Werter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen im Landtag! Liebe Frau Schwesig! Heute haben wir also hier auf dem Tisch nach zugegebenermaßen recht anstrengenden Stunden auch noch das Seniorenmitwirkungsgesetz.
Das Seniorenmitwirkungsgesetz hat zugegeben erst mal nicht so die großen Wirkungen wie die Kreisstrukturreform und alles sich darum herum Rankende,
aber es ist verdammt wichtig und es wird auch schon sehr, sehr lange gefordert, gefordert vom Altenparlament des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Und wer sich so ganz doll erinnert, weiß, dass Anfang 2000 die Volksolidarität gerade so ein Seniorenmitwirkungs gesetz geschrieben hatte und alle Landtage in Deutschland aufgefordert hatte, sich damit zu befassen. Wir wollten uns auch damit befassen. Wir hätten also dieses Gesetz wirklich schon viel früher haben können. Leider hat die SPD-Fraktion in der Koalition mit uns nicht den richtigen Weg gefunden, mit uns zu diskutieren.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das ist doch Schnee von vorgestern, Frau Müller. – Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)
Nein, es ist kein Schnee von vorgestern, denn das Gesetz, was wir jetzt hier vorliegen haben, hangelt sich an dem Gesetzentwurf der Volkssolidarität von damals entlang.
Wie wir es auch gemerkt haben, sind viele, viele Dinge drin, an denen wir uns hier wirklich abarbeiten können, die für unsere Seniorinnen und Senioren positive Effekte haben.
Nachdem wir in der vergangenen Zeit einige Hürden zu überstehen hatten, einmal das Problem der beiden Koalitionsparteien, einmal verfassungsrechtliche Bedenken – Herr Rühs hat gesagt, dass das alles geprüft ist, jetzt in Ordnung ist, selbst der Staats sekretär vom Sozial ministerium hatte ja so einige Bedenken und fand
Wir hatten schon in der Ersten Lesung zu diesem Gesetz als Fraktion DIE LINKE gesagt, dass wir dieses Gesetz unterstützen, dass wir mitarbeiten werden und dass wir aber auch kritisch begleiten werden. Das haben wir getan. An den Sozialausschusssitzungen, wo dieses Gesetz diskutiert wurde, haben wir Änderungsanträge eingebracht und die auch entsprechend begründet, was sich nicht positiv ausgewirkt hat. Deshalb liegt Ihnen heute der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor mit eben diesen Punkten, die wir von Anfang an anmahnten.
Das Erste, was ich anmahnen möchte, ist Folgendes: Es ist einfach nicht nachzuvollziehen, warum wir im Seniorenmitwirkungsgesetz, wo wir die Rechte der Seniorinnen und Senioren stärken und die Mitwirkung unterstützen wollen, die Altersbegrenzung 60 Jahre haben. Im Landesseniorenbeirat gibt es durchaus Seniorenverbände, die ihr Eintrittsalter auf 55 festgelegt haben. Und ich denke nicht und wir denken nicht, dass wir den ab 55-Jährigen, die vielleicht im Landesseniorenbeirat mitarbeiten wollen, die Mitwirkung nicht geben wollen, denn – und das ist ganz wichtig und das habe ich versucht, nicht nur ich, auch Frau Linke, im Sozialausschuss immer wieder zu erklären – der Landesseniorenbeirat ist ein demokratisch gewähltes Gremium aus Mitgliedern der Vereine und Verbände, die im Landesseniorenbeirat Mitglied sind.
Demzufolge sind sie legitimiert und demzufolge haben wir überhaupt kein Recht, da irgendwelche Einschränkungen oder Erweiterungen vorzunehmen.
Bei dem Wort „Erweiterung“ bin ich gleich beim nächsten Problem. Da hat mir Herr Glawe sogar vorgeworfen in der letzten Sozialausschusssitzung, dass ich wohl gegen die Freie Wohlfahrtspflege wäre. Ich spreche zu den Strukturen und sage ganz eindeutig: Die LIGA, die Mitglieder der LIGA sind nicht Senioren, Vereine und Verbände. Die Caritas ist kein Seniorenverein, die Diakonie nicht, die AWO nicht, das DRK nicht, die Jüdische Gemeinde gleich gar nicht, aber der Paritäter. Der Paritäter hat unter seinem Dach Vereine und Verbände, die alle selbstständig agieren, aber bestimmte Dinge gebündelt werden. Die Seniorenverbände und -vereine, die im Landesseniorenbeirat sind, sind im Paritäter. Demzufolge sind die Verbände und Vereine vertreten und wir sollten die LIGA nicht als mitberatenden Teil in den Landessenio renbeirat reinpacken.
weil ich die Freie Wohlfahrtspflege da nicht will. Da muss ich ganz deutlich sagen, wieder nicht richtig zugehört.
