Auch aufgrund der tatsächlichen Umsetzung des Gesetzes bedarf es entgegen der Behauptung des Antragstellers keiner Gesetzesänderung. Dem Antragsteller scheint nicht bekannt zu sein, dass die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes auch ohne Gesetzesänderung von den Argen vor Ort beachtet wird. Diese Rechtsprechung fließt nämlich in die Geschäftsanweisungen der Bundesanstalt für Arbeit ein und wird schon auf diesem Weg von den Arbeitsgemeinschaften beachtet.
Außerdem liegt auch in tatsächlicher Hinsicht hier kein besonderer Schwerpunkt. Die Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit kann eine größere Fehleranfälligkeit von Anträgen, die das hier behandelte Problem betreffen, nicht feststellen. Auch aus diesem Grund ist also eine Gesetzesänderung des SGB II nicht erforderlich.
Sie sehen also, meine Damen und Herren, dass sachliche Gründe für eine Bundesratsinitiative zur Klarstellung des Paragrafen 11 Absatz 3 SGB II nicht vorliegen.
Ihr eigentliches Ansinnen ist ja eigentlich auch ein anderes. Ihr Antragstext heißt: „Erlöse aus dem Verkauf von Gegenständen aus dem geschützten Sachvermögen nicht als Einkommen berücksichtigen“. Sie vermischen also hier ganz bewusst unterschiedliche Sachverhalte zu Unwahrheiten mit dem Ziel, Ungerechtigkeiten zu sugge
(Stefan Köster, NPD: Sie sind ja ein richtiger Hartz-IV-Experte. – Zurufe von Michael Andrejewski, NPD, und Raimund Frank Borrmann, NPD)
Ihr Manöver ist so plump und offensichtlich und täuscht hier niemanden, und Ihre Anträge braucht auch niemand. – Vielen Dank.
Herr Waldmüller, da irren Sie leider, unsere Anträge braucht doch jemand. Ich würde Ihnen mal raten, aus dem Reich der Theorie herauszutreten und selber mal Hartz-IV-Beratung zu machen. Das dürfte für Sie ja kein Problem sein, Sie sind ja der Superexperte. Sie haben ja gerade umfassendste Rechtskenntnisse vorgeführt. Dann können Sie das ja auch aus dem Handgelenk.
Und wenn Sie das machen, werden Sie feststellen, dass Leute zu Ihnen kommen mit genau dem Problem. Die haben irgendwas über E-Bay verkauft, wurden angesprochen, was auch noch okay ist, von der Sozial agentur, und die fragt: Woher haben Sie das Geld? Die Leute sagen, das und das habe ich verkauft, beweisen das mit Quittung, sagen und beweisen, dass das aus ihrem geschützten Sachvermögen kommt, was man ihnen zugestanden hat, als es um die Leistung ging. Und dann müsste in der Theorie Folgendes passieren: Die Sozialagentur sagt, okay, alles klar, denn die Rechtsprechung ist ja so, die kennen wir, die ist in unsere Geschäftsanleitung eingeflossen, die beachten wir. Aber in der Praxis geschieht das eben nicht.
Ich habe mich da selber drüber gewundert. Ich sage den Leuten: Kein Problem, die Rechtsprechung ist so glasklar, da brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Und dann kommt ein Bescheid: Zahlen Sie gefälligst, das ist Einkommen. Und all die Ausführungen, die in den entsprechenden Ausführungen standen im Rahmen der Stellungnahme, denn man wird ja erst dazu aufgefordert, Stellung zu nehmen, wenn irgendein Zufluss erfolgt ist, die werden einfach nicht beachtet. Da zitiert man die entsprechenden Urteile vom Bundessozialgericht, von den Landessozialgerichten, das wird einfach nicht beachtet. Das habe ich mehrfach erlebt.
ziehe ich die Praxis vor und sage, die Klarstellung ist trotzdem notwendig, dass es im Gesetz steht. Natürlich wäre das kein Allheilmittel, denn Gesetze werden auch missachtet, aber es wäre schwerer für die Arbeitsgemeinschaften oder die Sozialagentur, eine Rechtslage zu missachten, wenn sie explizit im Gesetz steht und nicht irgendwo versteckt ist.
