen über aktuelle Bestände. Förderprogramme können nicht genutzt werden, weil die Kommunen die Gegenfinanzierung nicht aufbringen können. Das Bild sieht ziemlich düster aus.
So, und nun kommt da noch was mit Digitalisierung. Nicht der Onlinekatalog ist gemeint, sondern der Scan, Seite für Seite, damit der Text, meine Damen und Herren, auf dem lüfterlosen Lesegerät und in einer Onlinebibliothek erscheinen kann. Damit kommt das Buch dann sozusagen zu Ihnen nach Hause oder hier in den Plenarsaal. Eine Flächenlandlösung? – Ich mach da ein großes Fragezeichen hinter.
Unsere wichtigste Herausforderung wird aber die Erhaltung von Bibliotheken sein. Wir sprechen inzwischen von Kernbibliotheken mit Umfeldaufgabe. Für die Konzeption seien Gelder veranschlagt, wurde mir gesagt, und es soll darüber auch eine Protokollnotiz geben.
Vielleicht auch noch ein Wort zu den Fahrbibliotheken: Von 16 gibt es noch 5, die alt wie ein Baum sind, der SVZ heute einen Artikel wert. Es ist immer noch ein Angebot in der Fläche, überarbeitungswürdig und kombinierbar vielleicht mit einer anderen Dienstleistung, wie mobiler Verwaltung. So etwas kann in einem Konzept stehen.
Ein paar Sätze gestatten Sie mir noch zum normalen Dienstauftrag von Bibliotheken oder Bibliothekaren. Es geht unter anderem auch darum, Lesekompetenz zu stärken. Lesen ist nicht nur das, was man in der Grundschule macht: Buchstabieren, Worte entziffern, Sätze erkennen. Richtig lesen heißt: verstehen, begreifen, kreativ weiterdenken, und dafür werbe ich auch ausdrücklich. Viele Kinder lernen das zu Hause nicht mehr, weil da keiner ist, der mit ihnen Bilderbücher blättert oder ihnen vorliest, vorlesen auch im Sinne von Vorbild sein. Viele Kinder sehen zu Hause niemanden mehr beim Lesen, niemanden, den man jetzt nicht stören soll, weil er liest.
Ach ja, und falls Sie den Text mit den „21 Gründen“ gefunden haben, erzählen Sie Ihren Kindern gerne von Knolle Murphy, der echt ausgekochten und mit allen Wassern gewaschenen Bibliothekarin, die selbst den hartnäckigsten Lesemuffeln den Spaß an den Büchern beibringt, sogar Jungs.
(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Einen Euro in die Machokasse, Frau Kollegin!)
Lesen ist die elementare Grundvoraussetzung für Bildung. Lesefähigkeit ist eine Schlüsselkompetenz für den Austausch mit anderen, für die Teilhabe an unserer Gesellschaft und für die Nutzung von Medien. Damit sich bei jungen Menschen Begeisterung für Lesen und Kultur