Der Paritäter ist drin als Mitglied der LIGA und hat die Verbände und Vereine als Dachorganisation in der Selbstständigkeit unter seinem Dach. Das genügt.
Außerdem steht in der Begründung des Gesetzes, dass die Möglichkeit geschaffen werden soll, dass die LIGA
mitberaten darf. Im Gesetzestext steht dann „soll“ und da muss ich Ihnen ganz am Rande sagen, da haben Sie nicht richtig recherchiert. Dieses Jahr im September wird das 15., das 15. Treffen des Landesseniorenbeirates sein mit der LIGA. Das ist gute Tradition, dass man sich mitein ander, untereinander abspricht, wie zum Beispiel Träger von Einrichtungen bestimmte Aktionen gestalten wollen, wie Pflegesatzverhandlungen geführt werden und, und, und. Die Männer und Frauen im Landesseniorenbeirat wissen ganz genau, was sie wollen, warum sie es wollen, und es ist abgestimmt, wie sie es tun. Und sie wissen auch ganz genau, warum sie wann wen als Berater an ihre Seite holen und warum wann wen nicht.
Wir sollten also, wenn wir die Rechte der Seniorinnen und Senioren stärken wollen, wenn wir ihre Verbände und Vereine stärken wollen, akzeptieren, wie der Landesseniorenbeirat zusammengesetzt ist und wie sie zu ihrem Austausch kommen, zu ihrer Aktion kommen, zu ihren Beschlüssen finden. Das hat sich lange bewährt und ich denke, es hat sich noch niemand zu beschweren brauchen, dass er außen vor gelassen wurde.
Des Weiteren finden Sie in unserem Änderungsantrag das Problem der finanziellen Ausstattung. Vom 1. Altenparlament an durchgezogen bis zu dem bisher letzten wurde immer davon gesprochen, dass der Landesseniorenbeirat eine Geschäftsstelle braucht, in der eine Person hauptamtlich koordinierend tätig ist. Noch nie war die Finanzierung, der Zuschuss durch das Land auskömmlich. Immer schon mussten die Seniorinnen und Senioren einen großen Teil ihrer Arbeitszeit dazu verwenden, Gelder zusammenzusammeln, um das finanzieren zu können. Wir haben mehrmals angemahnt, die Finanzierung auskömmlich zu gestalten. Wir haben niemals als Fraktion DIE LINKE eine Antwort bekommen, warum es nicht gemacht wird. Es wurde gar keine Diskussion zugelassen,
sodass man vielleicht hätte denken können, es werden Millionen von Geldern gebraucht. Das ist es nicht. Es sind ein paar Hundert Euro pro Jahr. Pro Jahr, nicht pro Monat!
Wenn wir Rechte stärken wollen, sollte man auch auf den Landesseniorenbeirat hören, wenn er bestimmte Dinge festgezurrt hat, weil er sie möchte. Es ist hinderlich und gar nicht gut, dass der Wille des Landesseniorenbeirates, ungefähr alle zwei Jahre, so, wie es dann im Gesetz verankert ist, hier Bericht zu erstatten beziehungsweise durch die Landesregierung Bericht zu erstatten darüber, was sie getan haben, und die Landesregierung aufzufordern, diesen Bericht dann sehr schnell an das Parlament weiterzuleiten, damit Empfehlungen, Hinweise, Ratschläge aufgenommen werden können für unsere Arbeit in der Seniorenpolitik, dass dieser Satz wieder rausgefallen ist. Das halten wir nicht für gut.
Herr Rühs, Ihre Worte, die Sie hier gesprochen haben, waren positiv, das Seniorenmitwirkungsgesetz ist ja auch positiv. Meine Damen und Herren von der CDU, dazu gehört aber auch, dass Sie mit Ihren Bürger meistern im Land sprechen, dass Sie mit Ihren Land räten im Land sprechen und dafür werben, dass auf kommunaler Ebene Seniorenbeiräte, oder wie sie auch immer heißen
mögen, keine Truppenteile sind, die da irgendwo in was reinreden wollen, sondern ein wichtiges demokratisches Gremium, das gerade bei unserer demografischen Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern sehr wichtig ist und
Vor allem bei Ihnen im Landkreis bin ich darüber informiert. Tut mir leid, ich fahre eben mal zu den Seniorenbeiräten vor Ort.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das muss Ihnen doch nicht leid tun, Frau Müller. – Harry Glawe, CDU: Das machen Sie mal!)