Das Gesetz selber, das SGB II, ist höchst unausgewogen. Da steht zwar ganz klar drin, inwieweit der Leis
tungsempfänger bestraft wird, wenn er sich irgendeine Pflichtverletzung leistet – da gibt es Sanktionen, da gibt es Schadensersatz –, aber umgekehrt müssen Sie lange suchen, das schaffen Sie ohne Vorkenntnisse gar nicht.
Beispielsfall: In Demmin die Arbeitsgemeinschaft Demmin/Neubrandenburg brauchte schlagende 17 Monate, um einen Widerspruch zu bearbeiten hinsichtlich eines Erstantrags und dann kommt der positive Widerspruchsbescheid. In diesen 17 Monaten musste der Antragsteller, der aber kein Leistungsempfänger war, ist ihm ja verweigert worden, GEZ-Gebühren zahlen. Er konnte sich ja nicht darauf berufen, dass er Hartz IV bekommt. Wie kann er das jetzt zurückkriegen? Wie kann er diese GEZGebühren von der Sozialagentur zurückkriegen? Das findet er im Gesetz nicht. Da muss er lange nachprüfen und nachwühlen, bis er endlich findet, dass es einen sogenannten sozialrechtlichen Herstellungsanspruch gibt, der von der Rechtsprechung entwickelt wurde, und mit dem kann er dann Schadensersatz verlangen und die GEZ-Gebühren zurückverlangen, weil die Sozialagentur gegen ihre Informationspflichten verstoßen hat, auch hinsichtlich dessen, dass der Bürger berechtigt gewesen wäre, nach sechs Monaten eine Untätigkeitsklage anzustrengen. Und wenn man das dann reinschreibt, kann man Glück haben, dass sie es beachten, oder man muss es einklagen. Auch so sieht es in der Praxis aus.
Deswegen treten wir dafür ein, dass möglichst viel im Gesetz steht, aber noch wichtiger ist natürlich, dass man die Leute aufklärt. Das versuchen wir jeden Tag. Leider stehen uns Ihre Verdunklungsbemühungen entgegen. Da Sie noch mehr Ressourcen haben im Augenblick, ist die Verdunklung stärker als die Aufklärung. Aber ich hoffe auf Griechenland, Spanien und Portugal. Irgendwann werden Sie sich die Verdunklung nicht mehr leisten können und dann werden wir die Leute über ihre Rechte aufklären können. – Danke.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/3398. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/3398 bei Zustimmung...
Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/3398 bei Zustimmung der Fraktion der NPD und Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP abgelehnt.
Meine Damen und Herren, der Antrag zum Tagesordnungspunkt 38 ist vom Antragsteller zwischenzeitlich zurückgezogen worden. Damit entfällt die Beratung hierzu.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 40: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Ausbeutung des Volkes beenden – ein volkssolidarisches Gesundheitswesen schaffen, Drucksache 5/3400.
Antrag der Fraktion der NPD: Ausbeutung des Volkes beenden – ein volkssolidarisches Gesundheitswesen schaffen – Drucksache 5/3400 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach Erkenntnissen von Experten im MaxPlanck-Institut für Demografie in Rostock sterben gesetzlich versicherte Rentner in der Bundesrepublik Deutschland in der Regel früher als privat kranken versicherte Senioren. Nach Angaben des Max-Planck-Instituts haben gesetzlich Krankenversicherte ein um etwa ein Drittel höheres Sterberisiko bei gleichem Alter.
