aus der Stellungnahme der CDU-Fraktion und der SPDFraktion: „Zusätzlich“, Herr Müller – hören Sie genau zu –,
„sei zu erwarten, dass ein Kreissitz in der Hansestadt Greifswald die Außendarstellung des neuen Landkreises verbessere. Dies sei angesichts der strukturpolitischen Probleme des neuen Landkreises von großer Bedeutung und werde beispielsweise auch von den Verbänden der
deutschen Wirtschaft als wichtig erachtet.“ Zusätzlich! Anders ausgedrückt heißt es auch, die Anklamer sind ein bisschen blöd, die können das nicht in den neuen Kreisen. Aber das will ich hier nur mal als Interpretation stehen lassen.
Und dann heißt es: „Die Fraktion DIE LINKE hat zum Ausdruck gebracht, dass nicht die Abwägung anhand zusätzlicher Kriterien kritisiert werde. Diese seien im Ausschuss abgestimmt gewesen. Es sei aber nicht nachvollziehbar“, Herr Müller, und das ist die Wahrheit, „dass die strukturpolitischen Auswirkungen für Anklam weniger einschneidend sein sollen als für Parchim. Kritisiert werde vielmehr“, Herr Müller, „dass die Kriterien bei Vorliegen der gleichen Voraussetzungen unterschiedlich bewertet würden.“ Und genau dieses haben Sie getan. „Stattdessen hätten die Kriterien in allen Landkreisen einheitliche Anwendung finden müssen. Der Ausschuss habe sich nicht über die Einbeziehung weiterer Kriterien, wie die Meinung der Wirtschaftsverbände geeinigt.“ Et cetera, et cetera.
Das können Sie alles nachlesen. Insofern ist auch dieser Vorbehalt uns gegenüber völlig fehl am Platze.
Um im Bild des Innenministers zu bleiben, weil heute ja die große Frage des Fußballs sich entscheidet: Sehr geehrter Herr Innenminister, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, wenn Sie den Gesetzentwürfen heute zustimmen,
Zwischenzeitlich ist zu den bereits genannten ein weiterer Änderungsantrag der Abgeordneten Vincent Kokert und Dr. Klaus-Michael Körner auf Drucksache 5/3633 eingereicht worden.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich unterbreche vereinbarungsgemäß an dieser Stelle die Sitzung für 30 Minuten und berufe für jetzt eine Ältestenrats sitzung ein. Wir werden die Sitzung um 14.40 Uhr fortsetzen und beginnen dann mit der Abstimmung. Die Sitzung ist unterbrochen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet und wir treten ein in die Abstimmung.
Wir kommen jetzt zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung zukunftsfähiger Strukturen der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Kreisstrukturgesetz) auf der Drucksache 5/2683. Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/3599 anzunehmen.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Abgeordneten Egbert Liskow und Jörg Vierkant auf Drucksache 5/3632, der sowohl den Paragrafen 1 als auch die Paragrafen 5 und 6 betrifft, vor, der an dieser Stelle insgesamt abgestimmt wird. Wer also dem Änderungsantrag der Abgeordneten Egbert Liskow und Jörg Vierkant auf Drucksache 5/3632 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Abgeordneten Egbert Liskow und Jörg Vierkant auf Drucksache 5/3632 bei fünf Jastimmen, ansonsten Neinstimmen abgelehnt.
Es liegt Ihnen ferner ein Änderungsantrag des Abgeordneten Sebastian Ratjen auf Drucksache 5/3639 vor, der sowohl den Paragrafen 1 als auch die Paragrafen 3, 5, 6 und 7 sowie die sich ergebenden Änderungen in den Artikeln 1 bis 12 betrifft. Der Abgeordnete Ratjen verlangt hierzu gemäß Paragraf 91 unserer Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung. Da dieses Ansinnen bisher nicht von einer Fraktion oder mindestens vier Abgeordneten unterstützt wird, frage ich, wer von den Mitgliedern des Hohen Hauses dieses Verlangen auf namentliche Abstimmung unterstützt?