Die Gründe sind vielschichtig. Aber dennoch zeigen die genannten Feststellungen sehr deutlich auf, wie weit die verschiedenen Teile unseres Volkes immer weiter auseinanderdriften. In der BRD gibt es mittlerweile wieder deutliche Klassenunterschiede. Diese Tatsache muss auch hier im Landtag deutlich benannt werden. Allerdings haben wir es heute nicht, wie es sich die Mauerfraktion wieder gerne wünscht, mit einer wie auch immer gearteten unterdrückten Arbeiterklasse zu tun, die mit einem Klassenkampf aus der Unterdrückung geführt werden kann. In der Bundesrepublik Deutschland stellen sich die Volksschichten wie folgt dar:
a) Da gibt es die Unterschicht, bestehend unter anderem aus Erwerbslosen, Rentnern, kinderreichen Familien, chronisch Erkrankten, Invaliden und Arbeitnehmern, deren Lohn nicht zum Leben reicht. Diese sogenannte „Unterschicht“ ist den Etablierten vollkommen egal.
b) Dann haben wir noch die sogenannte Mittelschicht, die einerseits die stärkste Säule des Staates ist, andererseits aber vom Staat ebenfalls im Stich gelassen wird und daher um die eigene Existenz bangt.
Und c) nicht zu vergessen die Oberschicht, zu der auch Sie gehören, die lediglich um das eigene Wohl besorgt ist.
Den Medien konnten wir ja entnehmen, dass in der Bundesrepublik Deutschland vieles zu kaufen und zu mieten ist, ganz besonders auch die etablierten Politiker.
denn anstatt das Gesundheitssystem in der Bundesrepublik auf Vordermann zu bringen, wird der Volksbetrug stetig fortgesetzt, seien es die nun erhobenen Zusatzbeiträge durch einige Kassen, die Diskussionen um die Kopfpauschale, die Vorschläge zur Behebung des Ärztemangels im ländlichen Bereich oder die vielen anderen Vorschläge, die wir Versicherten immer wieder aus den Mündern von Vertretern der herrschenden Parteien ertragen müssen.
Alle Vorhaben stellen nur den Anfang einer großen Umwälzung dar, allerdings nicht im Interesse und für das Wohl der Versicherten, sondern für die Profitinteressen der im Gesundheitswesen tätigen Konzerne. Das Chaos
und der organisierte Betrug in den Sozialversicherungen nimmt immer größere Ausmaße an und ist nicht mehr wegzureden. Vor allem Herr Professor Methling und Herr Dr. Jäger sollten jetzt besonders genau zuhören.
Der Berliner Kriminalhauptkommissar Jörg Engelhard äußerte sich gegenüber dem „Focus“ wie folgt, Zitat: „Das Gesundheitssystem ist nicht nur äußerst kompliziert, sondern auch ‚unglaublich korrupt‘.“ Zitatende.
Die Krankenkassen setzen jetzt seit Jahresbeginn aus unserer Sicht diese Ausbeutung fort. Mit einer Mitteilung über die Erhebung eines Zusatzbeitrages von zunächst einmal 8 Euro wurde am 21. Januar dieses Jahres die Fortsetzung des Volksbetruges eingeleitet. Wie bei einem Kartell üblich, verkündeten gleich mehrere Krankenkassen, dass sie von der Möglichkeit der Erhebung eines pauschalen Zusatzbeitrages in Höhe von monatlich 8 Euro Gebrauch machen würden. Und es dauerte nicht lange, bis drei andere Krankenkassen noch weiter voranschritten und mitteilten, dass sie bis zu 35,50 Euro Zusatzbeitrag erheben werden.
Der Aufschrei – gerade in Ihren Parteien – ließ natürlich nicht lange auf sich warten. Schnell wurde auch nach dem Bundeskartellamt gerufen. Dabei spielte es auch überhaupt keine Rolle, dass das Kartellamt nun gegen die Krankenkassen ermittelt, weil illegale Absprachen bei der Erhebung von Zusatzbeiträgen vermutet werden. Für unsere NPD-Fraktion sind diese Absprachen mehr als offensichtlich. Selbst wenn aber das Kartellamt auch diese Absprachen belegen könnte, ändert dies nichts daran, dass das gegenwärtige Gesundheitssystem am Ende seiner Kräfte ist, zugrunde gerichtet von den etablierten Parteien und Profitgeiern.