(Zustimmung von Abgeordneten der Fraktion der FDP – Stefan Köster, NPD: Die NPD-Fraktion unterstützt das. – Heinz Müller, SPD: Super!)
Damit ist also auch bei Zustimmung durch die Fraktion der FDP dem Antrag des Abgeordneten Ratjen auf namentliche Abstimmung stattgegeben.
Meine Damen und Herren, der Abgeordnete Ratjen und die Fraktionen der FDP und NPD haben gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zum Änderungsantrag des Abgeordneten Sebastian Ratjen auf Drucksache 5/3639 eine namentliche Abstimmung beantragt.
Meine Damen und Herren, wir beginnen mit der Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Ich bitte den Schriftführer, die Namen aufzurufen.
Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für eine Minute zur Feststellung des Ergebnisses.
An der Abstimmung haben insgesamt 69 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 14 Abgeordnete, mit Nein stimmten 55 Abgeordnete, es enthielt sich kein Abgeordneter. Damit ist der Änderungsantrag des Abgeordneten Ratjen auf Drucksache 5/3639 abgelehnt.
Wir kommen damit zur Abstimmung über den in Artikel 1 befindlichen Paragrafen 1 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer diesem Paragrafen 1 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 der Paragraf 1 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU, Gegenstimmen durch die Fraktion DIE LINKE, der FDP und der NPD angenommen.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 5/3625 vor, soweit er den Artikel 1 Paragraf 2 betrifft. Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 5/3625, soweit er den Artikel 1 Paragraf 2 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 5/3625, soweit er den Artikel 1 Paragraf 2 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD und CDU, Ablehnung durch die Fraktion DIE LINKE, der FDP und der NPD angenommen.
Wer in Artikel 1 dem Paragrafen 2 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist in Artikel 1 der Paragraf 2 in der Fassung der Beschlussempfehlung bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD und CDU, Gegenstimmen durch die Fraktionen der FDP und NPD sowie bei Enthaltung vonseiten der Fraktion DIE LINKE angenommen.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Paragrafen 3 und 4 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer den Paragrafen 3 und 4 in der Fassung der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit sind in Artikel 1 die Paragrafen 3 und 4 bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD und CDU, eines Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktionen der FDP und NPD sowie bei Stimmenthaltung vonseiten der Fraktion DIE LINKE angenommen.
Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung über die Paragrafen 5 bis 8. Das heißt, dieses umfasst auch die Abstimmung über die Festlegung der Kreissitze. Hierzu ist von der Fraktion DIE LINKE beantragt worden, zu den Änderungsanträgen und zu den Abstimmungen über die Paragrafen in der Beschlussempfehlung, in denen die Kreissitze festgelegt wurden, sowie zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf insgesamt jeweils namentliche Abstimmungen gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung durchzuführen.
Ich rufe auf in Artikel 1 den Paragrafen 5 in der Fassung der Beschlussempfehlung – Stichwort: Landkreis Nordvorpommern.
Ich lasse nun über den hierzu vorliegenden Änderungsantrag des Abgeordneten Gino Leonhard, Fraktion der FDP, auf Drucksache 5/3606 abstimmen, mit dem beantragt wird, das Wort „Stralsund“ durch die Worte „Bergen auf Rügen“ zu ersetzen.
Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit der namentlichen Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium wieder namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Ich bitte den Schriftführer, die Namen aufzurufen.
Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Dann unterbreche ich die Sitzung für eine Minute zur Feststellung des Ergebnisses.
Meine Damen und Herren, an der Abstimmung haben insgesamt 70 Abgeordnete teilgenommen. Für Bergen auf Rügen stimmten 3 Abgeordnete, mit Nein stimmten 60 Abgeordnete, es enthielten sich 7 Abgeordnete. Damit ist der Änderungsantrag des Abgeordneten Gino Leonhard, Fraktion der FDP, auf Drucksache 5/3606 abgelehnt.